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Dachausbau, Auto bezahlt, und Tschüss...

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(@lonesomewolf)
Nicht wegzudenken Registriert

m e i n  l i e b e r  p l a t t :wink:,

ich möchte ja nicht besserwisserisch auftreten,

aaaaber deine  "denkanstöße"

Er kann sofern nichts anderes vereinbart, sehrwohl die Fliesen rausreißen. [...]

Wenn dem so ist und der opener hat alle Belege, dann ist das wohl sein Eigentum. [...]

Entweder ihr gebt mit einen Geldbetrag X oder ich nehme meine Gipskartonplatten wieder mit.[...]

sind schlichtweg falsch.

Alles Punkte die man anwenden könnte um mit den Betroffenen ein gütliche Einigung zu treffen.

genau das gegenteil, nämliche keine gütliche einigung, könnte dabei herauskommen,
wenn Elton seinem schwiegerpapa mit einer solchen rechtsauffassung entgegentritt

denn macht schwiegerpapa sich seinerseits schlau und erhält einblicke in die rechtslage,
möchte elton´s auftreten vom ihm als höchst befremdlich gewertet werden ...

ich möchte hier definitiv keine rechtsberatung geben,
aber als langjähriger baumensch in einer wohnungsbaugesellschaft,
weiss ich (ausnahmsweise :wink:) genau wovon ich spreche:

das eigentum an eltom´s invest liegt beim schwiegerpapa

... auch andere vorredner bestätigten dir dieses mehrfach

die tatsächliche umsetzung deiner denkstöße hätten im schlimmsten fall strafrechtliche konsequenzen

deswegen, setzt eltom nicht auf´s falsche pferd

lg

wolf

wir sind nicht nur verantwortlich für das, was wir tun,
sondern auch für das, was wir nicht tun

(j.b.molière)

AntwortZitat
Geschrieben : 05.09.2006 22:06
(@kasper)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin,

sorry Wolf, ich muss Dich teilweise korrigieren.

Nicht das Eigentum, sondern der Besitz befindet sich in Schwiegerpapas Händen. Eigentum erst, wenn sich die beiden einigen bzw. Eltom sein Eigentum aufgibt.

Ansonsten wurde alles gesagt.

Gruß
Kasper

Gott gebe mir die Gelassenheit, Dinge zu ertragen, die ich nicht Ändern kann, den Mut, Dinge zu Ändern, die ich Ändern kann und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.

AntwortZitat
Geschrieben : 05.09.2006 23:21
(@Platt)

mein lieber lonesomewolf,

Er kann sofern nichts anderes vereinbart, sehrwohl die Fliesen rausreißen. [...]

Das mit den Zitaten ist doch eine schöne Sache. Nur sollte man sie 1. nicht aus dem Zusammenhang reißen,
noch sollte man 2. die Zitate die eine andere "Feststellung" betreffen nicht für ganz andere Dinge missbrauchen.
In diesem Fall war es die Beantwortung einer Äußerung von Dir betreffend eines Mieters. In diesem Fall kann ich Dich mit Urteilen und Gesetzestexten zu Gunsten der Mieter zu schütten. Aber letztendlich ging es hier um die Frage, welche Möglichkeiten hat ein Mieter. Ob er in der letzten Konsequenz Fliesen wieder rausreißt und somit den Ursprungszustand wieder herstellt ist zu bezweifeln. Darauf spekulieren und das sag ich auch ganz hart unfaire Vermieter. Fakt ist, der Mieter hat keinen gesetzlichen Anspruch auf finanziellen Ausgleich, genauso wenig hat Vermieter einen Anspruch darauf, dass er die Verbesserung des Mietobjektes übernehmen darf. Dieses wird dann wenn sich beide Vertragspartner fair verhalten gütlich geregelt.

Wenn dem so ist und der Opener hat alle Belege, dann ist das wohl sein Eigentum.

