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Ausgaben vor Zugewinnausgleich

 
(@koala1)
Rege dabei Registriert

Hallo,

ich bin mit meiner Nochfrau schon recht weit in Bezug auf die Scheidungsvorbereitung:

- Einigung über Kindesumgang
- Einigung über den Hausrat (also alles, was wir vor der Trennungszeit oder vor der Ehe so angeschafft haben)

Auch beim Vermögen sollte es eigentlich fair laufen - hier habe ich aber aktuell ein Problem:

Ich habe im Mai unser Konto (auf dem sich nahezu unser gesamtes Bargeld befand) 50:50 geteilt.
Nun fragen die RA im Rahmen des Zugewinnausgleichs nach dem Endstand des Vermögens. Ich bin mit meinem Bargeld seit Mai sehr sparsam umgegangen. Meine Frau hingegen hat einige Anschaffungen getätigt (Fahrrad = 600 Euro, Fahrradanhänger = 500 Euro, Urlaub = 600 Euro, Kosten für Fortbildungen = 1000 Euro....)

Der Scheidungsantrag wird voraussichtlich Anfang Dezember eingereicht. Dieser Termin ist wohl dann auch maßgeblich für die Ermittlung des Vermögensendbestandes.
Bedeutet das aber nicht, dass ihre Ausgaben bis zum Dezember noch zu 50% zu meinen Lasten gehen? Ich habe in der Literatur nur gefunden, dass "Verschwendung" bei meiner Frau dem Endvermögen zuzurechnen sei - aber von Verschwendung in diesem Sinne kann man ja hier nicht sprechen.

Wenn das so rechtens ist - soll ich dann geplante Anschaffungen nach vorne verlegen (also die ganzen Ersatzbeschaffungen, weil ich mir einen neuen Haushalt aufbauen muss) ?

Nochwas: Ich hatte bei Eheschließung 1999 einen PKW (BMW 528i), der schon 13 Jahre alt war. Wie kann man für das Fahrzeug heute noch einen Wert ermittlen ?

koala

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 04.11.2010 08:30
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin Koala,

Zugewinnausgleich ist ja nicht auf Bargeld beschränkt.
Nimm die Gegenstände einfach mit auf deinen Zettel wenn darüber verhandelt wird.
Und ja, wenn du schon weißt, was du noch anschaffen willst, kannst du das natürlich auch tun.

Ansonsten geht nach neuem FamFG auch die Vermögensaufstellung zum Trennungszeitpunkt aber dafür wäre es jetzt schon recht spät.

In jedem Falle würde ich versuchen, wegen dieser Beträge kein Fass aufzumachen, wenn ihr ansonsten schon recht gut auseinander gekommen seid.
Den Frieden würde ich dafür nicht gefährden.

Gruss Beppo

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 04.11.2010 09:16
(@united)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin Koala,

zum Thema Auto bei Eheschliessung:
Ich habe seinerzeit nach "Stichtagsbewertung Fahrzeug" im Internet gesucht und für diese Bewertung knapp 40 EUR berappt.

Ansonsten stimme ich Beppo vollumfänglich zu, was das Fassaufmachen angeht.

Eine illoyale Vermögensverschwendung kann man auf Basis Deiner Schilderung auf Seiten Deiner Ex nicht wirklich erkennen.
Hinsichtlich Vorziehen von Anschaffungen könnte man auch Dir ggf. nicht wirklich einen Vorwurf machen.
Wenn es dringliche Dinge zu beschaffen gibt, würde ich diese also in der Tat vorziehen.
Nichts desto trotz kannst Du ja dennoch fairerweise vorschlagen, beim Verhandeln hinsichtlich Barvermögen, den Stand bei Aufteilung Mai zu nehmen.
Kommt sie dann mit ihren Ausgaben um die Ecke (und nem Girokonto im tiefroten Dispo), kannst Du ebenfalls entsprechende Ausgaben nachweisen.

Besten Gruß
United

AntwortZitat
Geschrieben : 04.11.2010 13:10