Moin Widder,
geht es Deinem Ex denn primär darum, sein Risiko aufgrund des Hausbesitzes zu minimieren, oder möchte er Kohle abschöpfen ?
Wenn er grundsätzlich bereit ist, Dir seinen Anteil gegen Schuldhaftentlassung zu überschreiben, dann halte ich ein Telefonat mit der Bausparkasse für eine sinnige Idee (aus Deinen Beiträgen deute ich, dass Du bereit bist, seinen Anteil entsprechend zu übernehmen).
Richtig ist zwar, dass aus Sicht des Gläubigers, dass Entlassen eines Mitschuldners doof ist.
Richtig ist aber auch, dass eine TV für den Gläubiger Arbeit (und ggf. auch ein Zusatzrisiko) bedeutet.
Wie sich die Bausparkasse in Eurem Fall positioniert, ist ohne Gespräch mit eben dieser aber schwer zu beurteilen.
Ergänzung zu den anderen Beiträgen:
Ungeachtet der Tatsache, dass Du in Eurer Konstellation eine TV nicht wirklich zu fürchten brauchst, solltest Du das Androhen einer Teilungsversteigerung vor der Scheidung ohnehin als harmloses Säbelrasseln verstehen (vor Scheidung hättest Du ausreichend Argumente und Rechte eine TV zu verhindern).
Wichtig wäre im Falle (auch einer gütlichen) Einigung aber, dass etwaige gegenseitige Zugewinnausgleichsansprüche damit für erledigt erklärt werden.
Ansonsten wäre es denkbar, dass Du Dich durch Übernahme der Hütte in sicheren Gewässern fühlst, Dein Ex im Nachgang aber auf die Idee kommt, die Hütte sei doch ne Million wert und mit einer entsprechenden Forderung um die Ecke kommt.
Besten Gruß
United
Hallo Widder(in)!
Bei meiner Trennung war es damals so, das meine Exe augezogen ist und Sohni bei mir blieb.
Wir haben dann eine Scheidungsfolgevereinbarung mit gegenseitigem Unterhaltsverzicht gebastelt und auch die mögliche Schuldhaftentlassung bei Zustimmung der Gläubiger und Übernahme ihres Grundbuchteils mit aufgenommen. Dann habe ich mit der Bank gesprochen, die haben "Jau, machen wir" gesagt und das alles beim Notar in Auftrag gegeben.
Damit war sie Schuldenfrei, ich war alleiniger Schuldner aber auch Besitzer, Sohni wohnt immer noch bei mir und gedeit prächtig und alles ist takko.
Das was es mich gekostet hat war das Überschreiben meines damaligen Autos und ne großzügige Hausratverteilung.
Schuldenabbau dafür hat zwar ein bischen gedauert, war aber rückblickend der richtige Weg. Ich bin sie endgültig loas geworden und habe Sohn und Haus behalten.
Wenn deine Gläubiger dich als Alleinschuldner akzeptieren, oder wie von Beppo geschrieben, einen familiennahen Bürgen mit reinnehmen kannst, wäre das doch auch für dich ein gangbarer Weg.
Gruß, Robbie
Hallo,
und vielen Dank nochmal für Eure Nachrichten.
Ich stelle mir das schon auch so vor, wie Robbie07 das durchgezogen hat. Unsicherheitsfaktor ist halt mein DEM, weil mal die, mal jene Aussage kommt. Grundsätzlich sagt er, er will nur aus der Schuldhaftung raus. So wie seine Anwältin das angeht, ist aber immer Geld im Spiel und er will sich weder drum kümmern noch was dafür bezahlen. Momentan läuft die Anfrage bei der Bank, ob die mir den Kredit alleine geben würden. Das ist ja das entscheidente Kriterium. Dann eben die Verinbarung und Notar und damit sollte es gut sein.