Eigentumsrecht ist eine sehr diffizile Geschichte. Nur stellt sich bei diesem Zitat die Frage, was daran wohl verkehrt sein kann? Man beachte auch das Wort wohl. Ich muss nicht gleich den Kopf in den Sand stecken, manchmal reicht dann auch eine Frage an einen Fachmann. Nur weil angeschaffte Gegenstände nicht mehr durch Auszug aus der Wohnung in unmittelbarer Verfügungsgewalt eines Eigentümers stehen, heißt das noch lange nicht, dass er seinen Anspruch verliert. Ich möchte da gerne @brille007 zitieren

Da kloppen sich dann die Versicherungen. Wenn Teile einer Einbauküche beispielsweise in die Wand gegipst wurden, ist der Schaden Sache der Wohngebäude-Versicherung; standen sie nur in der Küche oder waren lose verschraubt, zahlt die

Das ist nun ein Thema da bin ich zu Haus. Rein Theoretisch reicht es aus, wenn sämtlich Küchenteile mit einem Bestandteil des Hauses verbunden sind. Thema Einbauküchen. In der Regel wird bei der Finanzierung die Einbauküche, wenn es dann eine solche ist, der Hauserstellung zu geordnet. Damit hat der Bauherr die Möglichkeit diese im Rahmen der Finanzierung des Hauses mit zu finanzieren, und / oder diese als Eigenkapital einzubringen. Das würde im Umkehrschluss ja auch bedeuten, dass in dem Moment in dem ich die Küche zumindest die Oberschränke an die Wand dübele, nach Deiner Auffassung und wenn ich es richtig interpretiere von @ Brille007, diese sofort in das Eigentum des Vermieters/Hausbesitzers übergeht. Dass das nicht richtig ist, meine ich, ist auch jedem klar.

Entweder ihr gebt mit einen Geldbetrag X oder ich nehme meine Gipskartonplatten wieder mit.[...]

Sollte ein wenig flappzig sein.

[Zitat
Alles Punkte die man anwenden könnte um mit den Betroffenen ein gütliche Einigung zu treffen.
genau das Gegenteil, nämliche keine gütliche Einigung, könnte dabei herauskommen,
wenn Elton seinem Schwiegerpapa mit einer solchen Rechtsauffassung entgegentritt/quote]

Wenn der Schwiegerpapa von Eltom sich nicht fair verhält, dass weis ich aber nicht, welche Möglichkeiten hat er dann noch. Vielleicht setze ich zuviel voraus, ist ein Fehler von mir. Ich gehe davon aus, dass im Vorfeld vernünftige Gespräche geführt werden. Freundlich nach dem Motto, können wir bezüglich meines Invest etwas regeln und vielleicht ist dann auch alles geklärt, wenn der Schwiegerpapa sagt, ja klar ich werde Dir dafür einen Ausgleich geben. Dann war es das.
Verhandlungstaktik. Ich unterstelle nämlich niemanden, dass er gleich die große Keule rausholt und sich voll daneben benimmt.

Gleiches gilt für die Errichtung einer Immobilie auf einem fremden Grundstück:

Das setzt ja wohl eine Baugenehmigung voraus. Sofern ich richtig informiert bin, kann der Bauherr die Kiste wieder abreißen lassen und den Ursprungszustand wieder herstellen. Die nächste Frage ist dann auch, wie verhält es sich, wenn dieses Haus über Jahre bewohnt wurde. Gewohnheitsrecht?

(Ausnahme: Erbbaurecht).

Genau die Butzen gehen nach 99 Jahren an den Eigentümer des Grundstücks. Naja das wird der Bauherr wohl nicht mehr erleben.

Es ist gar nicht so einfach jedem sein Invest wegzunehmen. Bei pillepalle Beträgen macht doch in der Regel niemand etwas. Aber bei 35.000€ sieht die Sache schon anders aus.

Was ich nicht akzeptieren werde, ist die Information, Du hast da eh keine Chance. Weil das ohne wirkliche Kenntnisse der Rechtsgrundlage viel schlimmer ist, als wenn jemand dann doch übers Ziel hinaus schießt. Dass keiner mal eben so unaufgefordert in ein Haus eindringt um dann alles zu demolieren, kann ich doch wohl in diesen Kreis unterstellen.

Eine anwaltliche Beratung ist in so einem Fall zwingend notwendig. Außerdem sind Fristen zu beachten. Und ich bin auch ein Freund vom Treu und Glauben §.

