Hallo zusammen,
ich hatte heute Abend ein Schreiben von einer Anwaltskanzlei in meinem Briefkasten - hierbei geht es darum, dass meine Ex-Frau die Eigentumsfrage von unserem haus klären möchte - was ich in erster Linie positiv sehe - doof finde ich nur, dass gleich wieder ein Anwaltsschreiben kommt - nun gut.
Ich fasse mal kurz zusammen. Auszug meiner Ex-Frau aus dem gemeinsamen Haus war im Juli 2009 - mit den Kindern. Im Dezember 2009 sind dann die Kinder zu mir gezogen, seitdem bin ich AE - Papa. Das ganze ging fast drei Jahre bis dann das OLG klarstellte, dass die Kinder bei mir wohnen bleiben - eine längere Geschichte.
Ich hatte meiner Ex-Frau in 2010 und 2011 jeweils Angebote unterbreitet bzgl. Abkauf ihrer Haushälfte - eine gütliche, gemeinsame Lösung war seinerzeit nicht in Sicht. Ich hatte dann für mich erstmal beschlossen, dass ich nach den ABR-Verhandlungen meine Ruhe möchte und mich auf die Kinder und mich konzentrieren wollte.
In 2016 wollte ich eigentlich das Thema aufgreifen und klären - was ich aus privaten Gründen nicht tat, nun ist das Anwaltsschreiben da - nun gut kein Problem, jetzt muss ich wenigstens die Thematik angehen was ja auch richtig ist.
Das Anwaltsschreiben ist erstmal ein vorfühlen ob ich an einer gütlichen Lösung interessiert bin und meiner Ex-Frau ihre Hälfte abkaufen möchte - grundsätzlich OK, solange wir hier nicht von Mondpreisen reden.
Die Problematik die ich aus dem Schreiben sehe ist, dass ein RA hier ggf. gutes Geld verdienen kann.
Er weist drauf hin, dass ich ja Zinsen und Tilgung die ganzen Jahre bezahlt habe --> korrekt.
Er weist drauf hin, dass die Ex-Frau Mietzins zu bekommen hätte --> auch korrekt
Aber hier fängt es u.U. schon an - man kann hier wunderbar rechnen und sich streiten, darauf hatte ich grad keine Lust.
Diese Mitspiegel bekomm ich beim Wohnungsamt oder bei meiner Gemeinde - richtig? Ich wollte da morgen mal anrufen und nachfragen.
Meine bezahlten Raten sind ja relativ leicht nachzuvollziehen.
Ab wann rechnet man das gegen? Ab Auszug der Ex-Frau?
Was ist mit "Werterhaltungsmassnahmen" - wie wird sowas reingerechnet? Was ist mit Grundsteuer und sämtliche andere Nebenkosten für ein Haus?
Spielt es eine Rolle, dass ich mit unseren gemeinsamen Kinder in dem haus wohne - Partnerin hab ich nicht und wohnte auch nie jemand in dem Haus außer wir drei.
Ich hab da so ein dumpfes Gefühl, dass da viel schön gerechnet wird und wenn ich mir dann auch einen RA hole und wir dagegen rechnen wird es wohl auf eine "Nullerrechnung" rauslaufen - ich hatte es mir immer so gewünscht:
Hauspreis festlegen - Schulden abziehen und dann durch 2 teilen, ggf. noch die eingesparten Vorfälligkeitszinsen mit einrechnen bzw. berücksichtigen und gut ist, aber so wie es aussieht muss der Hauspreis nun noch um die Anwaltskosten "gesenkt" werden meinerseits - oder es geht in die Teilungsversteigerung - ich häng nicht an diesem Haus - ich bin da sehr emotionslos 😉
Der Anwalt will nun wissen wie ich zur Angelegenheit stehe - ich würde ihm gern sinngemäß schreiben, dass ich an einer gütlichen und gemeinsamen Lösung interessiert bin und wenn es mir finanziell machbar ist auch die Hälfte der Ex-Frau abkaufe und bitte um Unterbreitung eines entsprechenden Angebotes.
