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Alternativen zum Versorgungsausgleich wg. dem Verfall von Rentenanwartschaften?

 
(@john007)
Rege dabei Registriert

Verfallen die Rentenanwartschaften des EX-Mannes bei Wiederverheiratung der Ex-Frau?

1. Stimmt es, dass die Rentenanwartschaften, die ich an die Kindsmutter bei der Scheidung abgeben muss an den Staat verfallen, sollte die Kindsmutter erneut heiraten sollte? Ist das wirklich so?

2. Momentan versuchen wir uns außergerichtlich an der Unterhaltshöhe zu einigen. Kann ich im derzeitigem Stadium  noch etwas im Punkto  Versorgungsausgleich ändern?

3. Ich überlege im Hinblick auf Punkt 1. der KM anderweitige (geringere) Leistungen anstatt des Versorgungsausgleiches anzubieten.  

Hab ich etwas übersehen oder etwas falsch verstanden, was meint Ihr dazu?

LG John

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 28.04.2008 05:43
DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin,

Verfallen die Rentenanwartschaften des EX-Mannes bei Wiederverheiratung der Ex-Frau?

Das Rentenkonto ist wie ein Bankkonto. Nur weil jemand heiratet, fällt der Saldo ja nicht an die Bank.

1. Stimmt es, dass die Rentenanwartschaften, die ich an die Kindsmutter bei der Scheidung abgeben muss an den Staat verfallen, sollte die Kindsmutter erneut heiraten sollte? Ist das wirklich so?

Nein, s.o.

2. Momentan versuchen wir uns außergerichtlich an der Unterhaltshöhe zu einigen. Kann ich im derzeitigem Stadium  noch etwas im Punkto  Versorgungsausgleich ändern?

Heißt, ihr seid noch nicht geschieden? Ihr könnt über eine Scheidungsfolgenvereinbarung (notariell !!) den Versorgungsausgleich ausschließen. Allerdings sind die Gerichte gehalten, diesen Vertrag zu prüfen und ggf. zu ignorieren, so eine Vertragspartei benachteiligt sein sollte.

3. Ich überlege im Hinblick auf Punkt 1. der KM anderweitige (geringere) Leistungen anstatt des Versorgungsausgleiches anzubieten.

Kann funktionieren, siehe 2.

DeepThought

Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!

AntwortZitat
Geschrieben : 28.04.2008 10:26
(@smilla)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo Deep Thought,

.
Heißt, ihr seid noch nicht geschieden? Ihr könnt über eine Scheidungsfolgenvereinbarung (notariell !!) den Versorgungsausgleich ausschließen.

Reicht es, bei der notariellen Scheidungsfolgenvereinbarung festzuhalten, dass damit alle weiteren Ansprüche
abgegolten sind, oder muss dabei der Versorgungsausgleich explizit aufgeführt werden?
(Interessiert mich persönlich, da es aber auch für John007 wichtig sein könnte, hab ich keinen eigenen Thread
eröffnet...ich hoffe, das war ok so)

LG
Smilla

AntwortZitat
Geschrieben : 28.04.2008 11:29
DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin Smilla,

der Versorgungausgleich muss explizit ausgeschlossen werden.

DeepThought

Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!

AntwortZitat
Geschrieben : 28.04.2008 11:46
(@smilla)
Nicht wegzudenken Registriert

Danke Deep für die superschnelle Antwort  🙂

LG
Smilla

AntwortZitat
Geschrieben : 28.04.2008 11:55
(@john007)
Rege dabei Registriert

Heißt, ihr seid noch nicht geschieden? Ihr könnt über eine Scheidungsfolgenvereinbarung (notariell !!) den Versorgungsausgleich ausschließen.

Hi Deep, Danke erstmal für die prompte klare Antwort. Ich bin tatsächlich noch nicht geschieden (fällt momentan wohl am ehesten in die Kategorie- Verzögerungstaktik  von der Gegenseite, die die Tatsache des Scheiterns der Ehe trotz 4,5 jähriger Trennung nicht akzeptieren will /  Der Scheidungsantrag kam April 2007 von mir.)

Wir werden beide anwältlich vertreten, die KM macht alles vor allem finanzielle nur noch über ihren Anwalt:

4. soll ich dennoch wegen  der Scheidungsfolgenvereinbarung zum Notar gehen, oder nur zu meinem Anwalt?
5. Die KM würde nicht auf einen Cent freiwillig verzichten,  dazu mag sie das Geld (des Ex-Mannes) zu sehr. Wenn sie durch eine Wiederheirat die Rente, die mir die Machthaber berauben und ihr zuschieben (um selbst nicht zahlen zu müssen) also nicht verlieren wird, sehe ich die Chancen auf einen Versorgungsauschluss als sehr gering an. Ich frage mich:

