Hallöchen,
eine Bekannte ist in der 18. Schwangerschaftswoche schwanger, noch verheiratet, Scheidung läuft, Vater ist der neue Freund.
Nun ist das Kind - so dachte ich - wenn es
a) vor der Scheidung kommt ----> ehelich, das heißt die Vaterschaft müßte angefochten werden
b) nach der Scheidung kommt ----> unehelich, das heißt der wirkliche Vater müßte nur zum JA und der Exmann ist von vornherein uninteressant.
ODER???
Hilfääää bittäääää
GLG Lausebackesmama
"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."
Nach der Scheidung ist das problemlos, die Mutter gibt den Vater in der Geburtsurkunde an.
Fertig.
Auch wenn die Scheidung noch nicht durch ist, kann der wirkliche Vater die Vaterschaft anerkennen, so erspart man sich eine Vaterschaftsanfechtungsklage.
Geht also auch .
Gruß
Melly
Nein liebe Melly,
so einfach geht es nicht!
Wenn das Kind vor der Scheidung zur Welt kommt ist es ehelich, die Vaterschaftanfechtungsklage zwingend. Ein Abstammungsgutachten kann entbehrlich sein, wenn sich alle einig sind und der letzte eheliche Verkehr glaubhaft so lange her ist, dass er nicht zum Entstehen der Schwangerschaft führen konnte. Das gleiche gilt bis ca. 200 Tage (genaue Zahl weiß ich im Moment nicht) nach der Scheidung. Einzige Ausnahme: der Neue ehelicht die Mutter vor Ablauf der Frist. Nach Fristablauf kann er einfach seine Vaterschaft anerkennen.
LG Uli
[Editiert am 31/7/2005 von Uli]
Ich hätte schwören können, diese x-Tage-nach-Scheidungsregelung sei aufgehoben!
*mist*
LG Lausebackesmama
"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."
Also unser Anwalt sagt damals auch, daß diese Frist nicht mehr gilt mit den 200 Tagen 😮
Nun so meinte ich es auch Uli, wenn sich alle einig sind, kann das einfacher sein, als mit ner Anfechtungsklage.
ICH HABS GEFUNDEN MIT BEISPIEL:
1. Wer ist die Mutter eines Kindes
"Mutter eines Kindes ist die Frau, die es geboren hat."
Diese Vorschrift regelt etwas Selbstverständliches. Die moderne Fortpflanzungsmedizin hat es jedoch möglich gemacht, dass eine Frau eine befruchtete Eizelle austrägt, die nicht von ihr, sondern von einer anderen Frau stammt.
Die sogenannte Eispende ist in Deutschland verboten. Es kann aber nicht ausgeschlossen werden, dass trotzdem (z.B. im Ausland) von dieser Möglichkeit Gebrauch gemacht wird. In diesem Fall stellt die Vorschrift klar, dass Mutter allein die Frau ist, die das Kind geboren hat. Die Eispenderin ist nicht die gesetzliche Mutter. Diese klare Regelung dient auch der Verhinderung von Leihmutterschaften.
2. Wer ist der Vater eines Kindes?
Vater eines Kindes ist der Mann,
- der zum Zeitpunkt der Geburt mit der Mutter verheiratet ist,
- der die Vaterschaft anerkannt hat oder
- dessen Vaterschaft gerichtlich festgestellt ist.
3. Wer ist der Vater eines Kindes, das kurz nach der Scheidung geboren wird?
Beispiel:
Die Eheleute Jürgen und Sabine leben seit über einem Jahr getrennt und haben vor einem Jahr die Scheidung eingereicht. Sabine hat kurz darauf ihren neuen Lebenspartner Klaus kennen gelernt und ist mit ihm zusammen gezogen. Die Ehe von Jürgen und Sabine wird nun geschieden. Einen Monat nach der Scheidung wird Sabine Mutter eines Jungen Max.
Wer ist nach dem Gesetz Vater von Max?
Vater ist der Mann, der zum Zeitpunkt der Geburt mit der Mutter des Kindes verheiratet ist. Jürgen ist zum Zeitpunkt der Geburt von Max nicht mehr mit der Mutter Sabine verheiratet. Er ist nach dieser Regel also nicht der Vater. Auch Klaus ist nicht mit Sabine verheiratet und ist nach dieser Bestimmung nicht der Vater von Max.
Vater ist der Mann, der die Vaterschaft anerkannt hat.
Wenn Klaus also die Vaterschaft zu Max anerkennt, z.B. beim Jugendamt, und Sabine dem zustimmt, dann ist Klaus der Vater von Max.
Stimmt Sabine der Vaterschaftsanerkennung nicht zu oder wollen weder Klaus noch Jürgen die Vaterschaft anerkennen, dann kann die Vaterschaft nur gerichtlich festgestellt werden.
