Haus abkaufen, wie ...
 
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Haus abkaufen, wie ist der beste Weg?

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(@zahltag)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo zusammen,

mein Trennungsjahr neigt sich langsam dem Ende zu und da die „Angelegenheit“ mit den Kinder erstmal geklärt ist will und muss ich mich nun den anderen Dingen widmen ich hoffe ich bekomme auch in diesem Themenbereich einige hilfreiche Tipps.

Es geht mir hier hauptsächlich um den Verkauf unseres gemeinsamen Hauses und wie man dies am besten und kostengünstigsten abwickeln kann, natürlich soll es auch rechtlich einwandfrei und nicht mehr anfechtbar sein.

Ich würde hier gerne erstmal den „normalen“ Verkauf diskutieren wollen und ggf. erst später die oft beschriebene Teilungsversteigerung in Betracht ziehen.

Wie geht man am besten vor?

Meine Idee/kombiniert mit Fragen:
1.) Gespräch mit KM bzgl. Verkaufspreis
2.) Gespräch mit Bank/KM bzgl. Restschuld + Vorfälligkeitszinsen
3.) Gespräch mit KM bzgl Verkaufspreis minus Restschuld +Vorfälligkeitszinsen :2 = Auszahlbetrag für KM
4.) Zum Notar trampeln und Kaufvertrag machen?
5.) Grundbuchumschreibung?
6.) KM dann bzgl Haus endlich los?

Mit welchem Streitwert muss dann der Notar bezahlt werden, mit dem Auszahlbetrag für KM oder Verkaufspreis Haus? Analog muss man dann wohl Grundsteuern bezahlen oder?

Ich bin in die Ehe mit 10.000 Euro Eigenkapital  wird das hier berücksichtigt? (Zugewinnausgleich ist auch noch offen)
SWM hat KM und mir damals gemeinsam ca. 10.000 Euro geschenkt  was kann mich von diesem Betrag noch „treffen“?
Meine Eltern haben in etwa den gleichen Betrag in Form von „Baumaterial“ und „Arbeitsstunden „geleistet“  eine Verrechnung ist sicherlich nicht möglich oder dgl.?

Soweit erstmal, sollten irgendwelche Daten fehlen, fragt nach. Ansonsten wäre es schön wenn ihr mir hier den besten/kostengünstigsten weg aufzeigen könnt. Voraussetzung ist natürlich, dass KM auch „mitzieht“, ansonsten müsste man wohl eine Teilungsversteigerung in Betracht ziehen oder gibt es hier ggf. noch andere Möglichkeiten?

Gruß
Der Zahltag

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 08.03.2010 12:39
 wedi
(@wedi)

Hi Zahltag

Wenn das Haus ''ganz normal'' verkauft werden soll, würde ich erstmal mit einem Makler sprechen, im beisein der KM, um zu erfahren, welcher Kaufpreis ungefähr zu erzielen ist.Ob ihr dann einen Makler Auftrag unterschreibt, könnt ihr immer noch entscheiden.Ihr wisst dann aber ca. um welche Summe es sich handelt und könnt dann mit der Bank besprechen welche Restschuld/Vorfälligkeitszinsen anfallen.

Die Notarkosten trägt meistens der Käufer und wird nach Kaufpreis festgesetzt.

Die Grundbuch Löschung müsst ihr tragen und sind nicht ganz so hoch(ca.100-200Euro meines Wissens).

Was dann noch anfallen könnte, sind evtl. Telefonauslagen usw. für den Notar.

Mehr fällt mir im Moment nicht ein

Gruss Wedi

AntwortZitat
Geschrieben : 08.03.2010 13:09
(@zahltag)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo Wedi,

ICH will der KM das Haus abkaufen.

Ich habe im Internet geschaut und mein Nachbar verkauft fast das „gleiche“ Haus von daher würde ICH mich gerne an ihm orientieren, ggf. ein paar Euronen drauflegen, damit es schneller geht, also ich hab mir da ein persönliches Limit gesetzt, alles andere wäre nicht wirtschaftlich für mich, weil eben die ganzen Hauspreise im Keller sind.
Der Einwand bzw. die Idee mit einem Makler vor Ort ist nicht schlecht, die sollten ja am besten wissen was ein Haus im jeweiligen Ort noch bringt, danke für den Tipp.

