Hallo,
mal schauen ob mir jemand helfen kann.
Es gab bei mir vor zwei Jahren eine von mir eingereichte Zugewinnklage, welche als Versäumnisurteil gegen mein Exfrau gelaufen ist.
Nun ist doch noch wieder Geld auf ein Gemeinschaftskonto gekommen, weil es Ärger mit einer Bank gab.
Meine Frage ist nun ob nochmal eine Zugewinnklage eingereicht werden kann?
Weiter habe ich im nachhinein festgestellt, das meine Ex doch ein höheres Endvermögen gehabt haben muß.
Kann dies nochmals als Zugewinn eingereicht werden?
Ich habe gehört das man für Zugewinn 3 Jahre Zeit hat immer nochmals fallst erforderlich neue Klagen einreichen kann ... ist das korrekt ?
Danke
Gruß Dithschi
Moin,
nein, kannst du nicht.
Wenn das von damals rechtskräftig ist, ist das Thema durch.
Die 3-Jahresfrist gilt für die Fälle, wo noch kein Zugewinnausgleich stattgefunden hat.
Gruss Beppo
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Moin Moin,
vielen Dank ... da bin ich aber erstaunt ... mein RA meinte immer das geht dann immer noch.
Er meinte damals wir sollten die Zugewinnklage einreichen und falls dann tatsächlich noch Geld
auf das Gemeinschaftskonto kommt, kann man das Geld immer noch nachfordern.
Muß mein RA nun dafür aufkommen ?
Denke das war ein grober Fehler von ihn.
Gruß
Geld von einem Gemeinschaftskonto zu fordern ist was anderes als ne Zugewinnklage.
Was sind die Zugangsregularien?
Wer ist Eigner?
Ist es ein "Und-" oder ein "Oder-Konto"?
Ist das Geld noch da?
Wo kommt es her?
Warum hebst du nicht einfach die Hälfte davon ab?
Im übrigen sind Anwälte fast immer dafür zu klagen.
Genauso wie Autohändler dafür sind, dass du bei ihnen ein Auto kaufst.
Ob du es brauchst oder nicht.
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Die Bank hatte irrtümlich Geld an mich ausgezahlt und hat dies von mir per Klage zurückgefordert.
Daraufhin hat die Bank das Geld auf das Und-Konto meiner Ex und mir wieder eingezahlt.
Das Geld ist noch da.
Wie mache ich nun meinen Anwalt haftbar ?
Wofür willst du denn jetzt deinen Anwalt haftbar machen? :puzz:
Und wieso zahlt die Bank Geld, dass sie erst von euch zurück geklagt hat, auf euer gemeinsames Konto?
Wenn ich es aber richtig verstanden habe, siehst du es als alleine dein Geld und brauchst nun Exens Zustimmung für die Abhebung.
Wenn du deinen Eigentumsanspruch begründen und belegen kannst, müsstest du sie auf Herausgabe verklagen können.
Nach deinen wirren Angaben, bin ich aber nicht sicher, jetzt auf dem richtigen Pferd zu sitzen.
Gruss Beppo
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Die Bank hat an mich alleine Geldausgezahlt und durfte es nicht weil es bereits ein Und-Konto war ... was ich zu der Zeit nicht wußte.
Nun mußte ich alleine das Geld wegen angeblicher Bereicherung zurück zahlen.
Meine Exfrau ist als Zugewinnausgleichspflichtig verklagt wurden. Somit müßte ich von ihrer Hälfte Zugewinn bekommen.
Nur das geht vermutlich über eine neue Zugewinnklage
Tut mir leid, ich begreifs nicht.
Liegt vielleicht an meinem bräsigen Erkältungsschädel.
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
