Einen schönen guten Tag an Alle.
Meine Ex und ich haben eine gemeinsame Wohnung gekauft und sind zu je 50% im Grundbuch eingetragen. Ich habe aber, (auch durch Gründe wie Arbeitslosigkeit etc) wesentlich mehr für die Wohnung nachweisbar bezahlt (2/3 zu 1/3 etwa)
Nach der Trennung (die nicht einvernehmlich verlief) und den ersten anwaltlichen Kontakten hat die Gegenseite eine Rechung vorgelegt (Hauswert - Darlehen / 2), während ich natürlich einen Ausgleich für die mehr geleisteten Beträge haben will.
Hat jemand Erfahrung in einer solchen Sache und wie könnte eine außergerichtliche Einigung aussehen.
Danke für die Hilfe
Moin Reifermannhe,
Ich habe aber, (auch durch Gründe wie Arbeitslosigkeit etc) wesentlich mehr für die Wohnung nachweisbar bezahlt (2/3 zu 1/3 etwa)
Geht es Dir hierbei um eingebrachtes Eigenkapital oder um Deinen im Verhältnis höheren Beitrag zu laufenden Kosten ?
<Hier> hat sich der BGH mit diesem Thema beschäftigt:
Vielmehr ist bei Leistungen, die über das hinausgehen, was das tägliche Zusammenleben erst ermöglicht (vgl. II 5 a), im Einzelfall zu prüfen, ob ein Ausgleichsverlangen unter diesen rechtlichen Gesichtspunkten begründet ist.
Daraus folgernd hast Du in Bezug auf Eigenkapitaleinbringung eventuell einen Ausgleichsanspruch, zum Thema laufende Kosten eher keine Chance ...
Wie weit liegen Deine Vorstellung und die Deiner Ex auseinander ?
Einen Rechtstreit (an dem vor allem Anwälte verdienen) solltest Du insbesondere davon abhängig machen.
Besten Gruß
United
Hallo United,
Danke für die schnelle Antwort.
Also die Eckdaten. Kaufpreis mit allem 350.000,--
Ich habe gleich zu Anfang 100.000,-- reingesteckt. Danach Darlehensbedienung:
Ich 60.000,--, sie 35.000,--
Hilft das?
Liebe Grüße
wie könnte eine außergerichtliche Einigung aussehen.
Danke für die Hilfe
Na ja, letzlich regelt das der "Markt". Dieser Anwalt kann ja keine "Rechnung vorlegen", sondern er kann ein Angebot machen. Niemand kann Dich zwingen, ihr ihren Anteil abzukaufen.
Was man erzwingen kann ist eine Teilungsversteigerung, aber daran wird sie nur ein Interesse haben, wenn sie in der Lage und gewillt ist, selber mitzubieten. Weil sonst kommt da ja nur ein eher geringer Wert raus. Das mit dem Wert ist nämlich auch so eine Sache. Wer legt den denn fest?
Ist also alles Verhandlungssache, und wenn Ihr Euch nicht einig werdet, dann müsst Ihr auch keine Transaktion machen. Kann ja einfach bleiben wies ist. Wer wohnt denn in der Wohnung?
Ob Du einen zivilrechtlichen Anspruch hast, diese 100k€ irgendwie wiederzusehen weiss ich auch nicht. Bei den laufenden Tilgungen sehe ich es wie United: das kannst du haken. Und ich glaube letztlich wäre das gerichtliche Verfahren, um diese Frage zu klären, dann auch die Teilungsversteigerung. Weil da gibt's ja dann einen Richter, der den Kuchen verteilt.
Aber ich denke, erstmal sitzt Du da an einem garnicht so kurzen Hebel und musst einfach ein Angebot machen, das sie nicht ablehnen kann. Weil eine andere Möglichkeit, in absehbarer Zeit an Geld zu kommen hat sie nicht.
