na siehste, das wollte ich nur mal erklärt bekommen.
danke laus 🙂
Hallo Lammbock,
hmm auch wenn dich das Rechenbeispiel von Lausebackesmama beruhigt hat so möchte ich dir zu bedenken geben das du trotdem der Vater sein könntest.
Der Empfängniszeitpunkt und der letzte GV können sehr wohl auseinander liegen. Die Frau kann bis zu 10 Tage nach dem letzten GV noch empfangen, da der Samen des Mannes im Körper der Frau durchaus solange überleben kann.
Ich habe bei diesem Rechner einfach mal meine Daten eingegeben und weist Du was? Ich kann unmöglich Mutter sein? Denn in dem errechneten Empfängniszeitpunkt.....war nix! Zwei errechnete Geburtstermine....beide falsch! Was soll dir das sagen? Ganz einfach über Logik und irgendwelche erahnten Fakten hast du keine Chance auf eine Antwort.
Klärung kann Dir nur ein Vaterschaftstest bringen.
Du da kommt meine eigentlich Frage auf...kannst Du den verlangen? Wenn sie dich nicht angibt und der Ehemann eingetragen wird müste es das doch eigentlich schon gewesen sein!
Vielleicht können dir diese Frage andere von hier beantworten.
Gruß Kruemel1
ja aber warum ist sie sich denn sooo unglaublich sicher, dass ich es nicht sein kann? das macht mich doch auch so stutzig... die gesetzliche empfängniszeit geht ja schon ne weile zurück...
entweder ist sie nicht schwanger oder aber sie ist schwanger und das wohl schon ne ganze weile. :hallucine:
entweder, oder, blablabla...
ich erfahrs in ner halben ewigkeit und muss nun einfach mal die birne frei bekommen.
Hallo nochmal,
also 10 Tage ist ein bissi arg lang. Man geht davon aus, dass die Befruchtung in der Zeit von 5 Tagen (schon eher unwahrscheinlich) vor bis max 24 Stunden nach dem Eisprung stattfinden kann.
Natürlich ist es alles bloße Theorie, um einen Termin exakt berechnen zu können, müßte man das Datum des Eisprunges wissen, z.B. weil man ihn anhand der Temperatur oder eines Ovulationstestes bestimmt hat, aber selbst dann kann das Kind ja 4 Wochen zu früh oder 10 Tage zu spät kommen.
Vielleicht kennt Deine Ex ihren Zyklus gut, hatte nach eurem letzten Mal ihre Menstruation und erst danach Sex mit dem Anderen. Ich glaube, eine Frau, die sich ein bißchen auskennt und ihren Körper kennt, kann schon halbwegs eingrenzen, wer als Vater ihres Kindes in Betracht kommt.
Damit DU Dir sicher sein kannst, mußt Du schon einen Vaterschaftstest erwägen.
LG Lausebackesmama
"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."
Die gesetzliche Empfängniszeit für ein am 19.07. geborenes Kind umfasst den Zeitraum vom 22.09. des Vorjahres bis zum 19.01. des Geburtsjahres. Habe ich schriftlich!
DeepThought
Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!
@deep,
eben, war ja das was ich auch meinte. ist dein schriftstück schon älter?
je nachdem ob das kind nun nur 24SSW oder bis zu 44SSW im bauch bleibt. deshalb die lange empfängniszeit. weißt du bestimmt, aber wegen lammbock nochmal hier reingeschlichen...
gruß,
paulina
„Wenn man keine Ahnung hat: Einfach mal Fresse halten.“ --- Dieter Nuhr
Hallo lammbock,
wäre ganz toll wenn Du mal Deine Ausdrücke etwas dezenter wählen könntest!
Je mehr ich das lese um so mehr kann ich verstehen das sie nichts mehr von Dir will
Du wiedersprichst Dir in so vielen Punkten...lies mal Deine eigenen posts durch
EINE/R ALLEIN kann ein WIR NICHT ZUSAMMENHALTEN
die gesetzliche empfängniszeit
:rofl2: EGB= Empfängnisgesetzbuch ? :rofl2:
Je mehr Käse, desto mehr Löcher. Je mehr Löcher, desto weniger Käse. Daraus folgt: Je mehr Käse, desto weniger Käse 
ich finds auch urkomisch... 🙁
