Ich schließe mich an.
1. Mache ein klares, bezahlbares Angebot. Ohne viel Gerede und Überredeversuche.
2. Wenn sie nicht einverstanden ist, bitte sie um ein Gegenangebot, zu dem Sie es übernehmen will.
3. Wenn sie auch das nicht will, kündige die TV nach einer Frist von 4 Wochen an. Wenn sie nicht weiß, was das ist, kann sie dich fragen oder Googlen.
4. Setze die TV in Gang. Das dauert noch lange genug.
Im übrigen muss der Bewohner einer Immobilie, meines Wissens die Interessenten einer TV nicht rein lassen.
Damit steigt das Risiko des Käufers extrem an und der mögliche Kaufpreis sinkt in gleicher Weise.
Es gibt für den Bewohner einer solchen Immobilie kaum einen billigeren Weg in den Besitz zu kommen.
Wenn also jemand Angst vor der TV haben müsste, ist sie das.
Gruss Beppo
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
So hallo zusammen,
ich habe verstanden und bin ein bisschen in Klausur mit mir gegangen.
Viele Möglichkeiten habe ich nicht, aber die die ich hab muss ich angehen, damit die Angelegenheit haus geklärt wird ob mit mir als Eigentümer oder einem unbekannten dritten ist wurscht.
Zur Aufzählung von Beppo, Punkt 1 und 2 sind eigentlich durch – Fristablauf für die KM wäre hier der 10.05.2010. So danach muss ich was tun.
Wie hier schon mehrfach erwähnt sehe ich die TV nicht als das Wundermittel in meiner momentanen Situation an, andersrum ist es wohl grad akut mit das einzigst brauchbare, also werde ich diesen Schritt im Mai anleiern, allerdings werde ich wohl hier noch die ein oder andere Hilfe von euch benötigen. Weiterhin kann man die ja auch wieder „absagen“ wie es Schmusepapa-Martin gesagt hat, kommt eben auch drauf an wie KM reagiert….
Punkt 4: Die Durchführung einer TV! Habe mich dazu schon durchs Netz gelesen und bin bei einem entscheidenden Punkt zum stoppen gekommen.
DAS GERINGSTE GEBOT
Diesen Wert benötige ich um zu wissen was sonst noch so alles an Kosten auf mich zukommt…wie ermittel ich den?
Frage:
Habe ich es richtig verstanden, dass das geringste Gebot u.a. mit den Schulden aus Abteilung III des GB zusammengesetzt sind? Sprich ich hab da ca. 135.000 Euro Schulden drin stehen, dann werde ich das Objekt definitiv nicht darunter ersteigern können?
Gruß Zahltag
Moin,
du könntest versuchen, dir irgendwo ein paar Tausend Ocken zusammen zu borgen und mit deiner Bank über eine Sondertilgung sprechen.
Die solltest du sowieso über deine Pläne informieren.
Gruss Beppo
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Moin,
was bringt mir die Sondertilgung? Das ändert nichts an den summen, welche im GB stehen. Außerdem hätte KM ja auch was von dieser Sondertilgung „unsere „schulden würden sich doch dann reduzieren, auch wenn der Scheidungsantrag offiziell bei KM eingegangen ist.
Oder zielst du mit deiner Aussage auf so was in der Art ab?
Sollten die laufenden Verbindlichkeiten bei der Bank immer bedient worden sein, so ist daran zu denken, die Bank um eine sogenannte Minderanmeldung zu bitten. Das bedeutet, die Bank würde dem Gericht den Verzicht auch auf die laufenden Zinsen mitteilen. Dann ermäßigte sich das geringste Gebot nochmals auf XY. Falls die Bank gar nichts tut (was der Normalfall ist), wird das Gericht jedoch die laufenden Zinsen in das geringste Gebot hineinrechnen.
Ob Punkt 4 sinnvoll ist hängt von diesem geringsten Gebot ab und das sollte ich schon vorher wissen wegen Strategie, wende ich mich da am besten an meine RAin, damit die mir das mal ausrechnet? Hab zwar im Netz das ein oder andere gefunden, aber das ist mir in dieser Angelegenheit zu schwammig.