Sollte ich ihn schon mal drauf hinweisen wie die aktuellen Preise für ein gleichartiges Haus im www sind oder sollte ich mir das schenken?
Ja soweit erstmal - habt ihr noch Anregungen oder dgl. worauf ich achten sollte/muss?
Gruß
Zahltag
Moin Zahltag,
ich denke mal das Wichtigste ist, dass Du den gegnerischen Anwalt nicht als "Freund" siehst - der Dir nun die lästige Arbeit abnimmt, auf die Du all die Jahre keine Lust hast. Ein Problem was man hier im Forum bei sehr vielen Männern sieht. Er vertritt die Interessen Deiner Frau - und nur diese.
Eine gütliche Lösung könntet ihr mit einem gemeinsamen Notartermin (dieser ist unabhängig und neutral) besiegeln. Die Vorarbeiten kann ja gerne der Anwalt erstellen (muss ja Deine EX dann bezahlen, wenn sie das will). Um Preise geht es in diesem Stadium sicherlich nicht. Gruß Ingo
Moin.
Also Du hast in den verg. Jahren für die nicht Dir gehörende Haushälfte keine miete gezahlt, also Geld gespart.
Stattdessen hast Du brav getilgt, auch die Hälfte des Darlehens, das eigentlich Deine Ex-Frau hätte tilgen müssen, wenn sie denn Mieterträge gehabt hätte. Also den kredit ordentlich verringert.
Soweit richtig?
Was spricht denn dagegen, der Ex Frau die Hälfte des Nettowerts ( Marktwert des Hauses abzgl. des noch bestehenden Darlehens) anzubieten und sie im Gegenzug natürlich aus der Mithaft des Darlehens entlassen?
Wenn Du signifikante Beträge in Werterhaltung gesteckt hast (oder durch eigenleistung erbracht hast), dann würde ich die für Verhandlungszwecke ebenfalls noch abziehen, ggf. aber tw. nachgegeben.
Ob da steuerliche Fallstricke warten weiß ich nicht.
gruß toto, der sich gerade fragt, ob wir das hier schon mal diskutiert hatten?!?
Beim Kauf/Verkauf eines Hauses (oder irgendeines anderen Gegenstandes) kommt es nicht darauf an, was, wer mal für was bezahlt hat, sondern nur darauf, was der Verkäufer haben möchte und ein evtl. Käufer zahlen möchte und ob Letzteres mindestens so hoch ist wie Ersteres.
Wenn deine Ex ihre Hälfte verkaufen möchte, kann sie dir ja mal ein Angebot machen. Und zwar eines, in dem alle vorigen Forderungen mit abgegolten sind.
Und wenn sie kein attraktives Verkaufsangebot machen will, kannst du ihr ja anbieten, ihr deine Hälfte für den genannten Betrag abzukaufen.
Im Übrigen bist du in einer sehr entspannten Position.
Sie kann dich weder zwingen zu kaufen, noch zu verkaufen.
Sie kann allenfalls versuchen einen anderen Käufer für ihre Hälfte zu finden oder eine Zwangsversteigerung anstreben.
In beiden Fällen wird niemand ein ernstes Angebot machen und du kannst ihre Hälfte günstig ersteigern.
Der Haken ist allerdings, dass du ihre Schulden tilgst.
Damit hat sie keinerlei Eile denn ihre Schulden werden immer geringer, der Wert ihrer Hälfte aber nicht.
Damit stiege ihr Nettogewinn alleine durch abwarten.
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Moin zusammen,
ja dieses Thema hatten wir hier sicherlich schonmal - bis 2012 war aber kein reden bzw. Bereitschaft der KM bzgl. der Thematik Haus - eine TV hatte ich seinerzeit nicht weiter verfolgt. Ab 2013 sind dann die Preise sehr gestiegen und seit ende 2015 fallen diese wieder - es ist eigentlich genau der richtige Zeitpunkt um sich mit dem Thema zu beschäftigen.
