Gütertrennung
 
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Gütertrennung

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(@spider)
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Hallo zusammen,

wenn in der Trennungsphase eine Gütertrennung vereinbart wurde, gilt diese erst ab Datum der notariellen Verkündung, oder für die gesamte Ehe ?

Gruß


Zitat
Themenstarter Geschrieben : 20.03.2010 14:29
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Beides!

Sie gilt ab der Verkündung und dann abschließend für die ganze Ehe.

Es ist quasi der Abschluss des Zugewinnausgleichs.

Die Konten gelten danach als geklärt und spätere Forderungen können nicht mehr geltend gemacht werden.

Wenn nicht was Anderes vereinbart wurde.

Gruss Beppo


Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 20.03.2010 14:39
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin,

Verträge gelten üblicherweise ab dem Datum, zu dem sie geschlossen wurden. Man kann auch eine rückwirkende Geltung vereinbaren; dann muss das aber explizit drinstehen. Kann ich mir im vorliegenden Fall nicht wirklich vorstellen, denn eine Ehe wirtschaftlich rückabzuwickeln dürfte kaum mit vertretbarem Aufwand möglich sein.

Die Gütertrennung gilt übrigens auch ohne explizite Vereinbarung automatisch ab dem Tag, an dem dem einen Ehepartner der vom anderen eingereichte Scheidungsantrag zugestellt wird.

Grüssles
Martin


When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 20.03.2010 14:43
(@spider)
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Das sind jetzt aber zwei unterschiedliche Meinungen  :question: In dem Vertrag steht nichts von "ganzer Ehelaufzeit" drin. Ich dachte auch , das der Vertrag für die komplette Ehelaufzeit gilt.

Gruß


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 20.03.2010 15:42
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin spider,

Das sind jetzt aber zwei unterschiedliche Meinungen  :question: In dem Vertrag steht nichts von "ganzer Ehelaufzeit" drin. Ich dachte auch , das der Vertrag für die komplette Ehelaufzeit gilt.

diese Meinungen sind nicht unbedingt unterschiedlich; es kommt auf die Rahmenbedingungen bzw. auf die Vertragsinhalte an. Man kann die Beteiligten mit einem solchen Vertrag durchaus so stellen, dass bei der Scheidung kein Zugewinn berechnet werden muss, sondern jeder die Ehe mit dem verlässt, was er in die Ehe mitgebracht bzw. während der Ehe selbst erwirtschaftet hat. Man kann aber keine nachträglichen Ansprüche auf Rückabwicklung daraus ableiten wie "durch die jetzt vereinbarte Gütertrennung ist das 1995 angeschaffte Auto meines, weil es von meinem Konto bezahlt wurde - und weil Du es damals zu Schrott gefahren hast, musst Du es mir 2010 bei der Scheidung ersetzen."

Gegen den Willen des anderen kann man keine Gütertrennung vereinbaren; das geht nur einvernehmlich. Eine vernünftige Scheidungsfolgenvereinbarung leistet aber dasselbe: Es ist schliesslich nicht vorgeschrieben, sich bei einer Scheidung über alles und jedes zu streiten.

Vielleicht schilderst Du mal das konkrete Problem (bzw. die Erwartung, welches Problem damit wie gelöst werden soll); dann kann man auch konkret antworten.

Grüssles
Martin


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Geschrieben : 20.03.2010 16:08
(@joergh)
Schon was gesagt Registriert

Das sind jetzt aber zwei unterschiedliche Meinungen  :question: In dem Vertrag steht nichts von "ganzer Ehelaufzeit" drin. Ich dachte auch , das der Vertrag für die komplette Ehelaufzeit gilt.

Denke solche Fragen solltest du den AUtoren des Vetrags fragen?


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AntwortZitat
Geschrieben : 20.03.2010 17:05
(@spider)
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Es geht hier auch um ein Auto, das im Jahre 2000 zusammen angeschafft wurde. Ich bin damit 10 Jahre gefahren und habe den Unterhalt bezahlt. Sie steht leider im Brief und will das Auto oder den Gegenwert jetzt ersetzt haben. 3 Monate nach der Scheidung  :gunman:


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 20.03.2010 18:02
(@tom66)
Rege dabei Registriert

Hallo Spider,

ich weiß nicht, was deine Frage zu dem Auto mit Gütertrennung ja oder nein zu tun hat.

