Kann hier noch jemand auf meine Verständnisfrage bezüglich Bewertung von VOR der Ehe angeschaffte Vermögenswerte Meinungen oder gar Fakten liefern. Interessiert mich schon sehr und wohl auch DG 😉
Danke!
Hallo Gelackmeierter,
ich denke, dass du jetzt nach vorne schauen solltest. Depri hin oder her.
Wichtig ist, dass du deine Gesundheit in den Griff bekommst und dann einen Punkt nach dem anderen angehst.
Da hilft kein Jammern, und "hätte ich doch ...". 😡
Du hast ein Kind das braucht Geld zum Leben. Du bist zweifelsohne der Vater und hast auch dafür ein zu stehen (wir brauchen über die Ungerechtigkeiten nicht zu diskutieren. Dadurch ändert sich genau: nichts :crash:). Man hat Dir ja schon einige Tipps dafür gegeben.
Also als erste einen Titel unterschreiben. Lies dir die Kommentare dazu (und nur dazu!) einmal durch und entscheide dann für dich, was sinnvoll ist.
Als nächstes ist Zuverlässigkeit in den Umgang zu bekommen. Lass dich nicht ins Bockhorn jagen. Da solltest du nicht erpressbar sein. Wenn es darauf ankommt wird dir kaum ein Richter wegen den Depris das Umgangsrecht nehmen (siehe andrer Thread)
Wenn diese Kuh vom Eis ist, dann kannst du an die Scheidung gehen. Die geht auch nicht mal so eben in ein paar Wochen über die Bühne. Also keine Hektik. Vergiss die Spielchen mit irgendwelchen krummen Tricks. Die Situation ist wie sie ist. Arbeite das ab und lass deine Ex nicht in jede Sekunde deines Lebens herein. Je weniger du dich drüber aufregst um so schneller kannst du das Thema abhaken und nach vorne blicken.
Also das Formular zum Versorgungsausgleich ausfüllen. Sieh das wie die Steuererklärung. Alles nach bestem Wissen und gewissen ausfüllen. Es sind zunächst einmal nur Zahlen 😉
Dann kommt der Zugewinnausgleich. UNter Umständen bastelt ihr da noch dran rum, wenn die Scheidung schon lange durch ist.
Auch hier gilt: Alles sauber aufstellen. Man muss nicht zu seinen Ungunsten rechnen, aber hier zu bescheißen macht dich nur erpressbar. Das heißt überall, wo es einen Interpretationsspielraum gibt zuerst einmal deinen Vorteil ansetzen. Der Rest sind auch hier erstmal nur Zahlen. (Und stell dir vor, du hättest damals in Solarfirmen invertiert, dann bräuchtest du Dir keine Gedanken über einen Zu"gewinn" machen ;( ).
Und dann sollten wir noch zu folgendem Punkt kommen:
...... Aber sie hat das doppelte an schuldenfreien Immobilienwerten.
Hast du Dir schon überlegt, wie sich diese Immobilien wertlich in der Ehe entwickelt haben (unabhängig von deinen Renovierungsleistungen)?
Auch du solltest in etwa wissen, was sich am Vermögen deiner Ex geändert hat.
So eine Immobilie hat dann auch Auswirkungen auf die Einkünfte deiner Ex. Ob das nun Wohnwertvorteil oder Einnahmen sind, es mindert einen eventuellen Unterhaltsanspruch deiner Frau.
Hier kann viel hin und her gerechnet werden, was bei gerichtlicher Klärung für alle Beteiligten (außer Richter und Anwälte) sehr teuer kommt.
Rechne das mit deinem Anwalt (und der Hilfe des Forums) einmal in Ruhe durch und mach deiner Ex ein vernünftige Angebot (mit Auflistung der zu Grunde liegenden Fakten). Wenn es gut läuft wird noch ein bisschen gefeilscht und ihr geht zum Notar. Im anderen Fall wird ein Richter kostenpflichtig für euch entscheiden. Aber du kannst durch vorauseilendem Jammern nicht mehr erreichen.
Bei so großem Immobilienbesitz (wovon sprechen wir eigentlich?) wird es auch schwierig die Verfahrenskosten auf den Steuerzahler ab zu wälzen (VKH).
Also Kopf hoch und nach vorne schauen (trotz Krebs und Depressionen). Wenn du dich drüber aufregst verschwendest du nur wertvolle Lebenszeit.