Ja die liebe Bank is mir grad auch nicht so eine Hilfe, nu gut sie haben recht im Endeffekt interessiert die nur ihre Rate und erst dann werden sie aktiv.
Angesprochen habe ich die TV schon mal, aber die Begeisterung hielt sich in grenzen…
Gruß Zahltag auf der Suche nach der Summe vom geringsten Gebot
Oder zielst du mit deiner Aussage auf so was in der Art ab?
Sollten die laufenden Verbindlichkeiten bei der Bank immer bedient worden sein, so ist daran zu denken, die Bank um eine sogenannte Minderanmeldung zu bitten. Das bedeutet, die Bank würde dem Gericht den Verzicht auch auf die laufenden Zinsen mitteilen. Dann ermäßigte sich das geringste Gebot nochmals auf XY. Falls die Bank gar nichts tut (was der Normalfall ist), wird das Gericht jedoch die laufenden Zinsen in das geringste Gebot hineinrechnen.
Genau das.
Lass dich mal von deinem SB nicht gleich abwimmeln.
Vereinbare im Zweifelsfall einen Termin beim Filialleiter.
Gruss Beppo
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Hey Beppo,
jetzt wird’s langsam heller. Mal schauen ob ich die Theorie verstanden habe…
Also ich habe 135.000 im GB stehen, allerdings sind meine eigentlichen Restschulden bei der Bank 103.000 (zuzüglich ca. 10.000 Vorfälligkeitszinsen), somit hätte ich eine andere Berechnungsbasis für das geringste Gebot und die anderen Kosten würden sich auch an diesen 103.000 orientieren – richtig.
Jetzt kommt das ABER
Die Bank muss dafür voll in meinem Boot sitzen, damit ich hier die entsprechenden Unterlagen und Bestätigungen seitens der Bank für das Amtsgericht bekomme.
Ja auf dieser Basis wäre Punkt 4 durchaus vorstellbar und man könnte an Punkt 3 mit noch mehr nachdruck bei KM einschlagen lassen.
Natürlich müsste ich das alles im Vorfeld Wasserdicht von der bank haben und das exakte geringste Gebot wissen, weil ist es höher als 135.000 euro, dann finde ich a.) keinen käufer und b.) kauf ich es selbst auch nicht, somit hätte ich nur kosten gehabt aber keine ernte…
Kennen sich aber die Banken mit so einer TV überhaupt aus? Also meine Gespräche die ich bisher mit denen hatte waren allesamt nicht sehr befriedigend in dieser Richtung ….aber was nicht is kann ja noch werden.
Gruß Zahltag
Kennen sich aber die Banken mit so einer TV überhaupt aus? Also meine Gespräche die ich bisher mit denen hatte waren allesamt nicht sehr befriedigend in dieser Richtung ….aber was nicht is kann ja noch werden.
Das sollte man erwarten.
Wenn das nicht klappt, solltest du dich nicht länger mit dem SB absabbeln, sondern, wie oben schon gesagt, eine Treppe höher gehen.
Gruss Beppo
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
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Hey Beppo,
soweit so gut, macht mir auch wieder Hoffnung, dass es doch Sinn macht die TV auch durchzuziehen, aber der entscheidende Punkt ist immer noch die tatsächliche Höhe des geringsten Gebotes.
Zitat:
Das geringste Gebot ist für das Versteigerungsverfahren naturgemäß sehr wesentlich. Der Rechtspfleger wird das geringste Gebot einige Tage vor der Versteigerung berechnen, wenn er davon ausgehen kann, dass ihm nunmehr sämtliche zu berücksichtigenden Rechte bekannt sind. Sie sollten sich dann mit dem Rechtspfleger einmal kurzschließen und ihn darum bitten, Ihnen die Höhe des geringsten Gebots mitzuteilen.
