Erbe / Zugewinn
 
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Erbe / Zugewinn

 
(@rohga)
Rege dabei Registriert

Hallo miteinander!

Wie wird das Erbe beim Zugewinnausgleich berücksichtigt, oder auch nicht?
Ich habe schon versucht es im Netz nachzulesen, bin mir aber nicht so sicher.

Also, ich habe von meinen Eltern 20 T€ als Erbe erhalten. Das ist komplett in den Hauskauf geflossen.
Haus ist nun wieder verkauft und mein Erbe im Prinzip "weg".

Welche Möglichkeiten gibt es, bzw. habe ich gegenüber DEF bzgl. der 20T€?

Freue mich auf eure Antworten.

Viele Grüße,
Rohga

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 12.08.2014 13:50
(@united)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin Rohga,

die Erbschaft wird Deinem Anfangsvermögen hinzuaddiert.

Die tatsächlichen Auswirkungen auf den Zugewinnausgleich hängen von der finanziellen Gesamtsituation ab.

Gruß
United

AntwortZitat
Geschrieben : 12.08.2014 13:59
(@rohga)
Rege dabei Registriert

Hey United!

Danke soweit.

Und wie sieht es unter der Annahme aus, dass bei Eheschließung sonst nichts da war und nach der Trennung auch sonst nichts übrig geblieben ist bzw. während der Ehe sich nichts "angesammelt" hat?

Gruß,

Rohga

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 12.08.2014 14:04
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin Rohga,

in solchen Fällen gilt das Erbe m. W. als verbraucht. Man kann das Erbe Geld ja schlecht während einer Ehe gemeinsam ausgeben und hinterher sagen "Schatzi, anlässlich unserer Scheidung will ich aber die Hälfte davon von dir wiederhaben."

Grüssles
Martin

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 12.08.2014 14:19
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

In dem Fall hast Du einen negativen Zugewinn.
AV +20.000, EV 0 = - 20.000

Jetzt kommt es darauf an, wie es bei Ex ist. Ist AV und EV 0, hat sie keinen Zugewinn und ist dir auch nicht ausgleichspflichtig. Anders sähe es aus, wenn sie jetzt ein EV von +10.000 hätte. Dann wären 5.000 an dich auszugleichen.

LG LBM

LG

‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

AntwortZitat
Geschrieben : 12.08.2014 14:40
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin Rohga,

HIER ist das Ganze eigentlich recht gut erklärt. Der für Dich entscheidende Satz ist:

Soweit das Geld jedoch im Rahmen des Lebensunterhalts verbraucht wurde, fehlt es bereits an einer Zuwendung an Ihren Mann, da grundsätzlich beide Ehegatten zum Familienunterhalt beizutragen haben. Insoweit scheidet dann auch eine Rückforderung aus.

Etwas anderes wäre es, wenn für das Geld Vermögensgegenstände (Haus, Auto, Schmuck, Aktien etc.) angeschafft worden wären, die noch ganz oder teilweise da sind. Aber verbrauchtes Geld ist am Ende einer Ehe einfach weg; egal, ob man es geerbt oder selbst verdient hat.

Grüssles
Martin

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 12.08.2014 15:02