Hallo zusammen,
Ist die Grundsteuer abzugsfähig??(vom Nettoeinkommen)
Gibt es eine Auflistung der dinge die abzugsfähig sind??
Danke schon mal vorab!
Gruß
Alex
Moin Einstein,
Deine Frage ist etwa so allgemein wie "fahren rote Autos gut?"
Vielleicht solltest Du einmal den Hintergrund Deiner Frage dazuschreiben (Grundsteuer wovon und wofür abziehen, Einkommenshöhe, Art des Unterhalts; Stadium der Trennung/Scheidung etc.); dann kann man auch antworten.
Grüssles
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
Moin Einstein,
die Grundsteuer spielt(e) bei der Unterhaltsberechnung in puncto Wohnwert eine Rolle.
Gem. BGH-Urteil sind die „umlagefähigen Kosten“ aber vom Bewohner zu tragen (und demzufolge nicht abzugsfähig).
http://www.vatersein.de/News-file-article-sid-1715.html
Das Thema Grundsteuer hat aber mit „Zugewinn-/Versorgungsausgleich“ so rein gar nichts zu tun.
Deine Frau wohnt noch bei Dir und Ihr wirtschaftet noch zusammen, also sind Unterhaltszahlungen (nur dabei kann die Grundsteuer Thema sein) noch nicht aktuell.
Was zur Einkommensbereinigung bei Dir abgezogen werden kann, wurde Dir in Deinem Unterhalts-Thread
http://www.vatersein.de/Forum-topic-19872-start-msg215586.html#new
bereits aufgezählt (i.W. berufsbedingte Aufwendungen, Altersvorsorge und ehebedingte Schulden).
Da Du (zumindest zunächst) im eigenen Haus wohnen bleibst, ist Deinem Einkommen ein Wohnwert hinzuzurechnen (im Trennungsjahr „angemessen“, entspricht nicht Mietwert des Objektes).
Dein Ziel muß sein, ab Auszug keinen Trennungsunterhalt für Deine Ex zu zahlen, sondern lediglich für die beiden Kinder.
Nochmal: Ändere Deine Lohnsteuerklasse und das spätestens zum Auszug der Ex.
Wenn Du von vorherein weniger hast, dann wird es auf 0 EUR TU hinauslaufen !
Exilein möchte von Dir nach Auszug alles haben, was Ihr zusteht und bei diesem Thema werden Eure Meinungen stark auseinander laufen.
Sollte Dir eine Berechnung zum Unterhaltsgebahren Deiner Ex vorliegen (vom gegnerischem RA),
so erweitere Deinen Unterhalts-Thread entsprechend um eine (vollständige) Berechnung,
oder aber stelle mal einen Berechnungsentwurf Deinerseits ein.
Fehlerquellen bei der Berechnung lassen sich durch Einzelfragen (zudem im falschen Teil-Forum) seitens der Experten nur schwer erkennen.
Besten Gruß
United
Hallo United,
ich konnte meiner BaldExe die Grundsteuer nicht aufdrücken, da sie nicht Bestandteil des Mietvertrages ist/war und auch nicht nachträglich verlangt werden kann.
Kann ich die Grundsteuer in meinem Fall dann von der Unterhaltsberechnung abziehen?
Moin Einstein,
die Grundsteuer spielt(e) bei der Unterhaltsberechnung in puncto Wohnwert eine Rolle.
Gem. BGH-Urteil sind die „umlagefähigen Kosten“ aber vom Bewohner zu tragen (und demzufolge nicht abzugsfähig).
http://www.vatersein.de/News-file-article-sid-1715.htmlBesten Gruß
United
Gruss Karlo