Abgetrennt von: Ber...
 
Benachrichtigungen
Alles löschen

Abgetrennt von: Berechnung "Auszahlen"

 
(@ickeap)
Schon was gesagt Registriert

Hallo zusammen,

bei diesem Thema würde ich mich auch gerne einklinken....Ich würde auch gerne das Haus behalten, aber so richtig weiterkommen tu ich nicht...:-(.
also zu den fakten.
Vor der Ehe bin ich mit 10000 euro guthaben reingekommen sie mit nichts.
dann haben wir für 161000 euro ein haus gekauft. altuell sind noch ca. 108000 euro offen und vorfälligkeitszinsen liegen bei 12000 - 15000 euro. ich hatte mal angefragt was km für das haus noch haben möchte beim verkauf. sie will 180000 haben, weil dachgeschoss ausgebaut, kamin, pool usw. (sämtliche projektkosten sind ca. 12000 euro gewesen die letzten jahre). aber diese 180000 bekommen wir nie in der heutigen zeit ein nachbar hat das gleiche rmh und der ist mittlerweile bei einem vhb-preis von 150000 euro und er saht er bekommt es nicht los....

nun zu meinen fragen:
1.wie berechne ich was km bekommt
2. wie werden die verkehrsgutachten ermittelt? berücksichtigen die auch die momentan schlechte lage beim hausverkauf? usw.
3. was für kosten kommen sonst noch auf mich zu? umschreiben bei der bank im grundbuch, welche höhe gibt es für sowas festwerte?
4. darf ich meine persönliche beispielrechnung machen? ich würde sagen ja und dann lasse ich mich belehren 🙂

also ich hab 160000 euro angesetzt - 108000 euro (offen bei der bank) - 12000 euro (vorfälligkeitszinsen) = 40000 euro gewinn für beide durch 2 macht 20000 euro für km....:-), aber das wirds wohl nicht sein, wa.

gruss
mike

*Edit: Eigene komplexe Fragestellung zerfasert immer das Thema des TO. Bitte daher immer ein eigenes Thema erstellen. Gruss oldie*

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 28.08.2009 01:49
(@ickeap)
Schon was gesagt Registriert

hmm, keiner irgendwie eine idee?

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 09.09.2009 02:40
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin Ickeap,

1. Den möglichen Verkaufserlös kannst du nicht berechnen.
Den kannst du nur durch Verkauf, Gutachten oder Einigung ermitteln.
Eine gute Möglichkeit, bei divergierenden Ansichten und Kaufabsicht, ist die Teilungsversteigerung.
Vor Allem, wenn du selbst drin sitzt.

2. Ja. Manchmal auch die Wünsche des Auftraggebers 🙂
3. Grundbuch und Notar. Zusammen vielleicht 1.000,-
4. Klar! Nur glauben muss dir das niemand.

Wenn der Wert so festgestellt wird, ist deine Rechnung ok.
Du bekämst dann noch 5.000,- Zugewinnausgleich, so du dein Anfangsvermögen nachweisen kannst.

Gruss Beppo

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 09.09.2009 06:40
(@ickeap)
Schon was gesagt Registriert

moin beppo,

danke für deine antwort hilft mir doch schon weiter, aber was ist eine "teilungsversteigerung"??? ja ich sitze alleine drin 🙂

Also, wenn die Zahlen so stimmen sollten bzw. ermittelt werden wäre die Rechnung grob gesagt i.O.? dat wäre ja sehr gut.

anfangsvermögen kann ich mit sparbuch nachweisen, welches gut gesichert bei meinen eltern liegt 🙂
warum bekomme ich nur 5000 euro zugewinnausgleich, wenn ich mit 10000 euro guthaben gestartet bin? gibt es da eine logik oder bin ich jetzt verquer?

gruss mike

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 12.09.2009 13:53
(@malachit)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo ickeap,

warum bekomme ich nur 5000 euro zugewinnausgleich, wenn ich mit 10000 euro guthaben gestartet bin? gibt es da eine logik oder bin ich jetzt verquer?

Rechne das doch einfach anhand eines Beispiels durch: Angenommen, es sind 50.000 Euro zu verteilen und es ist kein Anfangsvermögen zu berücksichtigen, dann bekommt jeder 25.000 Euro. Kannst du aber 10.000 Euro Anfangsvermögen nachweisen, dann bekommst du vorab diese 10.000 Euro wieder, zu verteilen bleiben noch 40.000 Euro, von denen du und Ex je die Hälfte bekommen - insgesamt also 30.000 Euro für dich und 20.000 Euro für Ex. Mit 10.000 Euro Anfangsvermögen bekommst du also 5.000 Euro mehr und Ex bekommt 5.000 Euro weniger, als wenn du kein Anfangsvermögen nachweisen kannst. Alles klar?

