Erfahrungen Zugewin...
 
Benachrichtigungen
Alles löschen

Erfahrungen Zugewinn Prozesse

Seite 2 / 2
 
(@stuttgart7)
Schon was gesagt Registriert

ich benötige jetzt nochmal eure einschätzung.

die gegenseite hat 80.000€ eingeklagt, was kompletter unsinn ist, wenn meine geschlossenen fonds mit dem stichtagswert bewertet werden dann ist der zugewinn 0. falls nicht dann irgendwo um die 15.000 bis 20.000.

jetzt habe ich die unterlagen der gegenseite erhalten. mein ex hat zwischen trennung und scheidungsantrag monatlich 6.300€ ausgegeben (bei 600€ Einkommen).

ich würde gerne selbst auf zugewinn klagen, mein anwält rät aber ab, da ja schon ein verfahren läuft, ich denke aber es macht sinn selbst zu klagen um dem gericht zu verdeutlichen, dass wenn überhaupt eine forderung von mir an sie besteht. oder denkt ihr verfahren ist verfahren und davon gibt es ja schon ein laufendes?

danke

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 01.08.2011 20:43
(@wedi)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi

ich würde gerne selbst auf zugewinn klagen, mein anwält rät aber ab, da ja schon ein verfahren läuft, ich denke aber es macht sinn selbst zu klagen um dem gericht zu verdeutlichen, dass wenn überhaupt eine forderung von mir an sie besteht. oder denkt ihr verfahren ist verfahren und davon gibt es ja schon ein laufendes?

Sehe ich auch so, warum nicht?Die Klagen würden wahrscheinlich zusammen gefasst werden, aber zum Nachteil kann es m.E. nicht sein.

Gruss Wedi

AntwortZitat
Geschrieben : 01.08.2011 20:49
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Nein, es gibt nur ein Zugewinnverfahren.
In diesem kannst und sollst du aber auch selbst Anträge stellen und natürlich deine Kalkulation einbringen.

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 01.08.2011 21:26
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin,

ich würde gerne selbst auf zugewinn klagen, mein anwält rät aber ab, da ja schon ein verfahren läuft, ich denke aber es macht sinn selbst zu klagen um dem gericht zu verdeutlichen, dass wenn überhaupt eine forderung von mir an sie besteht. oder denkt ihr verfahren ist verfahren und davon gibt es ja schon ein laufendes?

eine solche Klage macht keinen Sinn. Es geht ja nicht um Strafrecht und Bestrafung, sondern einfach um den Antrag eines der beiden an Eurer Scheidung Beteiligten, den Zugewinn gerichtlich zu klären. Damit hat das Gericht einen Auftrag, dem es nachkommt. Wer ihn erteilt hat ist unerheblich; es "verdeutlicht" auch nichts.

Du musst dafür sorgen, dass Deine Zahlen (z. B. Fondsbewertung) richtig in dieses Verfahren eingesteuert werden; ebenso die (hoffentlich dokumentierten) Vermögensvernichtungen Deiner Ex, die ihr dann leicht auf die eigenen Füsse fallen, weil sie ihren erhofften Zugewinn vielleicht bereits verballert hat und überdies jetzt Dir gegenüber ausgleichspflichtig ist. Ein weiteres Verfahren beginnen zu wollen (was technisch m. W. gar nicht möglich ist) würde Dich dagegen nur als unwissendes Greenhorn dastehen lassen.

Grüssles
Martin

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 01.08.2011 21:43
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

jetzt habe ich die unterlagen der gegenseite erhalten. mein ex hat zwischen trennung und scheidungsantrag monatlich 6.300€ ausgegeben (bei 600€ Einkommen).

Kannst du denn das Vorhandensein des Geldes nachweisen?
Hast du zum Trennungstermin schon Auskunft gefordert?

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 01.08.2011 21:54
 elwu
(@elwu)

die gegenseite hat 80.000€ eingeklagt, was kompletter unsinn ist, wenn meine geschlossenen fonds mit dem stichtagswert bewertet werden dann ist der zugewinn 0. falls nicht dann irgendwo um die 15.000 bis 20.000.

