EX hat Gutachter vo...
 
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EX hat Gutachter vorgeschlagen

 
(@babbedeckel)
Registriert

Hallo @all,

meine Exe hat einen Gutachter vorgeschlagen, der unser gemeinsames
Haus schätzen soll, um dann den Zugewinn etc. auszurechnen.
Ich habe mich über den Gutachter erkundigt, und dieser wird desöfteren
auch vom Gericht beauftragt.
Wie sind denn eure Erfahrungen ?
Nach was kucken diese Gutachter ? Gehen diese auch nach der augenblicklichen
Immobilien-Marktlage ?
Oder ist es besser noch einen Immobilienmakler, als Querchecker, zu beauftragen ?
Muß ich mich eigentlich an den Gutachterkosten beteiligen ?
Thx, für eure Antworten.

Gruss
babbedeckel

Ein Ruin kann drei Ursachen haben: Frauen, Wetten oder die Befragung von Fachleuten (Georges Pompidou)

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 11.01.2006 18:04
(@kasper)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Grundsätzlich, und das ist eine von mir gemachte Erfahrung der ich mit Sicherheit nicht alleine gegenüberstehe, ist auch in einem solchen Fall der Gutachter dem Auftraggeber verpflichtet!

Ich würde in jedem Fall einen Makler einschalten (da günstiger), vielleicht auch zwei! Kannst Dir ja ein kostenloses Verkaufsangebot einholen und der Makler soll Dir einen zu erziehlenden Verkaufspreis nennen (real).
Dieser weicht meistens auch noch von dem tatsächlichen Wert ab (runter), da z.Zt. viele Objekte ein einigen Gegenden über Jahre leerstehen bzw. zu Preisen weit unter dem tatsächlichen Wert verkauft werden.

Ich möchte dem Gutachter nichts unterstellen, aber kontrolle scheint mir angebracht.

Die Kosten werden in erster Instanz vom Auftraggeber getragen.

Gruß
Kasper

Gott gebe mir die Gelassenheit, Dinge zu ertragen, die ich nicht Ändern kann, den Mut, Dinge zu Ändern, die ich Ändern kann und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.

AntwortZitat
Geschrieben : 11.01.2006 18:15
 Uli
(@Uli)

Ich kann mich da Kasper nur anschließen! Ermittelter Wert und realer Marktwert lagen bei unserem Haus damals ca. 70.000,- EURO auseinander.

AntwortZitat
Geschrieben : 11.01.2006 18:51
(@babbedeckel)
Registriert

hi @uli @kasper,

nach was für einen Wert geht man denn dann ? 😮
bzw. nach was für einen Wert würde denn ein Gericht gehen ?
ich werde auf jeden Fall noch einen (oder mehrere) Makler
anrufen.

Gruss
babbedeckel

Ein Ruin kann drei Ursachen haben: Frauen, Wetten oder die Befragung von Fachleuten (Georges Pompidou)

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 11.01.2006 18:56
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo babbedeckel,

auch bei Gutachtern gilt der Satz "Wes' Brot ich ess, des' Lied ich sing'." Oder "Wer die Musik bezahlt, sagt, was sie spielt". Will heissen: Der Gutachter wird sich innerhalb seines immer vorhandenen "Ermessenspielraums" nach den Intentionen seines Auftraggebers richten. Wenn Deine Frau vorhat, Euer Haus zu übernehmen, wird sie Interesse an einem möglichst geringen Wert haben; wenn sie dagegen von Dir auf Gutachtenbasis ausbezahlt werden möchte, kann das gleiche Haus beim gleichen Gutachter plötzlich 50.000 EUR mehr wert sein als im ersten Fall. Wenn Du Dich also schon an den Kosten beteiligen möchtest: Sorge zumindest dafür, dass der Gutachter weiss, dass Du ebenfalls Auftraggeber bist.

Grundsätzlich ist bei Immobilien der Marktwert ausschlaggebend, also der Preis, der bei einem freien Verkauf derzeit zu realisieren wäre. Um den herauszufinden, gibt es auch noch eine andere (und bessere) Methode als ein teures Gutachten: Mach Fotos vom Haus innen und aussen und setze es - mit einer ehrlichen (!) Beschreibung - in eine der grossen Immobilienbörsen wie immobilienscout.de oder immopool.de. Fang bei einem Preis an der Oberkante an und reduziere ihn jede Woche um 10.000. Da, wo die ersten nennenswerten Anrufe kommen, bist Du in der richtigen Gegend. Einziger Nachteil dieser Methode: Sie braucht etwas Zeit.