Übrigens, es ist in Wirklichkeit ein bisschen komplizierter und das ist in diesem Fall zu deinem Vorteil: Du kannst für das Anfangsvermögen einen Inflationsausgleich ansetzen, d.h. je nachdem wie lange die Eheschließung her ist, kannst du auch mehr ansetzen als die 10.000 Euro. Für die genaue Berechnung gibt's Tabellen (ich glaube, beim statistischen Bundesamt), aber ich würde da erst mal z.B.  3% Inflation pro Jahr ansetzen - das wird dir die Gegenseite zwar zusammenstreichen, aber das bedeutet ja nur, dass deine Ex sich über einen großen "Erfolg" freuen kann, der dir nicht weh tut 😉

Viele liebe Grüße,

Malachit.

Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.

AntwortZitat
Geschrieben : 12.09.2009 14:41
(@rabenkoenig)
Zeigt sich öfters Registriert

Hallo,
bin gerade auch dabei, meiner Frau die Haushälfte "abzukaufen". Unser Modell nimmt als Grundlage des Auszahlungsbetrages die hälftige (unverzinste) Tilgungsleistung. Daher sind die Unwägbarkeiten über den aktuellen Verkehrswert aussen vor. Der Erwerber trägt Risiken und möglichen Nutzen einer Wertveränderung der Immobilie. Vielleicht wäre das ja auch ein Modell für Euch? Ihr müsstet dann nur noch überlegen, ob ihr die Projektkosten von 12000 EUR noch (häftig?) oben aufschlagt...
Viele Grüsse
rabenkoenig

AntwortZitat
Geschrieben : 12.09.2009 15:00
(@malachit)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo ickeap,

und noch zu deiner anderen Frage:

was ist eine "teilungsversteigerung"??? ja ich sitze alleine drin 🙂

Guckst du hier: http://de.wikipedia.org/wiki/Teilungsversteigerung

Heißt in deinem Fall: Die Bude gehört euch  beiden zusammen, und ihr könnt euch nicht einigen. Dann findet, z.B. auf deinen Antrag hin, eine Zwangsversteigerung statt, um so die Eigentümergemeinschaft an dem Haus aufzulösen - anstelle des Hauses gehört euch dann der Verkaufserlös gemeinsam, und der Verkaufserlös ist dann normalerweise recht einfach zu verteilen: Schulden bezahlen, und das was dann noch übrig ist, wird halbe-halbe geteilt.

So weit so gut, und wenn man sicher sein könnte, dass das Haus bei der Versteigerung für einen guten Preis weggeht, wäre das eine akzeptable Lösung. Aber es besteht eine sehr reale Gefahr, dass das Haus dabei deutlich unter Wert verkauft wird!

Worauf Beppo anspielt, ist m.E. folgendes: Wenn du das Haus gerne behalten würdest und genug Kleingeld hast, kannst du ein bisschen zocken, indem du die Teilungsversteigerung anleierst - und dann selber mitsteigerst! Findet sich ein anderer Käufer, der einen guten Preis bietet, dann steigst du aus und das Haus ist weg, aber der Erlös ist hoch genug, um dich anderswo niederzulassen - findet sich hingegen kein anderer Käufer, kaufst du selber, und das für einen Preis, der günstiger ist als das, was du bei einer Einigung mit deiner Ex abzuliefern hättest. Das alles musst du natürlich vor der Versteigerung gut durchrechnen, damit du weißt, wo deine Grenze liegt, und du musst die Finanzierung vorher mit der Bank klären und dich über die Zahlungsmodalitäten bei der Versteigerung informieren (der zu zahlende Betrag ist i.d.R. sehr kurzfristig abzuliefern, ein gewisser Anteil ist häufig unmittelbar nach erfolgreicher Ersteigerung zu hinterlegen, d.h. in bar, durch eine Bankbürgschaft, o.ä.).

Viele liebe Grüße,

Malachit.

Nachtrag: Warum ist es wichtig, dass du selbst in dem Haus wohnst? Nun, würde Ex im Haus wohnen, müsstest du nach erfolgreichem Erwerb des Hauses erst mal deine neue "Mieterin" loswerden, und das ist hinreichend schwierig ...

Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.

AntwortZitat
Geschrieben : 12.09.2009 15:04
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin,

Genau das!

Beim Nachtrag gibt es aber noch einen Vorteil:

Wer drinnen sitzt, entscheidet, wem er die Tür auf macht!