4. Wer ist der Vater eines Kindes, das kurz vor der Scheidung geboren wird?
Beispiel:
Max wird schon einen Monat vor der Scheidung von Sabine und Jürgen geboren. Klaus möchte die Vaterschaft anerkennen. Er meint, nur er komme als Vater in Betracht.
Hier ist Jürgen zum Zeitpunkt der Geburt noch mit der Mutter Sabine verheiratet und ist nach der oben genannten Vorschrift also Vater von Max.
Wenn ein Kind nach Anhängigkeit eines Scheidungsverfahrens geboren wird, gibt es aber noch eine weitere Regelung:
Erkennt ein anderer Mann, z.B. der neue Lebensgefährte der Mutter die Vaterschaft an bis spätestens ein Jahr nach der Scheidung und stimmt neben der Mutter der frühere Ehemann dieser Anerkennung zu, dann ist der frühere Ehemann nicht Vater des Kindes. Vater ist dann der Mann, der die Vaterschaft anerkannt hat.
Diese Regelung soll eine Vielzahl kostenträchtiger Anfechtungsverfahren vermeiden. Wegen des der Scheidung in der Regel vorausgehenden Trennungsjahres hat sich die Vaterschaftszurechnung zum Ehemann in diesen Fällen häufig als wirklichkeitsfremd erwiesen.
Für unseren Fall bedeutet die Regelung:
Wenn Klaus bis zum Ablauf eines Jahres nach der Scheidung von Sabine und Jürgen die Vaterschaft zu Max anerkennt und Sabine und Jürgen zustimmen, dann ist Klaus der Vater von Max. Eine Anfechtung der Vaterschaft von Jürgen ist in diesem Fall nicht erforderlich.
Stimmt Jürgen aber auch zu, z.B. weil er glaubt, er sei der Vater von Max, dann muss Jürgens Vaterschaft erst angefochten werden, bevor die Anerkennung der Vaterschaft von Klaus wirksam werden kann.
5. Wer kann die Vaterschaft anfechten?
Die Vaterschaft anfechten können:
- der Mann, der zum Zeitpunkt der Geburt mit der Mutter verheiratet ist,
- der Mann, der die Vaterschaft anerkannt hat,
- die Mutter und
- das Kind.
Nicht anfechten kann ein Dritter und zwar auch dann nicht, wenn er der biologische Vater des Kindes ist bzw. glaubt, er sei der biologische Vater.
In unserem Beispiel können also Jürgen, Sabine und Max Jürgens Vaterschaft anfechten. Solange Max minderjährig ist, wird er hierbei vertreten durch seinen gesetzlichen Vertreter. Dies wird meist ein vom Gericht bestellter Pfleger sein. Klaus kann die Vaterschaft nicht anfechten. Erst nach einer erfolgreichen Anfechtung der Vaterschaft durch Jürgen, Sabine oder Max, kann er die Vaterschaft zu Max wirksam anerkennen.
6. In welcher Frist muss angefochten werden?
Die Vaterschaft muss innerhalb einer Frist von zwei Jahren angefochten werden. Die Frist beginnt frühestens mit der Geburt des Kindes. Sie läuft für jeden Anfechtungsberechtigten gesondert ab dem Zeitpunkt, ab dem er Kenntnis von den Umständen hat, die gegen die Vaterschaft sprechen.
Texte aus: Das neue Kindschaftsrecht, Febr.1998, Hrsg. Bundesministerium für Justiz, Referat für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit, 53170 Bonn
"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."
Okay, ich gebe mich geschlagen :redhead: ,
ich hatte damals mit der alten Regelung zu tun. Mein Sohn wurde drei Tage nach Rechtskraft der ersten Scheidung meine Exe und 10 Tage vor unserer Eheschließung geboren. Er hatte fast ein Jahr einen anderen Nachnamen. Ein Abstammungsgutachten blieb uns erspart, weil wir unmittelbar nach der Hochzeit heirateten. Dies ist jetzt 14 Jahre her und war mein erster "Schnupperkurs" in Sachen Familienrecht. 😀
Da hat sich ja mal was Positives getan!
LG Uli
moin, zusammen,
off topic:
... weil wir unmittelbar nach der Hochzeit heirateten. Dies ist jetzt 14 Jahre her ...
mmmh, wir haben vor 10 jahren WÄHREND der hochzeit geheiratet - gabs früher also auch dafür andere regelungen ...
😀 😀 😀
fröhlichen gruss!
ulli
@uli: du meintest natürlich '...nach der scheidung...'
[Editiert am 31/7/2005 von ulliberne]
ein mann geht nicht unter wenn er nicht will,
wehre dich, schlage dich, halte nicht still.....
(fritz grasshoff)
@uli: du meintest natürlich '...nach der scheidung...'
:redhead:
Nein lieber Ulli, ich meinte nach der Geburt meines Sohnes 🙂 , was aber wohl aufs Gleiche rauskommt.
Gruß Uli