Aber die Höhe des geringsten Gebots ist schon viel früher für Sie sehr wichtig. Sie kann nämlich über Erfolg oder Misserfolg der Versteigerung entscheiden. Deshalb müssen Sie sich bereits ganz frühzeitig – schon bevor Sie den Antrag auf Teilungsversteigerung überhaupt stellen, über die Höhe des geringsten Gebots selbst gedanklich klar werden.
Zitat ENDE
Wer kann mir schon im Vorfeld das geringste Gebot berechnen?
Das ist momentan die Frage aller Fragen, damit Punkt 4 weiter geplant und bei bedarf auch durchgeführt werden kann, wenn Punkt 3 scheitern sollte.
Gruß Zahltag
Hallo zahltag,
bei Zwangsversteigerungen muss üblicherweise ein gewisser Mindestbetrag geboten werden (x Prozent vom Grundbuchwert) - sonst wird die "Hütte" nicht verkauft. In weiteren "Runden" (wenn das Haus auch zu einem solchen Spottpreis nicht an den Mann zu bringen ist), kann bei einer weiteren Zwangsversteigerung dieser Mindestbetrag entfallen.
Wie es bei Teilungsversteigerungen ist, weiß ich nicht.
Deine Strategie muss doch ganz einfach so aussehen:
1. Du redest mit der Bank, bis zu welchem Maximalbetrag du "mitbieten" darfst und die Bank dabei mitspielt. Wenn dein Bankberater keine Ahnung hat, dann versuche einen Termin mit einem Bearbeiter zu machen, welcher Immobilienfinanzierungen macht - oder am besten gleich mit dem Chef der Immobilienabteilung. Ob die Grundschuld multipliziert mit der Quadratmeteranzahl des Grundstücks geteilt durch Alter dabei einen Miminalbetrag definiert, kann im Gespräch geklärt werden. Danach ist es völlig egal.
2. Du bringst die Teilungsversteigerung in Gang
3. Entweder ersteigerst du das Haus oder ein anderer - wenn du es nicht ersteigerst, musst du nur darauf achten, dass ihr (deine "Ex" und du) nicht nachher noch mit Schulden dasteht. Beim Maximalpreis musst du darauf achten, dass der nicht zu hoch ist - ansonsten zahlst du zuviel für das Haus und obendrein noch einen Anteil an "Ex" (du zahlst also doppelt!). Genau hier liegt der Spagat - die beiden Zahlen (Minimal- und Maximalbetrag) musst du dir noch ausrechnen.
"Ex" kannst du jetzt erklären, dass das Haus wahrscheinlich zu einem Spottpreis verkauft wird - mit Schulden für euch beide(!). Sie kann sich dann ja erkundigen; evtl. wird sie vernünftig und ihr einigt euch ohne Teilungsversteigerung.
Gruß
Martin
Hallo Martin,
auch dir danke für die Antwort.
Deine Vorgehensweise sehe ich genauso, aber das geringste Gebot das muss ich wissen, alles andere sollte sich dann von diesem ableiten lassen.
Es muss doch irgendwo jemand geben der mir das berechnen kann und zwar so, dass es nur ein bisschen abweicht bis das offizielle geringste Gebot verkündet wird.
Mit der Bank muss ich reden, da hat mich Beppo ja schon auf die Schienen gesetzt (Nachfrage bereits gestartet wird gerade in der Rechtabteilung geklärt), das is mir klar. Dass ich die TV anleiere is mir auch klar (vielleicht reicht es ja um KM zur gütlichen Einigung zu bewegen, aber verlassen tu ich mich nicht drauf) ob ich die TV dann bis zum bitteren ende durchziehe hängt an diesem geringsten Gebot, anbei mal ein Link wie man das berechnen soll…schlau werde ich daraus nicht
http://www.teilungsversteigerung.net/ablauf%20teilungsversteigerung.html#geringstes_gebot
gruss zahltag
Moin zt,
Du machst einen Denkfehler: Eine eingetragene Grundschuld (135 TEUR) ist etwas anderes als Deine Restschuld (103 TEUR). Die Grundschuld ist lediglich etwas Ähnliches wie ein "Kreditrahmen", innerhalb dessen Du das Objekt beleihen kannst. Würdest Du jetzt also beispielsweise eine neue Heizung oder ein neues Dach brauchen, wärst Du mit der eingetragenen Grundschuld von 135 TEUR ohne weiteres für 32 TEUR kreditwürdig (Differenz zu den aktuellen Schulden).