Grüßle
PvF
PS: Vielen hier bleibt schon vor der Scheidung nichts zum Verteilen, geschweige denn ein Aktiendepot oder "kurzfristige" Anlagen. Nicht wenige sitzen auf einer verschuldeten Immobilie und dürfen nach der Zwangsversteigerung der Scheidungsruine den Rest des Lebens ab zahlen.
Also rück deinen Blick mal in die richtige Richtung :puzz:
Leute bei solchen Beträgen die da im Raum stehen und bei dem Einsatz den ich für diese Beträge erbracht habe kann ich nicht locker sein.
seit letzten Sommer Diagnose Krebs
operiert worden, bis dato ok, aber mittleres Risiko auf Widerkehr
seit 10 Jahren nachweisbare Depressionen
ergibt GdB von 70 im Schwerbehindertenausweis den ich seither habe.
evtl. aus psychischen Gründen keine Rückkehr an Arbeitsplatz möglich
die ganze Vorsorge ( finanziell die ich mir zusammengehamstert habe um möglichst meinem Kleinen mal später nicht zur Last zu fallen wird so verbrannt )
Moin, ganz weg vor der Diskussion über Jammerei, Depressionen und die gemeine Ex:
Ist in der ganzen Zugewinnrechnerei auch eine Wertsteigerung bzw Entschuldung Ihrer Immobilie(n?) enthalten?
Sind es vermietete Immobilien, dann gibt es doch auch Mieteinnahmen, die bei der Unterhaltsrechnerei einfließen müssen!
Gruss, Toto
es ist eine Wohnung in der wir selbst gewohnt haben
und wo sie jetzt mit der tochter drin wohnt
die wohnung hat sie letztes jahr nach dem tod ihres vaters geerbt schuldenfrei übernommen
es ist eine Wohnung in der wir selbst gewohnt haben
und wo sie jetzt mit der tochter drin wohnt
die wohnung hat sie letztes jahr nach dem tod ihres vaters geerbt schuldenfrei übernommen
Der Himmel wird ja recht schnell wolkenfreier 🙂
Der Himmel wird ja recht schnell wolkenfreier 🙂
wolkenfreier für Sie ja aber nicht für mich
wolkenfreier für Sie ja aber nicht für mich
Kann es sein, dass du nicht verstehen willst?
ich würde es gerne verstehen tue ich aber nicht was du damit meinst
ich würde es gerne verstehen tue ich aber nicht was du damit meinst
Sie hat ne voll bezahlte Immo. D.h., sie hat einen Wohnvorteil, der ihr angerechnet werden kann. Ist quasi nen Einkommen. Das ist supi und du wirst nie verpflichtet werden, ihr auch noch ne Hütte zu bezahlen. SEHR WERTVOLL!
Das wirklich wichtigste JETZT ist, dass du keine Angriffsfläche bezüglich KU bietest. Zahle 100% KU. Am besten gleich Morgen. Titulieren kannst du immer noch. Ansonsten hast du die gesamte Helferindustrie am Hals. Das kannst du jetzt gar nicht gebrauchen. Ich vermute mal, dass du schon nen Hals (nebst Angstzuständen) hast, wenn du nur daran denkst, den Briefkasten zu öffnen.
Und frag dich mal, wieviel von deiner Kohle DU selbst nur FÜR DICH hattest, als ihr noch ein Paar ward? Ist es heute viel weniger? Geld ist nur ne Fetzen Papier. Deine Gesundheit und dein Kind sind da weit realer und wichtigere Baustellen. Ich spreche da aus eigenen Erfahrungen und hätte dieses Forum 2004 bitter benötigt.
Lass deinen Anwalt mal ne Zeit bei seite. Der ist nicht dein Freund und wird dir nicht mehr helfen als die Leute hier. Erledige die Baustelle KU. Das verschafft Zeit und Ruhe um von 180 auf angenehme Reisegeschwindigkeit ohne Vollbremsung zu gelangen.
Ansonsten bei etwa 140 nochmal die Vorschläge hier lesen und ohne Ohnmacht versuchen zu verstehen.
du ich habe den KU immer voll bezahlt. seit dem ersten Tag
sogar über 100%
leider kam es halt durch die verschiedenen Berechnungsarten der beiden RA´s unterschiedliche Beträge
Ich habe natürlich den günstigeren für mich genommen den mein RA gerechnet hatte.
