Hallo!
Kann Mann die Vaterschaft für ein noch nicht gebohrenes Kind anerkennen?
(Wenn jemand diesbezüglich Gesetze hat, wäre das von Vorteil)
viele Grüsse
Schreibsel und danke!
Hi Schreibsel,
lustig, habe mich gerade beim Mittagessen mit einer Kollegin darüber unterhalten, was sie dafür machen musste 🙂
Findest Du aber auch hier: http://www.derbeistand.de/vaterschaftsanerkennung.htm .
Die Kollegin sagte allerdings, dass sich nicht alle JA damit auskennen (war bei ihr im Spreewald ein Problem, die mussten sich erst mit Berlin beraten 😉 )
VG Wolkenhimmel
Hi Schreibsel,
dann sollten die sich bei Deinem JA mal schlau machen.
Meine Kollegin war beim JA mit dem KV, das JA hat das beurkundet.
Nach der Entbindung wurde sie alleine erneut einbestellt um die Angaben noch mal zu bestätigen. (Damit sich nicht mehrere Männer um die Vaterschaft reissen.... :knockout: )
VG Wolkenhimmel
Hallo schreibsel,
das verstehe ich nun nicht. Das Kind ist doch schon geboren, der Vaterschaftstest gemacht und somit der Weg frei für die Anerkennung.
Oder wirst du nun ein zweites mal Vater?
Tina
Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen
das verstehe ich nun nicht.
Ich nun auch nicht mehr... :erstaunt078:
Moin,
Nachdem das Kind bereits seit Mitte Mai auf der Welt sein müsste (siehe beispielsweise >>>HIER<<<, handelt es sich entweder um eine Elefantenschwangerschaft oder um einen mehr als groben Rechenfehler...
Just my 2 cents
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
Hi Martin,
nachdem das Gericht zur KU-Zahlung auffordert, kann es sich nicht um ein und dasselbe Kind handeln.
Tina
Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen
Hi Martin,
nachdem das Gericht zur KU-Zahlung auffordert, kann es sich nicht um ein und dasselbe Kind handeln.
Tina
Es war einfach nur eine Frage ohne aktuellen Bezug.
S.
Es war einfach nur eine Frage ohne aktuellen Bezug.
Neee, klar! :pfff:
:geschlossen:
Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!