Du kannst ein Haus daher auch samt eingetragener Grundschuld verkaufen, ohne dass dies irgendeine Wertminderung zur Folge hätte. Die Bank ist nur interessiert, ihre 103 TEUR wieder zu bekommen; mit mehr stehst Du auch nicht in der Kreide. Und wenn das Haus jetzt beispielsweise für 90 Mille an einen Dritten verkauft/versteigert würde, hätte das lediglich zur Folge, dass Du auch nach dem Verkauf noch 13 Mille Schulden bei der Bank hast. Wenn Du jedoch selbst der Ersteigerer bist, passiert an dieser Front garnix - nur der zu verteilende Zugewinn verringert sich und Du hast für kleines Geld das ehemals gemeinschaftliche Haus im Alleineigentum.
Angesichts Deiner Zögerlichkeit würde ich allerdings dazu raten, das Ganze nicht ohne Anwalt durchzuziehen.
Grüssles
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
Hey Martin,
wenn ich einen Denkfehler zu meinen Gunsten habe, hab ich diesen sehr gerne.
Was weiterhin offen ist, ist die Summe des geringsten Gebotes, das ist momentan der Punkt an dem ich nicht weiterkomme. Deswegen ja auch hier die Frage ob das jemand ausrechnen kann so ca. oder mir erklären kann wie man das berechnet. Braucht ihr dazu ggf. noch mehr Input?
Ich zögere nicht, ich will nur gut vorbereitet sein, da ich nicht nur eine TV ankündigen will, sondern wenn es sein muss auch durchführen will.
Anwalt habe ich schon mal lose bei meiner Rain angefragt, sie kennt sich wohl aus, aber welcher Anwalt tut das wirklich bei einer TV, wenn ihr einen guten diesbezüglich kennt nehme ich gerne die Adresse an und setze mich mit diesem in Verbindung. Die Kosten werden natürlich wieder entsprechend sein…..egal!
Gruß
Zahltag
hallo zusammen,
hmmm wie man das geringste gebot ausrechnet weiss wohl leider keiner :-(, egal. weiss evtl. jemand wer mir das ziemlich genau ausrechnen kann, welcher kreis kommt da in frage und welcher dürfte wohl der mit meisten ahnung sein?
es ist immer wieder abscheulich diese geldgeierin vor der nase zu haben, welche dann auch noch von sich gibt mein anwalt mein anwalt mein anwalt...zahlt kein KU aber hauptsache einen anwalt, naja zahlen wir wohl alle indirekt mit...auch egal nicht meine sache nur indirekt.
ankündigung KM, ihr anwalt hat gesagt es gibt keine fristen und sie soll sich nicht unter druck setzen lassen, auf meine frage ob sie dann die hälfte bei der rückzahlung übernimmt kam nichts zurück...hmmm. weiterhin plant sie nun anzeigen aufzugeben um zusehen was die leute bezahlen würden, wie verhalte ich mich da wenn da das fussvolk an der tür steht?
wie gesagt nach meiner frist am 10.5. will und werde ich die TV ankündigen, allerdings bin ich nun über dies gestolpert....
Vorsicht ist geboten, wenn der andere Miteigentümer der noch nicht geschiedene Ehegatte ist: Dann ist nämlich § 1365 BGB zu beachten, wonach ein Ehegatte über sein „Vermögen im Ganzen“ nur mit Zustimmung des anderen Ehepartners verfügen kann. Die Teilungsversteigerung ist eine solche „Verfügung“. Sollte also das gemeinsame Grundstück im wesentlichen das gesamte Vermögen darstellen (der BGH verlangt, dass mindestens 10 – 15 % sonstiges Vermögen vorhanden sein müssen), so ist es besser, die Teilungsversteigerung erst nach der Scheidung zu betreiben, weil man ansonsten die „Drittwiderspruchsklage“ gemäß § 771 ZPO riskiert (die mit erheblichen Kosten verbunden sein kann).