Ihren Anwalt sehe ich nicht als "Freund" - ich habe eher bedenken, dass durch die Einschaltung viele kleine "Rechenkriegsplätze" aufgemacht werden, anstatt, dass man sich auf das wesentliche beschränkt.
"Hauspreis" definieren - abzüglich Schulden bei der Bank - Überschuss durch zwei = Anteil der KM vereinfacht gesagt.
Im Endeffekt muss ich dem RA erstmal zurückschreiben und ihm signalisieren, dass ich grundsätzlich interessiert bin das Haus freihändig an dritte zu Veräußern oder eben der Ex-Frau ihre Hälfte abkaufe - er möge mir hierzu entsprechende Angebote unterbreiten.
Alles andere führt momentan zu nichts - richtig?
Wie Beppo schon sagt - ich habe keine Eile - bzgl. Tilgung...die habe ich relativ klein gehalten - das würde mich nicht weiter stören.
Gruß
Zahltag
Servus Zahltag!
Im Endeffekt muss ich dem RA erstmal zurückschreiben und ihm signalisieren, dass ich grundsätzlich interessiert bin das Haus freihändig an dritte zu Veräußern oder eben der Ex-Frau ihre Hälfte abkaufe - er möge mir hierzu entsprechende Angebote unterbreiten.
Ich würde das direkt an KM schreiben mit dem dezenten Hinweis, dass die Kosten vom RA natürlich erst mal ihren Anteil schmälern könnten...Du bist nicht verpflichtet, dem RA zu antworten.
Grüßung
Marco
Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
________________________________________
Ob ein Vorhaben gelingt, erfährst Du nicht durch Nachdenken sondern durch Handeln!
Im Endeffekt muss ich dem RA erstmal zurückschreiben und ihm signalisieren, dass ich grundsätzlich interessiert bin das Haus freihändig an dritte zu Veräußern oder eben der Ex-Frau ihre Hälfte abkaufe
Genau. Du solltest Deine Offenheit für Gespräche dokumentieren. Letztlich ggü. KM mit dem Hinweis von Marco.
Ich würde nicht reinschreiben, dass auch ein Verkauf an Dritte denkbar ist, das weckt nur Begehrlichkeiten
Tilgung...die habe ich relativ klein gehalten
dh Ex müsste ein Interesse haben, das Thema schnell zu Ende zu führen, denn derzeit wohnst Du miet- und weitgehend tilgungsfrei.
Was einen fairer Preis sein könnte, dazu hatte ich Dir meine Formel ausgeführt.
toto
Ich denke beide sollten nach der langen Zeit das Interesse haben die Eigentümergemeinschaft aufzulösen - in welcher Form das passieren wird wird die Zeit zeigen.
Ich beobachte seit ca. einem Jahr die Preislage bei den Häusern hier und habe für mich bereits eine angemessene Preisspanne definiert wo ich sage es ist OK - alles was drüber ist muss entsprechend verhandelt werden oder eben dann doch in eine TV gehen bzw. wenn sie einen Käufer bringen der diesen Preis zahlt - wunderbar.
Ich werde dann in ein paar Tagen - entgegen dem Hinweis von Marco - dem RA schreiben, dass eine Übernahme der Hälfte der Ex-Frau denkbar ist und ich bitte um ein entsprechendes Angebot, dann werde ich sehen wie der Hase läuft. Lass ich das über die Ex-Frau laufen - weiß ich nicht wie es sich entwickelt - gefühls- und erfahrungsmäßig würde ich sagen, dass es sinnvoller ist dem RA zu antworten.
Ab wann macht man die Rechnung "ich habe die Rate bezahlt" und "sie hat keine Miete" erhalten auf? Auszug war am 20.07.2009 von der Ex-Frau, ich persönlich würde dann die Rechenspiele ab dem 01.08.2009 sehen - seh ich da richtig?
