Hallo,
das Auto wurde innerhalb der Ehe von mir, mit meinem Geld angeschafft und ist auf meine Namen im Brief eingetragen.
Frage ist jetzt:
fällt das unter Zugewinnausgleich?
kann ich das Auto verkaufen und auf das Geld zugreifen ohne das ich später Ärger in weiteren Verhandlungen bekomme?
könnt ich das Auto auch auf einen anderen Namen schreiben lassen und es somit aus dem Zugewinnausgleich herausziehen?
für Antworten wäre ich sehr dankbar!
PS: es steht schon einiges in Foren drin, habe aber leider noch nicht alles lesen können!
Gruß
Alibert
[Editiert am 14/7/2004 von alibert]
Moin Alibert,
wurde das Auto wesentlich von dir benutzt (z.B. berufsbedingte Fahrten, Familienfahrten) so steht es dir zu, unabhängig davon, wer im KFZ-Brief steht und es fällt in den Hausrat. Gleiches gilt ggf. für das Zweitauto, das deine Frau benutzte für allerlei Fahrten (Einkaufen, Kinder-Hobbies, ...).
Wenn der Hauptverwendungszweck strittig ist, könnte die Einordnung in den Zugewinn in Betracht kommen. Hierbei ist es unerheblich, von wessen Geld es bezahlt wurde, so ihr nicht Gütertrennung habt.
Der Zugewinn bildet den Unterschied zwischen Anfangsvermögen (Heiratsdatum) und Endvermögen (Datum Scheidungsantrag). Alles was zwischen diesen Zeiträumen an Werten zu- und abfließt fällt dort hinein. Nicht zugewinmindernd ist die sog. mutwillige Verschwendung, z.B. Konten plündern und das Geld verbrennen (hat's schon gegeben). So lange du dir zur Verfügung stehende Gelder pausibel und sachgerecht einsetzt, fallen sie in den Zugewinn oder auch nicht.
DeepThought
Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!
Hallo Alibert,
herzlich willkommen auf Vatersein. Die Frage KFZ wird durchaus unterschiedlich bewertet. Manchmal ist es gewöhnlicher Hausrat. Frage ist zunächst: wer besaß vor der Ehe ein Auto. Derjenige darf dann auch ein Auto wieder aus der Ehe herausnehmen. Schwierigkeit: zwei Autos wurden eingebracht, aber nur ein Auto weitergeführt. Dann Härtefallklausel: wer braucht ein Auto am nötigsten.
Günstig ist es, sich aussergerichtlich zu einigen. Bei mir war es so: ich hatte ein Auto und ein Motorrad in die Ehe eingebracht. Exe hatte nix. Exe hatte (zunächst) die Kinder bei sich, d.h. Auto bekam sie (obwohl auf meinen Namen angemeldet). Sie bekam Anspruch auf einen Teil des Schadenfreiheitsrabattes. Der Wert des Autos wurde jedoch intern verrechnet.
Ich hoffe, es hilft ein wenig.
LG
Uli
vielen Dank für die fixe antwort!
Das Auto wurde zu 80% von meiner Frau verwendet, Rest von mir.
wenn ich das also richtig verstehe fällt das somit unter Hausrat/Zugewinnausgleich.
Das Auto steht derzeitig von mir zum Verkauf. Also wird nach Kaufvertrag 50/50 geteilt oder?
Alibert
Ich denke, der Verkaufserlös wird in die Gesamtverteilungsmasse einfießen und so verrechnet werden.
Uli