...sollte aber bei einer ankündigung keine relevanz haben, dass ich da irgendwie ärger bekommen kann oder?
so was ich will ist klar, eine schnelle abwicklung ob ich nun das haus behalte oder nicht ist mittlerweile egal, da ich bereits andere sehr preisgünstige objekte gefunden habe...
gruss zahltag
@ zahltag,
hmmm wie man das geringste gebot ausrechnet weiss wohl leider keiner :-(, egal. weiss evtl. jemand wer mir das ziemlich genau ausrechnen kann, welcher kreis kommt da in frage und welcher dürfte wohl der mit meisten ahnung sein?
es gibt da keine "Gebrauchsanweisung" und nichts auszurechnen: Du selbst entscheidest, wieviel Dir die Hütte wert ist und bis zu welchem Betrag Du mitgehst (sinnvollerweise bis zur Höhe der Schulden, bis zu einem nach Deiner Ansicht realistischen Marktwert etc.). Wirst Du überboten, hast Du dann einen Profit gemacht, den Du mit der Ex teilen musst. Wirst Du nicht überboten, hast Du das Haus im Alleineigentum. Was ist daran so schwierig zu verstehen?
ankündigung KM, ihr anwalt hat gesagt es gibt keine fristen und sie soll sich nicht unter druck setzen lassen,
der Anwalt hat recht: Es gibt keine Fristen. Es sei denn, Du setzt welche. Warum wartest Du bei allem auf den grossen Zampano, der Dich an die Hand nimmt?
auf meine frage ob sie dann die hälfte bei der rückzahlung übernimmt kam nichts zurück...hmmm.
aus ihrer Sicht ist das vollkommen korrekt. Warum sollte sie "fair" sein, wenn es auch ohne geht? Deine Ex hat keinen Druck, solange Du keinen machst.
weiterhin plant sie nun anzeigen aufzugeben um zusehen was die leute bezahlen würden, wie verhalte ich mich da wenn da das fussvolk an der tür steht?
das kommt darauf an, ob Du tatsächlich verkaufen willst. Wenn Du das möchtest, machst Du die Tür auf und lobst die Hütte in den höchsten Tönen. Wenn nicht, bist Du nicht zuhause.
Vorsicht ist geboten, wenn der andere Miteigentümer der noch nicht geschiedene Ehegatte ist: Dann ist nämlich § 1365 BGB zu beachten, wonach ein Ehegatte über sein „Vermögen im Ganzen“ nur mit Zustimmung des anderen Ehepartners verfügen kann. Die Teilungsversteigerung ist eine solche „Verfügung“. Sollte also das gemeinsame Grundstück im wesentlichen das gesamte Vermögen darstellen (der BGH verlangt, dass mindestens 10 – 15 % sonstiges Vermögen vorhanden sein müssen), so ist es besser, die Teilungsversteigerung erst nach der Scheidung zu betreiben, weil man ansonsten die „Drittwiderspruchsklage“ gemäß § 771 ZPO riskiert (die mit erheblichen Kosten verbunden sein kann).
as I told you: Don't do this without a lawyer.
so was ich will ist klar, eine schnelle abwicklung ob ich nun das haus behalte oder nicht ist mittlerweile egal, da ich bereits andere sehr preisgünstige objekte gefunden habe...
na, wenn Du nicht einmal selbst weisst, was Du willst...
