Hallo, ich habe heute vom Amtsgericht ein Schreiben zum Versorgungsausgleich bekommen. Die Ehezeit war von 2009 bis 2013, etwas über 4 Jahre. Jetzt steht dort, dass ich insgesamt 4,7560 Entgeldpunkte während der Ehe erworben habe und der Ausgleichswert dann 2,3780 Punkte wären, das entsprächen über 15.000€! Kann es sein, dass ich meiner Ex jetzt nur für den Rentenausgleich so viel Geld zahlen muss? :exclam:
Soweit ich weiß wurde ihr Anteil der Rente während der Ehe noch nicht final berechnet, der müsste doch erst gegengerechnet werden, oder? Sie hat 2009 und 2010 bis zur Geburt des Kindes gearbeitet, 2009 davon Vollzeit, dann 1 Jahr Mutterschutz und dananch wieder halbtags.
Kommt da also noch eine Berechnung nach, in der auch ihre Anteile gegengerechnet werden? Kann man schätzen, wie hoch das dann ca. wird? Der Anwalt meinte, dass der Ausgleich nicht so viel sein sollte, weshalb stehen da jetzt in meinem Schreiben 15.000€ bei einer relativ kurzen Ehe, in der meine Ex auch fast 3 Jahre davon durchgämgig gearbeitet hat? Ich hab zwar mehr verdient, aber auch nicht so wahnsinnig viel mehr. Nettounterschied von vielleicht 500€.
Wäre nett, wenn da jemand was zhu sagen könnte, mache mir gerade viel Stress, dass ich angeblich 15.000€ nur an Rentenausgleich zahlen soll und das bei relativ kurzer Ehe und nicht allzu großen Gehaltsunterschieden.
Nachtrag: von meiner Ex liegt als Schreiben vom Amtsgericht bisher nur ein Wert ihrer Lebensversicherung vor, der wohl mit einbezogen wird, aber noch kein Schreiben über ihre während der Ehezeit erworbenen Rentenpunkte. Kommt das dann noch hinterher? Kann das daran liegen, dass es bei ihr bei der Rentenberechnung noch ungeklärte Zeiträume gibt, die sie noch nicht final geklärt hat? (war bei mir auch so, deshlab hatte es sich etwas hingezogen).
Moin Klaus,
Kann es sein, dass ich meiner Ex jetzt nur für den Rentenausgleich so viel Geld zahlen muss? :exclam:
Zahlen musst du nichts. Deine Rente wird entsprechend geringer ausfallen.
Soweit ich weiß wurde ihr Anteil der Rente während der Ehe noch nicht final berechnet, der müsste doch erst gegengerechnet werden, oder?
Korrekt.
Kommt da also noch eine Berechnung nach, in der auch ihre Anteile gegengerechnet werden?
Richtig.
Kann man schätzen, wie hoch das dann ca. wird? Der Anwalt meinte, dass der Ausgleich nicht so viel sein sollte, weshalb stehen da jetzt in meinem Schreiben 15.000€ bei einer relativ kurzen Ehe, in der meine Ex auch fast 3 Jahre davon durchgämgig gearbeitet hat? Ich hab zwar mehr verdient, aber auch nicht so wahnsinnig viel mehr. Nettounterschied von vielleicht 500€.
Dein Anwalt dürfte recht haben.
Nachtrag: von meiner Ex liegt als Schreiben vom Amtsgericht bisher nur ein Wert ihrer Lebensversicherung vor, der wohl mit einbezogen wird, aber noch kein Schreiben über ihre während der Ehezeit erworbenen Rentenpunkte. Kommt das dann noch hinterher? Kann das daran liegen, dass es bei ihr bei der Rentenberechnung noch ungeklärte Zeiträume gibt, die sie noch nicht final geklärt hat? (war bei mir auch so, deshlab hatte es sich etwas hingezogen).
Vermutlich liegt es genau daran. Sobald die Kontenklärung abgeschlossen, wird die Rentenversicherung die Zaheln an's Gericht liefern. Anschließend werden die Rentenpunkte gegeneinander gerechnet und die Differenz im Rahmen des Versorungsausgleichs ausgeglichen.
