Haus abkaufen, wie ...
 
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Haus abkaufen, wie ist der beste Weg?

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(@zahltag)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo Michael, hallo Toto,
danke erstmal für eure Reaktionen.

Zum Angebot an KM sehe ich es ähnlich, sie soll einfachmal ein Gegenangebot machen und dann kann man das Thema Hauspreis weiter diskutieren oder nicht.

Gutachter beauftragen…also das war mit einer ihrer ersten Sätze als sie auf mein Angebot reagiert hat analog der SWM auch, aber eigentlich kann es mir ja egal sein, wenn KM ein Gutachten beauftragt und bezahlt. Ein Gutachter kann aus einem normalen Haus kein Schloss machen und wenn mir der Preis zu hoch ist muss ich ja nicht kaufen, dann gibt es halt ein Gutachten welches die KM bezahlt hat, aber eigentlich nichts mit anfangen kann ausser einen weiteren Posten auf ihrer Ausgabenseite zu haben.

Noch mal @all:

Rückforderung SWM, eigentlich gibt es darüber ja nicht viel konkretes im Netz bzw. Erfahrungsberichte außer dieses eine Urteil, welches überall zu finden ist und in meinen Augen sehr „schwammig“ und eigentlich auch nicht auf meinen Fall anwendbar ist, m.M.

Hat jemand ggf. hier mehr Erfahrung oder kann mir das ein oder andere an Information zukommen lassen, wie gesagt SWM will von KM und mir jeweils die hälfte des Geldes wieder haben, allerdings hat ja KM auch einen Vorteil gehabt weil sie ja im Haus gewohnt hat, lt. Urteil kann oder soll sie dann nicht den vollen Betrag zurückfordern können. Ich/wir haben nichts unterschrieben damals (sicherlich werden sie das zur Not nachholen), aber ich bin mit auch ziemlich sicher, dass es keine Kontobewegung vom Konto SWM auf mein Konto gegeben hat, sondern ich diesen Betrag in Bar erhalten habe und dann auf mein Konto eingezahlt habe – Belege hierüber hab ich nicht mehr. Auch könnte ich die damalige Summe nicht mehr genau nennen.
Ich denke, wenn SWM wirklich was haben möchte, dann sollte sie oder durch einen RA vertreten mir ein Schreiben zukommen lassen woran ich alles wichtige erkennen kann und erst dann sollte ich auf diese Angelegenheit weiter eingehen oder? Mündliche Rückforderungen seitens SWM z.Kt. nehmen, aber nicht weiter kommentieren bzw. bewerten, so würde ich in dieser Angelegenheit vorgehen wollen.

Als Gegenpunkt zum „Bargeld“ von SWM, könnten meine Eltern bei KM und mir Mieteinnahmen anfordern, wir durften drei Jahre in einer Wohnung meiner Eltern umsonst wohnen und mussten nichts bezahlen, sollte es durch SWM zum Prozess oder dgl. kommen, könnte man hier ggf. einen „Gegenprozess“ anstrengen oder kann man das gleich vergessen, weil eh kein Erfolg? Andersrum hat uns das damals ne menge Geld gespart, welches wir dann für den Hauskauf einsetzen konnten analog dem Bargeld von SWM.

Gruß der gespannte/entspannte Zahltag 🙂

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 15.04.2010 13:41
(@staengler)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Servus zahltag,

Prozess - Gegenprozess. Lass doch bitte solche Gedanken erst mal komplett auf der Seite liegen.

Warte gelassen ab, was von SWM kommt und reagieren dann angemessen.

Gruß, Michael

sol lucet omnibus - die Sonne scheint für alle

AntwortZitat
Geschrieben : 15.04.2010 14:15
(@zahltag)
Nicht wegzudenken Registriert

Hi michael,

es geht mir hier nicht ums große klagen oder so. ich kenne eben swm und km und so wie swm mich diesbezüglich angesprochen hat lässt das schon auf einiges schließen das mit dem „Gegenprozess“ war nur so ne Idee und die frage war ja ob das sinn macht entgangene Mieteinnahmen zu fordern oder ob ich es gleich „knicken“ kann, weil aussichtslos. Meine Eltern machen deswegen nichts, aber dann sollte auch SWM mal locker bleiben und an ihre Enkelkinder denken…das is zumindest meine Meinung.