Achja, evtl. auch noch relevant, ich wohne mit den Kindern im Haus, KM ist ausgezogen, damals noch mit Kindern ;-).

D.H., im endeffekt hab ich wieder die gleichen „Nebenkosten“ (Grundbuch und Notar) wie damals? Damals war alles zusammen zwischen 3000 – 4000 Euro?

Gruß
Der Zahltag

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 08.03.2010 13:22
82Marco
(@82marco)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Servus zahltag!
Ich würde das Haus ohne Makler zu kaufen kaufen versuchen, kostet in diesem Fall nur unnötig Geld. Du weißt ja, welchen Wert Eure Hütte hat, das sollte doch reichen ... mach Ex einfach ein faires Angebot, welches sie nicht abschlagen kann!

Grüßung
Marco

Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
________________________________________
Ob ein Vorhaben gelingt, erfährst Du nicht durch Nachdenken sondern durch Handeln!

AntwortZitat
Geschrieben : 08.03.2010 13:27
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin,

ich gehe davon aus, dass Du die Hütte "richtig" verkaufen willst, also an einen Käufer ausserhalb der Familie. Damit muss Deine Ex einverstanden sein, denn das Attribut "Scheidungsruine" drückt den Preis.

Dann inseriert Ihr die Hütte selbst oder beauftragt einen Makler. Ruhig mit einem etwas höheren Preis, damit noch ein wenig Verhandlungsmasse bleibt. Die Bank muss natürlich mitspielen, aber ggf. steigt der Käufer ja in die Finanzierung ein.

Die Notarkosten für den Hausverkauf haben mit der Scheidung nichts zu tun; sie würden auch bei jedem anderen Hausverkauf anfallen. Üblicherweise sind sie vom Käufer zu bezahlen. Bei der Scheidung ist das verkaufte Haus im besten Fall nur noch ein Absatz in der Scheidungsfolgenvereinbarung. Clevere Leute streiten nicht über Häuser, weil das den Streitwert und damit Kosten und Gebühren unglaublich erhöht.

Bei Geldgeschenken empfiehlt es sich, sie dem jeweiligen Anfangsvermögen des Beschenkten zuzurechnen. Eltern und Schwiegereltern hatten ja kaum eine Scheidung im Kopf, als sie Geld über den Tisch gereicht haben; ein Streit über "das Geld wurde nicht ausdrücklich nur der Tochter geschenkt" ist relativ sinnlos. Und ja: Investierte Arbeit ist "verbraucht" und damit weg. Man kann bei einer Scheidung auch nicht aufrechnen, wer wem wie oft die Unterhosen gewaschen hat und was das in einer Wäscherei gekostet hätte.

Wenn Du das Haus dagegen zum Alleineigentum übernehmen möchtest, wird es vermutlich augenblicklich eine astronomische Preissteigerung erfahren; Gegenanwälte sind Meister darin, hier tolle Immobilienwerte zu konstruieren.

Grüssles
Martin

***edit: Ich sehe gerade, dass der letzte Absatz zutrifft. Insofern kommt es vor allem auf die Vernunft Deiner Ex an. Aber nachdem die Kinder bei Dir leben und Du eine neue Freundin hast, also sozusagen im Glück schwimmst, wird sie Dir dieses vermutlich nicht durch einen günstigen Kaufpreis für ihre Haushälfte vergolden wollen...

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 08.03.2010 13:28
(@zahltag)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo zusammen,

hmm vielleicht hab ich es ein bisschen doof geschrieben.

ICH  will ihre Hälfte vom Haus abkaufen (stehen 50:50 im Grundbuch).
Ich will ihr ein faires Angebot machen, aber auch keine astronomische Summe bezahlen, schließlich geht es hier nur um ein „Haus“ und Häuser gibt es wie Sand am Meer.

Somit wäre Makler nur interessant um einen Verkaufspreis zu erfahren, weiterhin gibt es die Anzeige im Internet von unserem Nachbarn wo man den Verkaufspreis auf VHB sehr gut sehen kann, dieser verkauft mit einem Makler (Sparkasse).

Aber wie Martin schreibt wird sich ggf. KM querstellen, deswegen wie geht man da am besten vor, kündigt man dann ggf. eine Teilungsversteigerung an um ihr ein wenig druck zumachen und hofft auf ein bisschen Hirn bei KM oder macht man das in Ruhe hinter ihrem Rücken und schafft dadurch Fakten?

