Hallo zusammen,
ich möchte jetzt vor der Scheidung mit meiner Nochfrau einen Scheidungsfolgevertrag bezüglich des Zugewinns schließen und die Gütertrennung vereinbaren.
Jetzt meine Frage: Kann man trotz Gütertrennung noch "gemeinsames" Eigentum haben. Bei uns geht es im speziellen noch um ein Haus ein Griechenland. Unser Notar hat bei einer kurzen tel. Anfrage nicht deutlich Stellung bezogen; aber es kam so rüber, als ob alles aufgetelt werden sollte, da es sonst keinen Sinn macht.
Weiß jemand was dazu ?
Viele Grüße
galaxy
Hi Galaxy,
möglich ist das natürlich.
Auch Leute, die nicht verheiratet sind können durchaus gemeinsames Eigentum, auch an Immobilien haben.
Das ist auch gar nicht selten, z.B. bei Erbengemeinschaften aber auch sonst.
Die kleinste juristische Einheit ist dabei die Gesellschaft bürgerlichen Rechts.
Natürlich sollte man so etwas aber nur mit Leuten machen, mit denen man sich versteht. Eheleute, die sich gerade scheiden lassen, fallen gemeinhin nicht unter diese Kategorie.
Das ist vermutlich auch das, was deinen Notar zögern lässt.
Eine Gütertrennung macht man eben, um die Güter zu trennen, da man keine Gemeinschaft mehr bilden möchte und das sollte dann vollständig sein und nicht in kleinen Schritten.
Dennoch kann ich deinen Wunsch nach vorzeitiger Aufhebung der Gütergemeinschaft verstehen, es verkleinert die Streitmasse.
Kannst du vielleicht noch Details zu deinen Zielen nennen?
Gruss Beppo
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Hi Beppo,
nachdem eigentlich alles aufgeteilt ist, soll dies jetzt schriftlich festgehalten werden. Eigentlich gab es auch schon eine Lösung bezüglich Griechenland, diese kann aber so wie wir sie uns vorgestellt haben, nicht notariell verbrieft werden, da hier griechisches Recht gilt. Diese Idee müssten wir in Griechenland beurkunden lassen, was aber sicher nicht geht, da sie sehr ungewöhnlich war.
Unser Notar hat eine komplette Ausgleichszahlung bezüglich des Hauses empfohlen, das wird aber nicht gehen, das Nochfrau/Schwiefereltern dafür nicht genug Geld flüssig haben.
Also bleibt eigentlich nur die Möglichkeit alles zu regeln bis auf Griechenland, wobei mir klar ist, dass das Mist ist. Verkauft soll aber auch nicht werden.
Mein weiteres Ziel ist, mir in Deutschland wieder was eigenes zu kaufen und davor will ich auf jeden Fall die Gütertrennung.
Gruß
galaxy
Naja zumindest das letzte Ziel erreichst du ja mit Scheidungsantrag. Der gilt als Kassenschluss. Zumindest wenn die Beleglage eindeutig ist.
Solange ihr mit dem Haus in GR nicht völlig über Kreuz seid, sollte das aber auch möglich sein.
Ich würde vielleicht einen kurzen Passus in die notarielle Vereinbarung aufnehmen, wie die Hausgemeinschaft aussehen soll.
Alles was ihr einvernehmlich klären könnt, sollte da rein, damit man darüber nicht mehr streiten muss.
Gruss Beppo
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.