Und die Thematik „Rückforderung  Schwiegereltern“ steckt wohl noch in den Kinderschuhen zumindest findet man nicht viel im netz und hier gibt’s leider auch nicht so viel Reaktion.

Gruß Zahltag

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 15.04.2010 15:42
(@echoecho)
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Moin Zahltag,

wann hat die SWM Dir denn das Geld geschenkt? Vor oder erst nach der Hochzeit mit Deiner Ex? Und hat sie es wirklich ausdrücklich Dir geschenkt? Gibt es einen Kontoauszug oder Überweisungsträger? Was steht im Verwendungszweck?

VG
Echo²

Edit: Sorry, gerade gesehen, dass es keine Kontobewegung gab. Na dann fehlt es SWM ja wohl an Beweisen, dass es jemals eine Zahlung gab...?

AntwortZitat
Geschrieben : 15.04.2010 21:11
(@zahltag)
Nicht wegzudenken Registriert

hallo echo echo,

danke für deine info.

hochzeit 1999 und 2002 geld geschenkt. wie gesagt genau weiss ich es nicht mehr aber je mehr ich darüber nachdenke hat sie mir es bar gegeben.

ich finde es ist ne doofe situation und ein schmaler grad auf dem ich wandle, aber ich muss zusehen, dass ich das beste für die kinder und mich rausschlage von daher würde mich diese zusatzzahlung ggf. beim projekt hausabkauf den genickschlag verpassen, andererseits wäre es auch doof für die kinder wenn es wegen diesen euronen differenzen zu oma und so gibt...hmmm alles irgendwie doof, aber ich hab nunmal kein geldsch.... im keller :-(.

ICH WILL DOCH NUR MEINE RUHE UND ENDLICH KLARHEIT GEHT MIR DAS GANZE LANGSAM AUFN SAHNETOPF :-).

naja wird schon alles so werden wie es sein soll...hat schon alles seinen sinn, aber wie gesagt wenn ihr irgendwas neues noch für mich habt sagt es mir...

gruss zahltag

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 15.04.2010 23:59
(@echoecho)
Nicht wegzudenken Registriert

Hi,

hochzeit 1999 und 2002 geld geschenkt.

Also während der Ehe. Damit würde die Schenkung nach alter Rechtsprechung grundsätzlich in den Zugewinnausgleich wandern. Aber:

je mehr ich darüber nachdenke hat sie mir es bar gegeben.

Wenn es so war, dann gibt es keinen Nachweis, wem die Schenkung galt.

Hätte die SWM das Geld ausdrücklich und nachweislich während der Ehe ihrer Tochter geschenkt, könnte sie jetzt argumentieren, dass die Geschäftsgrundlage (nämlich der Fortbestand der Ehe) entfallen ist und somit das Geld zurückfordern. Hätte sie das Geld ausdrücklich Dir geschenkt, könnte sie (laut des Urteils des BGH  vom 3. Februar 2010 - XII ZR 189/06) ebenfalls auf den Entfall der Geschäftsgrundlage pochen. Aber ohne Verwendungszweck auf dem Überweisungsträger, ohne Notarvertrag, ohne irgendeinen Anhaltspunkt...da muss sie sich schon was einfallen lassen.

Also, zurücklehnen und abwarten...

VG
Echo²

AntwortZitat
Geschrieben : 16.04.2010 00:25
(@zahltag)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo Echo²,

na das hört sich ja nicht so schlecht an.

Im Endeffekt war es für KM und mich gedacht, deswegen will SWM ja auch von jedem die hälfte zurück. Wie verhält es sich da?

Kann sie es von beiden zurückfordern oder
Kann/könnte ich argumentieren, dass es eben bei jedem ins AV mit aufgenommen wird, bzw. wenn es Zugewinn wäre, dann wäre dieser ja praktisch „verbraucht“ und durch den Hausabkauf „erledigt“.

