Moin,
ich habe mich jetzt mächtig durch die Beiträge im Forum gefräst, aber nichts wirklich Vergleichbares gefunden.
Nun zur Frage :
Notariell beurkundete Gütertrennung vor der Ehe. Nach dem nun erfolgten Auszug geht es um den Haushalt.
Ist es grundsätzlich so, dass alle in der Ehezeit angeschafften Gegenstände beiden gehören und dann aufgeteilt werden in 2 Hälften oder muss man den Erwerb nachweisen? Besteht eine Herausgabepflicht und was gilt dann als Nachweis? Eine gütliche Einigung erscheint zur Zeit eher unmöglich.
Danke für Antworten.
Rudy
Hi Rudy,
Zitat:
Notariell beurkundete Gütertrennung vor der Ehe.
Zitat Ende
Jetzt bekommst Du aber Spaß - wer hat den Löffel gekauft ? Dem gehört er auch!
Hatte auch einen Notarvertrag vor der Ehe geschlossen.
Bei der Trennung passte mein Hab und Gut in eine ALDI-Tüte.
Zitat meiner EX-Frau:
Schau in Deinen Ehevertrag - dann weißt Du was dir gehört
Zitat Ende
Aber was genau steht im Vertrag und warum habt ihr den gemacht?
LG Jochen
Die Wahrheit kann man 1000mal erzählen, Lügner brauchen soooon Gedächtnis
Vielen Dank bis hierhin.
Wenn ich das richtig verstehe, muss also ein Nachweis mit Hilfe von Kaufbelegen geführt werden.???? Oder es gibt nix.
Rudy
Dann müßte das
Schau in Deinen Ehevertrag - dann weißt Du was dir gehört
doch theoretisch auch andersrum funktionieren, oder???
Also wenn ihr vorher ne Gütertrennung vereinbart habt, dann solltet ihr
a) wissen warum ihr das gemacht habt und
b) sollte man sich bei Käufen daran erinnert haben und die Belege aufgehoben haben bzw. wenn nicht bar bezahlt gibt es ja noch die guten alten Kontoauszüge und danach wird dann verfahren, also jedem seins und nichts gemeinsam das sagt die Gütertrennung, also es gibt KEINEN Zugewinn an dem der andere beteiligt wird....
Frag mich allerdings warum ihr die Gütertrennung gemacht habt wenn ihr gar nicht wusstet worum es da geht :question:
Vielleicht hast du ja noch mehr Infos...
vG
Life is a Rollercoaster 😉
Hi,
also ne Gütertrennung ohne regelmäßige Zunahme von neuen Gegenständen im Vertrag bringt meist nicht viel, da es dann echt darum geht Klarheit zu schaffen, wenn einer sich querstellt.
Wenn gar nichts geht, dann muss eine Hausratsklage eingereicht werden, läuft ein Scheidungsverfahren, dann kann man so ne Art Vertrag machen "wer kriegt was" und dann ist auch gut. Oder die Klage wird abgetrennt vom Hauptverfahren.
Ich habe in der Praxis es zumindest so erlebt, dass man einer Frau eher die Nähmaschine zuteilt wie die Bohrmaschine. Für den Mann gilt dann das Umgekehrte, keine Nähmaschine sondern die Bohrmaschine. Hier greift unsinniger Weise das Geschlechterdenken.
Ansonsten: gehören tut euch beiden alles.
Mein Mann hat es damals so gelöst, weil er immer arbeiten war und die Kohle ranschaffte und sie nix tat, aber alles behalten wollte:
Es kam zur Räumung der Ehewohnung, weil Madame die Miete nicht zahlte. Mein Mann hatte bis dato seine Socken und ne alte Gammelcouch bekommen, sonst nix.
Die Räumung hat er vollzogen und die Sachen untergestellt. Schön getrennt betrachtet und dann sich das genommen, was er wollte.
Er war gerecht, ehrlich.
Sie wollte die Sachen dann abholen, sah das einiges fehlte und rief die Polizei und wollte ihn anzeigen wegen Diebstahl und so ne Dinger.
Polizei war ganz locker: Hey, ihr Mann braucht eben auch einen Kühlschrank, so ist das halt.
Passiert ist also gar nichts.
Heißt aus meiner Sicht, manchmal muss man Tatsachen schaffen, fertig. Du kannst schlecht dein Eigentum klauen oder ähnliches, also locker bleiben.
Wenn du beim Auszug also was mitnimmst ist es halt so und nu? Frauen (oder Männer) mit solchen Sprüchen zeigen deutlich was sie wollen, nur ob sie es zu kriegen haben ist ne andere Sache.
Triff ne Entscheidung und gut ist.
Gruß riviera