Betriebliche Alterv...
 
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Betriebliche Altervorsorge - wie wird das geregelt?

 
(@2gether)
Schon was gesagt Registriert

Hallo zusammen, ich bräuchte wieder einmal Rat von Euch.
Meine Situation:
Bin seit seit 19 Monaten getrennt, Kinder leben bei mir, das Haus wurde im August verkauft, Vermögen ist aufgeteilt, Scheidung eingereicht (nach 19 Jahren Ehe)
Meine EX will jetzt an meine betriebliche Altersvorsorgen ran. Mein Arbeitgeber hat für mich 2 LV abgeschlossen, die schon ca. 17 Jahre laufen.
Ebenso meine vermögenswirksamen Leistungen (6 Jahre Laufzeit), die ebenfall von meinem AG bezahlt werden.
Meine Frage:
Ist es richtig, daß meiner EX die Hälfte des jetzigen Restkaufswertes der Verträge zustehen? Muss ich diese Beträge sofort ausbezahlen , oder
fallen diese in den Versorgungsausgleich. Der gegnerische Anwalt will die Summen in den Zugewinn reinnehmen.
Vielleicht kann mir jemand weiterhelfen, es sind ganz schöne Summen, die zur Disposition stehen.

Danke im Vorraus - Carlo

...ich bin ja so froh, dass ich so froh bin...

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 07.10.2008 15:17
 Bart
(@bart)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo Carlo,
ich bin kein Experte auf dem Gebiet. Entscheidend ist meines Wissens ob die LV´s nach Ablauf monatliche Rentenbeiträge oder Einmalzahlungen ausschütten.

Kann man in den Verträgen nachlesen.

Bei Einmalzahlungen fällt das Ganze unter Zugewinn.

Es stimmt  das die Hälfte des Istwertes deiner Ex zusteht.

Gruß
Bart

AntwortZitat
Geschrieben : 07.10.2008 16:29
 elwu
(@elwu)

Ist es richtig, daß meiner EX die Hälfte des jetzigen Restkaufswertes der Verträge zustehen?

Hallo,

so weit ich weiß: kapitalbildende Lebensversicherungen fallen nicht in den schuldrechtlichen Versorgungsausgleich sondern mit ihrem Rückkaufswert zum Stichtag (Zustellung des Scheidungsantrags an die Gegenseite) ebenso unter den Zugewinnausgleich wie VWL-Verträge, ebenfalls mit dem Wert zum Stichtag.

/elwu

AntwortZitat
Geschrieben : 07.10.2008 17:23
(@anmelden66)
Schon was gesagt Registriert

Hallo 2gether,

ich hatte eine ähnliche Konstellation... eine Direktversicherung und eine betriebliche Altersversorgung. Bei beiden Verträgen, in die meinAG mtl. Geld einbezahlt, steht ein privatrechtlicher Versicherungskonzern. Gem. Vertrag habe ich am Ende der Laufzeit ein Wahlrecht (Kapitalauszahlung oder Rente). Da ich von diesem Wahlrecht bis zum Zeitpunkt der Scheidung noch keinen Gebraucht gemacht hatte, wurden diese Verträge im Versorgungsausgleich berücksichtigt. Hätte ich mich zuvor für eine Kapitalauszahlung ausgesprochen, wäre der Vertrag beim Zugewinn zu berücksichtigen gewesen.

Gruß
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AntwortZitat
Geschrieben : 21.11.2008 21:26
(@pappasorglos)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Ist es richtig, daß meiner EX die Hälfte des jetzigen Restkaufswertes der Verträge zustehen? Muss ich diese Beträge sofort ausbezahlen , oder fallen diese in den Versorgungsausgleich.

Weil das Gesetz gerade geändert wird oder wurde (?, ist es schon in Kraft?) ist die Antwort nicht eindeutig, wie Du ja an den bisherigen Antworten siehst. Die Diskussion ist hier:

http://www.vatersein.de/Forum-topic-13378-start-msg144937.html

AntwortZitat
Geschrieben : 22.11.2008 09:24