Anhaltspunkte sind, Betrag abgehoben vom Konto der SWM und eben „Zeugen“, aber so wie ich das von dir verstehe sollte das vor Gericht nicht reichen, somit könnte ich der SWM doch eine art „vergleich“ anbieten, damit diese Streitigkeiten ums Geld nicht wieder auf das wohl der kinder zurückfallen.

Jetzt lehne ich mich erstmal zurück und harre der dinge, wie gegenangebot der km, schriftliche rückforderung der swm und denk mir na gut , nebenbei schaue ich mir nette hübsche günstige häuser an

Gruss zahltag

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 16.04.2010 10:01
(@echoecho)
Nicht wegzudenken Registriert

Morgen!

somit könnte ich der SWM doch eine art „vergleich“ anbieten, damit diese Streitigkeiten ums Geld nicht wieder auf das wohl der kinder zurückfallen.

Ich denke, das ist der vernünftigtste Weg. Wenn Du damit leben kannst und SWM diesbezüglich mit sich reden lässt, hättest Du zumindest diese Baustelle von der Backe. Wo kein Streit, da kein Stress.

VG
Echo²

AntwortZitat
Geschrieben : 16.04.2010 10:45
(@staengler)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo zahltag,

könntest Du Dir einen Vergleich finanziell leisten?
Ich sehe für Deine SWM nur eine sehr geringe Chance, das Geld auf dem Klageweg wieder von Die zu erhalten.

Würde sie deshalb Probleme mit ihren Enkelkindern machen, dann hat sie sich als Großmutter IMO sowieso disqualifiziert.

Ich bleibe dabei: ich würde nicht auf ihre Forderung eingehen! Keine Reaktion

Gruß, Michael

sol lucet omnibus - die Sonne scheint für alle

AntwortZitat
Geschrieben : 16.04.2010 11:00
(@zahltag)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo zusammen,

ich sehe es so wie echoecho – Baustelle weniger, kein streit und kein stress…

@michael
Ich hab schon soviel bezahlen müssen an Gerichtskosten, Gutachterkosten usw., da kommt es mir auf die paar tausend euro auch nicht mehr an, wenn ich wie oben beschrieben habe dann wieder einen weiteren haken an eine sache dran machen kann und mit „bezahlt markieren“ kann.

Das ist nämlich meine neue Taktik, damit ich nicht immer auf zich Baustellen gleichzeitig tanze, leider hat sich das prob SWM mit Hausabkaufen vermischt, aber egal wie ihr ja schreibt kann ich dem ja entspannt entgegen sehen und außerdem will ich ja nichts von daher habe ich hier kein ToDo.

Diese Person hat sich in meinen Augen schon lange als Oma disqualifiziert, es wäre nicht das erste Mal, dass sie Geld mit Kinderbetreuung kombiniert und blockt, allerdings „kauft“ sie sich die Kinder immer wieder da sie auch entsprechendes „kleingeld“ aufm Konto hat…traurig aber wahr, aber ich arbeite daran, dass dieses eingeschränkt wird, aber eins nachm anderen…

Machen wir einen vorläufigen haken dran an „SWM fordert Geld zurück“ und konzentrieren wir uns wieder auf das Haus und KM, seit ich erwähnte, dass sie mir ein Gegenangebot machen soll du nicht rumdrucksen soll kam nichts mehr…naja is ja auch erst eine Woche her, is bestimmt auch Taktik dahinter würds ja nicht anders machen, also ruhig bleiben und entspannt ins WE gleiten

Zum 01.07.10 werde ich dann vorerst meine letzte Zahlung an die Bank tätigen sollte sich bis dahin nichts geklärt haben, vielleicht klärt sich ja dann was…Ziele/Zieltermine braucht der Mann.