Und wenn ich an einem niedrigen Erlös interessiert bin, lasse ich eben keinen Interessenten rein!
Damit steigt das Risiko und sinken die Gebote.

Gruss Beppo

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 14.09.2009 08:49
(@ickeap)
Schon was gesagt Registriert

Nabend,

meine fresse...:-) erstmal danke für diese ganzen infos....puhh sehr interessant.

also das mit meinem anfangskapital ist verstanden --> passt.

das mit im haus bleiben hab ich eigentlich nur wegen den kindern gemacht, damit ich da beste chancen auf das alleinige abr habe --> altuell geht bald das familiengutachten los (wenn ihr da auch noch so hilfreiche infos habt wie bei der geschichte immer her damit). aber die weiteren erwähnten vorteile (keine mieterin und keine potenziellen käufer reinlassen) nehme ich doch gerne in kauf :-).

so ihr habt es richtig befürchtet, alles hab ich nicht geschnallt...:-).

so, bei einer teilungsversteigerung kann ich eigentlich nichts verlieren, ausser das haus und dann ist es ein preis den ich ok finde, denn sonst hätte ich geboten --> kann man das so einfach sagen?

also ich sehe einen realiszischen verkaufspreis von 135.000 euro würde allerdings bis 150.000 mindestens mitbieten. würde alsojemand dann 160.000 hinlegen hätte ich mehr als erwartet.

ich glaub soweit hab ichs verstanden.

was ich definitiv nicht verstanden habe ist:

Das alles musst du natürlich vor der Versteigerung gut durchrechnen, damit du weißt, wo deine Grenze liegt, und du musst die Finanzierung vorher mit der Bank klären und dich über die Zahlungsmodalitäten bei der Versteigerung informieren (der zu zahlende Betrag ist i.d.R. sehr kurzfristig abzuliefern, ein gewisser Anteil ist häufig unmittelbar nach erfolgreicher Ersteigerung zu hinterlegen, d.h. in bar, durch eine Bankbürgschaft, o.ä.).

--> keine ahnung wie man zitiert 🙂

durchrechnen: macht das sinn bei der aktuellen finanzierenden bank dies zumachen? eher nicht oder, da die ja dann ggf. auch verluste machen?

zahlung: an wen denn? klar an bank und km, aber wie verrechnet man das alles mit dem bereits getilgten und dem bausparvertrag (ca. 25000-30000 drin) und die vorfälligkeitszinsen von 12000-18000 sollte man doch dann auch draufschlagen

anteil: könnte man da nicht den bausparvertrag angeben zur not?

hmmmm kann jemand ggf. das anhand eines zahlenbeispiels mir erklären, anbei "realistische" zahlen, wenn ich kaufe.

Kaufpreis damals 161.000 euro
Darlehen insgesamt 138.000 euro, davon ca. 8000 euro getilgt, gleichzeitig bausparvertrag mit gutaben von ca. 25.000 euro. Wertsteigerung höchstens 12.000 euro wegen pool, dachbodenausbau, usw. (m.e. sind das aber nur werterhaltungsmassnahmen, naja ausser der pool, aber gut rechnen wir den worst-case). und die aktuellen vorfälligkeitszinsen die wir bei einem verkauf zahlen müssten 12.000 euro.

so und nun ersteigere ich die bude für 155.000 euro --> was dann?
- wie kann man die ganzen zahlen da oben hin und herrechnen?
- denke mehr als 20 % müsste ich wohl nicht sofort hinterlegen
- bei der variante müsste ich wohl mit mehr notar und grundbuchkosten rechnen als oben mit 1000 euro erwähnt?

ohje wurde das lang....

ich sachmal danke und bin gespannt auf eure antworten

gruss mike

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 17.09.2009 23:33
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Das Prinzip der Teilungsversteigerung hast du schon mal richtig verstanden.

Das durchrechnen beziet sich zunächst mal darauf, ob du das Haus zukünftig alleine finanzieren kannst.

ich bin jetzt deinen Zahlen nicht so konkret gefolgt, aber gehe mal davon aus, dass du sämtliche Althypotheken übernimmst.
Damit fallen auch keine Vorfälligkeitsentschädigungen an.

Zur Versteigerung aufbringen musst du dann praktisch nur die Hälfte der Differenz zwischen Darrlehenssumme und Kaufpreis.

Angenommen du bekämst bei 100.000,- den Zuschlag und auf dem Haus sind 80.000,- Belastungen.

Dann musst du 20.000,- drauf legen, davon allerdings die Hälfte in deine eigene Tasche.
Es bleiben 10.000,- die du deiner Ex auszahlen musst.

Klarer?

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 17.09.2009 23:51