Wechselmodell in Ei...
 
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Wechselmodell in Eigentumswohnung der KM?

 
(@pillepalle)
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Hallo,
ich bin Papa von zwei Kindern. Einem Mädchen das die 6. Klasse eines Gymnasiums besucht und einen Jungen in der 3. Klasse der Grundschule.
Nach der Trennung und Scheidung von der KM bin ich näher an meine Arbeit gezogen, ca 17km von meiner Familie entfernt. Die KM hat sich im vergangenen Jahr nach nach einer Erbschaft eine Eigentumswohnung in der Stadt gekauft in der die Familie auch bisher lebte. Bei der KM haben die Kinder kurze Schulwege. Der kleine fährt morgens kurz vor acht mit der KM dort hin die ihn dort entweder zum Unterricht oder zum Kernzeithort abgibt. Die große muss drei Haltestellen mit der Straßenbahn fahren. Sie geht nicht in einen Hort, sie geht auch wenn ihre Mutter schon bei der Arbeit ist bereits eigenständig zur Schule.
Die KM arbeitet 75% und holt den kleinen nach der Arbeit gegen 15 Uhr wieder beim Hort ab. Die große hat zwei Mal in der Woche Mittagsunterricht und einmal Orchesterprobe  und ist nur zwei Nachmittage in der Woche zwischen 13:35 und 15:15 alleine zu Hause.

Bei mir wäre eine solche Betreuung nicht möglich, da der Ort in dem ich wohne nicht an den ÖPN der Stadt angeschlossen ist. Ich wohne im Einzugsgebiet der größeren Nachbarstadt. Bei mir müssten die Kinder morgens erst mit dem Rad ins Nachbardorf, dann mit dem Bus in die Kreisstadt und von dort wieder mit dem Zug in die Stadt in der sie mit ihrer Mutter wohnen und dann mit dem Bus oder Straba weiter. Aus 17km Luftlinie werden da schnell 1,5 Stunden fahrtzeit.
Wegen meiner Arbeitszeiten kann ich die Kinder auch nicht morgens zur Schule fahren. Auch Nachmittags wäre ich nicht in der Lage die Kinder nach Schulschluss wieder abzuholen. Für den kleinen gebe es noch die Möglichkeit eines erweiterten Hortbesuch bis 18 Uhr bzw. ab 7 Uhr morgens.

Diese Schwierigkeiten haben dazu geführt, dass ich mich mit einer 14 tägigen Wochenendregelung für den Umgang zufrieden gegeben habe. Nun habe ich einen anderen Vater kennengelernt. Bei dem wechseln nicht die Kinder ihren Aufenthaltsort sondern die Eltern.

Der andere Vater wechselt immer im Monatswechsel mit der KM die Wohnung. Die Kinder bleiben im gewohnten Umfeld.

Wäre es möglich das auch in der Eigentumswohnung meiner KM durchzuführen. Kann ich sie zwingen ihr Eigentum mir zu überlassen, damit wir ein Wechselmodell durchführen kann und ich endlich wieder mehr Zeit mit meinen Kindern haben kann?

Wenn ich nämlich in der Wohnung wohnen könnte, wäre Arbeit und Kinder kein Problem. Morgens um sieben bringe ich den kleinen zum Hort, dann fahre ich zur arbeit. Abens kurz nach fünf hole ich ihn wieder ab. Die große kommt selbstständig nach Hause.

Wäre so etwas durchzusetzen?

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 27.10.2015 19:27
(@Mrs_Mima)

Hallo Pillepalle,

erstmal finde ich es toll, dass du Betreuungsverantwortung für eure Kinder übernehmern willst.

Wäre es möglich das auch in der Eigentumswohnung meiner KM durchzuführen. Kann ich sie zwingen ihr Eigentum mir zu überlassen, damit wir ein Wechselmodell durchführen kann und ich endlich wieder mehr Zeit mit meinen Kindern haben kann?

Wenn ich nämlich in der Wohnung wohnen könnte, wäre Arbeit und Kinder kein Problem. Morgens um sieben bringe ich den kleinen zum Hort, dann fahre ich zur arbeit. Abends kurz nach fünf hole ich ihn wieder ab. Die große kommt selbstständig nach Hause.
Wäre so etwas durchzusetzen?

Nein. Definitiv nicht!!!
Überleg mal selber: was würdest du denken, wenn ein Richter entscheiden würde, dass sich ein anderer Mensch in deiner Wohnung, deinem Rückzugsraum aufhalten könnte? Merkst du, wie übergriffig dieser Gedanke ist?

Ich finde, das ist das denkbar schwierigste aller Modelle weil das so viel Vertrauen und Sympathie zwischen den ET voraussetzt, so dass das nur selten funktioniert.