Damit lässt sich ein Haus schon allein deshalb besser bewerten, weil Gutachter - neben ihren ureigenen finanziellen Interessen - auch nur Menschen sind. Beispiel: Ihr habt für teures Geld eine tolle Landhausküche installieren lassen. Wenn ein Gutachter keine Landhausküchen mag, wird er ihren Wert nur gering ansetzen. Einem potenziellen Käufer gefällt sie dagegen möglicherweise so gut, dass er gerne 10 TEUR mehr für das Haus bezahlt. Das Gleiche gilt für viele andere Dinge (zum Beispiel einen Naturgarten): Für den einen sind sie preismindernd, für den anderen dagegen preissteigernd.

Auch meine Ex hat einen Gutachter beauftragt, um unser Haus (das sie übernehmen wollte), schätzen zu lassen. Der hat einen Wert von 330 TEUR angesetzt. Ich habe sie angestrahlt und gesagt "Damit können wir morgen zum Notar gehen". Bevor sie freudig zurückstrahlen konnte, habe ich hinzugefügt: "Zu diesem Preis übernehme ich es nämlich gern allein". Die Bemessungsgrundlage, auf die wir uns dann geeinigt haben, waren 400 TEUR... 😉

HTH, Grüssles
Martin

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 11.01.2006 19:11
(@kasper)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Nun ja, der Gutachter ermittelt anhand des Verkehrswertes den Wert der Immobilie. Hierzu können gerechnet werden bzw. wird gerechnet:

- Lage (Ruhig, Hauptstraße, usw.)
- Baujahr
- Zustand (wurde laufend repariert bzw modernisiert)
- Größe
und noch vielem mehr!
Es hängt ja auch davon ab, in welcher Stadt, Verkehrsanbindung, Einkaufsmöglichkeiten!

Hieraus ermittelt er einen Wert X und dieser findet sich dann mit etwa 20 Seiten (oder mehr) begründet wieder.

Da wir aber in einer Marktwirschaft leben, kann es passieren, dass das Haus zwar soviel Wert sein mag, es aber trotzdem keiner haben will. Schließlich ist die Arbeitslosigkeit weit verbreitet und Eigenheimzulage gibt es ja nun auch nicht mehr.
Angebot und Nachfrage!
Fragen weniger ein Produkt nach und es ist im Überfluss vorhanden (leerstehende Häuser) fällt zwangsläufig der Preis ... oder aber es wird nicht verkauft.

Deine Ex wird an einem hohen Presi interessiert sein, wahrscheinlicher wird es aber sein, dass Ihr bei einem Verkauf noch auf einem Teil der Schulden sitzen bleibt und auch ohne Haus weiter zahlen müsst.
Deine Ex kann die Versteigerung beantragen, auch einseitig. Für diesen Fall würde ich mal mit der Bank reden, ob Du das Haus dann mit Ihrer Hilfe ersteigern kannst. Gesamtschuldnerisch haftest Du zwar mit am Verlust, aber im Innenverhältnis gibt es dann wieder was zu holen!
Ich würde mich einmal beraten lassen.

Gruß
Kasper

Gott gebe mir die Gelassenheit, Dinge zu ertragen, die ich nicht Ändern kann, den Mut, Dinge zu Ändern, die ich Ändern kann und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.

AntwortZitat
Geschrieben : 11.01.2006 19:13
(@babbedeckel)
Registriert

@Uli, wie habt ihr Euch dann geeinigt ?
Ich habe vor das Haus von mind. 2 Immobilienmaklern
zum Verkauf anzubieten.
Dann nehme ich diese Werte und kucke was der Gutachter
"tippt". Dann hoffe ich werden wir uns in der "unteren" Mitte
treffen.
@Kasper: Übrigens mit der Bank (und auch Schuldnerberatung) habe ich schon
"oberflächlich" geredet, und die würde mir -glaube ich- den Rücken stärken.
Wenn wir uns nicht einigen können, wird es ja wohl darauf hinaus laufen. :knockout:
Was ein Sch....

Gruss
babbedeckel

Ein Ruin kann drei Ursachen haben: Frauen, Wetten oder die Befragung von Fachleuten (Georges Pompidou)

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 13.01.2006 10:10
 Uli
(@Uli)

@Uli, wie habt ihr Euch dann geeinigt ?

Ich konnte damals das Haus nicht meht halten. Meine Exe stimmte zwar einem Verkauf nicht zu, pfändete mir aber gleichzeitig das Gehalt. Da ich bereits mit den Raten ca. 1/2 Jahr im Rückstand war, stand die Zwangsversteigerung an, die für uns in einen finanziellen Ruin geführt hätte. Erst nachdem der Familienrichter mit all seiner Macht auf meine Exe eingeredet hatte, konnte in letzter Minute mein Arbeitgeber das Haus kaufen. Einen regulären Käufer hätten wir so schnell nicht mehr finden können. Mein Chef hat das Haus zum vollen Wert gekauft und noch unsere Kredite übernommen, um mir die Vorfälligkeitsentschädigung zu ersparen. Die Kredite waren damals noch mit einem Zins von 7,2% belegt, ein absolutes Minusgeschäft also, zumal das Haus danach ein 3/4 Jahr leer stand und auch jetzt ab 31.01. wieder zur Vermietung anstehen wird!