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Brainstormer
Danke schon mal für deine Antworten, das beruhigt mich etwas. 🙂 Typisch Ämter, da ist alles klitzeklein aufgelistet bis ins Jahr 1997 zurück, aber eine generelle Erklärung im Anschrieben fehlt natürlich. :thumbdown:
Ich versteh ehrlich gesagt nicht, weshalb schon eine Berechnung vorgenommen wird, wenn noch nicht alle Daten vorliegen, das ist ja komplett sinnlos. :question:
Was ich ebenfalls nicht verstehe, dass die kapitalbildende LV meiner Ex auch scheinbar in den Versorgungsausgleich mit einbezogen wird. Laut Google werden die Kapital LV eben nicht mit einbezogen. Trotzdem ist in dem Schreiben ein Vorschlag für den Ausgleichswert angegeben. Wenn die KLV nicht mit einbezogen wird, weshalb bekomme ich dann ein Schreiben mit den Werten? :question:
Moin Klaus,
in Ergänzung zu den Ausführungen zu @Brainstormer: Bei Deiner DEF werden auch noch Kindererziehungszeiten in den Rentenanspruch eingerechnet; insofern trifft die erste Berechnung sowieso noch nicht genau. Ansprüche aus Lebensversicherungen werden dagegen nicht mit der gesetzlichen Altersrente verrechnet; eine LV wird vermutlich beim Zugewinnausgleich verfrühstückt. Massgeblich hierbei ist in der Regel der zum Stichtag geltende Rückkaufswert, den der Lebensversicherer auf entsprechende Anforderung bestätigt.
Grüssles
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
Also laut Wiki bekäme meine DEF dann also 3 Entgeldpunkte (unser Sohn wird im April 4), welche dann in den ich nenn es mal "Rentenpunkteausgleich" mit in den Topf gewerfen würden. Das würde dann meinen Anteil, den ich ausgleichen muss also verringern, ist das korrekt? Dadurch fällt es also gar nicht so sehr ins Gewicht, dass sie in der Zeit nicht Vollzeit gearbeitet hat und der Teil, den ich ihr "abgeben" muss, wird damit geringer, hab ich das richtig verstanden?
Es ist eigentlich ganz einfach: Deine DEF erhält die Hälfte deiner in der Ehezeit erworbenen Rentenpunkte und du die Hälfte ihrer. Dazu gehören auch die Punkte, die sie durch Kindererziehungszeiten erworben hat.
--
Brainstormer
Moin Klaus,
Dadurch fällt es also gar nicht so sehr ins Gewicht, dass sie in der Zeit nicht Vollzeit gearbeitet hat und der Teil, den ich ihr "abgeben" muss, wird damit geringer, hab ich das richtig verstanden?
Im Ergebnis könnte es bei Eurer Konstellation sogar dazu führen, dass Du netto etwas von ihr zu erhalten hast ...
... drei Eckrentner für Erziehung + ihr Anspruch aus 4 Jahren Erwerbstätigkeit könnten durchaus mehr als 4,7 werden.
Schlaflose Nächte solltest Du wegen des Versorgungsausgleichs jedenfalls nicht haben.
Gruß
United
Hallo zusammen,
jetzt nach langem hin und her haben wir ein Schrieben zum Rentenversorgungsausgleich bekommen. Laut diesem hat meine Ex mehr Rentenpunkte während der Ehe erworben als ich, was mich doch etwas verwundert. Sie: 5,0 und ich 4,8. Da frage ich mich: wie kann das sein? Ich habe immer mehr verdient als sie und bin während der Ehe fast durchgängig arbeiten gegangen? Ist da vielleicht etwas falsch berechnet worden und nicht bei mir in die Rente eingeflossen? Das kann doch nicht nur an der Kindererziehung liegen. Habe alle Gehaltsunterlagen nachgereicht (welche ja sowieso automtisch in die Rente mit einfließen sollten). Bei den ungeklärten Zeiträumen haben wir ja beide die Sachen nach bestem Wissen und Gewissen angegeben, da das teils schon über 15 Jahre her war.
Meine Frage: kann das alles so stimmen? Bin etwas besorgt, dass da bei der Aktualisierung meiner Renteninformationen etwas schief gelaufen ist und ich da wegen meiner Rentenansprüche noch etwas gerade ziehen muss.
... Das kann doch nicht nur an der Kindererziehung liegen.
Das Thema ist doch oben diskutiert worden. Natürlich kann das sein. 3 volle Rentenpunkte für Kindererziehungszeit.
Toll, das wird dann in meinem Fall auch rauskommen 🙂 :rofl2:
Hätte nicht gedacht, dass das so viel gewichtet wird, ist auch irgendwie total unlogisch. Eine Person, deren Beruf es ist kleine Kinder zu betreuen, hätte in dieser Zeit garantiert nicht so viele Rentenpunkte gesammelt. Wo ist denn da die Logik? :question:
Moin Klaus,
[Ironiemodus /on]:
Laut diesem hat meine Ex mehr Rentenpunkte während der Ehe erworben als ich, was mich doch etwas verwundert.
Damit lieferst Du den Beweis für die derzeit vielerorts zu lesende Behauptung, dass von der "Mütterrente" in erster Linie nur die Männer profitieren.
[Ironiemodus /off]
Wo ist denn da die Logik?
Das ist eine durchaus (auch familienrechtlich) nachvollziehbare Logik:
- In den ersten drei Lebensjahren trifft die Mutter keinerlei Erwerbsobliegenheit.
- Es gibt bis zu drei Jahren Erziehungsurlaub/Elternzeit
Insofern führt rententechnisch jegliche Erwerbstätigkeit zu einem Rentenbonus.
Gruß
United