Das sind aber rund € 20.- pro Monat. Wenn es tatsächlich so ist das ich den nachzahlen muss dann mache ich das gerne.
und ich werde den KU immer bezahlen solange ich das kann
Titulieren werde ich auch lassen. Ich denke 110 %
und wenn es halt so wird das ich echt nimmer arbeiten kann und dadurch deutlich weniger Einkommen habe
dann wurde mir ja hier verdeutlicht das eine abänderungsklage kein Problem sein sollte.
ich habe hier mittlerweile so vielberechnungsmodelle von meinen RA da liegen das ich nimmer durchblicke
einmal : Unterhaltsberechnung ohne Berücksichtigung der einfach 75 km Fahrt
dann : Unterhaltsberechnung mit Berücksichtigung der einfach 75 km Fahrt
dann : Unterhaltsberechnung mit diesen Einkommen / Wohnvorteil
dann : Unterhaltsberechnung ohne diesen Einkommen / Wohnvorteil
Diese lange Fahrt wirkt sich ja wahnsinnig auf die Unterhaltszahlungen gegenüber der Frau aus.
Von daher geh ich fest davon aus dass das die Gegenseite so nicht akzeptieren wird.
Die werden sagen such dir ne Wohnung an deinem Arbeitsplatz
Oder such dir nen Arbeitsplatz bei deiner jetzigen Wohnung
Du klar brauche ich den Anwalt jetzt.
Und zwar mehr denn je.
Ich werde hier mit Klagen quasi "zugemüllt"
Hallo Gelackmeierter
Ich werde hier mit Klagen quasi "zugemüllt"
hab ich das falsch verstanden, oder droht der gegnerische Anwalt nur mit Klagen?
Das gehört doch zum Spiel dazu. Hier wird an allen Fronten daran gearbeitet dich zu zermürben, was ja auch glänzend funktioniert :knockout:.
Dafür wird der Anwalt schließlich bezahlt. Bleib ruhig und arbeite die Punkte nach Priorität mit deinem Anwalt ab. Ich denke du hast dazu hier genügend Anregungen bekommen.
Grüßle
PvF
ich habe hier mittlerweile so vielberechnungsmodelle von meinen RA da liegen
Und die hast du in diesem Forum in einem anderen threat auch mal eingestellt, damit dazu Ratschläge gegeben werden können? Kannst du hier mal verlinken bitte, dann kenne ich das Gesamtbild. Auf nem mobilen 3,5 display macht das Suchen keinen Spass :-/
Das wird in einer tragoedie enden. Ueber 100.000 euro kaputt in 3 jahren ehe. Das lasse ich mir nicht gefallen.
Hallo Leute,
Mann,
nein, das musst Du natürlich nicht. Es gibt einige Tricks, um eine Scheidung bis zu drei Jahre lang zu verzögern. Die Folgen sind:- Deine Frau bekommt wegen längerer Ehe beim Versorgungsausgleich auch ein grösseres Stück von Deinen Rentenanwartschaften;
Nicht ganz richtig.
Die Zugewinngemeinschaft endet mit der Stellung des Scheidungsatrags.
Derzeit ist dieser also beendet. Allerdings hat nur die DEF einen gestellt. Sollte diese den zurückziehen, ist sie wieder im Boot.
Allein schon deshalb würde ich ebenfalls einen Scheidungsantrag stellen, wenn das Kind offensichtlich in den Brunnen gefallen ist.
Gruß,
Michael
t und mit ihr gemeinsam (!) eine tragfähige Lösung für alle zu klärenden Fragen wie Zugewinn, Hausrat, nachehelicher Unterhalt etc. findest und als Scheidungsfolgenvereinbarung notariell beglaubigen lässt.
werde das Thema heute mal beim Anwalt ansprechen
Nur Sie ist bei Ihrem Anwalt und ich bei meinem
Sowohl Scheidungsantrag als auch Ehegatten/Kinderunterhalt bla bla bla laufen schon bei VKH Anträge von Ihr
Insofern wird es dafür schon zu spät sein oder ?
Moin,
Kann hier noch jemand auf meine Verständnisfrage bezüglich Bewertung von VOR der Ehe angeschaffte Vermögenswerte Meinungen oder gar Fakten liefern. Interessiert mich schon sehr und wohl auch DG 😉
TO hat VOR der Ehe Werte von 20000 gehabt. Zum Zeitpunkt der Einreichung der Scheidung hat das Gut (Auto, Haus, Fond, Erb-Rolex) einen Wert von 28000. Und der Zugewinn soll nun real 17500 sein?
Dem ist so.
