Hallo Leute,
bei uns gehts jetzt voran... Scheidungsanhörung war, Scheidungstermin folgt.
Jetzt aber ne Frage zum Zugewinnverfahren... hab alle Anfangs- und Endvermögen aufgestellt und verstehe das so, daß beim Zugewinnausgleich hälftig gegen den anderen Partner Ausgleichsansprüche bestehen.
Wie erhält man aber jetzt das Anfangsvermögen zurück ??Wird dieses aus dem Vermögen der Gegenseite beim Zugewinnausgleich abgezogen ??
Wo finde ich hier konkrete Beispiele... für mich sind das teilweise spanische Dörfer...
Ansonsten ist es bei uns so, daß meiner Ex gesagt wurde, sie müsse mehr verdienen... oder die KU-ansprüche auf den zu erwartenden Zugewinn aufrechnen lassen. Fragt sich nur, ob das bis 18 Jahre der Kinder machbar ist.
Beim Zugewinn muß meine Ex gegenüber mir ausgleichen... da ich aber ein hohes Anfangsvermögen hatte, wäre es doch falsch, wenn ich dieses in keiner Weise ausgeglichen bekäme, denn sonst hätte ja davon 50 % meine Frau im Sack ???
Schreibt mir doch bitte mal ein paar Beispiele, oder wo ich konkret was finden kann
Besten Dank im Voraus...
Euer Andreas :phantom: :yltype:
Suche eine ganz normale, nette Frau zum Aufbau einer neuen Beziehung
Moin Pegasus,
Beispiele habe ich auch nicht parat - aber einige vielleicht klärende Worte.
Zum Thema grundsätzlich guckst du >hier<.
Wird das Anfangsvermögen durch Verbrauch reduziert, dann ist das eben so. Du hast keinen Anspruch, dein Anfangsvermögen zurück zu erhalten.
DeepThought
Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!
moin, andreas,
das anfangsvermögen erhältst du nicht 'automatisch' zurück, das wird nur 'benutzt' um den zugewinn zu berechnen. wie deep es schon (eleganter!!) schrieb: was weg is, is weg :puzz:
einfaches beispiel: partner 1 hat 100 taler anfangsvermögen, partner 2 null. kein verbrauch während ehe (zugewinngemeinschaft) = am ende gehören die 100 beiden zusammen, jedem also 50.
partner 1: EV 50 - AV 100 = zugewinn minus 50. partner 2: EV 50 - AV 0 = +50.
negativer zugewinn zählt nicht, partner 2 muss die hälfte seines zugewinns an 1 abgeben => am ende haben p1: 50 + 25 und p2: 50 - 25.
so, und jetzt setz' deine zahlen ein und rechne....
vielleicht schauste auch noch mal in diesen beitrag (dort ist es noch etwas ausführlicher dargestellt):
http://www.vatersein.de/modules.php?name=eBoard&file=viewthread&tid=3389#pid24650
gruss
ulli
ein mann geht nicht unter wenn er nicht will,
wehre dich, schlage dich, halte nicht still.....
(fritz grasshoff)