Wenn deine Ex im Fahrzeugbrief als Halterin steht, scheint es rechtlich klar zu sein, dass es ihr Auto ist. Egal, wer es die letzten 10 Jahre gefahren und bezahlt hat.

Das hättest du besser im Rahmen der Scheidung vorab geklärt.

Grüße Thomas


AntwortZitat
Geschrieben : 20.03.2010 19:14
(@spider)
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Bei einer Gütertrennung müssen vorher die Vermögensverhältnisse geklärt werden. Das ist soweit geschehen, aber von dem Auto war nicht die Rede. Kann sie im nachhinein das Auto fordern. Der Eintrag im Brief hat nichts mit dem Eigentum des Autos zu tun !

Gruß


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 20.03.2010 19:45
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Der Eintrag im Brief ist tatsächlich kein Eigentumsnachweis.

Wenn ich das Recht verstehe, ist das Auto in deinem Besitz.

Jeder der es von dir fordern will, muss einen Eigentumsnachweis, z.B. Kaufvertrag vorlegen.

Wenn sie das nicht kann, bleibt das Auto bei dir.
Mit dem Familienrecht hat das nichts zu tun.

Gruss Beppo


Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 20.03.2010 19:54




(@spider)
Zeigt sich öfters Registriert

Hallo Beppo,

aber das Auto wurde in der Ehe angeschafft, also gehört es doch erstmal beiden, oder verstehe ich da was falsch ? Es wurde allerdings für mich gekauft., was wahrscheinlich nicht relevant ist. Wenn das Auto nicht explizit im Ehevertrag jemanden zugeschrieben wird, fällt dieses Thema nicht mehr unter das Familienrecht ?

Ich wollte auch mal loswerden, das dieses Board einfach unschlagbar ist. Hier wird niemand allein gelassen und man erhält wirklich kompetente Hilfe.
Danke dafür  :thumbup:

Gruß
Spider

PS: Ich habe mittlerweile zwei Anwaltsmeinungen eingeholt. Keiner wusste, das der Eintrag im Brief kein Eigentumsnachweis ist. Finde ich sehr seltsam.


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 22.03.2010 14:06
 Ingo
(@ingo)
Rege dabei Registriert

wenn der Anwalt nicht mal das weiss...

Wer hat das Auto denn gekauft bzw. mit wem wurde der Kaufvertrag geschlossen? Es gibt ja immer Eigentümer, Halter und Nutzer.

Ich glaubte mal irgendwo gelesen zu haben dass ein Fahrzeug demjenigen zusteht welche(r) es hauptsächlich nutzt.


stonesava

AntwortZitat
Geschrieben : 22.03.2010 14:18
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin spider,

aber das Auto wurde in der Ehe angeschafft, also gehört es doch erstmal beiden, oder verstehe ich da was falsch ? Es wurde allerdings für mich gekauft., was wahrscheinlich nicht relevant ist.

In Eurer Ehe wurden auch Milchtüten, Vorhänge und 1.000 andere Dinge gekauft, ohne dass bei der Scheidung jemand darüber nachdenkt, für wen diese nun angeschafft wurden und wem sie deshalb nachträglich zuzusprechen sind.

Ich werfe mal noch einen zusätzlichen Aspekt in den Raum: Ein Auto kann nicht nur ein Vermögens-, sondern auch ein Hausratsgegenstand sein. Zum Beispiel, wenn es massgeblich dazu benutzt wurde, Lebensmittel heranzuschaffen, Kinder in die Schule zu bringen oder in Familienurlaube zu fahren.

In welcher Form wurde die nachträgliche Gütertennung denn nun vereinbart? In Form einer notariellen Scheidungsfolgenvereinbarung? Dann müsste dort sinngemäss auch ein Satz stehen wie "die Eheleute sind sich einig darüber, dass die vorhandenen Hausrats- und Vermögensgegenstände bereits aufgeteilt wurden und jeder das in seinem Eigentum behält, was sich am Tag des Vertragsschlusses in seinem Besitz befindet."

Grüssles
Martin


When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 22.03.2010 14:20
(@spider)
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Von Scheidungsfolgevereinbarung steht dort nichts. Ist als Gütertrennung deklariert. Dort steht nur was von Hausrat drin und das Zuwendungen ausgeschlossen sind. Den genauen Wortlaut habe ich nicht zur Hand. Zum Hausrat gehörte das Auto nicht, da meine EX ein eigenes Auto hatte.


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 22.03.2010 14:50
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

also nach meinem Verständnis bedeutet der Beginn der Gütertrennung das Ende der Zugewinngemeinschaft und damit bleibt alles im Besitz desjenigen, der es zu diesem Zeitpunkt hat.

Also nochmal: Wenn sie beweisen kann, dass das Auto ihr gehört, musst du es ihr geben.Sonst nicht.

Gruss Beppo


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AntwortZitat
Geschrieben : 22.03.2010 16:50
(@agent_zero)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin,

wie Beppo schon sagt...

Maßgeblich ist, dass sie nicht beweisen könnte, dass sie "Dein" Auto ausschliesslich für Kinderbetreuung usw. genutzt hat. Dann wird es schwierig.

Also nochmal: Wenn sie beweisen kann, dass das Auto ihr gehört, musst du es ihr geben.Sonst nicht.

Daran schliesse ich mich natürlich an.

Gruss
Agent


Mantra:
NEIN, NICHT nächste Woche. Heute noch oder morgen. Und schreib jetzt nix vom Anwalt (...), sondern heb Deinen Hintern samt Eiern hoch und werde aktiv.
Zitat Brille007, 22. August 2008, 22:44:25

AntwortZitat
Geschrieben : 22.03.2010 17:24
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin spider,

Von Scheidungsfolgevereinbarung steht dort nichts. Ist als Gütertrennung deklariert. Dort steht nur was von Hausrat drin und das Zuwendungen ausgeschlossen sind. Den genauen Wortlaut habe ich nicht zur Hand. Zum Hausrat gehörte das Auto nicht, da meine EX ein eigenes Auto hatte.

WO genau steht das alles denn überhaupt - wenn es keine Scheidungsfolgenvereinbarung ist? (Hint: Ein Anwaltsschreiben ist kein Vertrag).

Wenn es um etwas so Fundamentales wie Gütertrennung gehen soll, steht ziemlich sicher irgendwo auch etwas von Zugewinn und Zugewinnausgleich; ebenso das Datum, ab dem diese Vereinbarung gelten soll. Wenn das alles NICHT drinsteht, gibt es keinen Vertrag und folglich auch keine Gütertrennung.

Grüssles
Martin


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AntwortZitat
Geschrieben : 22.03.2010 18:01
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Wenn es um etwas so Fundamentales wie Gütertrennung gehen soll, steht ziemlich sicher irgendwo auch etwas von Zugewinn und Zugewinnausgleich; ebenso das Datum, ab dem diese Vereinbarung gelten soll. Wenn das alles NICHT drinsteht, gibt es keinen Vertrag und folglich auch keine Gütertrennung.

Zumal die Änderung des Güterstandes notarieller Beglaubigung bedarf.

So langsam reift in mir der Verdacht, dass du gar keine gültige Gütertrennung hast!

Was hast du denn nun genau und vom wem wurde das ausgestellt und unterschrieben?


Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 22.03.2010 18:08
(@spider)
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Die Urkunde ist schon notariell beglaubigt. Ich schau' nachher mal rein und berichte dann. Aber eines weiß ich: Ein Datum, ab wann die gilt steht nicht drin !
Das einzige Datum, das dort ausgewiesen ist, ist das Datum der Unterschrift, die alle geleistet haben.


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 22.03.2010 18:15
(@spider)
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So, gerade mal nachgeschaut. Die Urkunde nennt sich "Güterrechtsvereinbarung". Der wichtigste Abschnitt ist wohl der hier:
"Für unsere Ehe schließen wir hiermit den gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft aus. Wir vereinbaren für unsere Ehe den Güterstand der Gütertrennung gemäß § 1414BGB.

Wir wurden insbesondere auf den Wegfall jeglichen Zugewinnausgleichs bei Beendigung des Güterstandes einschließlich der Ausgleichsansprüche im Erb-und Pflichtteilsrecht, auf den Wegfall der Verfügungsbeschränkungen und die Notwendigkeit hingewiesen, bei Zuwendung der Erschienenen während der Ehe eine Rückforderung bei Beendigung des Güterstandes ausdrücklich vorzubehalten.
Wir erklären übereinstimmend, dass in der Vergangenheit Zugewinnausgleichsansprüche nicht entstanden sind.


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 22.03.2010 21:01




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