Gruß Zahltag

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 16.04.2010 11:22




(@zahltag)
Nicht wegzudenken Registriert

hallo zusammen,

ich hab zwischennachrichtbekommen von der km,obwohl sie mir bis ende der woche eigentlich ein gegenangebot machen wollte, kam erst auf nachfragen meinerseits eine antwort. da sie unbedint eine bestätigung fürs arbeitsamt benötigt, dass sie kein kindergeld mehr bekommt habe ich ihr mitgeteilt, dass wir erstmal die reihenfolge einhalten sollten bevor sie immer nur fordert fordertfordert und mal wieder ein umgangswochenende kurzfristig abgesagt hat.... tja anbei zwei auszüge ihrer nachricht...

Mein Anwalt wird sich darum kümmern und ggf. einen Gutachten mit einstellen.Soviel kann ich dazu schonmal sagen.

Diese Sache muss ich mir noch ganz stark überlegen.Wenn Du mir nichtmal ein Blatt Papier zukommen lassen kannst,dann kannst Du doch von mir nicht erwarten,dass ich mich schnell entscheiden soll wegen dem Haus.

das haus ist bereits seit über einem jahr thema...naja war ja eigentlich nicht anders zu erwarten.

aber wie mache ich denn nun am besten weiter, anfang mai wird sie den scheidungsantrag zugestellt bekommen und ich habe keine lust weiter für das haus zubezahlen und unsere gemeinsamen schulden zu tilgen --> zahlung einstellen und auf ein böses schreiben der bank hoffen/warten? die einzigste angst die ich bei diesem haus habe ist, dass ich dann ggf.keine kredite mehr bekomme wenn ich die zahlung einstelle. km oder deren anwalt juckt mich nicht gutachter is mir auch wumpe, es geht mir nur darum wie ich mich da am besten verhalten sollte?

eigentlich wollte ich bzgl. ku mit JA gegen km warten bis haus erledigt ist, aber nach den obigen aussagen sollte mir das auch egal sein, werd erstmal das vereinfachte verfahren versuchen, sollte es nicht zum ziel führen dann vor gericht, da sie eh beim arbeitsamt/arge ist werde ich wohl nicht lange warten müssen bis ich post bekomme, damit ich für km unterhalt bezahle....

was und wie und in welcher reihenfolge unternehme ich nu etwas?
nach zwei wochen ruhe kommt wieder leben in die bude....zum glück gehts nur um ein haus und geld und nicht um die kinder von daher bin ich relativ entspannt, aber der km was schenken oder dgl. will ich auch nicht und mich hinhalten lassen usw. is da auch nicht drin ICH WILL DIE LOSHABEN!!!!

gruss zahltag

p.s. teilungsversteigerung hab ich noch ein bisschen zu viel angst, das will ich erst in erwägung ziehen wenn nischt mehr geht...


Auf Wunsch einen Namen ausgetauscht

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 25.04.2010 23:25
(@zahltag)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo noch mal,

was mir noch zusätzlich so durch den kopf geht….mit zustellung des scheidungsantrages müsste ich mir da nicht auch eine übersicht der bank geben lassen, damit man zu diesem stichtag sieht wie viel schulden noch auf dem objekt sind?

Ist es möglich, dass mit dem ende der zugewinngemeinschaft auch das gemeinsame tilgen endet?  sprich die km nicht viel davon hat, wenn ich weiterhin tilge, weil die schulden vom stichtag ende zugwinn zählen?

Strukturiert mich, was mache ich als nächstes wie verhalte ich mich am besten und und und

Gruss zahltag

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 26.04.2010 10:33
(@zahltag)
Nicht wegzudenken Registriert

sorry irgendwas klappt da nicht 🙁

wer kann kann diesen eintrag löschen

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 26.04.2010 10:34
(@zahltag)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo,

keiner irgendwie einen Ratschlag oder Tipp?

Gruß Zahltag

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 26.04.2010 15:16
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin zt,

keiner irgendwie einen Ratschlag oder Tipp?

