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Einigung Zugewinn / Haus / Scheidungsfolgevereinbarung

 
(@thorsten70)
Schon was gesagt Registriert

Hallo zusammen,

meine Ex möchte das Haus übernehmen und zahlt mir hierfür und abzgl. x EUR für Zugewinn
einen Betrag y bei Überschreibung. Die Bank prüft aber erst eine mögliche Schudentlassung
wenn die ganze Scheidung und alle Unterhaltsverfahren fertig sind... also noch ewig.

Scheidung ist hoffentlich in Juni 2012, Darlehen laufen Ende 2013 Mitte 2014 aus.

Folgendes möchte ich jetzt notariell festhalten:

1. Zahlung des Ausgleichs in Höhe von y EUR an mich
2. Übertrag meiner Haushälfte an meine Frau
3. Schuldübernahme der Darlehen im Innenverhältnis durch meine Frau
4. Rückauflassungsvormerkung meiner Haushälfte an mich, sofern 3. verletzt
würde
5. Löschungseinverständnis von 4. sofern ich im Außenverhältnis nicht mehr
haften muss

Gibt es sonst noch was zu beachten, würdet Ihr es auch so machen?

Vielen Dank
Th

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 09.02.2012 13:47
(@united)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin Thorsten,

würdet Ihr es auch so machen?

Eher nicht.

Die Bank prüft aber erst eine mögliche Schudentlassung
wenn die ganze Scheidung und alle Unterhaltsverfahren fertig sind...

Dann musst Du Deiner Ex während "aller Unterhaltsverfahren" tüchtig die Daumen drücken, damit das mit der Schuldhaftentlassung klappt.
Wenn sich dann dennoch ergibt, dass die Bank Dich nicht aus der Schuldhaft entlässt, könnt Ihr quasi von vorne anfangen ...
... die Haftung im Innenverhältnis wäre mir da schlicht zu ungewiss.

Meine Meinung: Entweder Ihr einigt Euch jetzt aufs Gesamtpaket und zurrt das fest und/oder redet nochmal mit der Bank.

Gibt es sonst noch was zu beachten

Grundsätzlich sollte dann ein Passus rein, aus dem hervorgeht, dass gegenseitige Zugewinnansprüche damit abgeschlossen sind.

Besten Gruß
United

AntwortZitat
Geschrieben : 09.02.2012 14:14
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Richtig.

Einigt euch jetzt auf evtl. Unterhalt und Zugewinnausgleich, beendet notariell die Zugewinngemeinschaft und macht dann den Sack zu.
Die Scheidung ist dann nur noch eine Formalie.

Man verhandelt ja auch nicht erst über den Preis der Ware und danach über die Ware selbst.

Gruss Beppo

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 09.02.2012 14:21
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin Thorsten,

ich würde da auch die Finger davon lassen. Die Haftung im Innenverhältnis interessiert kein Schwein. Die Bank kann Dir jederzeit den GV schicken (möglicherweise erfolgreich), während Du bei Deiner Ex nix holen kannst, wenn nix da ist.

Kann es sein, dass da ein kleiner Teufelskreis drin ist - beispielsweise namens "Die Ex kann sich die Hütte nur leisten, wenn von Thorsten XYZ EUR monatlich an EU fliessen?" Falls ja (das würde zumindest die Bedingungen der Bank erklären), würde ich gleich zweimal die Finger davon lassen: Wer sich nur mit EU ein Haus leisten kann, kann sich überhaupt keines leisten (und braucht auch keines).

Vielleicht stellst Du mal die relevanten Zahlen Eures Konstrukts hier ein.

Grüssles
Martin

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 09.02.2012 14:23
(@thorsten70)
Schon was gesagt Registriert

Hallo zusammen,

nee ist eigentlich andersherum, Sie verdient ordentlich Kohle...

Ich sollte TU kriegen, wenn dass so durch gehen sollte
- .... auf hoher See... - kotz sie.

Die Haftung kriege ich doch sowieso ggf. nicht los und so hätte ich schon mal
was an Cash. Und mit der Rückauflassungsvormerkung wirds im
Worst case wie jetzt...

Grüße
Th

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 09.02.2012 14:50
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Naja gut, wenn dir an diesem Deal viel gelegen ist (mehr als ihr) und sie diejenige ist, die Geld hat und mit Haus sicher auch nicht so schnell weglaufen kann ist es vielleicht keine perfekte Lösung aber immer noch gut genug in der momentanen Situation.

Ein Risiko bleibt und nur du kannst abwägen ob Chancen und Nutzen in einem vernünftigen Verhältnis zu Kosten und Risiken stehen.

Ein totales no go erscheint mir der Deal nicht.

Gruss Beppo

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 09.02.2012 15:12