Der einzige Weg, der bei dir zum WM führen KÖNNTE!!! ist ein Umzug deinerseits in die nachbarschaftliche Nähe der Kinder und eine Veränderung deiner Arbeitszeiten. Wobei du u.U. trotz WM weiter unterhaltspflichtig bist. Du darfst also nicht einfach die Stunden auf z.B. 20h/Woche reduzieren und sagen "nun gib mir mal die Kinder hälftig, ich zahl ab jetzt keinen Unterhalt mehr"
Aber auch hier musst du dich mit der KM einigen, das kannst du gerichtlich nicht durchsetzenb. Und bei deinen Arbeitszeiten und dser Entfernung von deinen kids schon gar nicht.

Mima

AntwortZitat
Geschrieben : 27.10.2015 19:44
(@howi64)
Nicht wegzudenken Registriert

Hi pillepalle,

Wie willst du das durchsetzen?
Gegen den Willen der KM?
Keine Chance.

Sowas kriegst du nur mit ganz viel Süßholzraspeln hin.

Viel Erfolg dabei!

Gruss Horst

AntwortZitat
Geschrieben : 27.10.2015 19:53
(@susi64)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

was Du beschreibst ist das Nestmodell. Dafür fehlen bei Euch aber die Voraussetzungen, wo soll die KM hin, wenn Du in ihrer Wohnung bist?
Normalerweise wohnen im Nest nur die Kinder und die Eltern haben selbst eigene Wohnungen. Das ist mir Sicherheit auch nicht billig.

So wie einer meiner Vorredner schon gesagt hat, zieh in die Nähe Deiner Kinder und selbst dann ist ein Wechselmodell kein Selbstläufer!

Du kannst die ganze Sache natürlich mit der KM diskutieren, ich glaube aber kaum, dass die Vorstellung nicht in der eingenen Wohnung zu sein, die Sache zu Fall bringt. Schön wäre es, wenn Du mehr Umgang und vielleicht ein Wechselmodell installieren kannst. Voraussetzung ist dafür aber, dass Du in der Nähe Deiner Kinder wohnst und die KM einverstanden ist.

Bis zu einem gewissen Grad ist mehr Umgang durchsetzbar, wenn Du die Voraussetzungen erfüllst, aber wie gesagt weniger Unterhalt darfst Du dann auch nicht zahlen und der Weg über JA und Gericht ist weder einfach, noch ist klar, was letzlich dabei herausspringt.

VG Susi

AntwortZitat
Geschrieben : 27.10.2015 20:10
(@pillepalle)
Schon was gesagt Registriert

Hallo,

So wie einer meiner Vorredner schon gesagt hat, zieh in die Nähe Deiner Kinder und selbst dann ist ein Wechselmodell kein Selbstläufer!

Voraussetzung ist dafür aber, dass Du in der Nähe Deiner Kinder wohnst und die KM einverstanden ist.

Das Problem ist, dass die Kinder in einer Universitätsstadt wohnen. eine kleine Wohnung die auch noch bezahlbar ist, ist fast nicht zu finden. Derzeit lebe ich in einer kleinen zwei Zimmer Wohnung. Die Kinder schlafen in meinem Schlafzimmer und ich auf einer Schlafcouch im Wohnzimmer. Wenn wir das Wechselmodell durchführen würden, bräuchten die Kinder ein eigenes Zimmer. Das wäre finanziell kaum möglich vor allem da mir ja die KM mit dem Unterhalt schon entgegen kommt. Ich würde durch den Wegfallenden Unterhalt nicht so viel Geld mehr zur Verfügung haben um eine Wohnung in der Stadt stemmen zu können. Ich hätte wohl nur 80 Euro mehr in der Tasche. Und das würde für den Sprit zur Arbeit drauf gehen.

Ich stelle die Frage auch nur weil mit der andere KV gesagt hätte man hätte dieses Nestmodell gegen den Willen der Mutter gerichtlich durchgesetzt. Bevor ich die KM aufschrecke wollte ich mich hier schlau machen. Ich will den schlafenden Riesen nicht wecken.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 27.10.2015 20:26
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Und wo soll die KM deiner Meinung nach die Zeit verbringen in der du in ihrer Wohnung bist?

Bist du bereit für diese Zeit Miete zu zahlen oder sollen die Mehrkosten allein zu Lasten der KM gehen?

Ich kann mir kaum vorstellen, dass jemand gegen den Willen der Km das Nestmodell in der alleinigen Wohnung der KM beschließen kann.

Lass dir das entsprechende Urteil zeigen. Ich denke, dass in diesme Fall der KV die Kosten für die Nestwohnung zusätzlich zu seiner eigenen Wohnung tragen wird.