Du bist derzeit (bzw. immer noch) auf einem "Lösungsweg", der sinngemäss lautet "wasch mir den Pelz, aber mach mich nicht nass." Wenn Du sogar Schiss hast, ein Konzept für Deine Ex schriftlich festzuhalten, Fristen zu setzen und/oder eine Teilungsversteigerung anzukündigen, sind (weitere) Ratschläge schwierig.

Bring da erst einmal Struktur hinein; dann kann man Dir auch bei den Details helfen. Aktuell verzettelst Du Dich (siehe auch Deine anderen Threads) beinahe selbstverliebt in Kleckerkram wie Zugewinnausgleich von wenigen hundert Euro.

Grüssles
Martin

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 26.04.2010 15:35
(@zahltag)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo Martin,

das reicht mir doch schon einmal als Auskunft und sagt mir wo ich stehe…nämlich im Wald.

Zum Zugewinn, das war nur interessehalber nicht mehr und nicht weniger, da ich eigentlich dachte ich muss für km auch hier noch zahlen.

Also bisher habe ich ihr ein schriftliches Angebot unterbreitet, habe eine Frist gesetzt und auf die Auswirkungen einer Zwangsversteigerung hingewiesen, weiterhin hab ich die Thematik KU beim JA einklagen zurückgestellt, damit das Thema Haus evtl. „geräuschlos“ über die Bühne geht, mittlerweile glaube ich da aber nicht mehr dran.

Deswegen suche ich nun hier um Rat wie ich am besten vorgehe.
KU bei JA werde ich mit dem vereinfachten Unterhaltsverfahren nun anregen und hoffen, dass dieser bei dem ganzen „Papierkram den die KM aktuell um die Ohren hat einfach durchläuft, ansonsten wird wohl dieses Thema vor Gericht geklärt werden müssen.

Beim Thema Haus bin ich etwas ratlos momentan, deswegen auch hier meine Nachfrage, welches Vorgehen am sinnvollsten ist.

Meine oberste Prio hat das Haus, Scheidungsantrag und Versorgungsausgleich ist auf dem Postweg, KU soll diese Woche vom JA-MA angestoßen werden und Zugewinn ist erstmal sekundär, da geht es nur darum ggf. einen Streitwert zu definieren, damit ich nicht wieder horrende Anwaltskosten habe, wenn KM phantasie-summen auf den Markt wirft – meine Rain erkundigt sich da gerade und informiert.

Struktur ist soweit drin bzw. ich kann meine ganze Energie auf das Thema Haus lenken nur fällt mir dem Thema Haus grad nichts sinnvolles ein.

Macht man eine TV nicht still und leise und lässt es dann wie eine Bombe einschlagen?

Gruß Zahltag

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 26.04.2010 16:00
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin,

Macht man eine TV nicht still und leise und lässt es dann wie eine Bombe einschlagen?

nein, die kann man durchaus "taktisch ankündigen"für den Fall, dass bis zum Termin X keine Einigung erzielt wurde. Für sich behalten sollte man lediglich, dass man selbst (oder ein Strohmann) um die Hütte mitbieten wird.

Grüssles
Martin

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 26.04.2010 16:07
(@zahltag)
Nicht wegzudenken Registriert

hallo Martin,

ja so eine ankündigung kann ggf. wunder bewirken, allerdings müsste die gegenseite auch wissen was eine tv ist, ich hab es jetzt damit "versucht", dass durch ihr verhalten eben eine menge anderer mit partizipieren werden (anwälte, richter, gutachter, zwangsvollstrecker, usw.) ob das allerdings bei dieser person was nützt bezweifle ich sehr stark.

naja wie dem auch sei, ich muss mir nun erstmal was für den übergang überlegen und das wäre ab dem 01.06. mit dem aussetzen der raten, natürlich würde ich vorher mit der bank rücksprache halten, damit ggf.schneller ein entsprechendes Schreiben auf den Weg kommt.
--> sinnvoll oder kinderkram?