Ziel ist weiterhin eine „gütliche“ Einigung mit der beide leben können. KM braucht momentan eigentlich dringend Geld, aber da ist das andere Problem der PKH/VKH die würde wohl dann entfallen und ihr Geld wäre schneller weg als ihr lieb wäre.

Gibt es denn nur diese zwei Option? Gütliche Einigung oder Teilungsversteigerung?

Ich will dieses Haus jedenfalls nicht im Zugewinn haben eben wegen RA-Kosten, daher wäre ich auch bereit ein paar Euronen mehr zu bezahlen, hätte ja eigentlich für beide Seiten einen Vorteil, nur wer erklärt so was einer KM!?!?!? 

Gruß der Zahltag, der Alleineigentümer sein möchte 

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 08.03.2010 13:50
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin zahltag,

was hindert Dich, Deiner Ex dieses Angebot zu machen? Natürlich schriftlich, mit Fristsetzung und Ankündigung der weiteren Schritte bei Nicht-Einigung.

KM braucht momentan eigentlich dringend Geld, aber da ist das andere Problem der PKH/VKH die würde wohl dann entfallen und ihr Geld wäre schneller weg als ihr lieb wäre.

ja, das ist besonders schrecklich: Man muss den eigenen Anwalt SELBST bezahlen statt auf Kosten der Allgemeinheit herumzustreiten.

Gibt es denn nur diese zwei Option? Gütliche Einigung oder Teilungsversteigerung?

welche dritte Lösung hattest Du Dir denn sonst noch vorgestellt? Mir fällt ausser "Einigung" und "Nicht-Einigung" keine ein.

Grüssles
Martin

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 08.03.2010 14:04
(@staengler)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo zahltag,

es stimmt, dass es Häuser gibt wie Sand am Meer. Aber auch Deine Ex wird wissen, dass Du ausgerechnet Dein haus weiterhin haben willst und das macht es mit dem Preis für Dich nicht einfach.

Setz Dir ein Limit, zieh ein paar Tausender davon als Spielraum ab und mach Ex ein Angebot. Zeig ihr die Vorteile auf, die sich für sie daraus ergeben.
Wie wird sie darauf reagieren?

Erst dann würde ich über weitere Möglichkeiten nachdenken wie z.B. die Teilversteigerung.

Gruß, Michael

sol lucet omnibus - die Sonne scheint für alle

AntwortZitat
Geschrieben : 08.03.2010 14:10
(@neuezeit)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo,

meine Gedanken dazu:

Wenn Du das Haus übernimmst und im Vertrag bleibst, dürfte die imo doch gar nicht anfallen (das würde ich aber vorher schonmal im Gespräch - da sollte ggf. ein Telefonat genügen - klären). Ansonsten rechnet Dir die Bank auch gerne aus, wie hoch diese ist (habe ich auch machen lassen). Gibt aber sicher auch Rechner im Inet.

Mit der Bank solltest Du wohl mal sprechen, ob die Dich als alleinigen Schuldner akzeptieren (wenn das so angedacht ist).

Ich(!) würde so vorgehen:

Voraussichtlichen VK-Preis annehmen (ich weiß nicht, wie es bei Euch mit der Marktlage ist - auch in schlechten Zeiten gibt es bessere und schlechtere Gegenden), zB den vom Nachbarn geforderten Preis (abzüglich sagen wir mal 20%) nehmen und ihr auf der Basis was anbieten. Entweder macht sie mit oder eben nicht. Vielleicht kannst Du ihr Vor- und Nachteile klar machen. Vorfälligkeit würde ich evtl. als Argument einbringen, aber wenn ich Recht habe und die in Deinem Fall nicht anfällt bzw. wegen gleichbleibender Vertragskonditionen heraus verhandelt werden kann, dann hättest Du da noch Verhandlungsmasse.

Also erst mit der Bank einiges klären und dann mit einem Angebot an Ex gehen, wo Dir noch gut Spielmasse nach oben bleibt.

neuezeit

So ist das Leben

AntwortZitat
Geschrieben : 08.03.2010 14:20
(@malachit)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo Zahltag,

Aber auch Deine Ex wird wissen, dass Du ausgerechnet Dein haus weiterhin haben willst und das macht es mit dem Preis für Dich nicht einfach.