Grüssles
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
hey martin,
ich hab mich wohl falsch ausgedrückt teilweise.
also ich will in dem haus bleiben bis zu einem gewissen betrag das ist klar und das geld ist auch "reserviert" dafür, sollte mein limit überschritten werden ist mir das haus nicht so wichtig, dass ich auf teufel komm raus es behalten möchte, da in meiner umgebung genügend interessante und in meinem preissegment liegende immobilien aufm markt sind, weiterhin hätte es einen schönen nebeneffekt, ich würde meinen landkreis verlassen und der einfluss von swm, JA und VP wären wech....
das mit dem geringsten gebot ist anders ich kann da nicht einfach ne summe in den raum werfen, siehe link
http://www.teilungsversteigerung.net/ablauf%20teilungsversteigerung.html#geringstes_gebot
und da abteilung 3 schön belastet ist würde ich auf unsägliche kosten kommen...gut rückantwort bank steht noch aus,aber jedenfalls wird wohl das startgebot bei über 100.000 euronen liege, dazu noch die gerichtskosten, gutachterkosten und RA-kosten....aber andersrum wenn ich es so mache bin ich nicht auf die km angewiesen und das ist mehr wert als alles geld auf der welt von daher....
montag: RA konsultieren und bei Bank nochmal nachhaken
wenn frist abgelaufen ist die TV ankündigen bei der KM und zeitnah wenn alles geklärt ist mit RA diese auch entsprechend einreichen, dann sollte das auch aufm weg sein...
so das wäre dann ggf. der druck den km braucht, kann man noch an anderer seite druck aufbauen?
sie hat jetzt hartz IV oder andere sozialleistungen beantragt, gibts da nicht ne rechtssprechung, dass zuerst das barvermögen und dann das haus weg muss, damit man diese leistungen bekommt bzw. sie bekommt die leistungen nur als darlehen?
-->kann ich an dieser stelle druck aufbauen oder renn ich da mal wieder in eine sackgasse und verlier das wesentliche aus den augen?
beim KU hab ich eine Beistandsschaft eingerichtet, da sollte sie auch bald post bekommen, kann ihr da nicht auch etwas aufdiktiert werden bzw. KU verrechnet werden`?
--> wohl nicht, ne
das sind nur ideen um den druck zu erhöhen das wesentliche ist mir klar .... montag anwalt und dann "auf gehts"
gruss zahltag....der immer zu viel arschtritte braucht, aber eben auch respekt vor dieser aufgabe hat
aber, ich habe wohl wieder eins verstanden in der geschichte, ich kann wieder einen RA bezahlen und das bei diesem streitwert....oh mann, dann werde ich mal am montag bei meiner RAin nachfragen was sie so nimmt.
So hallo zusammen,
nun melde ich mich mal wieder…
was hat sich getan seit meinem letzten Beitrag bzgl. Haus und TV, nicht viel da ich die Prio ein bisschen geändert habe und die Kinder mehr Aufmerksamkeit benötigt haben und außerdem auch große Veränderungen für sie anstehen die auch geplant werden wollen (Kinder haben eben Vorrang vor einem läppischen Haus), nichts desto trotz war ich nicht ganz untätig.
Ich habe Martins Rat beherzigt und einen Anwalt konsultiert, habe diesem alle erforderlichen Unterlagen zukommen lassen, damit dieser prüfen kann inwieweit die TV gestartet werden kann, wie das geringste Gebot ausfallen wird und was der RA für diesen Rechtstreit an Honorar verlangt. Eine entsprechende Information soll ich in der Woche nach Pfingsten erhalten.
Ein bekannter arbeitet bei einer Bank und in der Rechtabteilung dieser Bank kennt man sich wohl auch sehr gut mit TV´s aus. Ich habe nun ein Dokument abgeschickt mit sämtlichen Fragen und Fakten und soll ende der Woche entsprechende Info´s erhalten. Das wichtige an dem Zwischenschritt ist mir, dass eine „neutrale“ Bank mich aufklärt wie man sich als Schuldner bei einem Wunsch der TV sich am besten mit seiner Hausbank in Verbindung setzt und welche Wege ich am besten bei meiner Hausbank einhalten soll usw.
Somit ist der Grobplan, dass die TV Mitte/Ende Juni eingereicht werden soll.
