Vaterschaft, Anfech...
 
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[Oben angepinnt] Vaterschaft, Anfechtung und Fristen

 
(@oldie)
(Fast) Eigentumsrechte Registriert

Moin

Auf dieser Seite hier wird die ganze Thematik Vaterschaftsanfechtung im Zusammenhang mit den dazugehörigen Fristen ausführlich diskutiert, ebenso die Möglichkeit der Aufhebung, des Fortwirkens als auch der Begriff "höhere Gewalt" in Bezug auf Fristen erläutert.

Link: http://www.vaterschaft-anfechten.de/vaterschaftsanfechtung/fristen.php

Gruss oldie

Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 08.06.2009 13:40
(@brille007)
Gehört zum Inventar Registriert

Moin,

interessanter Passus (denn das wird ständig anders dargestellt):

Diesbezüglich ist darauf hinzuweisen, dass ein heimlicher Vaterschaftstest zwar immer noch zulässig ist, aber nicht vor Gericht verwendet werden darf. Aber führt dieser zur Kenntnis der Nichtvaterschaft hat dies den Fristbeginn zur Folge, und nach Ablauf der Zweijahresfrist kann der (Schein-) Vater seine Vaterschaft nicht mehr geltend machen.

Grüssles
Martin

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 08.06.2009 14:11