Moin,
da nichteheliche Lebensgemeinschaften keine Zugewinngemeinschaften sind, sehe ich gute Möglichkeiten, Dein Eigenkapital wieder herauszubekommen, sofern es dokumentierbar in die Immobilie eingebracht wurde (also kein bares Schwarzgeld, das in der Plastiktüte irgendwo hingetragen wurde, sondern sauber von DEINEM Konto überwiesen).
Was die geleisteten Darlehensraten angeht, würde ich der Ex einfach ein Angebot machen: Nimm einen >>>Zinsrechner<<<, gib ihre Einlagevon 35 KEUR ein plus einen Zinssatz für Festgeldanlagen (meinetwegen 4%) plus die Zeit seit dem Immobilienkauf (ich habe mal 5 Jahre eingesetzt) und biete ihr beispielsweise an "Deine 35 KEUR haben sich damit auf knapp 45 KEUR verzinst, für die ich Dir Deinen Anteil gerne cash abkaufe."
An dieser Stelle wäre ich nicht kleinlich; wenn das Ganze gerichtlich geklärt werden muss, wird es voraussichtlich teurer. Vor allem, wenn die Dame darauf beharrt, dass ihr die Hälfte einer 350 K-Immobilie gehören würde...
Grüssles
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
@pappasorglos
Ich bin vor einigen Monaten aus der Wohnung raus, sie seit diesem Wochenende.
Die Wohnung soll verkauft werden
@brille00
Das Eigenkaiptal ist blütenweiss und die Überweisung ist von meinem Festgeldkonto erfolgt.
Die Ungerechtigkeit wegen der unterschiedlichen Darlehenstilgungen und - zinsen ist extrem ärgerlich. Weniger wegend es Geldes, aber wegen des schlechten Gefühls betrogen worden zu sein
Moin,
Die Ungerechtigkeit wegen der unterschiedlichen Darlehenstilgungen und - zinsen ist extrem ärgerlich. Weniger wegend es Geldes, aber wegen des schlechten Gefühls betrogen worden zu sein
hake solche Gefühle schnellstmöglich ab; es bringt auch nichts, wenn Du diese gewesene Partnerschaft jetzt als "verlorene Lebensjahre" oder dergleichen betrachtest.
Es geht jetzt nicht um "Gerechtigkeit", sondern um Schadensbegrenzung. Und hierfür würde ich Dir ein Angebot wie o. a. empfehlen, bevor sich die Anwälte auf den Streit um eine 350 K-Immobilie einschiessen. Das ist nämlich ein fetter Streitwert mit entsprechenden Gebühren. Und für die Dauer des Streits könnt Ihr die Hütte nicht verkaufen: Sie erwirtschaftet in dieser Zeit keine Rendite, aber verursacht weiter Kosten.
Oder um es mit Fachleuten zu sagen: "Der erste Verlust ist der billigste".
Grüssles
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
Hallo reifermannhe,
Oder um es mit Fachleuten zu sagen: "Der erste Verlust ist der billigste".
Ich hau' mal in die gleiche Kerbe: Man schmeißt schlechtem Geld besser kein gutes Geld hinterher. Falls du mit deiner Ex-Freundin zu einem auch nur halbwegs akzeptablen Kompromiss kommen kannst (und "Kompromiss" ist bekanntlich etwas anderes als "Wunschzettel"), dann bleibt dir unterm Strich vermutlich mehr, als wenn sich die Anwälte auf diese Beute stürzen: Du und deine Ex, ihr habt hier nämlich gerade die Gelegenheit, gleich zwei Anwälten zu einem neuen BMW zu verhelfen. Ich an deiner Stelle hätte ein gewisses Interesse daran, diese Gelegenheit ungenutzt verstreichen zu lassen ...
Viele liebe Grüße,
Malachit.
Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.
Moin.
Ich unterstelle mal, dass du da das kleine aber feine Wörtchen "nicht" unterschlagen hast. 🙂
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Ich unterstelle mal, dass du da das kleine aber feine Wörtchen "nicht" unterschlagen hast. 🙂
Äh, an welcher Stelle genau?
Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.
Ich an deiner Stelle hätte ein gewisses Interesse daran, diese nichtGelegenheit ungenutzt verstreichen zu lassen ...
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Moin Reifermannhe,
Die Wohnung soll verkauft werden
Einen Verkauf zu vollenden, sollte m.E. zunächst oberstes Ziel sein.
Dann geht es "nur noch" um einen Ausgleichsanspruch und nicht mehr um einen Immobilienwert (mit unterschiedlichen Wertvorstellungen, daraus resultierenden Gutachten, ggf. Teilungsversteigerung und zwei Anwaltsporsches) ...
Die Ungerechtigkeit wegen der unterschiedlichen Darlehenstilgungen und - zinsen ist extrem ärgerlich. Weniger wegend es Geldes, aber wegen des schlechten Gefühls betrogen worden zu sein
In Ergänzung zu Martin:
Nehmen wir an, die Hütte hätte Dir alleine gehört und aufgrund irgendwelcher Qualitäten hättest Du ein arbeitsloses Topmodell mietfrei bei Dir wohnen lassen.
Hieltest Du es für gerechtfertigt, vom Modell nach Rausschmiss rückwirkend eine Miete zu verlangen ?
Ich habe gleich zu Anfang 100.000,-- reingesteckt.
In den Kaufpreis oder in Renovierungs-/Umbauarbeiten ?
Besten Gruß
United
Moin.
Ich bin von den Ausgleichsmöglichkeiten nicht ganz so überzeugt.
Weder juristisch noch moralisch.
Moralisch ist es nun mal so, dass du einem hälftigen Besitz zugestimmt hast. Jedenfalls hast du genau das ins Grundbuch eintragen lassen.
Wenn dein Anteil an dem Haus größer wäre, hättest du dir einen größeren Anteil, entsprechend deinem Anteil eintragen lassen können und sollen.
Wie jeder zu seinem 50% Anteil gekommen ist, steht für mich außer Diskussion. Pacta sunt servanda.
So war eigentlich auch die Rechtslage bis der BGH wieder mal meinte, alles auf den Kopf stellen zu müssen.
Er hat plötzlich doch noch einen irgendwie gearteten "Nachteilsausgleich herbei fabuliert.
Vermutlich als Arbeitsbeschaffungsmaßnahme für Juristen.
Ob sich das in der Praxis im Allgemeinen oder in eurem speziellen Fall anwenden lässt, weiß ich nicht aber ich denke auch, dass sich im Zweifelsfall der Streitgegenstand in den Taschen der beauftragten Juristen wieder finden wird.
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Moin Beppo,
ohne in dieser Frage die letztgültige juristische Antwort zu haben, zwei weitere Gedankengänge:
- ich erinnere an die bei Trennungen oft im Raum stehende Frage "wem gehört das Auto?" Entgegen der Annahme, dass der im Brief stehende Halter gleichzeitig auch der Eigentümer sei, haben wir hier schon mehrfach erfahren, dass es derjenige ist, der die Kaufpreiszahlung nachweisen kann.
- nehmen wir ein Konstrukt an, bei dem ein Wohnungseigentümer 100 TEUR, der andere 0 EUR Eigenkapital in den Kauf einbringt; trotzdem soll anschliessend genau hälftiges Eigentum vorliegen. Nachdem die beiden Eigentümer nicht miteinander verwandt oder verheiratet und jetzt getrennt sind, gilt hier ein Freibetrag von lediglich 20.000 EUR. Schuldner der Schenkungsteuer ist grundsätzlich der Zuwendungsempfänger; der muss sich dann schon überlegen, ob er das "Steuerhinterziehungsfass" aufmacht (bzw. öffnen lässt). Hier sehe ich zumindest argumentativ einiges an Potenzial, lange vor einer gerichtlichen Klärung...