Das, was Staengler hier schreibt, ist zwar richtig - aber die Vermutung, die ich in obigem Zitat hervorgehoben habe, die kann man natürlich auch auf links gedreht betrachten; zum Beispiel so:

Du wolltest eigentlich doch immer schon in die nächst größere Stadt ziehen, nicht wahr? Oder, gerade im Gegenteil, ein paar Dörfer weiter, wo es so schön ruhig und idyllisch ist. Such' dir die Variante aus, die deine Ex dir am ehesten glauben wird (oder besser noch, überleg' dir deine ganz persönliche Märchenerzählung), aber dieses Haus war doch immer nur ein halbseidener Kompromiss für dich, und wenn du es dir recht überlegst, ist es für dich inzwischen nur noch ein Klotz am Bein - gelle? Vielleicht musst du aus finanziellen Gründen trotzdem noch ein paar Jahre dort wohnen bleiben, schließlich willst du weder dich selbst noch dein liebes Ex-Schnuckipucki durch einen voreiligen Verkauf oder gar eine Zwangsversteigerung in den finanziellen Ruin treiben, aber wenn du es dir aussuchen könntest, dann wärest du dieses Haus lieber heute als morgen los 😉

Mag sein, dass all dieses deiner Ex nicht so richtig bewusst ist. Es wäre Zeit, sie dezent darauf hinzuweisen ...

Viele liebe Grüße,

Malachit.

Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.

AntwortZitat
Geschrieben : 08.03.2010 14:39




(@zahltag)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo,
ich stell mal ein paar Zahlen ein ggf. kann man dann besser diskutieren…
Restschuld ca. 103.000 Euro.
 Vorfälligkeitszinsen sind bei ca. 10.000 - 12.000 Euro

Damaliger Kaufpreis 160.000 Euro
In einem Anwaltsschreiben als ich lose angefragt habe wurde mir ein Verkaufspreis von 180.000 Euro benannt von der KM.
Mein Nachbar ist seit über einem Jahr erfolgslosem „verkaufen“ bei VHB von 147.000 Euro angelangt.

Ich hatte ein nachweisliches Anfangsvermögen von 10.000 Euro
Sie, wenn man das Geldgeschenk von SWM berücksichtigen möchte ebenfalls ca. 10.000 Euro  müsste sie allerdings nachweisen bzw. wie ist das geregelt und wieso macht es keinen Sinn zusagen, dass das für uns beide war? Bzw. was passiert, wenn SWM das Geld von uns beiden zurückfordert, was momentan denkbar wäre zumindest habe ich sowas in der art mitbekommen….

Zugewinn in der Ehe:
Da ist eine LV mit ca. 7.000 Euro Rückkaufswert
Giro- und Sparkonto, na vielleicht 2.000 Euro am Stichtag drauf
Mein KFZ, da ich es nur für die Arbeit benutze gehört es glaub ich auch zum Zugewinn ca. 3000 Euro Restwert (bin Pendler)

Mein Angebot an KM mit obigen Zahlen:
Kaufpreis  150.000 Euro
Abzüglich  103.000 Euro Restschuld
Abzüglich    12.000 Euro Vorfälligkeitszinsen
Gewinn        35.000 Euro : 2
Zahlbetrag  17.500 Euro an KM für das Haus

Zugewinn    12.000 Euro (gesamt) : 2
Zahlbetrag    6.000 Euro an KM an Zugewinn

Angebot an KM:
Zugewinn und Haus  23.500 Euro an KM, so wäre mein Angebot an KM, allerdings bin ich mir nicht sicher wie man das mit diesem Anfangsvermögen rechnet, also wenn beide eins haben, bin bis dato immer nur von meinem ausgegangen, da wusste ich die Rechnung, kann mir hier jemand weiterhelfen?

Was kann man an der Berechnung noch verändern, sollte ich z.B. den Kaufpreis tiefer setzen oder oder oder

Zitat von Martin
was hindert Dich, Deiner Ex dieses Angebot zu machen? Natürlich schriftlich, mit Fristsetzung und Ankündigung der weiteren Schritte bei Nicht-Einigung.

Was bringt mir eine Fristsetzung und welche Schritte soll ich ankündigen?

@ neuezeit:
Was ist „imo“?