Gruß
Zahltag
Ab wann macht man die Rechnung "ich habe die Rate bezahlt" und "sie hat keine Miete" erhalten auf? Auszug war am 20.07.2009 von der Ex-Frau, ich persönlich würde dann die Rechenspiele ab dem 01.08.2009 sehen - seh ich da richtig?
Eigentlich gar nicht, s. hier
Beim Kauf/Verkauf eines Hauses (oder irgendeines anderen Gegenstandes) kommt es nicht darauf an, was, wer mal für was bezahlt hat, sondern nur darauf, was der Verkäufer haben möchte und ein evtl. Käufer zahlen möchte und ob Letzteres mindestens so hoch ist wie Ersteres.
oder eben auch mein Hinweis
Was spricht denn dagegen, der Ex Frau die Hälfte des Nettowerts ( Marktwert des Hauses abzgl. des noch bestehenden Darlehens) anzubieten und sie im Gegenzug natürlich aus der Mithaft des Darlehens entlassen?
Hier wird nicht rückwirkend die nicht gezahlte Miete mit den Tilgungen verrechnet. Hätte eine Seite ein Interesse gehabt das früher wirtschaftlich zu bereinigen, so hätte der- oder diejenige das auch früher durchziehen müssen.
Aus Deiner Sicht müsste Du es benchmarken mit den (wirtschaftlichen) Folgen einer TV für Dich und - da scheinbar die Zeit für Dich läuft (sinkende Immo.preise (echt jetzt?) und kaum Tilgung) - müsste KM ein Interesse haben, das Thema zu pushen. Aus Deiner Sicht würde ich es nicht absichtlich verschleppen, aber der Ball liegt wieder bei ihr.
toto
Eigentlich gar nicht,...
Das wollte ich auch gerade sagen.
Das soll jeder in seinem Preis mit berücksichtigen.
Sonst verhandelt ihr 3(0) mal.
Einmal über den Kaufpreis, dann über die Raten, dann über die Mieten.
Und dann über den Anwalt, den Rasenmäher und die anstehende Renovierung.
Alles in einen Sack und einen Preis dran machen.
Am besten schreibt jeden seinen Preis in einen Umschlag und der, der den höheren Preis reinschreibt bekommt das Haus.
Und ja. Es sollte an deine Ex gehen.
Ob sie das dann mit IHREM Anwalt durchkaut ist ihre Sache.
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Eigentlich gar nicht, s. hieroder eben auch mein Hinweis
Hier wird nicht rückwirkend die nicht gezahlte Miete mit den Tilgungen verrechnet. Hätte eine Seite ein Interesse gehabt das früher wirtschaftlich zu bereinigen, so hätte der- oder diejenige das auch früher durchziehen müssen.
Ähh - das hab ich quasi oben übersehen bzw. wohl eher nicht verstanden wie es gemeint war - gibt es hierzu was in der Rechtsprechung, dass Rückwirkend nicht möglich bzw. angedacht ist - mir wäre das recht, dann würde ein möglicher Streitpunkt wegfallen - ein Streitpunkt der nach meinen groben Überschlagungen am Ende des Tages "plus-minus" Null aufgehen sollte
Von meiner Seite aus spricht nichts dagegen - zu dieser Ausführung:
Was spricht denn dagegen, der Ex Frau die Hälfte des Nettowerts ( Marktwert des Hauses abzgl. des noch bestehenden Darlehens) anzubieten und sie im Gegenzug natürlich aus der Mithaft des Darlehens entlassen?
Gruß
Zahltag
P.S. - ok es soll direkt an meine Ex gehen das Antwortschreiben....ich lass mir das nochmal durch den Kopf gehen und werde die Tage mal ein Antwortschreiben formulieren
In beiden Fällen wird niemand ein ernstes Angebot machen und du kannst ihre Hälfte günstig ersteigern.