Wenn sie dir schon mit dem Unterhalt entgegengekommen ist dürfte es bei dir ein wenig knapp in der kasse sein. Wie und wer soll denn die Mehrbelastung tragen ,die durch 3 zu finanzierende Wohnung ensteht?

Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 27.10.2015 20:48
(@Mrs_Mima)

hi,

du weckst keinen schlafenden Riesen. Das Nestmodell ist nicht gerichtlich durchsetzbar.

Mima

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Geschrieben : 27.10.2015 20:49
(@pillepalle)
Schon was gesagt Registriert

Und wo soll die KM deiner Meinung nach die Zeit verbringen in der du in ihrer Wohnung bist?

Ihre Eltern wohnen in der Stadt und haben dort ein Eigenheim. Dort könnte die KM sicher Mietfrei wohnen.

Vermutlich bin ich einem Stammtisch Großmaul auf den Leim gegangen der nur angeben wollte wie sehr er es seiner Ex gegeben hat.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 27.10.2015 21:00
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Wenn sie das aber nicht möchte?

Was würdest du denn dazu sagen, wenn es umgekehrt wäre?

Wenn du das Eigenheim hast und deine Ex dir mitteilt: Ab nächster Woche komme ich immer für 4 Wochen in deine Wohnung und du kansnt für die Zeit ja mietfrei in deinem alten Kinderzimmer bei deinen Eltern pennen.

Ich glaub das würde dir auch nicht gefallen 😉

Etwas anderes wäre es, wenn du ihr anbieten könntest, dass ihr gemeinsam eine Wohnung für die Kinder anmietet, die auch groß genug ist, damit jeder von euch Eltern ein eigenes abschließbares Zimmer zur Verfügung habt. Mich würde keine 10 Pferde dazu bringen alle 2 Wochen im gleichen Bett schalfen zu müssen ,wie der Vater meiner Kinder

Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 27.10.2015 21:04
(@Mrs_Mima)

hi,

er kann es seiner Ex so in der Form nicht "gegeben haben".

Deine (einzige) Option ist die schon erwähnte:

-räumliche Nähe zum Kind schaffen
-KM weitreichende Betreuung schmackhaft machen

alles andere fährt gegen den Baum.

Mima

AntwortZitat
Geschrieben : 27.10.2015 21:06




(@ingo30)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin Pille,

sorry, aber von so einer Idee halte ich gar nichts. Du hast übrigens dazu noch die Entfernung zu den Kindern geschaffen. Und nun soll die KM mal temporär ausziehen, damit Du es bequemer hast? Da fällt mir echt nicht mehr viel ein.

Auch wenn Dein Bekannter das so handhabt: Hast Du mal darüber nachgedacht, dass eine Wohnung auch ein privater Rückzugsraum ist? Mit Gegenständen die man mag und wo man bestimmt nicht mag, dass der Ex in den Schränken rumwühlt, seine neue Partnerin zum Testen der Matratzen mitnimmt oder sonstige Scherze veranstaltet.

Solche Modelle mögen da funktionieren, wo durch die baulichen Gegebenheiten (großes Haus plus Einliegerwohnung) gegeben sind funktionieren. Aber selbst dann muss schon eine große Toleranz vorherrschen. Sobald neue Partner ins Spiel kommen wird so etwas kaum noch realisierbar sein. Gruß Ingo

AntwortZitat
Geschrieben : 27.10.2015 21:59
(@totohh)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Nein. Ein Nestmodell ist so
, und gerade gegen den Willen der KM nicht durchsetzbar.

Auch wenn ich Verfechter und Praktiker des WM bin; bei den von Dir genannte. Schulwegen eigentlich ein Nö-Go.

Wenn Du für die Kinder ein echtes WM aufrechterhalten willst, dann solltest Du näher an die Schulen ziehen.

Gruß. Toto

AntwortZitat
Geschrieben : 28.10.2015 01:46
(@susi64)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

ich denke nicht, dass das mit dem Nestmodell klappt.

Aber wenn es eine größere Stadt ist, dann könntest Du versuchen über "Papa kommt" (?) (irgendwer hat so etwas mal erwähnt) einen anderen Vater in der Stadt finden, der Dich und Deine Kinder (oder auch nur eins) für einen Nachmittag in der Woche aufnimmt.
So kommst Du auch zu mehr Umgang.

VG Susi

AntwortZitat
Geschrieben : 28.10.2015 10:14
(@oldie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin pillepalle

Dein Account funktioniert nicht mehr, auch nicht der unter tatortfan. Benutze doch bitte den acc MustermannFranz von Dir. Der geht noch.
Du wirst verstehen, dass ich die Beiträge jetzt in die Virtuelle Mülltonne verschiebe.

Danke

Gruss oldie

Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.

AntwortZitat
Geschrieben : 29.10.2015 11:21