aber es muss doch im endeffekt noch was anderes als diese tv geben, ich mein es hört sich immer toll und gut an, wenn man liest man macht ne tv und ersteigert dann für kleines geld die hütte und ist die exlos, aber wenn man ein bisschen mehr liest, dann ist das schon ein gewagtes spiel gerade was das finanzielle angeht, wenn keine einigung beim verteilen des geldes herrscht, dann hab ich einmal hier mein geld drin und die eine hälfte gehört mir eigentlich auch, wenn sich das dann noch über monate zieht weiss ich nicht wie ich die kinder ernähren soll.

deswegen, was kann ich machen?
ich kann drohen, dass ich nicht mehr bezahle
ich stelle die ratenzahlung ein
ich lasse es solange laufen bis kurz vor zwangsversteigerung
ich drohe mit tv
ich leite ein tv ein

mehr würde mir nicht einfallen und da sehe ich für niemanden einen quick-win im gegenteil. km hat finanziellen nachteil, ich hab auch irgendwo einen nachteil und die dummen sind wieder die kinder...ja auch das habe ich der km in einem guten gespräch erläutert, aber geholfen hat es anscheinend auch nichts...

ganz ehrlich, wenn ich wüsste ich würde noch kredite bekommen würde ich die zahlung einstellen das ganze gegen die wandlaufen lassen und mir nebenbei was anders kaufen, spar ja ne beträchtliche summe jeden monat, aber dann kommt wieder die vernunft und angst in mir hoch....

gruß zahltag
:knockout:

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 26.04.2010 23:29
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin zt,

es gibt für diese Fälle kein Patentrezept. Du bist der einzige, der Entscheidungen treffen und Struktur reinbringen kann. Das wird aber nichts werden, solange Du wie ein Flummi von Baustelle zu Baustelle hüpfst und dabei seufzt "hach, es ist ja alles so schrecklich!"

Und eine moralische Rechtfertigung, der Ex "Unentschlossenheit" vorzuwerfen, erwächst daraus auch nicht, wenn Du haargenau dasselbe tust. Die möglichen "Tools" sind inzwischen ja mehrfach und hinreichend beschrieben worden. Aber Dich dafür entscheiden und sie entsprechend strukturieren musst Du schon selbst.

Grüssles
Martin

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 26.04.2010 23:39
(@schmusepapa)
Registriert

Hallo zahltag,

eine Trennungsversteigerung ist ein Risiko - vielleicht findet sich ja ein Käufer für deine "Hütte", der wirklich viel dafür bezahlen will.

Ich denke aber das ist nicht der Fall. Wenn dein Nachbar ein fast identisches Haus nicht zu einem vernünftigen Preis verkaufen kann, dann hast du üblicherweise den Maximalpreis - bei einer Versteigerung kommt normalerweise nicht die Käufergruppe, die ein gepflegtes Anwesen zu einem angemessen Preis kaufen will, sondern eher die "Schnäppchenjäger".

Wechsle mal die Rollen: Du ersteigerst ein Haus. Dies deutet darauf hin, dass der / die Besitzer finanzielle Schwierigkeiten hatten und sich wohl kaum um die Unterhaltung und Instandsetzung des Hauses kümmern konnten. Dies sind nicht gerade Gründe für eine Preissteigerung.

Wenn du beim Thema "Haus" noch ewig weiter rumeierst, ohne einen Schritt nach vorne zu machen, wird deiner "Ex" recht schnell klar, dass du an dem Haus hängst und will einen unverhältnismäßig hohen Anteil deinerseits dafür.

Deratige Versteigerungen können nach meinem Wissen auch recht kurzfristig wieder abgesagt werden - genau dann, wenn der Grund für die Versteigerung entfallen ist  :wink:. Vielleicht aktiviert "Ex" ja noch einen weiteren "Beraterstab", wenn es ernst wird mit der Versteigerung, welcher ihr dann auch die Realitäten aufzeigt, die im schlimmsten Fall kein Haus und einige tausend Euro Schuldenberg (für sie) nach der Versteigerung bedeuten.

Ich würde mir das mit der Teilungsversteigerung überlegen - und dann aber auch handeln und notfalls bis zum Ende durchziehen.

Gruß

Martin

AntwortZitat
Geschrieben : 26.04.2010 23:50




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