Jein. Das können nur wohlhabende Menschen. Der Käufer muss nämlich das ganze Haus beazahlen ans Gericht - und bekommt dann seine Hälfte irgendwann wieder. Ich hatte zB keine Bank gefunden die diesen Spaß finanziert hätte.
Was spricht denn dagegen, der Ex Frau die Hälfte des Nettowerts ( Marktwert des Hauses abzgl. des noch bestehenden Darlehens) anzubieten und sie im Gegenzug natürlich aus der Mithaft des Darlehens entlassen?
Unser Darlehensgeber hätte für die Entlassung aus der Mithaft 1% der aufgenommen Summe haben wollen. Auf eine solche Klausel sollte man den Vertrag prüfen.
Gruss,
gardo
Moin zusammen,
so ich hab mir eure Anregungen und Hinweise durch den Kopf gehen lassen - hab nochmal ein paar Zahlen hin und her gerechnet und bin zum Entschluss gekommen, dass ich
a) Die KM anschreiben werde und nicht den RA
b) dass es sich um ein Angebot handeln soll "in dem alle vorigen Forderungen mit abgegolten sind"
Momentan tendiere ich aber sehr sehr stark dazu der KM ein Angebot zu machen - sie hat zwar den "Auftakt" gemacht mit dem Anwaltsschreiben bzgl. unserer Immobilie, aber da ich die KM kenne und weiß, dass sie sämtliche Zahlen und Konstellationen eher nicht kennen wird, damit sie mir ein Angebot unterbreiten kann - ein sinnvolles Angebot habe ich mir überlegt, dass ich das Heft des Handelns in die Hand nehme.
Da ich mich seit Januar mit der Thematik beschäftige und quasi alles zusammen habe was man benötigt für ein Angebot - werde ich ihr ein "Festpreisangebot" unterbreiten.
Sollte sie das Angebot nicht annehmen werde ich alles in die Wege leiten für eine TV
Meinungen/Fragen zu meinem Vorgehen?
Gruß
Zahltag
Hallo,
spontane Gedanken dazu:
Lass etwas Luft für Dich beim Angebot, falls es später zu Verhandlungen kommt.
Vielleicht kannst Du ja, statt ein "Festpreisangebot" zu machen, dies als Verhandlungsvorschlag senden.
Aus dem hier "...a ich die KM kenne und weiß, dass sie sämtliche Zahlen und Konstellationen eher nicht kennen wird,..." wird sie eventuell mit Deinem "Festpreisangebot" erstmal nicht so viel anfangen können und demzufolge das vermutlich als (deutlich) zu niedrig in Frage stellen.
Und wenn dann kein Verhandlungsspielraum bleibt sind die Fronten gleich wieder verhärtet.
neuezeit
So ist das Leben
Moin zusammen,
ich hatte meiner Ex-Frau ein entsprechendes Angebot im November unterbreitet - als sie dann die Frist hat versäumen lassen habe ich Mitte Dezember die Teilungsversteigerung beim Amtsgericht eingereicht.
Ob es aktuell zu einer einvernehmlichen Lösung kommt oder ob die Eigentumsverhältnisse vorm Amtsgericht per Teilungsversteigerung geklärt werden ist aktuell offen - ich hatte dann doch noch ein Schreiben von ihrem RA bekommen - allerdings war das mehr so ein Fragenkatalog wie "können sie uns einen nachweis über die Darlehensverbindlichkeiten in Form eines Kontoauszuges zukommen lassen" --> wir sind beide Kreditnehmer.
Soweit der aktuelle Zwischenstand.
Meine Frage - was ich mir übers Wochenende gestellt habe.
Wir sind seit 2011 rechtskräftig geschieden - in der Zwischenzeit habe ich allein alle Kosten für unser gemeinsames haus übernommen - eben auch getilgt. Müsste eigentlich nicht der Schuldenstand zum Zeitpunkt der Scheidung herangezogen werden oder hat die KM jetzt die letzten Jahre von meiner Tilgung partizipiert?