5. Was kann ich der KM anbieten, damit für die KM der Ausschluss des Versorgungsausgleiches überhaupt interessant ist?
(Anmerkung: 13 Jahre Hausfrauenehe, 2 Kinder 5, 10 Jahre alt)

LG John

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 28.04.2008 15:28
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin John,

ganz ehrlich: Wenn Ihr für Eure Ehe das Modell "Hausfrauenehe" gewählt habt, hast Du damit zumindest teilweise auch die Verantwortung für die Altersversorgung Deiner Ex über den Versorgungsausgleich übernommen. Das war Dir auch bekannt, als Ihr dieses Lebensmodell gewählt habt; ebenso, dass Ehen scheitern können. Warum sollte jetzt die Allgemeinheit über Steuergelder in Deine Verpflichtungen eintreten?

Abgesehen davon gehe ich davon aus, dass ein Familiengericht einem Ausschluss des Versorgungsausgleichs nicht zustimmen wird, da ohne Teilhabe an Deinen Rentenpunkten die Bedürftigkeit Deiner Noch-Ehefrau absehbar ist. Auf einen neuen Ehemann wirst Du Dich dabei argumentativ kaum berufen können; das Familiengericht beurteilt in dieser Frage ausschliesslich Eure gemeinsame Vergangenheit und nicht eine eventuelle Zukunft.

Just my 2 cents
Martin

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 28.04.2008 15:39
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo John,

was willst du denn erreichen mit dem Ausschluss?

Fakt ist, dass ihr 13 Jahre, mit deinem Einverständnis, gemeinsam gewirtschaftet habt und nur du Rentenansprüche angesammelt hast. (Fast, denn sie bekommt für die 2 Kinder auch etwas).
Du hast13 Jahre  Geld verdient und sie hat 13 Jahre geputzt, gekocht, dir die Puschen gebracht und den Nacken gekrault.
Warum, glaubst du, hat sie keine Rente verdient?
Damit sie im Alter auch etwas bekommt, gibt es den Versorgungsausgleich. Er bezieht sich ja auch nur auf die Ehezeit.

Sie hat diese Ansprüche bereits erworben. Die kannst du ihr nicht einfach so wegnehmen.
Du kannst versuchen diesen Anspruch gegen etwas Anderes, einzutauschen nur muss dieses in etwa gleichwertig sein und sicherstellen, dass deine Ex im Alter nicht der Allgemeinheit auf der Tasche liegt. Alles Andere würde vom Gericht wieder einkassiert.
Also eine billigen Trick, mit dem du sie übers Ohr hauen kannst gibt es da nicht.

Darum nochmal die Frage, was willst du erreichen?

Gruss Beppo

Edit: Brille war mal wieder schneller

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 28.04.2008 15:46
(@john007)
Rege dabei Registriert

besten Dank an Beppo und Brille:

ich habe mich nicht eindeutig ausgedrückt. Ich will der KM gar nichts wegnehmen...ich habe im Freundeskreis jedoch gehört, dass sollte die KM nach der Scheidung erneut heiraten, verliere sie die Rentenanwartschaften, die sie von mir im Zuge des Versorgungsausgleiches erhielt. Die Argumentation war - sie wäre durch die neue Ehe ja abgesichert....na ja...Es würde mich nicht wundern, wenn dem wirklich so wäre, und der Staat hier wieder mal kassieren würde.

scheinbar hatten die Leute im Freundeskreis Unsinn erzählt.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 29.04.2008 02:29
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

OK aber dann verstehe ich diese Frage nicht!

5. Was kann ich der KM anbieten, damit für die KM der Ausschluss des Versorgungsausgleiches überhaupt interessant ist?
(Anmerkung: 13 Jahre Hausfrauenehe, 2 Kinder 5, 10 Jahre alt)

Das brauchst du doch dann nicht mehr.

Gruss Beppo

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 29.04.2008 02:36




DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin,

ich habe im Freundeskreis jedoch gehört, dass sollte die KM nach der Scheidung erneut heiraten, verliere sie die Rentenanwartschaften, die sie von mir im Zuge des Versorgungsausgleiches erhielt.

Das ist Blödsinn.

DeepThought

Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!

AntwortZitat
Geschrieben : 29.04.2008 10:47
 Bart
(@bart)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo John007,
eventuell meinst du den Fall dass deine Ex stirbt bevor sie in Rente geht.

Dann sind die ´Rentenpunkte´ definitiv weg und werden nicht an dich rückübertragen.

Gruß Bart

AntwortZitat
Geschrieben : 29.04.2008 11:08
DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin,

Dann sind die ´Rentenpunkte´ definitiv weg und werden nicht an dich rückübertragen.

Das stimmt nicht. Verstirbt die Ex bis max. ich meine drei Jahre im Rentenbezug, so werden die Punkte zurück gebucht. Warum die RV-Träger das keinem sagen? Die sind ja nicht blöd.  😉

DeepThought

Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!

