Hallo!
Für einen guten Freund möchte ich hier die Frage stellen und hoffe auf eure Anmerkungen.
Kann in einer Ehe nachträglich Gütertrennung vereinbart werden?
Muss man dafür auf jeden Fall zum Notar?
Auf was muss dringend geachtet werden?
Danke für Eure Antworten, Michael
sol lucet omnibus - die Sonne scheint für alle
Servus Michael!
Ich denke, solange sich beide "Parteien" einig sind, geht alles.
In meinem Bekanntenkreis erlebe ich genau diesen Fall: Trennung seit Nov. 2009, jetzt wird noch eine "Vereinbarung" ausgearbeitet, die bis zur Scheidung als Ehevertrag gelten soll und danach als Trennungs- bzw. Scheidungsvereinbarung ... hierin sind natürlich alle relevanten finanziellen Dinge auch geregelt
Grüßung
Marco
P.S. Notarielle Beurkundung ist schon wichtig, sonst ist die Vereinbarung nix wert.
Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
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Ob ein Vorhaben gelingt, erfährst Du nicht durch Nachdenken sondern durch Handeln!
Hallo Michael,
Gütertrennung kann auch während der Ehe nachträglich vereinbart werden. Haben meine Ex und ich auch erst kurz vor der endgültigen Trennung gemacht.
Notar ist zwingend erforderlich, da die Vereinbarung sonst unwirksam ist. Siehe BGB § 1410.
Grüße Thomas
Hallo Michael,
Hatte noch was vergessen:
Was zu beachten ist, wird der Notar schon erklären. Dafür ist er ja da.
Je nachdem was der Grund für die Gütertrennung ist, könnte es aber sinnvoll sein, in dem Vertrag nicht nur Gütertrennung zu vereinbaren sondern gleichzeitig auch eindeutige Festlegungen zum Zugewinnausgleich festzulegen oder diesen auszuschließen.
Grüße Thomas
Danke erstmal für Eure Antworten.
In diesem konkreten Fall geht es, soweit ich weiß, nicht nur um die Trennung des vorhandenen Vermögens, sondern auch darum sich vor Verbindlichkeiten zu schützen, die ja gemeinsame Verbindlichkeiten wären.
Konkret: Erwerb einer Immobilie
Gibt es außer der Gütertrennung auch andere Möglichkeiten, sich hier zu schützen. Z.B. dass nur der Ehepartner im grundbuch steht und die Kreditverträge unterzeichnet usw.?
Gruß, Michael
sol lucet omnibus - die Sonne scheint für alle
Servus Michael!
Ein paar Daten wären gut, damit wir präziser antworten können:
Ist die Immobilie bereits gekauft oder soll diese erst gekauft werden?
Wer steht im Grundbuch?
Wer steht im Darlehensvertrag?
Könnte einer der beiden den anderen auszahlen, falls gemeinsam erworben?
to be continued...
Prinzipiell kann man natürlich in solch einer Vereinbarung Verkaufsmodalitäten für eine erworbene Immobilie einbauen, so dass nur einer Eigentümer und Schuldner ist.
Grüßung
Marco
Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
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Ob ein Vorhaben gelingt, erfährst Du nicht durch Nachdenken sondern durch Handeln!
Servus Marco,
leider hab ich auch keine genauen Daten. Aber soweit ich weiß, möchte der Ehepartner eine Immobilie kaufen. Die Finanzierung erfolgt hauptsächlich über eine Erbschaft, die er bereits während der Ehe erhalten hat.
Konkret gibt es noch keinen Kaufvertrag oä
Gruß, Michael
sol lucet omnibus - die Sonne scheint für alle
@Michael:
Die Finanzierung erfolgt hauptsächlich über eine Erbschaft, die er bereits während der Ehe erhalten hat.
Mal schaun, was die Cracks hierzu sagen, aber ich meine mich erinnern zu können, dass diese Erbschaft dann unter Zugewinn fallen würde, es sei denn, beide Parteien vereinbaren das Gegenteil...
Grüßung
Marco
Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
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Moin,
ich meine mich erinnern zu können, dass diese Erbschaft dann unter Zugewinn fallen würde, es sei denn, beide Parteien vereinbaren das Gegenteil...
nein, diese Erbschaft wird dem Anfangsvermögen des Erben zugerechnet und würde da bei einer Scheidung auch wieder rausgerechnet; da braucht man nichts Gesondertes zu vereinbaren. Wenn damit während der Ehe allerdings eine Immobilie gekauft wird und selbige - ebenfalls während der Ehe - eine Wertsteigerung erfährt, passiert dasselbe als wenn man das Erbe auf ein Sparkonto legt und Zinsen bekommt: Sowohl die Wertsteigerung als auch die Zinsen (aber eben NICHT der durch das Erbe gebildete "Vermögensstamm") zählen dann zum Zugewinn.
Grüssles
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
Von mir auch noch etwas späten Senf:
1. Es ist richtig und möglich, vor dem Kauf einer Immobilie Gütertrennung zu vereinbaren.
2. Die Änderung des Güterstandes muss zwingend beim Notar erfolgen. Anderenfalls handelt es sich lediglich um eine unverbindliche Absichtserklärung, an die man sich halten kann, aber nicht muss.
3. Zur Gütertrennung sollten die gemeinsamen Besitzverhältnisse geklärt, bzw. entflochten sein und weiterer Zugewinnausgleich ausgeschlossen werden.
Gruss Beppo
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Servus,
ich möchte diesen Thread nochmals kurz hervorholen um noch eine Frage zustellen.
Kann man von einem notariellen Vertrag zur Gütertrennung innerhalb einer bestimmten Frist zurücktreten und damit wieder in die zugewinngemeinschaft kommen?
Gibt es hier feste Regeln oder müsste so etwas in diesem Vertrag geregelt sein?
Gruß, Michael
sol lucet omnibus - die Sonne scheint für alle
Moin,
ich kann da auch nur vermuten aber ich würde sagen zurück treten, im Sinne von unwirksam machen, kann man nicht. Zumindest nicht, wenn diese Möglichkeit nicht explizit zugelassen wurde.
Er könnte höchstens noch für ungültig und unwirksam erklärt werden.
was aber m.M.n. gehen müsste ist, den Güterstand erneut zu ändern.
Also notariell die Gütertrennung beenden und durch einen anderen Güterstand ersetzen.
Dann würde zu dem Zeitpunkt das dann aktuelle Anfangsvermögen zur Grundlage.
Dieses sollte dann zu diesem Zeitpunkt auch dokumentiert werden.
Wenn der Fall noch der selbe ist, könnte das z.B. bedeuten, dass statt seines Erbes nun ein gemeinsames Haus zum Anfangsvermögen beider gehört!
Gruss Beppo
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