Gruß
Zahltag
Hallo,
du bewohnst noch das Haus und zahlst derzeit die Kreditraten allein?
Dann wäre die Regelung so, dass ihr hälftig die Kreditraten zahlen müsstest, du deiner Exfrau aber für ihren Hausanteil eine Nutzungsentschädigung zahlen müsstest. Das dürfte aufs gleiche hinauslaufen.
Ja, sie partizipiert insofern von den Kreditzahlungen, aber eigentlich hättest du ihr ja die Nutzungsentschädigung zahlen müssen und die wäre dann für ihren Kreditanteil gewesen.
Insofern würde ich das vernachlässigen.
Sophie
Moin,
danke für deine Rückmeldung - es war mir klar, dass die Rate gegen den sogenannten Mietzins gerechnet wird, dass aber auch der Schuldenabbau auch inkl. ist war mir nicht zu 100 % klar - ich hatte ihr damals extra ein sehr gutes "Komplettangebot" unterbreitet um eben nicht diverse "Rechenbaustellen" aufzumachen - naja mal schauen wie es weitergeht.
Gruß
Zahltag
Moin
dass die Rate gegen den sogenannten Mietzins gerechnet wird, dass aber auch der Schuldenabbau auch inkl. ist war mir nicht zu 100 % klar -
Naja, die "Rate" beinhaltet ja (idR) Zins und Tilgung.
Und bei einer externen Vermietung wären die Mieteinnahmen ja genau dafür da - Zins und Tilgung (und evtl. Ansparen für Instandhaltung) zu verwenden (den kleinen Anteil an nicht umlegbaren Nebenkosten lasse ich jetzt mal unberücksichtigt)
Und wird nicht getilgt, dann bleibt ein Überschuss (aber auch die Restschuld unverändert).
Das kann man natürlich beliebig hin und her rechnen - aber ich denke nicht, dass da viel bei rumkommt. Es sei denn, die (halbe) Rate weicht erheblich von einer vergleichbaren Miete ab.
toto
Moin zusammen,
in der Zwischenzeit hat sich einiges getan - aber ein Ende ist noch nicht in Sicht, heute mal wieder ein schlechtere Nachricht die mir so ein bisschen das Wochenende zu versauen scheint...
Kurze Zusammenfassung:
Nachdem sich nichts getan hat auf meine Angebote hab ich dann im Dezember die TV eingereicht - im Februar kam dann doch noch ein Gegenangebot der KM - ein Gegenangebot was aus meiner Sicht verhandlungsbar war. Ich hatte meiner RAin den Auftrag gegeben, dass sie sich mit dem gegnerischen RA in Verbindung setzen sollte, die TV hab ich in ein ruhendes Verfahren umgestellt. Nachdem es dann wieder schleppender wurde kam dann vor zwei Wochen der Durchbruch, da die KM noch titulierte Verbindlichkeiten hat hat man sich darauf geeinigt, dass diese zum Kaufdatum obsolet sind und ich ich noch eine Ausgleichzahlung in Bar gebe. Ic habe dann heute morgen einen aktuellen Grundbuchauszug beim Grundbuchamt gezogen und musste feststellen, dass zwei Gläubiger in der Abteilung III drinstehen, welche sich nur auf den hälftigen Anteil des Hauses der KM beziehen - das Problem ist jetzt, dass die Ausgleichzahlung nicht diese Verbindlichkeiten abdeckt und ich mir sozusagen noch "Schulden dazukaufen" würde, wenn der Deal so über die Bühne geht wie ausgemacht - meine RAin wusste auch nicht wie man das lösen kann - wollte sich aber nächste Woche erkundigen bei einer befreundeten Notarin.
Habt ihr hierzu entsprechendes Wissen wie man sowas regeln kann oder bin ich am Ende der Dumme - bin grad ziemlich ratlos und etwas niedergeschlagen.
Gruß Zahltag