Kannst Du eigentlich lesen oder ist die geistige Reife dafür noch nicht im Stande??
Och Mensch metziel,
Lesen kann ich eigentlich ganz gut. Aber wenn man bei Google irgendwelche Suchbegriffe eingibt, um dann irgendwelche Urteile zu zitieren, sollte man sie auch ganz lesen.
Indem von Dir zitieren Urteil des BVerwG geht es um die Voraussetzungen für eine Einbürgerung. Wie Du selbst schreibst, wurde Deine Ex bereits eingebürgert.
Selbst wenn sie dort geschummelt hat und sie sich somit ein Aufenthaltsrecht ergaunert hätte, wäre das unerheblich. Sie hat ein deutsches Kind und damit nicht nur ein Aufenthaltsrecht, sondern auch Anspruch auf KU. Entscheidend ist also eher die Geburtsurkunde eures Kindes.
Das ein Gericht einen erneuten Identitätsnachweis einer deutschen Mutter mit deutschem Kind erneut verlangt, wenn sich ein Vater vor seinen Zahlungsverpflichtungen drücken will, kann ich mir kaum vorstellen.
Und vielleicht kannst Du ja mal jemanden, der nicht die geistige Reife besitzt, erklären, was dieses von Dir zitierte Urteil mit Deiner Heirat zu tun hat?
Och Mensch metziel,
Lesen kann ich eigentlich ganz gut. Aber wenn man bei Google irgendwelche Suchbegriffe eingibt, um dann irgendwelche Urteile zu zitieren, sollte man sie auch ganz lesen.Indem von Dir zitieren Urteil des BVerwG geht es um die Voraussetzungen für eine Einbürgerung. Wie Du selbst schreibst, wurde Deine Ex bereits eingebürgert.
Selbst wenn sie dort geschummelt hat und sie sich somit ein Aufenthaltsrecht ergaunert hätte, wäre das unerheblich. Sie hat ein deutsches Kind und damit nicht nur ein Aufenthaltsrecht, sondern auch Anspruch auf KU. Entscheidend ist also eher die Geburtsurkunde eures Kindes.
Das ein Gericht einen erneuten Identitätsnachweis einer deutschen Mutter mit deutschem Kind erneut verlangt, wenn sich ein Vater vor seinen Zahlungsverpflichtungen drücken will, kann ich mir kaum vorstellen.
Und vielleicht kannst Du ja mal jemanden, der nicht die geistige Reife besitzt, erklären, was dieses von Dir zitierte Urteil mit Deiner Heirat zu tun hat?
Hallo Bester Papa, kannst Du mit bitte die Stelle zeigen, an der ich Dir ein Urteil zitiert haben bzw. einen Link zugesendet habe, die Deine Behauptung hier untermauern?
Nein, kannst Du nicht!!! Also bitte einfach ignorieren wenn Dir meine Posts nicht passen!
Und um Kindesunterhalt geht es in diesem ganzen Thread nicht! Was ist daran eingentlich zu unverständlich?
