Eine Frage in die Runde der Experten,
welche Möglichkeiten gibt es den geforderten Prozesskostenvorschuss ( PKV ) der KM abzuwenden.
Denke mal hier ist es wiedereinmal die Billigkeitsfrage ?
Knackpunkt ist das Vermögen von KM vorhanden ist ( Grundstück in Spanien )
Richter stellen sich auf den Standpunkt das der KV diesen zu leisten hat da vermögender.
Wie hoch ist das Schonvermögen der KM ?
Die Richter sind der Auffassung das Sie ihre Kapitalbildende Versicherung nicht einsetzen muss.
Gilt der Prozesskostenvorschuss nur für den Zugewinn oder kann er auch für andere Verfahren gelten ?
Wie schaut die Rechtssprechung hier aus ? BGH oder OHG Urteile ?
Welche Gründe kann man vortragen um den PKV zu widersprechen.
Ein Darlehens-Angebot für das Grundstück in Spanien wurde ihr schon gemacht.
Gruss Well
Wie schaut die Rechtssprechung hier aus ? BGH oder OHG Urteile ?
Bitte löse Dich von dem Gedanken, ein Gericht mit irgendwelchen Links oder Entscheidungen anderer Gerichte überzeugen zu können. Wir haben in Deutschland kein Richterrecht.
Ein Darlehens-Angebot für das Grundstück in Spanien wurde ihr schon gemacht.
das wäre ein Ansatz
Gruss von der Insel