So was hört man von der KM? Von der KM habe ich bisher bzgl. Haus nichts mehr gehört, ihr angekündigtes Schreiben von ihrem RA steht noch bis heute aus, kein Gutachter und auch keine Inserate bzgl. Hausverkauf…war mir vorher klar, hab euch das auch nur zur Info aufgeführt.
Ich hatte der KM ja ein diskussions-würdiges Angebot unterbreitet mit Fristsetzung, diese Frist ist nun abgelaufen und ich würde der KM gerne noch mal was Schreiben und eben die TV ankündigen…was formuliert man denn da so am besten?
Hallo Geldgeier,
mit Mail vom 08.04.2010 habe ich dir ein Angebot bzgl. unseres gemeinsamen Hauses unterbreitet mit der Bitte um Prüfung bis zum 10.05.2010 ob das Angebot für dich akzeptabel ist bzw. was deine Preisvorstellung wäre.
Bis heute habe ich diesbezüglich keine Reaktion/Gegenangebot von dir erhalten, in meinem Angebot hast du alle Relevanten Daten und Fakten erhalten.
In einer Mail hast du mir mitgeteilt, dass du die Angelegenheit deinem Anwalt übergeben hast und dieser sich um die Angelegenheit kümmert.
Da du hier wohl nicht an einer gütlichen/sinnvollen Einigung interessiert bist werde ich in dieser Angelegenheit meine RAin beauftragen, damit der Hausverkauf durch eine Teilungsversteigerung erledigt wird.
Eine Teilungsversteigerung ist ein Sonderfall der Zwangsversteigerung, wobei der Antragsteller in diesem Falle nicht einer der im Grundbuch eingetragenen Gläubiger ist, sondern einer der Miteigentümer selbst. Teilungsversteigerungen kommen hauptsächlich im Rahmen von Ehescheidungen vor, wobei üblicherweise das Grundstück beiden Ehepartnern in Bruchteilsgemeinschaft je zur Hälfte gehört. Bei einer Teilungsversteigerung ist deine Unterschrift auf einem Kaufvertrag nicht erforderlich, die Teilungsversteigerung ersetzt diese.
Mit einem positiven Ertrag nach der Teilungsversteigerung sollten wir nicht rechnen, sondern eher auf Verbindlichkeiten bei der Bank einstellen.
Kann ich das so schreiben? Ist es zu direkt? Ist es zu harmlos? Fehlen wichtige Punkte? Könnte so ein Anschreiben negativ ausgelegt werden vor Gericht?
Schreibt mir eure schonungslosen Meinungen, danke.
Gruß Zahltag
Servus Zahltag,
ich würde das Ganze evtl. ein bissl anders formulieren:
Da ich bis zum heutigen Tage weder von Deinem Anwalt noch von Dir eine Antwort auf meinen Vorschlag vom tt.mm.jj bekommen habe, muss ich davon ausgehen, dass dieser nicht angenommmen wird.
Aus diesem Grund sehe ich mich veranlasst, meinen Rechtsbeistand zu beauftragen, zeitnah den Hausverkauf in Form einer TV auf den Weg zu bringen.
Soll Madame sich bitte selbst schlau machen, was TV heisst und was das für sie bedeutet :wink:!
Grüßung
Marco
Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
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Ob ein Vorhaben gelingt, erfährst Du nicht durch Nachdenken sondern durch Handeln!
Moin.
Zum Schreiben konkret:
Da du hier wohl nicht an einer gütlichen/sinnvollen Einigung interessiert bist werde ich in dieser Angelegenheit meine RAin beauftragen, damit der Hausverkauf durch eine Teilungsversteigerung erledigt wird.
nimm bitte auf jeden Fall den Vorwurf raus, dass sie wohl nicht an einer gütlichen Einigung interessiert ist. Das hat keinen Mehrwert. Teile ihr schlichtweg mit, dass Du nun einen RA beauftragst, da Frist abgelaufen.