Banktermin hab ich erst in zwei Wochen und wollte mich daher erstmal bei euch schlau machen und mit euren Erfahrungen und Tipps eine art „Grundpaket/angebot“ basteln.
Ich will auch nicht ewig mich mit diesem Haus aufhalten, sondern ich will das durchziehen – Beginn ist heute 😉

@malachit
Ich habe das schon angedeutet, dass ich für dieses „scheiss haus“ nicht jeden betrag bezahle, da es ringsum zig Häuser gibt und die sind wirklich billig, also keine Märchen sondern relität, aber danke für die Anregung werde das noch schöner ausschmücken.

Freu mich auf Antworten….

Zahltag

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 08.03.2010 15:28
(@neuezeit)
Nicht wegzudenken Registriert

@zahltag,

sry, hatte noch was geändert und dann wurde es mißverständlich:

Im ersten Absatz meine ich die Vorfälligkeitsentschädigung, die nicht anfalle dürfte.

imo = in my opinion <IMO>
meiner Ansicht nach
meiner Auffassung nach
meines Erachtens <m. E.>
meiner Meinung nach <mMn, m.M.n.>

Also: imo dürfte die Vorfälligkeitsentschädigung nicht anfallen.

neuezeit

So ist das Leben

AntwortZitat
Geschrieben : 08.03.2010 15:40
(@malachit)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo zusammen,

Also: imo dürfte die Vorfälligkeitsentschädigung nicht anfallen.

Das sollte Zahltag natürlich mit seiner Bank klären, aber wenn er als neuer Alleinschuldner den bisher gemeinsamen Darlehensvertrag zu ansonsten unveränderten Konditionen übernimmt, dann sollte für eine Vorfälligkeitsentschädigung an die Bank tatsächlich kein Raum sein. Der Bank entsteht ja kein Schaden daraus, dass sie das Geld nicht mehr von der Eigentümergemeinschaft "Zahltag und Ex" bekommt, sondern von einem Alleineigentümer "Zahltag". Einen Schaden hätte sie nur dann, wenn der laufende Vertrag vor der Zeit aufgelöst wird, weil die Bank derzeit bei neuen Hypotheken einen deutlich niedrigeren Zins einnehmen wird als das, was sie seinerzeit mit Zahltag vereinbart hat (die Zinsen sind derzeit bekanntlich an einem historischen Tiefpunkt angelangt).

Gegenüber der Ex kann man aber im Sinne von "Verhandlungsmasse" durchaus argumentieren: Sieh mal, wenn wir ganz regulär verkaufen, dann müssten wir aus dem Verkaufserlös u.a. die Vorfälligkeitsentschädigung bezahlen; wenn wir die Sache unter uns so regeln können, dass diese Kosten nicht anfallen, dann können wir uns diese Beute ja teilen ...

Viele liebe Grüße,

Malachit.

Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.

AntwortZitat
Geschrieben : 08.03.2010 15:54
(@malachit)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo Zahltag,

ach so, noch eins zum Thema "Vorfälligkeitsentschädigung": Für den Fall, dass die Bank bereits für den Schuldner-Wechsel tatsächlich eine Vorfälligkeitsentschädigung will, könntest du dir natürlich auch überlegen, den Vertrag mit der Bank dann tatsächlich zu kündigen - dann kriegst du für die Vorfälligkeitsentschädigung wenigstens einen Neuabschluss zu den aktuell sehr günstigen Konditionen. Und gegenüber deiner derzeitigen Bank hilft vielleicht der Hinweis, dass unter diesen Umständen ein Neuabschluss eventuell auch bei einem anderen Institut erfolgen könnte ...

Viele liebe Grüße,

Malachit.

Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.

AntwortZitat
Geschrieben : 08.03.2010 16:01
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin,

Fristsetzung bedeutet: Du führst Regie, gibst die Fristen vor (beispielsweise ab heute 1 Monat); danach kommt der nächste Schritt. Und nicht vergessen: Mit jedem Monat, der ins Land geht, servierst Du der Bank eine weitere Rate, die den Wert des Hauses nicht wirklich steigert, aber höher ist als es eine vergleichbare Miete wäre.