Grüssles
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
Hallo Martin.
Den Stein der Waisen habe ich da auch nicht vor mir liegen aber bisher war ich der Meinung, dass es kaum etwas unzweifelhafteres gibt als einen Grundbucheintrag.
Und dieser belegt die Eigentumsverhältnisse.
Das auch im Unterschied zum Fahrzeugbrief.
Dieser zeigt auf den Halter der eher dem Besitzer als dem Eigentümer entspricht.
Die Besitzverhältnisse am Auto werden weder durch den Brief noch die Übergabe des Kaufpreises dokumentiert, sondern durch den Kaufvertrag.
Wer da als Käufer drin steht, ist der Eigentümer des Wagens.
So wie es der im Grundbuch eingetragene beim Haus ist.
Wer bezahlt hat und wo das Geld her ist, spielt im Normalfall keine Rolle.
Und nach meinem Verständnis betrifft das auch dein 2. Beispiel.
Wenn ich 100.00,- besitze und mit dir zusammen ein Haus im Wert von 100.00,-€ kaufe, zudem du 0,- € beiträgst und wir beide zu je 50% im Grundbuch stehen, dann gehört es eben jedem von uns zu 50%.
Wie du mich dazu gebracht hast, diesen Deal einzugehen, ist unsere Privatsache.
Und wenn ich später der Meinung wäre, du hättest mir im Gegenzug nicht oft genug die Puschen gebracht, würde das auch nichts mehr ändern.
Und an Stelle des Finanzamts würde ich auch davon ausgehen, dass ich dir damit 50.000,-€ geschenkt hätte und würde dafür Schenkungssteuer verlangen.
So mein bisheriges Rechtsverständnis, bis zu diesem ominösen Verschwurbelungsurteil des BGH.
Ab da ist eigentlich alles unklar.
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Ich bin von den Ausgleichsmöglichkeiten nicht ganz so überzeugt.
Weder juristisch noch moralisch.
Ich sag da zur Moral jetzt besser mal nichts. Hab' mich ja damals in einer sehr ähnlichen Situation gegen den gemeinsamen Kauf entschieden und den Kaufvetrag alleine unterschrieben. Krasse Situation, musste der Notar beim Termin den Vertrag neu ausdrucken mit nur einem Käufer-Namen drunter. Beratung im Vorfeld vom Notar über Möglichkeiten abseits der 50:50 oder über spätere Ausgleichsmöglichkeiten übrigens null. Jedenfalls ist mir damals vorgeworfen worden, mein Verhalten sei unmoralisch. Wenn ich jetzt Beppo's Moralvorstellung dazunehme, würde das ja in Summe bedeuten, Männer mit Festgeldkonto sind grundsätzlich unmoralisch, ausser sie schenken gleich alles her.
Nee ich seh's wie Brille. Mann muss das eher als private Leigabe verstehen denn als Schenkung, und zumindest moralisch gibts da ein Recht auf Rückforderung. Dass das juristisch so schwammig ist, war der Grund für meine Entscheidung damals.
Moin.
Wenn ich jetzt Beppo's Moralvorstellung dazunehme, würde das ja in Summe bedeuten, Männer mit Festgeldkonto sind grundsätzlich unmoralisch, ausser sie schenken gleich alles her.
Kann ich dir irgendwie nicht so richtig folgen.
Wie meinst du das?
Und wieso hältst du meine Meinung für falsch, handelst aber exakt danach?
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Also ich würde an deiner Stelle nicht auf einen Anwalt verzichten, auch wenn der ein kleines Vermögen kostet.
Dafür ist hinterher eben alles wasserdicht und kann nicht irgendwie angefochten werden!
Grüße
Durchsage von Malachit an sumatra23: Forenregel Nr. 6 besagt, dass hier niemand Werbung für Was-Auch-Immer macht. Das gilt selbstverständlich auch für deine Signatur, die ich demzufolge gelöscht habe.