LG Uli

AntwortZitat
Geschrieben : 13.01.2006 11:13
(@ulliberne)
Nicht wegzudenken Registriert

moin, zusammen,

1. gutachter: wenn ihr als 'gemeinsame auftraggeber' bei kostenteilung den gutachter beauftragt und ihm gleich dazu sagt 'einer von uns will das haus vom anderen übernehmen', sollte es mit der 'neutralität' des GA keine probleme geben. im übrigen, so denke ich, können sich gerichtlich zugelassene GAs (sind das nur die sog. 'vereidigten immo-sachverständigen'?) ein gefälligkeitsgutachten wohl eher nicht leisten.....

2. die 'neutralste' stelle, die ich 'damals' (= vor ca. 2 jahren) gefunden hatte, war jedoch der sog. 'gutachterausschuss des katasteramtes', hier bestehend aus 3 leuten, die sich einigen müssen: leiter des amtes, 1 architekt, 1 weiss nicht mehr (ich glaub' ein bauunternehmer oder sowas). zusätzl. vorteile: gerichtsanerkannt und ca. 1/3 billiger!

3. immo-makler: wir hatten 2 davon im haus: die bewertungen wichen um ca. 50 (!!) % voneinander ab (120-130 bzw. 170-180, jeweils als 'startpreis für ein angebot'), da die beiden das umfeld und die lage (und damit die potentielle zielgruppe) total unterschiedlich bewerteten/einschätzten. letztendlich (und da ex den GA nicht mit-zahlen wollte) haben wir uns auf den mittelwert (150) geeinigt (ich habe übernommen = an ex ihre hälfte ausgezahlt). teilungsversteigerung stand allerdings kurz bevor, bis irgendjemand (ihr RA?) ex anscheinend den wertverlust deutlich gemacht hat (auf mich wollte sie nicht hören).

viel erfolg, babbedeckel!
gruss
ulli

nachtrag:

Gehen die Gutachter auch nach der augenblicklichen
Immobilien-Marktlage ?

die gehen sogar NUR nach der aktuellen lage = sie ermitteln den (derzeitigen) verkehrswert, nicht den neu-, brandkassenversicherungs-, wiederherstellungs- etc. wert. WIE sie allerdings die aktuelle marktlage einschätzen, bleibt ihnen überlassen (mögl. ergebnisse siehe oben, pkt. 3).

[Editiert am 13/1/2006 von ulliberne]

ein mann geht nicht unter wenn er nicht will,
wehre dich, schlage dich, halte nicht still.....
(fritz grasshoff)

AntwortZitat
Geschrieben : 13.01.2006 11:40
(@babbedeckel)
Registriert

@Uli, hätte ich wissen sollen. Hatte ja deine Geschichte gelesen.
ABER, daß der Familienrichter so war, finde ich echt gut.
Hätte ich nicht gedacht, von einem Richter 😮
Mal sehen, ob meine EXE vernünftiger ist :phantom:

LG
babbedeckel

Ein Ruin kann drei Ursachen haben: Frauen, Wetten oder die Befragung von Fachleuten (Georges Pompidou)

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 13.01.2006 11:41




 Uli
(@Uli)

ABER, daß der Familienrichter so war, finde ich echt gut.

Es ist der selbe Richter, der mich seit bald 4 Jahren mit dem unseelgien Unterhaltsverfahren meiner Exe nervt! 😮

Offenkundig hatte er eingesehen, dass nach einem finanzielle Ruin nichts mehr bei mir zu holen gewesen wäre. 😛

[Editiert am 13/1/2006 von Uli]

AntwortZitat
Geschrieben : 13.01.2006 11:47
(@babbedeckel)
Registriert

ABER, daß der Familienrichter so war, finde ich echt gut.

Es ist der selbe Richter, der mich seit bald 4 Jahren mit dem unseelgien Unterhaltsverfahren meiner Exe nervt! 😮

Offenkundig hatte er eingesehen, dass nach einem finanzielle Ruin nichts mehr bei mir zu holen gewesen wäre. 😛

[Editiert am 13/1/2006 von Uli]

aaah, so ist das. Dann habe ich die Richter wohl doch richtig eingeschätzt, hatte mich schon gewundert :thumbdown:

lg
babbedeckel

PS: Man/frau soll natürlich nicht alles über einen Kamm scheren

Ein Ruin kann drei Ursachen haben: Frauen, Wetten oder die Befragung von Fachleuten (Georges Pompidou)

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 13.01.2006 12:12