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Gemeinsames Aktiendepot

 
(@franzilll)
Schon was gesagt Registriert

Vor:Bereits 1 Jahr geschieden,ohne Ehevertrag,noch 5 Jahre Unterhalt(Frau hat nie gearbeitet in 15 J Ehe)
      15 Jahre Aktiendepot auf bd Ehepartner laufend,nur von mir gemanagt(auch Geldflüsse nur von
      meinem Kto.)
Problem:Erst 1 Jahr nach Scheidung erhebt sie jetzt Ansprüche auf hälftigen Depotwert zum
            Zeitpunk 4/2010-als Trennungsjahr(e) begannen.
Begründung:Ich hätte nach 4/2010 innerhalb von ca 2 Monaten die Aktien des Depots verkauft...
                  (Gläubigerschutz)
Dies stimmt aber:
-Bei Scheidungsabsicht machen langfristige Geldanlagen wenig Sinn-um Ex auszuzahlen brauchte ich natürlich
                    bald Cash(dachte ich wäre n 1 Jahr geschieden,es wurden aber 3 Jahre)
-Das Geld landete auf meinen Kto die beim Zugewinnausgleich berücksichtigt wurden
-Es kam nie zu größeren Bargeldabhebungen-kann nichts unterschlagen haben.

Mein Anwalt ist länger im Urlaub,daher bin ich über Infos dankbar!
Nebenaspekt:Wenn ich das Geld doch zahlen müßte,müßte dann nicht der Zugewinnausgleich entsprechend
nachträglich angepasst werden

Komplexes Thema-Danke für Antworten!

     

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 05.07.2014 19:37
(@Brainstormer)

Komplexes Thema-Danke für Antworten!

Denkst Du nicht, dass bei der von dir erwähnten Komplexität, ein paar ausführlichere Angaben hilfreich wären?

Wie wurde denn der Zugewinnausgleich seinerzeit geregelt? Durch gerichtlichen Beschluss, Vergleich oder eigenständig?
Um welche Summen handelt es sich und wieviel wurde davon tatsächlich im Zugewinnausgleich berücksichtigt?
Gibt es Belege?

Was ist eigentlich die Frage, wenn das hier:

Wenn ich das Geld doch zahlen müßte,müßte dann nicht der Zugewinnausgleich entsprechend
nachträglich angepasst werden

nur ein "Nebenaspekt" sein soll?

Geht es darum, ob deine Ex jetzt ein Recht auf eine Ausgleichzahlung im Innenverhältnis hat?
Sollte dem so sein, ist sie auf dem Holzweg, denn eine Gesamtgläubigerschaft bei Aktien gibt es nicht.
Einer von euch beiden muss (auch bei einem Gemeinschaftsdepot) Eigentümer der Wertpapiere gewesen sein. Und das warst offensichtlich du.

--
Brainstormer

AntwortZitat
Geschrieben : 05.07.2014 23:28
(@franzilll)
Schon was gesagt Registriert

Zum 1.Teil:gerichtlicher Beschluss...Depotwert 20 T-davon will sie die Hälfte.
Zum  2.Teil:ich kann belegen das immer Aktienkäufe von meinen Konten beglichen wurden.

        Wenn sie die 10 T bekäme ,hätte man ja bei der Zugewinnausgleichs-Berechnung das Vermögen meiner
          Frau 10T höher ansetzen müssen und mein Vermögen 10T niedriger(das Geld war ja auf einem Kto.
        Oder man unterstellt mir den Betrag unterschlagen zu haben?Tatsächlich war mein Vermögen in 3
        Trennungsjahren um ca 20T gesunken-aber bei hohen Unterhaltszahlungen und sinkenden Einnahmen
        wohl kein Wunder.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 06.07.2014 16:03
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin franzill,

ist der Zugewinnausgleich bei der Scheidung denn abschliessend geregelt worden? Und/oder gibt es denkbare Gründe, aus denen Deine Ex heute glaubhaft vortragen könnte, Du hättest dieses Aktiendepot damals mutwillig verschwiegen?

Wenn 1. mit "Ja" und 2. mit "Nein" beantwortet werden kann, würde ich mich ruhig zurücklehnen und es meiner Ex überlassen, deswegen eine (ziemlich aussichtslose) Klage anzustrengen.

Grüssles
Martin

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 06.07.2014 16:19
(@franzilll)
Schon was gesagt Registriert

Auf dem Depot befand sich noch ein Posten(2 T wert)und wurde angegeben.
M.W. ist der ZGW-Ausgleich abschließend beurteilt...
Werde morgen meine Konten pfändungssicher machen weil die Gegenseite bei ausbleibenden Zahlungen schnell
Zu Pfändungen neigt um mir die Klageinitiative zuzuschieben.
danke für die beruhigenden Infos(mein Steuerberater sah es auch optimistisch)

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 06.07.2014 16:30
(@Brainstormer)

Wenn sie die 10 T bekäme

Bekommt sie aber nicht. Wie oben geschrieben, gibt es bei Aktien keine Gesamtgläubigerschaft.
Ähnlich wie bei einem Auto, muss einer von euch beiden Eigentümer gewesen sein.
Einzig im Rahmen des Zugewinnausgleichs hätte sie ihren Anteil geltend machen können.

--
Brainstormer

AntwortZitat
Geschrieben : 06.07.2014 16:34