Ob die Beschreibung zur TV korrekt ist weiß ich nicht. Dazu können sicherlich Experten hier was beitragen. Grs. finde ich es gut, dass Du ihr nochmal kurz dazu was erklärst und auch auf die Folgen hinweist. Vielleicht verbunden mit dem Hinweis, dass sich beide Parteien bei einer Einigung besser stellen bzw. weniger Risiko eingehen?
Dann noch was zum Vorgehen allgemein:
Du solltest das Schreiben natürlich nur versenden wenn Du vollständig gewillt bist, die TV auch durchzuziehen. Deinem Post entnehme ich, dass Du Ende der Woche Infos von Deinem Bekannten und in der Woche nach Pfingsten von Deinem RA erhälst. Vielleicht lohnt es sich diese Infos noch abzuwarten??
Alternativ Dein Schreiben dahingehend abschwächen, dass Du den RA beauftragt hast, die TV zu prüfen und vorzubereiten. Damit hast Du ein Hintertürchen und auch Deine Ex kann noch reagieren und fühlt sich - rein rational - nicht so unter Druck gesetzt. Aber was ist schon rational... 😡
Gruß Toto
Hallo zusammen,
danke erstmal für die Anmerkungen. Ich hab mal aus allem was „zusammengestrickt“ und finde das eigentlich sehr gut…was meint ihr?
Hallo Geldgeier,
da ich bis zum heutigen Tage weder von Deinem Anwalt noch von Dir eine Antwort auf meinen Vorschlag vom 08.04.2010 bekommen habe, gehe ich davon aus, dass dieser nicht angenommen wird.
Aus diesem Grund sehe ich mich veranlasst, meinen Rechtsbeistand zu beauftragen, zeitnah den Hausverkauf in Form einer Teilungsversteigerung auf den Weg zu bringen.
Eine Teilungsversteigerung ist ein Sonderfall der Zwangsversteigerung, die ich alleine beantragen kann. Teilungsversteigerungen kommen hauptsächlich im Rahmen von Ehescheidungen vor, wobei üblicherweise das Grundstück beiden Ehepartnern in Bruchteilsgemeinschaft je zur Hälfte gehört. Über alles Weitere wird dich sicherlich dein Anwalt informieren und dir die Auswirkungen im finanziellen näher erläutern.
@toto: ob ich das will oder nicht spielt keine rolle, ich will unabhängig sein von der km und da sie sich mit dem arsch drauf setzt bleibt mir nichts anderes übrig als die TV. Die TV wird angekündigt und beauftragt, das is schon mal Fakt und dann kann man immer noch weitersehen. Es soll auch alles so abgeklärt und besprochen werden, dass die tv bis zum ende durchgezogen werden kann und das will sorgfältig vorbereitet sein…
Außerdem steht bei Marco so schön drunter… Ob ein Vorhaben gelingt, erfährst Du nicht durch Nachdenken sondern durch Handeln!....nachgedacht hab ich schon genug jetzt bin ich bei den Vorbereitungen und im Juni geht’s ans handeln!
Gruß Zahltag
Servus zahltag,
gehe ich davon aus, dass dieser nicht angenommen wird.
Diese wage Feststellung würde ich weglassen. stelle einfach fest, das keine Reaktion auf Deinen Vorschlag gekommen ist.
Eine Teilungsversteigerung ist ein Sonderfall der Zwangsversteigerung, die ich alleine beantragen kann. Teilungsversteigerungen kommen hauptsächlich im Rahmen von Ehescheidungen vor, wobei üblicherweise das Grundstück beiden Ehepartnern in Bruchteilsgemeinschaft je zur Hälfte gehört. Über alles Weitere wird dich sicherlich dein Anwalt informieren und dir die Auswirkungen im finanziellen näher erläutern.
Ebenfalls einfach weglassen. Sie kann selbst nachlesen, was eine TV ist oder es sich von ihrem RA erklären lassen.
Fass Dich kurz und bündig. Alles andere klingt nach Rechtfertigung.
Gruß, Michael
sol lucet omnibus - die Sonne scheint für alle