Macht nix, bei mir war mit Dokumenten nachgewiesen der Zugewinn bei ca. 25.000 negativ zum Stichtag - die Gegenseite hat dennoch mal eben 60.000€ eingeklagt, und dafür natürlich vom mütterdienenden bayrischen Richter PKH (heute VKH() bekommen. Am Ende kam, beim neuen Richter raus: Zugewinn minus 25.000€, also nix. Die Anwalts- und Gerichtskosten für meine Seite musste ich natürlich dennoch tragen. Das ist ja, wie gesagt, das perfide am Familien- und VKH-Recht. Selbst wenn Mann 'gewinnt', ist er der Depp.

jetzt habe ich die unterlagen der gegenseite erhalten. mein ex hat zwischen trennung und scheidungsantrag monatlich 6.300€ ausgegeben (bei 600€ Einkommen).

Dein Ex? Nicht deine Ex? Laut Symbol bist du männlich, war das eine eingetragene Partnerschaft, oder worum geht es hier? Und wie begründet die Gegenseite die 6.3T€ Ausgaben pro Monat, für was und von was sollte das bezahlt worden sein?  Am besten stellst du mal die wesentlichen Teile der Schriftwechsel anonymisert hier rein.

/elwu

AntwortZitat
Geschrieben : 01.08.2011 22:58
(@stuttgart7)
Schon was gesagt Registriert

ex ist weiblich

grundsätzlich es so, dass wir meine verringerung des vermögens begründen können, dies von der gegenseite aber durchgehend bestritten wird und die gegenseite den eigenen vermögensschwund undokumentiert lässt, hier der text:

es wurde mit der diesseitigen antragsschrift vom xxx vorgetragen und belegt, dass sich das vermögen des antragsgegners zwischen dem stichtag trennung un den stichtag scheidungsantrag verringerte. in diesem falle ergibt sich aus dem § 1375 II S BGB eine klare beweislastregel. der bisherige vortrag des antragsgegners geügt nicht.

es war zwischen den beteiligten vereinbart, dass die antragsstellerin die miete für das haus, die sich auf 1600€ belief (in wahrheit 1250€) alleine bezahlen sollte. hinzu kamen zahlungsverpflichtungen wie premiere, zeitung, telekom, die lebensversicherung (117€ mtl.) und so wieter. um darüber hinaus den gewohnten lebensstandard wie z.b. urlaub, freizeit, die teilnahme des kindes an der musikschule aufrechterhalten zu können, griff sie auf vorhandene ersparnisse zurück.

verbraucht wurden innerhalb von 10 monaten:

eigenes einkommen 8000€
TU + KU 25000€
Depot 10000€
Girokonto 20000€

Summe 63000€ in 10 Monaten, also 6300€ monatlich

wenn der antragsgegner vortragen lässt, es seien dem nedvermögen der antragsstellerin ungeklärte beträge in höhe von 50.000€ hinzuzurechnen, wenn sie keine plausiblen antworten parat hätte, so verkennt er, dass ihm die darlegungs- und beweislast für die vorraussetzungen des § 1375II BGB obliegen. Hierzu fehlt jeder substantiierter Vortrag.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 02.08.2011 13:47
 elwu
(@elwu)

Hallo,

wenn ich das Geschreibsel richtig dechiffriere, will das anwaltliche Bürscherl, dass du deinen Vermögensschwund detailliert belegst, und das Geprasse deiner Ex soll einfach hingenommen werden bzw. wenn nicht, ebenfalls du substantiierten Vortrag leisten sollst.

Das müsste dein Anwalt ohne große Probleme geradebiegen können. Denn natürlich hat jeder Angehörige der Zugewinngemeinschaft seinen eigenen Vermögensschwund zu begründen und belegen. Der Gegenanwalt interpretiert den § 1375II BGB  sehr eigen... Davon ab: wenn ihr nicht vor der Trennung einen derart luxuriösen Lebensstil gepflegt hat, gibt es keinen Grund, dass Madame den danach haben soll.

