Auszahlung Haus
 
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Auszahlung Haus

 
 feta
(@feta)

Hallo ich habe mal ein paar Fragen.

Mein Mann und ich haben vor 5 Jahren gemeinsam ein Haus gebaut. Es gehört uns beiden zur Hälfte. Vor 3 Jahren bin ich ausgezogen. Mein Mann blieb in dem Haus wohnen und zahlte die Kredite alleine weiter ab.
(Die Abzahlungen sind etwas niedriger als die Miete für das Haus gewesen wäre.) Ich habe keine Kredite gezahlt und er hat mir keine Miete bezahlt. Jetzt wollen wir uns offiziell trennen. Er meint jetzt ich hätte keinen Anspruch im Zugewinn auf die in den 3 Jahren geleisteten Abtragungen. Stimmt das?

Er hat von seinen Eltern einen vorzeitigen Erbausgleich bekommen. Zum Teil hat er es in das Haus gesteckt aber definitiv nicht alles. Ist der vollständige Erbausgleich jetzt in der ganzen Summe "Anfangsvermögen"?

Wie stellt man realistisch und fair den Wert des Hauses fest? Er schätzt das Haus jetzt meiner Meinung nach deutlich zu niedrig ein. (Er hatte bei einem Makler unverbindlich nachgefragt.)

Bin für jeden Rat dankbar.
feta

Zitat
Geschrieben : 30.09.2005 19:35
(@artuhr)
Zeigt sich öfters Registriert

*gelöscht*

DeepThought

[Editiert am 3/10/2005 von DeepThought]

AntwortZitat
Geschrieben : 03.10.2005 21:06
DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

@Arthur

So ich konnte zwar nichts zur Aufklärung beitragen aber ich hoffe es ist trotzdem ein kleiner Trost.

Board-Regel Nr. 5 beachten.

DeepThought

Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!

AntwortZitat
Geschrieben : 03.10.2005 22:45
 feta
(@feta)

Wie lautet die Board Regel Nr.5?

[Editiert am 4/10/2005 von feta]

AntwortZitat
Geschrieben : 04.10.2005 22:34
 AJA
(@aja)
Registriert

guckst du hier:

http://www.vatersein.de/modules.php?name=eBoard&file=viewthread&tid=878

Gruß AJA

AntwortZitat
Geschrieben : 04.10.2005 22:57
(@drbeka)
Schon was gesagt Registriert

hallo Feta,

ich habe auch vor die Haushälfte meiner Noch-Frau zu übernehmen.
Aus meiner Sicht sieht es folgendermaßen aus (muß aber nicht so sein):
- da du die Hälfte besitzt müsstes du auch die Hälfte der Kredite zahlen, dein Mann müßte
dafür Miete an dich zahlen. Dir stünde also nur die Differenz zwischen der Miete und den Zinsen zu (falls Miete > Zinsen)
- im Rahmen des Zugewinnes ist der Erbausgleich deines Mannes außen vor, d.h. er kann ihn vom Vemögen vollständig herausrechnen, egal wieviel davon ins Haus und wieviel woanders hingeflossen ist (also z.B. noch auf Konten liegt).
- sobald die Scheidung eingereicht ist gilt dies als Zeitpunkt, zudem der Wert des Hauses für den Zugewinn gewertet wird, egal wer wann wieviel hineingesteckt hat (der Erbausgleich wurde ja vollständig vorher abgezogen).
- wo der Wert ermittelt wird wüßte ich auch gerne !

Gruß
drbeka

AntwortZitat
Geschrieben : 13.10.2005 13:52
(@weserfrosch)
Nicht wegzudenken Registriert

Die Frage ist doch, über was streitet ihr inhaltlich wirklich? Über die Hälfte des Abtrages (nicht der Zinsen) der letzten drei Jahre im Verhältnis zu einer fiktiven, kostendeckenden Miete!
Ich mache mal folgendes Beispiel:
Schulden 200.000,-- €, Zinssatz 5 %, Tilgung 1 % nach 5 Jahren Anuitätendarlehen: dann tilgt dein 5 im 5. Jahr rund 3.000 Euro. Davon die Hälfte sind 1.500,--.... das ist doch der maximale Betrag überhaupt, um den es gehen kann. Ein Wertgutachten für das Haus, eine streitige Auseinandersetzung, sogar bei einer Scheidungsfolgenvereinbarung die notwendigen Notarkosten übersteigen diesen Betrag immer! Und zwar jedes für sich....
Einigt euch also lieber und regelt das über den Hausrat, das Auto oder sonstige Vermögensdinge....

Und immer immer wieder geht die Sonne auf.....

AntwortZitat
Geschrieben : 13.10.2005 14:02
(@trine)
Zeigt sich öfters Registriert

:infocat: Hallo drbeka

Also ich habe auch ein Haus zusammen mit meinem Noch-Ehemann gebaut, aber mich leider nicht ins Grundbuch eintragen lassen. Ich versuche nun aber über den Zugewinn mein Anteil zu erhalten.
Auf die Frage wo man eine Werteinschätzung fürs Haus herbekommt, möchte ich dir mitteilen, dass ich mir eine Expertise anfertigen ließ (sie ersetzt kein Gutachten) um zu wissen, was es in etwa für einen Wert hat.
Über diese Homepage habe ich sie online beauftragt (Daten eingeben und abschicken) und kostete mich nur 39,- € (kam in 5 Tagen per Post nach Haus). Empfehlenswert :ausgezeichnet:

http://www.fartax.de/?id=2

Gruß 😉

AntwortZitat
Geschrieben : 13.10.2005 23:58
 Uli
(@Uli)

Die Frage ist nur, was zählt bei Gericht wirklich? Der Neupreis (dürfte durch gefallene Immobilienpreise kaum noch zu erzielen sein), der tatsächlich am Markt durchzusetzende Kaufpreis oder das, was bei einer Zwangsversteigerung rauskommen könnte.

Uli

AntwortZitat
Geschrieben : 14.10.2005 00:26
 feta
(@feta)

Lieber Uli,
das ist immer anhängig vom zuständigen OLG; wie immer *grins* Renditeobkekte werden nach dem Ertragswertverfahren bewertet.
Das ist bei Eigenheimen anders: Die werden nach dem Sachwertverfahren bewertet. BGHZ 17,236 (V ZR 36/54).
Das OLG Celle bewertet das nach dem Veräusserungswert. Der BGH sagt etwas von einem Mittelwert.
Und wenn es hart kommt dann bezahle ich meinen Mann aus! 😀 Das können aber dann nur Frauen, die selber für sich sorgen und nicht abhängig sind. 😉

Grüße
Feta
p.s. toller Link dazu bei: www.groening-krause.de

AntwortZitat
Geschrieben : 14.10.2005 01:35




 Uli
(@Uli)

Und wenn es hart kommt dann bezahle ich meinen Mann aus!

Aber mit dieser (wenn auch nur möglichen) Aussicht hielte ich mich doch an Deiner Stelle sehr bedeckt, oder !? :heu:

AntwortZitat
Geschrieben : 14.10.2005 01:43