Zusätzlich zu Deinem obigen Angebot musst Du natürlich auch ein alternatives für den Fall einer dann unausweichlichen Zwangsversteigerung machen:

Denkbarer Marktwert: 150.000 Euro
Erzielbarer Erlös bei Zwangsversteigerung: Erfahrungsgemäss ca. 70% vom Marktwert = 105.000 Euro (vielleicht auch weniger)
Abzüglich  103.000 Euro Restschuld
Abzüglich    12.000 Euro Vorfälligkeitszinsen
= Verlust -14.000 Euro : 2
Zahlbetrag   -7.000 Euro für jeden von Euch an die Bank.

Wegen dem Anfangsvermögen würde ich nicht gross rumzackern: Du hattest 10 Mille, sie auch; das hebt sich also auf.

Grüssles
Martin

***edit - PS: Natürlich fällt die Vorfälligkeits-Entschädigung nur an, wenn der Kreditvertrag tatsächlich vorzeitig und ersatzlos gekündigt wird. Du hättest also eine Menge Spielraum; selbst wenn Du tatsächlich ein anderes Haus kaufst, aber bei derselben Bank bleibst. Nur muss man das der Ex ja nicht brühwarm servieren. Wichtig ist die Coolness, dass Du an diesem Haus nicht klebst, denn je mehr Du das (erkennbar) tust, umso höher wird der Preis.

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 08.03.2010 16:02
(@ulliberne)
Nicht wegzudenken Registriert

moin, zusammen,

da auch ich meiner ex vor einiger zeit 'ihre' haushälfte abgekauft habe, geb' ich auch mal meinen senf dazu 😉 :

1. die vorfälligkeitsentschädigung könntest du 'weg-verhandeln', wenn du auch die weitere finanzierung bei der bank lässt, wo sie jetzt ist (du musst ja exen's hypotheken-hälfte jetzt mitfinanzieren/auf dich umschreiben lassen). evtl. kannst du dann sogar die zinsbindung 'umgehen' und das darlehen (mit besseren zinsen?) neu abschliessen.

2. ihr müsst natürlich auch beim verkauf von 'exe zu ex' einen notariellen kaufvertrag machen, und zwar über die hälfte des (vereinbarten) hauswertes (die andere gehört dir ja schon), darauf berechnen sich dann auch die notar- und grundbucheintragungskosten.

3. und wenn ihr dann noch in den vertrag schreiben lasst 'verkauf anlässlich scheidungsauseinandersetzung ...' oder so ähnlich (jeder ortsansässige notar sollte das genau wissen), dann erlässt euch/dir das finanzamt auch die grunderwerbssteuer (womit du dann wieder etwas mehr spielraum in den verhandlungen mit ex hättest). (ich hoffe, das ist heute auch noch so!)

4. kaufpreisermittlung: erst wollte exe's RA ein von mir komplett(!!) zu zahlendes gutachten von einem von exe allein(!!) ausgesuchten GA. dann hat jede(r) von uns einen makler kommen lassen, die ca. 30 % auseinander lagen in ihrer schätzung. ich habe dann den mittelwert als mein limit gesetzt und das exe auch so gesagt = keine VHB.
es gab dann noch ca. 3 - 4 briefe, ich blieb 'stur', schlussendlich (nach etwa 8 wochen) willigte sie ein, da sie selbst nicht willens oder in der lage war, einen käufer zu einem höheren preis zu finden.
ich hab's also mehr oder weniger 'ausgesessen', weil auch meine exe damals geld brauchte und 'ihre' maklerin meinte, wir sollten bis zu 12 monate 'wartezeit auf einen käufer' berücksichtigen.

5. zugewinn: wer auch immer zum stichtag im grundbuch als eigentümer steht, muss das haus (oder eben 'seine' hälfte davon) plus der (hälftigen?) schulden ins endvermögen stellen, bzw. das dafür erhaltene geld!

die von SWM geschenkten 10K würde ich nicht weiter erwähnen, es sei denn, exe will sich den gesamten betrag zurechnen. dann solltest du auf hälftiger aufteilung bestehen!

mehr fällt mir so spontan nicht ein.

gruß
ulli

p.s.: war mal wieder abgelenkt - einiges haben die anderen jetzt auch geschrieben. egal. jetzt stehts hier 😉

ein mann geht nicht unter wenn er nicht will,
wehre dich, schlage dich, halte nicht still.....
(fritz grasshoff)

AntwortZitat
Geschrieben : 08.03.2010 16:20
(@zahltag)
Nicht wegzudenken Registriert

Hey @all,
langsam hab ich das Gefühl dieser Beitrag wird in der TV enden…..je mehr hier geschrieben ist desto mehr sehe ich schwart! Fakt ist, ich muss mit KM und Bank reden, ansonsten bleibt es spekulativ!

