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Gemeinsame Schulden nach Unterhaltszahlung/ Was ist mit dem Sparbuch des Kindes?

 
(@wanda)
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Wir erhielten heute mal wieder einen "netten" Brief der EX.
Mein LG hatte sie dazu aufgefordert einen Kredit, den diebeiden während der Ehezeit aufgenommen hatten, von jetzt an mit zu tilgen, da ihr nun keinen Unterhalt mehr gezahlt werden muss.
Sie weigert sich selbstverständlich. Vielmehr macht sie ihn darauf aufmerksam das sie einen Kredit, den die beiden bei ihren Eltern aufgenommen hatten, alleine zurück gezahlt hat. Die letzte Rate für diesen Kredit will sie 2002 beglichen haben. Da waren die beiden aber noch verheiratet, geschieden wurden sie 2005. Kann sie darauf im Nachhinein noch Ansprüche geltend machen, bzw. sagen sie hat diesen Kredit alleine abbezahlt dann soll ich den anderen alleine abbezahlen???

In ihrem Brief fragt sie auch was mit dem Sparbuch des gemeinsamen Sohnes passiert ist. Als die Mutter meines LG verstarb hat jedes Enkelkind 200,-€ auf ein Sparbuch bekommen, das extra dafür angelegt wurde. Mein LG hat seiner Zeit (seitdem sie NUR noch Stress macht) diese 200,-€ auf eine anderes Sparbuch eingezahlt, das auf seinenNamen läuft, damit die EX keinen Zugriff auf dieses Geld hat. Jetzt droht sie mir mit "Zivil- und Strafrechtlichen folgen
wenn er seine Finger im Spiel gehabt hätte". Kann sie das? Wir haben gemeinsames Sorgerecht.
In dem Testament der Mutter sind die Enkel nicht berücksichtigt, die Sparbücher wurdem vom Erlös des Verkaufes des Hausrates der Mutter finanziert.

Vielleicht kennt sich da jemand aus, unsere Anwältin ist leider zwei Wochen im Urlaub. ;(

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 16.09.2008 20:50
 elwu
(@elwu)

Hi,

1) Wurde denn der Kredit bei der Unterhaltsberechnung mit berücksichtigt? Davon ab: nur wenn sie für den mit unterschrieben hat, ist sie auch mit dafür haftbar. Sonst nicht. Der Kredit, den sie mit ihren Eltern hatte oder auch nicht ist sowieso unerheblich, da vor Eheende abgezahlt.

2) Solange dein LG nicht ihre Unterschrift gefälscht hat um das Sparguthaben umzubuchen, kann da nichts passieren.

/elwu

AntwortZitat
Geschrieben : 16.09.2008 21:07
(@wanda)
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1) wir haben beide unterschrieben und es wurde auch zur Unterhaltsberechnung heran gezogen
2) NEIN, ich fälsche keine Unterschriften

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 16.09.2008 21:14
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Wer schreibt denn nu? Wanda oder LG wanda?

Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 16.09.2008 21:21
(@wanda)
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nur wanda  :redhead:
ich denke halt immer nur anders rum

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 16.09.2008 21:24
 elwu
(@elwu)

1) wir haben beide unterschrieben und es wurde auch zur Unterhaltsberechnung heran gezogen
2) NEIN, ich fälsche keine Unterschriften

Hallo,

du solltest dich schon entscheiden, ob du in der ersten oder in der dritten Person schreiben möchtest. Zur sache

1) Wie wurde der berücksichtigt? Ohne entsprechenden Auszug aus dem Urteil (Rechenwerk, Begründung) kann man auch nicht sagen, wie das nun mit dem Kredit weitergehen soll. Wie viel steht da überhaupt noch aus, und wofür war der?

2) Damit ist diese Sache erledigt. Soll sie ruhig zur Polizei oder sonstwohin rennen.

/elwu

AntwortZitat
Geschrieben : 16.09.2008 21:27
(@wanda)
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Die Ratenzahlungen für den Kredit belaufen sich auf knapp 22,-€ monatlich (ich weiß das ist ganz schön wenig, aber herauf setzen geht nicht). Diese 22€ wurden auch voll vom Unterhalt abgezogen. In etwa steht da so: Leistungfähig 267€; Abzug Ratenzahlung minus 22€; verbleiben 245€ Unterhalt.
Wofür der Kredit damals aufgenommen wurde weiß ich nicht mehr so genau. Aber unter anderem wurden davon Möbel gekauft, die die EX auch noch besitzt.
Interessant finde ich auch das sie vor einigen Monaten wollte das mein LG dieses Schreiben unterschreibt das er den Kredit zur alleinigen Verfügung aufgenommen hat, das zeigt doch das sie schon weiß das sie mit abbezahlen muss.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 16.09.2008 21:35