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Bank Auskunft

 
(@unbeschrieben)

Hallo zusammen,

hab ein kurzes Anliegen. Nachdem die Vermögensverhältnisse erklärt wurden und die gemeinsamen Bank-Konten von der Gegenseite getilgt wurden, so zu mindest wurde es im Vertrag beim Notar vereinbart, möchte ich von der Bank eine schriftliche Bestätigung über die Schließung der gemeinsamen Konten haben.
Ich habe dies persönlich bei der Bank vorgetragen. Leider warte ich bis Dato auf dieses Schreiben. Es waren doch genauso meine Konten – insofern kann ich nach meiner Meindung doch von der Bank eine entsprechendes Schreiben verlangen, oder kann die Bank mich hier  auf das Innenverhältnis verweisen so das ich dies von der Gegenseite (ex) verlangen müsste?

Danke für das Interesse und ggf. Antworten.

Gruß
unbeschrieben


Zitat
Geschrieben : 01.07.2008 14:42
(@weisnich)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo Unbeschrieben,
warum so förmlich? Geh den Weg des geringsten Widerstandes. Elektronen machen das seid Jahrmillionen sehr erfolgreich, daher kannst Du vielleicht von ihnen lernen.

Nimm den Vergleich und stecke ihn in deine Innentasche. Damit zur Bank und ein nettes Gespräch mit dem Bänker über deine Altersvorsorge. Durch die Scheidung hast Du ja eine derbe Lücke und deshalb wolltest Du dich mal informieren, was es da so gibt.

Und plötzlich fällt dir wieder ein, dass es da so ein Damoklesschwert gibt und jetzt teilst Du dem Bänker deine Sorgen mit, dass es vielleicht noch ein Konto gibt, was Ex trotz Absprache nicht ausgeglichen hat und du vielleicht in Regress genommen wirst. Vielleicht fragt er dann noch nach einer Legitimation, die Du ja in der Innentasche hast.

Und nach dem Gespräch klimpert beim Bänker im Kopf die Kasse und Du weißt, was du wissen wolltest. Ihr beide seid glücklich. Du hast kein Schreiben, aber wenn Du Papier brauchst, geh in nen Copyshop, setz dich nackig auf den Kopierer und drücke auf den grünen Knopf.

Gruß,
Michael


AntwortZitat
Geschrieben : 01.07.2008 15:13
(@unbeschrieben)

Hallo Michael,

habe Deinen Vorschlag zur Kenntnis genommen.

Ich schick dir dann eine Kopie aus dem Copyshop- aber ich denk mal damit wirst du nicht allzu viel anfangen können.
Ebenso wenig wie ich auf das Wort eines Bankangestellten setze- das hab ich mir längst abgeschminkt.

Gruß
unbeschrieben


AntwortZitat
Geschrieben : 01.07.2008 21:05
(@weisnich)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Mensch unbeschrieben,
ich glaube, Du stehst mächtig unter Druck.

Du hast nen Vergleichsbeschluß. Damit bist Du offiziell aus der Nummer raus. Wenn Dich nun die Sache interessiert, dann schau halt mal wie beschrieben nach.

Was willst Du mit dem Schreiben der Bank? Wenn, dann würde ich den Spieß eher umdrehen: Schicke halt nen Brief mit dem Beschluss an die Kasse und schreibe dazu, dass du von ihrer Zustimmung ausgehst, wenn sie sich nicht in den nächsten 2 Wochen bei Dir melden. Dann hast Du zumindest dein Bestes gegeben und deine etwaige Verhandlungsposition ausgebaut.

Also ich traue meiner Bänkerin. Natürlich nicht blind, aber grundsätzlich schon. Ich glaube, Du brauchst eine neue Bank.

Bzgl der Kopie schicke ich Dir eine PN. Du solltest allerdings davon ausgehen, dass ich sie bei Ebay mit deinem Namen anbieten werde. Du kannst sie dann gerne ersteigern  :rofl2: :rofl2: :rofl2:

Was ich Dir eigentlich sagen wollte, unbeschrieben. Versuche wieder etwas lockerer zu werden. Das Leben ist zu hart, um Hass oder eine Paranoia entwickeln zu müssen.

Grüße,
Michael


AntwortZitat
Geschrieben : 02.07.2008 12:09
(@unbeschrieben)

Hallo Michael,

hab mein gewünschtes Schreiben von der Bank bekommen !

Die Bank hab ich eh längst gewechselt !!  😉

Gruß
unbeschrieben


AntwortZitat
Geschrieben : 03.07.2008 21:43
(@weisnich)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi unbeschrieben,
na denn ist doch alles Supi!
Dann darfst du dich jetzt ganz offiziell besser fühlen.  :thumbup:

Gruß,
Michael


AntwortZitat
Geschrieben : 03.07.2008 21:46