Entscheidend ist nicht der historische Anschaffungspreis, sondern einzig und alleine der Wert zum Zeitpunkt der Eheschliessung (BGB §1373ff):
Endvermögen ist das Vermögen, das einem Ehegatten nach Abzug der Verbindlichkeiten bei der Beendigung des Güterstands gehört [...]
Anfangsvermögen ist das Vermögen, das einem Ehegatten nach Abzug der Verbindlichkeiten beim Eintritt des Güterstands gehört.
- Verzicht auf den Zugewinn der Renovierung Ihrer Wohnung über 15.000.- welche ich nachweisslich aus meiner Tasche bezahlt habe.
Was Du während der Ehe (?) wofür bezahlt hast, ist im Hinblick auf den Zugewinn völlig Banane.
Wenn diese 15.000 EUR-Investition in ihre Wohnung (war das seinerzeit schon ihre?) zu einer Wertsteigerung geführt hat, dann fällt diese Wertsteigerung in ihren Zugewinn (und wird relevant).
Um hinsichtlich Zugewinn eine vernünftige Regelung zu finden, solltest Du zunächst strukturiert aufstellen, was Du tatsächlich an Anfangsvermögen hattest und wie sich Dein Endvermögen darstellt (auch diese 15.000 EUR werden irgendwoher gekommen sein), die scheibchenweise Darstellung führt lediglich zu Verwirrung ...
... und noch etwas: Versuche den Zugewinn im Verbund mit der Scheidung zu klären. Die Geldgeier sichern sich durch die Abtrennung eine zusätzliche Geldquelle (und da Ex über Immoblien verfügt über eine nicht geringe).
Hinsichtlich der Unterhaltstitulierung (auch wenn die Vermischung der Themen in einem Thread strukturell nicht hilfreich ist):
Wenn absehbar ist, dass Du in naher Zukunft nicht mehr im Stande bist, den KU zu leisten, dann kannst Du einen Titel zunächst auch zeitlich befristen.
Das muss die Gegenseite nicht akzeptieren, aber Du kannst damit verhindern, dass Dir irgendjemand - bei tatsächlich eintretender Leistungsunfähigkeit - mal nen Strick draus dreht und sagt: Das hätte der Zahlknecht wissen müssen.
Besten Gruß
United
Moin.
Zur Klarstellung:
Die Geldgeier sichern sich durch die Abtrennung eine zusätzliche Geldquelle (und da Ex über Immoblien verfügt über eine nicht geringe).
... meint in diesem Fall die Anwälte und nicht pauschal Deine Ex 😉
Sowohl Scheidungsantrag als auch Ehegatten/Kinderunterhalt bla bla bla laufen schon bei VKH Anträge von Ihr
Insofern wird es dafür schon zu spät sein oder ?
Nein, schiedlich friedlich einigen könnt ihr euch jederzeit!
Um hinsichtlich Zugewinn eine vernünftige Regelung zu finden, solltest Du zunächst strukturiert aufstellen, was Du tatsächlich an Anfangsvermögen hattest und wie sich Dein Endvermögen darstellt (auch diese 15.000 EUR werden irgendwoher gekommen sein), die scheibchenweise Darstellung führt lediglich zu Verwirrung ...
Sehr guter Vorschlag! :thumbup:
Und nicht vergessen: Auch die Immobilien Deiner Ex fliesst da irgendwie mitrein.
Meiner Kenntnis nach (aber bitte, die Experten mögen mich korrigieren), fließt eine während der Ehezeit geerbte Immobilie ins Anfangsvermögen zum damaligen Zeitwert ein...
Und sicherlich hat die Whg doch angesichts der Immobilienmärke und Deiner RenovierungsModernisierungsanstrengungen eine erhebliche Wertsteigerung erfahren?!?!
Gruß, toto
aber nen Richter muss doch auch erkennen.
Ich hatte € 2.400.- Nettoeinkommen
wir waren 3 JAhre vereheiratet
Ich meine wie soll ich in 3 Jahren als Alleinverdiener der für alle Kosten aufkam € 50.000.- angespart haben ?
Das muss doch auch für den ersichtlich sein ?!?!?
der Immobilenpreis hat sich im letzten Jahr zu heute nicht verändert. Der ist gleich.
Insofern kann man da nur die Modernisierungsmaßnahmen einrechnen.
Woher das Geld kam ist nicht ersichtlich.
Was ersichtlich ist das es von meinem Konto ging und nicht von Ihrem
und was ich 2008 an Anfangsvermögen hatte darüber habe ich keine Unterlagen mehr.
Bis auf die Aktienfonds ( mit dem Problem der Wertsteigerung )