Heute kam der Scheidungstermin vom Amtsgericht, schon am 26. Juni, also nur noch 2 Wochen. Ich bin noch immer unsicher, ob ich die Scheidung rauszögern soll, bis die Hausgeschichte geklärt ist oder ob das nichts miteinander zu tun hat, weil ja eine außergerichtliche Einigung angestrebt wird.
Interessant für mich war jetzt auch die Info von United, dass wir auf Zugewinnansprüche verzichten sollten, wenn wir die Umschreibung reibungslos in trockene Tücher kriegen. Und Unterhaltsverzicht, wie von Robbie07 praktiziert. Könnte ein Zuckerl für meine DEM sein, vielleicht hat er auch noch Angst, dass da noch was von mir kommt.
@ Inselreif
Mein DEM redet ja nicht mit mir drüber, hat wahrscheinlich Angst, ich will ihn über den Tisch ziehen. Das lässt er alles die Anwältin machen. Könnte ich das denn einfach ignorieren und meine Antworten zu ihren Schriftsätzen an ihn schicken? Ich hatte letztens mal einen Reminder per Email an sie geschickt (weil ewig keine Antwort auf einen Brief von mir kam) und ihn da auf CC gesetzt. Von ihm kam aber keine Resonanz, nur wieder Post von ihr....
Viele Grüße,
Widder27
Mahlzeit Widder(in)!
Wie ich bereits geschrieben hatte, habe ich die Scheidungsfolgevereinbarung vor dem Gespräch mit der Bank gemacht, da auch das ein Faktor war, das die zugestimmt haben. Habe das natürlich so formuliert, das der Spaß nur dann zum Tragen kommt, wenn Zustimmung erfolgt und sie rauskommt. Sonst wär auch der Gang mit Verkauf und so dran gewesen. Den Spaß hätte ich ja ohne ihre Schuldhaft auch nicht gemacht.
Hoffe, du bekommst das möglichst kostenneutral gebacken.
Gruß, Robbie
Ach so, wenns dir hilft könnte ich meine Scheidungsfolgevereinbarung mal als *pdf einscannen und dir per PN schicken ( wenn so möglich wäre? Moderatorfrage)
Per PN nicht aber ihr könnt ja über PN Mailadressen austauschen.
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Hi,
Heute kam der Scheidungstermin vom Amtsgericht, schon am 26. Juni, also nur noch 2 Wochen. Ich bin noch immer unsicher, ob ich die Scheidung rauszögern soll, bis die Hausgeschichte geklärt ist oder ob das nichts miteinander zu tun hat, weil ja eine außergerichtliche Einigung angestrebt wird.
mit dem Haus an sich gibt es im Zuge der Scheidung nichts zu klären. Ihr seid und bleibt beide Eigentümer und fertig.
Man könnte natürlich jetzt eine Folgesache (insbes. Zugewinnausgleich) anhängig machen und die Scheidung herauszögern. Aber erstens müsste die bis morgen bei Gericht liegen (sonst wird -unter 14 Tage vor Termin- eine isolierte Sache draus, die nichts mehr verzögert) und zweitens würde das die Sache mit dem Haus selbst in keinster Weise klären.
Man muss Unterhalt, Zugewinn usw. nicht als Folgesache klären, man muss es auch nicht zuvor in einer SFV geregelt haben, man kann sich auch erst mal genüsslich scheiden und den Rest bewusst offen lassen, so lange man ggf. drohende Verjährung / Verwirkung beachtet.
Ich mache gerade, mehr als 1 1/2 Jahre nach der Scheidung, eine Zugewinnvereinbarung. In aller Ruhe, mit ausreichend Gras über der Sache und zu Konditionen, für die ich damals ausgelacht worden wäre.
Könnte ich das denn einfach ignorieren und meine Antworten zu ihren Schriftsätzen an ihn schicken?
Kannst Du. Du kannst auch niemandem antworten. Was droht Dir, wenn Du der Ratte nicht zurückschreibst? Oder andersherum - was hast Du davon, wenn Du es tust?
Gruss von der Insel