Werde der KM mal ein Angebot unterbreiten und einen Verkaufspreis von 140.000 Euro ansetzen, weil mit allem drüber dauert es noch Monate bis die Hütte weg ist und natürlich die Vorfälligkeitszinsen, dann von der Bank exakt ausrechenen lassen und ihr dann ein Angebot über 12.500 Euro als VHB nur für das Haus unterbreiten  was haltet ihr davon, dann sollte ich auch erfahren was denn so ihre Vorstellungen sind.

Ansonsten, sehe ich Martins Rechnung mit Zwangsversteigerung als sehr interessant an, zumindest als Druckmittel (hatte ich bis jetzt so nicht im Kopf). Sprich ich muss mich  mit dieser Teilungsversteigerung näher beschäftigen….

Ich klebe nur bis zum Betrag X an dem Haus ansonsten ist es mir Latte, wäre halt für die Kinder schön wegen gewohnter Umgebung etc., aber es gibt da schlimmeres glaub ich.

@ulli

Punkt 1 – 3 = super, danke für die Infos, muss ich mich mal genauer erkundigen
Punkt 4 wäre schön, wenn wir uns auch einigen könnten, aber KM is raffgierig, naja wie gesagt vielleicht fällt Hirn vom Himmel. KM is mittlerweiel sehr realitätsfremd geworden….der Alk und was weiss ich sonst noch…
Punkt 5.) versteh ich überhaupt nicht 
Die 10.000 Euro will SWM wohl wiederhaben, KM hat davon noch nichts gesagt und es gibt doch auch dieses neue Gesetzt wo Eltern/Sdchwiegereltern hier die Chance auf herausgabe haben…

Gruß der vielleicht bald „steigernde“ Zahltag 

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 08.03.2010 16:45
(@ulliberne)
Nicht wegzudenken Registriert

Punkt 5.) versteh ich überhaupt nicht 

moin, zahltag,

zur zugewinnberechnung brauchst du ja anfangs- und endvermögen, und zu euer beider endvermögen zählt jeweils eine haushälfte mit schulden (zur zeit) oder (vielleicht später) ein haus mit schulden auf deiner seite und der auszahlungsbetrag auf seiten der ex oder auch, sofern ihr 'nen käufer findet, der netto-erlös (jeweils hälftig).

d.h. die hütte kannst du nicht so schnell 'vergessen' = ignorieren/unter den tisch fallen lassen wie du möchtest (jedenfalls hatte ich diesen eindruck, dass du das möchtest 😉 !), sondern sie taucht auf jeden fall, als zahl, in eurer zugewinnberechnung auf, egal was bis dahin damit passiert (ist).

gruß
ulli

ein mann geht nicht unter wenn er nicht will,
wehre dich, schlage dich, halte nicht still.....
(fritz grasshoff)

AntwortZitat
Geschrieben : 08.03.2010 19:04
(@zahltag)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo zusammen,

ich habe mir mal den kompletten Beitrag durchgeschaut und eine art „ToDo-Liste“ erstellt, so würde ich gerne vorgehen, falls ihr dazu noch Anregungen, Tipps, weitere Argumente/Vorteile habt, lasst es mich wissen….Termin mit der Bank wurde mir heute bestätigt……los geht’s 

ToDo´s:
Ermittlung Verkaufspreis:
1.) Vorlage Internetangebot von Nachbar
2.) Rückfrage Bank
3.) Rückfrage Makler
4.) Ggf. Gutachten

RS/Abstimmung mit KM

Vorfälligkeitszinsen:
1.) Wie Hoch sind diese bei uns genau?
2.) Fallen diese auch bei einem Schuldnerwechsel an?
3.) Wenn ja, neue Kreditverträge mit niedrigem Zins  Angebot