AntwortZitat
Geschrieben : 29.04.2008 11:16
 Uli
(@Uli)

Verstirbt die Ex bis max. ich meine drei Jahre im Rentenbezug, so werden die Punkte zurück gebucht. Warum die RV-Träger das keinem sagen? Die sind ja nicht blöd.  😉

Mir hat der RV-Träger das recht bald nach der Scheidung schriftlich mitgeteilt. Sollte die Ex die erworbenen Rentenansprüche nicht in Anspruch nehmen (können), oder innerhalb der ersten zwei Jahre nach Rentenbezug versterben, so würde der volle Rentenanspruch zur Auszahlung kommen.

Uli

AntwortZitat
Geschrieben : 29.04.2008 11:45
(@babbedeckel)
Registriert

Hi,

Mir hat der RV-Träger das recht bald nach der Scheidung schriftlich mitgeteilt. Sollte die Ex die erworbenen Rentenansprüche nicht in Anspruch nehmen (können), oder innerhalb der ersten zwei Jahre nach Rentenbezug versterben, so würde der volle Rentenanspruch zur Auszahlung kommen.

...na, wenn da keine komische Gedanken kommen  :rofl2:

Gruß
babbedeckel

Ein Ruin kann drei Ursachen haben: Frauen, Wetten oder die Befragung von Fachleuten (Georges Pompidou)

AntwortZitat
Geschrieben : 29.04.2008 12:20
 Bart
(@bart)
Nicht wegzudenken Registriert

@deep: Du hast recht. Ich hatte den ug Fernsehbeitrag im Kopf. In dem Fall hat seine Ex mehr als 2 Jahre Rente kassiert.

http://www.swr.de/infomarkt/familie/-/id=2249006/nid=2249006/did=3033280/17v4z5p/

Gruß
Bart

AntwortZitat
Geschrieben : 29.04.2008 13:26
 Uli
(@Uli)

<< off topic >>

...na, wenn da keine komische Gedanken kommen  :rofl2:

komische Gedanken kommen diesbezgl. bei mir nicht auf. Die BfA hat mir letzte Woche meinen aktuellen Rentenverlauf mitgeteilt: ich kann am 12.06.2024 in Rente gehen. Meine zu erwartende Rente dürfte, eingedenk des Kaufkraftverlustes, mit oder ohne Exenabschlag dann auf Mindestniveau liegen.  Also versuche ich lieber im hier und jetzt zu leben und lasse die Exe Exe sein!  😉

LG, Uli

AntwortZitat
Geschrieben : 29.04.2008 14:01
(@bronze)
Registriert

...na, wenn da keine komische Gedanken kommen  :rofl2:

tatsächlich babbedeckel. ich dachte einen Moment an Lichtschalter  🙂

Kriegt nichts! Hat nur seine verfluchte Schuldigkeit getan!
(Friedrich der Große 1712 - 1786)

AntwortZitat
Geschrieben : 29.04.2008 14:06
(@thomas60)
Rege dabei Registriert

<< off topic >>

komische Gedanken kommen diesbezgl. bei mir nicht auf. Die BfA hat mir letzte Woche meinen aktuellen Rentenverlauf mitgeteilt: ich kann am 12.06.2024 in Rente gehen. Meine zu erwartende Rente dürfte, eingedenk des Kaufkraftverlustes, mit oder ohne Exenabschlag dann auf Mindestniveau liegen.  Also versuche ich lieber im hier und jetzt zu leben und lasse die Exe Exe sein!  😉

LG, Uli

So sieht es aus!

Ich habe 2 Exen und alles was bei dieser abstrusen Rechnung herauskommt, sind 3 Sozialhifeempfänger.
Da aber das Rentenalter bei mir dann so bei 70 Jahren liegen wird und keiner aus meiner männlichen Verwandschaft je älter geworden ist,  werden meine Exen ohnehin vergeblich warten.
Dann lieber das hier und jetzt geniessen als über eine Zukunft zu heulen,  die wahrscheinlich  sowieso ohne mich stattfindet.

P.s.
Sorry für´s O.T.

AntwortZitat
Geschrieben : 02.05.2008 00:52
(@weisnich)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo Leutz,
mir hat die BfA sogar angeboten, die 'verlorenen' Punkte zurückzukaufen.  :rofl2:

Lustige Leute, oder? Das Geld kriege ich nämlich nie mehr rein, wenn man den von Uli genannten Kaufkraftverlust einbezieht. Da ich das Glück der späten Geburt (das meinte Helmut Kohl mal) habe und noch deutlich später in Rente gehe als Uli, mache ich mir eh keine Sorgen. Rente = Sozialhilfe.

Gruß,
Michael

AntwortZitat
Geschrieben : 02.05.2008 02:17