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Anrechnung Erziehungszeiten trotz Vollzeitbeschäftigung?

 
(@flyaway)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo an Alle und den Müttern einen schönen Muttertag,

obwohl meine Frage simpel klingt habe ich nichts Eindeutiges gefunden.

Meine zukünftige Exfrau (nicht Mutter der Kinder) möchte trotz durchgängiger Vollzeitbeschäftigung Erziehungszeiten angerechnet bekommen. Das soll im Rahmen der gerade laufenden Scheidung bei der Kontenklärung für die Rente geschehen. Ist das denn überhaupt möglich?

1. Wir haben gemeinsam erzogen und Sie hat während dieser Zeit immer Vollzeit gearbeitet
2. Ich habe in Teilzeit gearbeitet. Kann ich denn diese Erziehungsezeit rententechnisch verwerten?

Vielen Dank fürs Lesen und Antworten

Grüße

fly


Es ist besser beizeiten Dämme zu bauen, als darauf zu hoffen, dass die Flut Vernunft annimmt (E. Kästner)

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 10.05.2015 15:04
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hi,

ich muss mal nachfragen. Deine DEF will Kindererziehungszeiten für Kinder, die nicht ihre leiblichen sind.

Die Kinder sind aber deine leiblichen.

Und zum Zeitpunkt eurer Heirat waren beide Kinder unter 3 Jahren?


Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 10.05.2015 17:54
(@flyaway)
Nicht wegzudenken Registriert

Hi, ja gerne, also....

... es sind nicht ihre leiblichen Kinder, sondern meine.

Nein, sie waren schon älter.


Es ist besser beizeiten Dämme zu bauen, als darauf zu hoffen, dass die Flut Vernunft annimmt (E. Kästner)

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 10.05.2015 18:25
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Die Kindererziehungszeiten werden für die ersten beiden (vor 1992) bzw. ersten 3 Jahre (nach 1993) gutgeschrieben. Stiefelternteil bekommen sie wohl nur unter sehr genau definierten Umständen.

Von daher dürfte das bei euch eh nicht in Fage kommen und entweder du oder die KM haben diese Punkte längst auf ihrem Konto.


Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 10.05.2015 19:09
(@kasper)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin,

mal abgesehen, dass ich diese Fragestellung der Ex schon merkwürdig finde und mich wundere, zu was für einen Blödsinn sich scheinbar der Interessensvertretungen (Anwälte) dann hinreißen lassen ...

midnightwish hat schon die richtige Antwort gegeben.

Aber noch ein anderer Punkt spielt eine Rolle, die diese Frage eigentlich als absurt überführt.
Im Rahmen der Scheidung werden die Rentenpunkte aufgerechnet und alle Ansprüche zusammen gezogen. Dann wird geteilt, der der mehr Punkte erwirtschaftet hat, gibt ab und der andere bekommt. Dies gilt auch für Erziehungszeiten. Sprich, sollten Dir Erziehungspunkte zugeschlagen werden, und Du damit mehr wie die Ex haben, gibst Du ab (und sie bekommt quasi Erziehungszeiten). Hat sie mehr Punkte erwirtschaftet, dann gibt sie eben auch weniger ab, da auf Deiner Seite ja Erziehungszeiten stehen. Wenn Du keine bekommen hast (steht im Rentenbescheid den die Rentenversicherung herausgibt), dann könnte es sein, dass Ex eben halt auch mehr Punkte abgeben muss.

Gruß
Kasper


Gott gebe mir die Gelassenheit, Dinge zu ertragen, die ich nicht Ändern kann, den Mut, Dinge zu Ändern, die ich Ändern kann und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.

AntwortZitat
Geschrieben : 10.05.2015 20:19