RS mit der Bank

Notar- und Grundbuchamtskosten:
1.) Notariellen Kaufvertrag muss aufgesetzt werden und zwar über die Hälfte des (vereinbarten) Verkaufspreises (die andere gehört mir ja schon).
2.) In den notariellen Kaufvertrag muss „verkauf anlässlich Scheidungsauseinandersetzung ...“ aufgenommen werden so oder so ähnlich (jeder ortsansässige Notar sollte das genau wissen - RS).
3.) Auf obiger Basis berechnen sich dann auch die Notar- und Grundbucheintragungskosten

RS mit Notar bzw. Grundbuchamt

Grunderwerbssteuer:
1.) Wird Punkt 2.) bei Notar und Grundbuchamtskosten mit aufgenommen, dann erlässt euch/dir das Finanzamt auch die Grunderwerbssteuer

RS Finanzamt ob dies der Fall ist

Vorteile KM bei gütlicher Einigung:
1.) Mitbestimmung beim Verkaufspreis möglich
2.) Keine großen Folgekosten Makler, Gutachter, RA´s, usw
3.) Schneller Verkauf, schnelle Auszahlung
4.) Keine Schulden (falls Zwangs- oder Teilungsversteigerung), sondern Gewinn
5.) Kinder wachsen weiterhin in gewohnter Umgebung auf

Explizite Fragen:
@ ulli
1.) der Punkt 5.) hmm ich versuchsmal in meinen Worten und dann schauen wir ob ichs verstanden habe. Da der Stichtag fürs Endvermögen bald kommt und bis dahin das Thema Haus nicht geklärt ist, wird es bei beiden im Endvermögen auftauchen….ist das jetzt gut oder schlecht? Wie wird es berechnet? Also wenn ich vom Kaufpreis ausgehe und sehe was noch an Hypotheken offen sind, dann hätte jeder von uns einen Zugewinn von -30.000 Euro oder wie berechnet man das? Welche Auswirkungen hat das dann auf meine obige „allgemeine“ Zugewinnberechnung?

@ all/Martin
2.) Eine Zwangsversteigerung kommt ja nicht so schnell, davor steht ja noch die Lohnpfändung usw. und das will ich definitv nicht, somit kann ich eigentlich nur bedingt druck auf KM mit Martins Rechenbeispiel ausüben, sobald die das Szenario „Zwangsversteigerung“ verstanden hat wird sie sagen: „mach doch und lass dir den lohn pfänden“.
3.) Ich habe hier schon oft gelesen, dass die Banken beauftragt wurden „böse“ Schreiben an KM und KV zu schreiben, damit ein bisschen Bewegung in die Sache kommt. Wie sahen/sollten diese Schreiben aussehen?

So wurde wieder ein kleiner Roman, aber das sollte das wichtigste in „kürze“ sein

Gruß
Der Zahltag

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 09.03.2010 14:29
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin,

ich picke mal diesen Punkt raus:

2.) Eine Zwangsversteigerung kommt ja nicht so schnell, davor steht ja noch die Lohnpfändung usw. und das will ich definitv nicht, somit kann ich eigentlich nur bedingt druck auf KM mit Martins Rechenbeispiel ausüben, sobald die das Szenario „Zwangsversteigerung“ verstanden hat wird sie sagen: „mach doch und lass dir den lohn pfänden“.

das ist ein Irrtum; eine ZV kommt dann, wenn Du die Raten nicht mehr bedienst (es sei denn, Du hättest Dich mit Deinem gesamten Privatvermögen der ZV unterworfen, was bei einer Immobilie vernünftigerweise niemand macht, denn die besichert sich ja selbst). Deine Lohntüte hat damit also nichts zu tun.
Ausserdem geht es ja nicht um eine tatsächliche ZV, sondern um das Winken mit derselben. Was bedeutet: Du hast zuvor mit Deinem Banker geredet und ihm unter 4 Augen (!) erklärt, dass Du zwar zahlen KANNST (was er auch an Deinen Kontobewegungen erkennt), aber erst einmal nicht mehr zahlen WILLST, um gewisse Entscheidungsprozesse zu beschleunigen. Wofür auch ein (gerade noch freundliches) Schreiben der Bank in zwei Ausfertigungen an Dich und die Ex von Nutzen wäre, in dem die Folgen weiterer ausbleibender Raten anschaulich beschrieben sind...

Wie sahen/sollten diese Schreiben aussehen?

Dein Banker weiss das schon...

Grüssles
Martin

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 09.03.2010 14:52




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