Ganz andere Baustelle. Was ist mit dem Kind? Wie verhält sich die Familie, wenn der Opener seine vielleicht vorhandenen Rechte bezüglich des Invest durchsetzen kann. Daher kann die Entscheidung doch nur lauten vernüftig miteinander reden und verhandeln. Ein wenig Kenntnis über die allgemeine Rechtslage wäre dann sicherlich von Vorteil.

Platt

Was mir gerade noch auffällt, wir reden uns die Köpfe heiss. Wo ist eigentlich der Opener?

AntwortZitat
Geschrieben : 05.09.2006 23:39
(@lonesomewolf)
Nicht wegzudenken Registriert

Was mir gerade noch auffällt, wir reden uns die Köpfe heiss. Wo ist eigentlich der Opener?

genau das ging mir auch grad durch den kopf ...

elrom, ich hoffe du findest in der flut von beiträgen
den richtigen innerlichen standpunkt und auch die richtigen argumente,
um mit deinem ex-schwiegerpapa eine lösung zu finden,
mit der  alle 3 generationen leben können:

dein schwiegerpapa, du und dein sohn.

lg

wolf

wir sind nicht nur verantwortlich für das, was wir tun,
sondern auch für das, was wir nicht tun

(j.b.molière)

AntwortZitat
Geschrieben : 06.09.2006 08:56
(@eltom)
Schon was gesagt Registriert

Hallo @ all,
erstmal recht herzlichen Dank an ALLE! Habe nicht mit so vielen Antworten gerechnet. 🙂
Um das ganze noch komplizierter zu machen, hier noch einige ergänzende Details:
Ich habe (allein) dei Miete von 480,-€ gezahlt, habe darüber aber nur ein Schriftstück, welches besagt das ich mich mit dieser Summe an den "Unkosten" beteilige!!! (Steuerliche Aspekte????)
Die Zahlungen sind alle am Monatsanfang in BAR ausgehändigt worden... (Ich weiß...soetwas macht man doch nicht)
Ich habe mal etwas von "Zweckverfehlung" gehört, und denke das dies hier doch der Fall ist oder nicht??? Der Ausbau geschah doch mit dem Zweck der gemeinsamen Nutzung, die jetzt ja nicht mehr gegeben ist...

Gruß

Eltom

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 06.09.2006 22:52
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin ELTOM,

sagen wir mal so: Wenn Du für 480 EUR ein unausgebautes Dachgeschoss gemietet hast, sollte über die Mittelverwendung bei der Renovierung kein Zweifel bestehen. Jedenfalls nicht derart, dass Deine Investitionen "abgewohnt" werden sollten.

Ich als Schwiegerpapa wäre jedenfalls auch deshalb interessiert, mich mit Dir sehr gütlich und schnell zu einigen, wenn davon auszugehen ist, dass die Kohlen direkt und ohne Umweg über eine Steuererklärung in seiner Tasche gelandet sind. Und nein: Das müsstest nicht Du beweisen; hier reicht die Indizwirkung, dass man eine Immobilie üblicherweise niemand unentgeltlich überlässt.

Ich an Deiner Stelle würde Schwiegerpapa einen Deal vorschlagen: "Hey, ich habe Dir aus einem Dachboden eine Wohnung gemacht. Meine Arbeit schenke ich Dir, aber die 35 Mille Materialkosten will ich wiederhaben."

Ich könnte mir vorstellen, dass Schwiegerpapa auf einen solchen Deal eingeht. Schliesslich hat seine Hütte ja tatsächlich eine Wertsteigerung erfahren, die vermutlich deutlich höher ist als 35 Mille. Und zweitens spart er sich im Zweifelsfall eine Menge unangenehmer Nachfragen und eventueller Nachzahlungen. Nicht, dass ich dem Denunziantentum das Wort rede - für mich als Schwiegerpapa wäre das eine Frage des menschlichen Anstands. Nur wenn dieser nicht vorläge, würde ich ein wenig nachhelfen...

Grüssles aus'm Wilden Süden
Martin

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 06.09.2006 23:01
 Uli
(@Uli)

Und nein: Das müsstest nicht Du beweisen; hier reicht die Indizwirkung, dass man eine Immobilie üblicherweise niemand unentgeltlich überlässt.

Warum muss ich eigentlich immer die Ausnahmen der Regel bestätigen.  :exclam:

Uli

AntwortZitat
Geschrieben : 06.09.2006 23:57
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