Da kein Ehevertrag vorhanden, greift bei uns wohl die Zugewinnregelung. Wir haben am 16.05.2009 geheiratet, Trennungsjahr ist am 02.09.13 durch 8Trennung 02.09.2012) und die Ehe wird dann wenn alles glatt laufen sollte nach einer gemeinsamen Einigung nach dem Versorgungsausgleich in ein paar MOnaten geschieden sein.
Hatte vor der Ehe ca. 33.000€ in Form von Tagesgeld und Bundesschatzbriefen. Jetzt nach Ablauf des Trennungsjahres werden es ca. 37.000€ sein. Der relativ kleine Zugewinn erklärt sich dadurch, dass ich zum einen einen Halbjaheswagen für ca. 20.000€ gekauft habe (Wert dürfte aktuell ca. 15.000€ betragen) habe zum anderen das lange Zuhausebleiben aufgrund des Kindes meiner DEX mitfinanziert.
Läuft das Auto in den Zugewinn mit rein, oder läuft das unter Haushalt? Habe den Wagen alleine gekauft, Versicherung, Steuern, etc. ging auch die ganze Zeit auf mich.
Keine Ahnung wo meine DEX am Anfang stand und wo sie am Ende landen wird. Was genau muss ich am Ende ausgleichen? Wenn sie z.B. am Anfang 5000€ hatte und jetzt nichts mehr und ich jetzt 4000€ mehr habe, bekommt sie dann 2000€ von mir, oder wird ihr Verlust von den 5000€ da mit reingerechnet? Da es Zugewinn heißt, müsste es dann am Ende doch nur um die 4000€ gehen, oder?
Moin Klaus,
als was das Auto am Ende betrachtet wird hängt nicht davon ab, wer was bezahlt hat, sondern wofür es genutzt wurde. Das Auto, mit dem Du täglich zur Arbeit gefahren bist, ist eher Deines und somit ein Vermögensgegenstand, der unter den Zugewinn fällt; das Familienauto, mit dem Deine DEF zum Einkaufen und zum Kindergarten fuhr, läuft eher unter Hausrat (und kann bei streitiger Auseinandersetzung sogar dem bisherigen Nutzer zur alleinigen Weiternutzung zugewiesen werden.)
habe zum anderen das lange Zuhausebleiben aufgrund des Kindes meiner DEX mitfinanziert.
das ist mit drei Jahren zum einen nicht "lange"; zum anderen hat es in dieser Betrachtung nichts zu suchen, weil das einfach Eure gemeinsame Entscheidung war. Ihr (oder einer von Euch) hättet die Kohle auch für Urlaube oder Feinkost verballern können.
Berechnungs-Faustregel: Endvermögen minus Anfangsvermögen bei DEF und Dir; von der Differenz muss der mit dem grösseren Endvermögen dem anderen die Hälfte abgeben. Negativen Zugewinn gibt es nicht.
Ist also auch hier eine vergleichsweise einfache Sache. Aber natürlich kann man auch diese mit Anwälten verhackstücken und von Gerichten verhandeln lassen - sogar so lange, das der zu verteilende Zugewinn (teilweise oder sogar ganz) am Ende nicht in den Taschen der Beteiligten, sondern in der Garage der Anwälte landet. Das ist wie im Casino: Die Bank gewinnt immer.
Grüssles
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
Moin Klaus,
Läuft das Auto in den Zugewinn mit rein, oder läuft das unter Haushalt? Habe den Wagen alleine gekauft, Versicherung, Steuern, etc. ging auch die ganze Zeit auf mich.
Die Betrachtung ist eigentlich egal, denn es kommt auf's Gleiche raus. Wenn es in den Zugewinnausgleich fällt, erhöht es dein Endvermögen; gilt als Hausrat muss ggf. eine Ausgleichzahlung geleistet werden. Sieh es einfach als einen Geldbetrag, der geteilt werden muss.
Gruß
Brainstormer
Danke für die Antworten. Dann wirds wohl auf ein paar Tausend für die Ex hinauslaufen.