Also:

- die fehlerhaften Zahlen korrigeren (Miete etc.)
- auf den eheprägenden Lebensstil verweisen, Belege beibringen. Wenn ihr jahrelang von z.B. 4000 Netto/Monat als Familie gelebt hat, kann sie jetzt nicht 6.300 p.M. für sich und die Kids verjubeln
- mit Nachdruck eine substantiierte und detaillierte Belegung der nach der Trennung erfolgten horrenden Ausgaben dieses Luxusweibs verlangen unter Verweis auf § 1375II BGB
- bzgl. der Ablehnung deines bisherigen Vortrags zum eigenen Vermögensschund kann ich nichts sagen, weil da ja nur die Behauptung des Gegenanwaltes steht. Muss dein Anwalt entweder begründet zurückweisen oder mit Belegen noch mal nachlegen
- selbiges gilt für die 50.000€, die ihr dem Endvermögen der Ex zurechnen lassen wollt, da dürft ihr nicht einfach was aus der Luft greifen, sondern das muss realistisch sein und glaubhaft

Wenn man von der Erfahrung ausgeht, dass beide Seiten etwas Dreck am Stecken haben in Sachen Vermögensschwund, wird hier am Ende wohl kein großer Zugewinnausgleich herauskommen. Die Kosten allerdings sind zu tragen, wie bereits erläutert.

/elwu

AntwortZitat
Geschrieben : 02.08.2011 14:14
(@stuttgart7)
Schon was gesagt Registriert

Hallo,

ich habe mal wieder eien Frage, bei der ich selbst nicht weiterkomme...

Ich habe nach Trennung in 2009 einen Wagen für 25.000€ gekauft und ein Jahr später für 15.000€ verkauft,
im Jahr der Abfrackprämie die Preise für Gebrauchtwagen irre gefallen, ausserdem hatte der Wagen eine gelbe Plakette.

RA der Ex sagt ein solcher Wertverlust ist unrealistsich. Wie kann ich dies dokumentieren? Bisher nur Verkaufvertrag eingereicht.

Vielen Dank!

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 12.08.2011 13:47
(@ingo30)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hey,

Schwacke-Liste und Co. müssten Dir ohne Probleme die entsprechenden Daten für den Zeitraum liefern können. Ansonsten vielleicht mal den Weg zu einem amtlich anerkannten Gutachter machen, der müsste auf jeden Fall helfen können. Gruß Ingo

P.S. Ich seh gerade, dass im Online-Angebot von Schwacke auch eine Stichtagsberechnung möglich ist (Kosten 40 Euro). Vielleicht ist es ja das, was Du suchst).

AntwortZitat
Geschrieben : 12.08.2011 14:57




(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin Stuttgart,

wenn Du einen Kaufvertrag vorlegst, aus dem ein Verkaufspreis X hervorgeht, hast Du Deiner Pflicht Genüge getan; der dort genannte Preis hat dann zunächst einmal als wahr zu gelten. Der Gegenanwalt kann nicht einfach sagen "diese Zahl gefällt mir nicht" und schon gar nicht "diese Zahl stimmt nicht"; er ist dann selbst in der Beweispflicht dafür, dass Du vorsätzlich Vermögen vernichtet haben sollst.

Grüssles
Martin

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 12.08.2011 15:04
(@stuttgart7)
Schon was gesagt Registriert

nachdem 2 Monate nach der Absage des Termins noch nichts Neues vom Gericht kam, habe ich dort angerufen, es fand ein Richterwechsel statt, gibt es Erfahrungswerte, wielange soetwas dauert, bevor neu terminiert wird?

Danke

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 24.08.2011 14:57
(@stuttgart7)
Schon was gesagt Registriert

nochmal eine Frage zur Vermögensverringerung der Gegenseite, inzwischen habe ich die Depotauszüge der Gegenseite erhalten,
4 Wochen vor Einreichung Scheidung waren 1 Aktie und 2 Fonds im Depot, das kann man an den Zinsausschüttungen und Divendenzahlungen sehen.

4 Wochen später, also zum Stichtag waren es 10.000€ weniger, die Aktien und 1 Fonds wurden verkauft oder in ein anderes Depot verschoben.

Denkt Ihr ein Gericht wird diesen Beweis so akzeptieren?

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 02.09.2011 12:46
(@united)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin Stuttgart,

Denkt Ihr ein Gericht wird diesen Beweis so akzeptieren?

Ganz klare Antwort: Vielleicht.

Was der Richter als Beleg anerkennt, weil man es ihm plausibel macht, obliegt einzig seiner Entscheidung ...

Besten Gruß
United
(gestern mit´m Richter durchexerziert)

AntwortZitat
Geschrieben : 02.09.2011 13:38
Seite 2 / 2