Hallo Allesamt,
Problem in Stichpunkten:
Hochzeit, dann Hauskauf mit alleiniger Eintragung meiner Nochehefrau ins Grundbuch.
Im Laufe der Ehe Tilgung zum Teil von mir, also natürlich uns gemeinsam während der Ehe.
Teiltilgung (Restzahlung) durch Erbe von meiner Frau.
Anbau durch Zahlung von mir durch vorweggenommenes Erbe.
Theoretische Lösung: Ermittlung Hauswert, Ermittlung meines prozentualen Anteils und prozentualer Anteil meiner Frau und prozentualer Anteil von unserer gemeinsamen Tilung. Ich bekomme meinen Anteil und die Hälfte der gemeinsam getilgten Summe aufgerechnet auf den aktuellen Hauswert.
Problem: Meine Frau verweigert mir den Einblick in die Zahlungen auf das getilgte Kreditkonto. Ich bräuchte eine Vollmacht zur Konteneinsicht. Wie komme ich an die Zahlen, damit ich selber ersehen kann, wann wer welche Zahlung zur Tilgung beigetragen hat.
Vielen Dank für die Antworten im Voraus.
Moin.
Du hast noch ein größeres Problem:
Das Haus gehört deiner Ex alleine. Egal was du darein gesteckt hast.
Hoffentlich gehören ihr auch die Schulden alleine.
Gegen welches Problem soll denn deine "Theoretische Lösung" helfen?
Vielleicht beschreibst du deinen Plan doch nochmal in ganzen Sätzen.
Gruss Beppo
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Das das Haus ihr gehört ist mir klar. Es dreht sich nur um den Zugewinnausgleich. Die theoretische Lösung ist die normale Errechnung des Zugewinnausgleiches, aus meinen Augen. Nur dazu brauche ich eben die Zahlen. Je höher der Anteil ist, den meine Frau mit ihrem Erbe bezahlt hat, desto niedriger ist mein Zugewinnausgleich.
Wenn sie dir nicht freiwillig Auskunft über ihr Endvermögen gibt, kannst du sie seit vorletztem Jahr "juristisch" dazu auffordern.
Und zwar auch vor dem Scheidungsantrag.
Ich würde ihr zunächst selbst möglichst förmlich schreiben, dass du diese Auskunft forderst.
Wenn das nicht hilft, wirst du einen RA benötigen.
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Das habe ich befürchtet. Sie will mir die Zahlen ja geben, aber in einer selbst zusammen gestellten Tabelle. Das reicht mir nicht mehr, da sie mir den Einblick in das Darlehnskonto verweigert hat. Der RA wird mit diesem einen Schreiben, aber später das Haus in den Streitwert einrechnen und ich wollte das gerne umgehen. Meine Frau schiebt das alles und sagt, sie überlegt es sich. Vielleicht sage ich ihr einen Termin, wann ich den RA damit beauftrage.
Sonst scheints keine Möglichkeit zu geben?
Tja, viel mehr fällt mir dazu auch nicht ein, wie du sie dazu zwingen könntest, dir Einblick zu geben ohne die Justiz zu beschäftigen.
Vielleicht noch mit Hilfe einiger freundlicher, kurzhaariger, schwarz gekleideter Herren mit russischem Akzent.
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Gute Idee. Ist aber glaube ich nicht ganz mein Stil. :phantom: