Ja das hast du richtig verstanden.
Aber unklar ist, aber wann die Frist zu laufen beginnt. Die kann u.U. erst mit einem privaten Test starten, kann aber auch schon vorbei sein, wenn z.B. dein Vater bereits vor 10 Jahren z.B: erfahren hat, dass deine Mutter in der Empfängniszeit fremdgegangen ist. Wenn er immer nur Zweifel geäußert hat, weil du z.B. grüne Augen hast, dann könnte das evtl. für ein Verstreichen der Frist nicht ausreichen.
Im Zweifel liegt es eben auch im Ermessen eines Richters was und wem er glaubt.
Tina
Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen
Moin Laura,
Wenn die Frist abgelaufen ist eine Vaterschaft anzufechten (2 Jahre ab der Äußerung einer zweifelhaften Vaterschaft), ändert daran auch der private test ncihts. So hab ich das jetzt verstanden.
ob diese Frist juristisch abgelaufen ist, kann hier niemand sagen; das entscheidet im Zweifelsfall ein Richter aufgrund der ihm vorgelegten Beweismittel. Dass Du oder Deine Mutter irgendwann einmal eine entsprechende Äusserungen gehört haben wollen, ist ausdrücklich KEIN gerichtsfester Beweis, zumal man ihr und Dir ja auch ein subjektives Interesse daran unterstellen könnte, dass er Dein Vater ist und bleibt.
Zur Beseitigung Deiner persönlichen Ungewissheit kannst Du Deinen Vater aber jederzeit um sein Einverständnis für einen privaten Test bitten und diesen durchführen. Niemand zwingt Euch, das Ergebnis anschliessend publik zu machen oder eine Vaterschaftsanfechtung auf den Weg zu bringen, falls das Ergebnis negativ ist.
Zumindest hatte ich das hier:
Den Vaterschaftstest benötige ich für mich, um "aufräumen" zu können und meiner Arbeit nachgehen zu können.
[...]
Ich sehe mitlerweile keine Möglichkeit mehr um diesen Test herum zu kommen...
dahingehend verstanden, dass DIR an einer endgültigen Klärung sehr gelegen ist. Also: Frag ihn doch einfach.
Grüssles
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
Moin,
Im Zweifel liegt es eben auch im Ermessen eines Richters was und wem er glaubt.
So isses.
Ein wenig klingt das alles nach "Wasch mir den Pelz, aber mach mich nicht nass!".
Wenn Du beides möchtest und das juristisch (zu fast 100% wasserdicht) auf der Unanfechtbarkeitsseite haben möchtest:
- Lass Dir jetzt von Deinem Vater notariell beglaubigt an Eides statt versichern, dass ihm Umstände bekannt sind, die ihn an der Vaterschaft zweifeln lassen.
- Macht in zwei Jahren einen privaten Vaterschaftstest
Gruß
United
Hallo Laura,
Wenn die Frist abgelaufen ist eine Vaterschaft anzufechten (2 Jahre ab der Äußerung einer zweifelhaften Vaterschaft) ist das Anfechten nicht mehr möglich, daran ändert auch der private test nichts. So hab ich das jetzt verstanden.
Dazu sagt das Gesetz § 1600b BGB
"1) Die Vaterschaft kann binnen zwei Jahren gerichtlich angefochten werden. Die Frist beginnt mit dem Zeitpunkt, in dem der Berechtigte von den Umständen erfährt, die gegen die Vaterschaft sprechen; ... "
Hervorhebung durch mich. Irgendwelche Äußerungen, wobei er behauptet er weiss doch nicht einmal er der Vater ist, reichen dafür nicht. Sagt der Test er ist der Vater bleibt alles wie es ist (vermutlich trotzdem nicht), ist er nicht der Vater, hat er 2 Jahre Zeit die Vaterschaft anzufechten und das alles so bleibt wie es ist, bezweifle ich in diesem Fall sehr.
Ob Du nach einem Vaterschaftstest weniger Gewissensbisse hast, ist auch nicht gesagt, schliesslich hat Dich einer Deiner Eltern betrogen, Dein Vater mit seinen Anspielungen, wenn er der Vater ist, Deine Mutter, wenn er nicht der Vater ist und letzlich wirst Du damit leben müssen, dass der Vaterschaftstest das Leben verändert hat, wie auch immer er ausgeht.
Deshalb, wenn DU willst, dass er Dein Vater bleibt, dann lass den Test. Wenn Du damit nicht leben willst, dann musst Du auch offen für die Konsequenzen aus dem Test sein.
Wenn Du ihn zum Schweigen bringen willst, dass er nicht der Vater ist, dann lass ihn die eidesstattliche Versicherung (siehe United) machen (ich denke aber, dass er das nicht machen wird).
U.U. hilft hier eine Beratung, ich habe mal gehört, dass es sowas gibt, vielleicht kann man das beim JA erfragen, denen musst Du ja nicht bzw. nicht die Wahrheit sagen warum Du es wissen willst.
VG Susi
Ich hab mich telefonisch (für Geld) von einer Rechtsanwältin kurz beraten lassen, diese meinte eine Äußerung reicht und, dass ich nichts schriftlich brauche. Wenn er die Zweifel schon immer hat (meine Mutter war schwanger und dann hat er sie geheiratet), sind ja quasi 24 jahre verstrichen und mir gegenüber hat er es vor 3 jahren geäußert, was somit ebenfalls nicht mehr in der Frist liegt.
Ich weiß einfach nicht ob es sich lohnt 150€ für eine Rechtsberatung auszugeben nur um gesagt zu bekommen dass die Frist entweder abgelaufen ist für ihn anzufechten oder nicht.
Servus Laura!
Ich hab mich telefonisch (für Geld) von einer Rechtsanwältin kurz beraten lassen, diese meinte eine Äußerung reicht und, dass ich nichts schriftlich brauche.
Ich denke, es kommt schon auch darauf an, ob die Zweifel nachweisbar öffentlich/amtlich kund getan wurden.
Solange er dies nur Dir oder deiner Mutter gesagt hat, ist´s einfach Aussage gegen Aussage.
Es bleibt wohl dabei, OB eine Anfechtungs-oder Feststellungsklageklage zugelassen werden würde, wird der einzelnen Richter anhand der vorgebrachten Anträge/Begründungen/Beweise entscheiden...eine Vorausschau ist m.E. so gut wie unmöglich.
Grüßung
Marco
Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
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Ob ein Vorhaben gelingt, erfährst Du nicht durch Nachdenken sondern durch Handeln!
Moin Laura,
Dinge sind nicht allein deshalb wahr, weil ein Rechtsanwalt das - gratis oder gegen Kohle - behauptet. Ob in Deinem konkreten Fall eine Anfechtungsfrist abgelaufen ist, kann weder hier jemand entscheiden noch eine Anwältin am Telefon, sondern nur ein Richter in einem Vaterschafts-Anfechtungsverfahren. Wenn dieser dort sagt "die Frist ist nicht abgelaufen und die Möglichkeit der Anfechtung besteht", hat er damit das letzte Wort; eine anderslautende telefonische Rechtsauskunft wird daran nichts ändern. Zehn weitere Anwaltsberatungen auch nicht; Anwälte sprechen nicht Recht.
Aber nachdem Du Dir ständig irgendwie selbst widersprichst: Was willst Du denn nun genau? Klarheit oder Ungewissheit? Das erste bekommst Du durch ein Gespräch mit Deinem Vater und einen billigen, privaten VS-Test; das zweite dadurch, dass Du einfach nichts tust. Beides gleichzeitig wird nicht gehen.
Grüssles
Martin
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Hallo Laura,
das Problem ist, dass weder wir noch ein Anwalt Dir sagen kann, was ein Richter letzlich entscheiden wird. Er kann sagen es ist verfristet oder auch nicht, dass wird sich erst bei einer Klage herausstellen.
Ich meinte auch keine Rechtsberatung sondern eine eher psychologische Beratung, die darauf abzielt, was denn die Konsequenzen sind und ob Du mit diesen Konsequenzen dann auch leben willst. Momentan gibt es den brennenden Wunsch "es" wissen zu wollen, aber die Realisierung dieses Wunsches hat Konsequenzen und die sind nicht nur rechtlicher Art sondern haben auch mit Vertrauen und Zusammenhalt zu tun. Deine Mutter könnte Dir auch Verrat vorwerfen, wenn er der Vater ist, schliesslich hast Du ihr nicht geglaubt. Vielleicht ist Dein Vater ganz enttäuscht wenn sich tatsächlich herausstellt, dass er nicht der Vater ist, ganz unabhängig von der Rechtslage und seinen sonstigen Äusserungen. Darüber solltest Du mehr nachdenken.
VG Susi
Vielleicht ist Dein Vater ganz enttäuscht wenn sich tatsächlich herausstellt, dass er nicht der Vater ist, ganz unabhängig von der Rechtslage und seinen sonstigen Äusserungen. Darüber solltest Du mehr nachdenken.
Das wäre m.E. keinesfalls Laura´s Baustelle, Laura hätte ihn ja nicht "betrogen", sondern KM.
Wichtiger wäre m.E. wie sie mit dem dann "sozialen Vater" umgehen möchte ... bliebe er "ihr" Vater?
Grüßung
Marco
Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
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Ob ein Vorhaben gelingt, erfährst Du nicht durch Nachdenken sondern durch Handeln!
Wenn es nur um die innere Gewissheit geht, dann würde ich den Test "irgendwie" machen, egal ob der nun hinterher für weitere Schritte verwendbar ist oder nicht.
Wenn er biologisch dein Vater ist, dann nimmst Du das zur Kenntnis, wenn er nicht biologisch Dein Vater ist, dann musst Du in Dich gehen und Dir überlegen, wie Du mit dem Wissen umgehst. Ob Du dann weitere Schritte unternimmst oder nicht.
Ich denke, zu allererst würde ich ggf. auch mit der Mutter reden. Ihr vermitteln, dass Dich das seit der Trennung belastet und dass es Dir eine Hilfe wäre, wenn sie ehrlich zugibt, dass er möglicherweise nicht der Vater ist.
Ob da nun Fristen verstrichen sind oder nicht, würde ich jetzt erst mal völlig außen vor lassen, denn darum geht es doch gar nicht.
LG LBM
"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."
Ich bin in psychologischer Therapie... jetzt seit nem Jahr
Bevor ich den Schritt gegangen bin...
Und auch in der Zeit davor war es ihm wörtlich "zu umständlich" für mich da zu sein... da er in seinen Augen der ist ,der am schlimmsten von der Scheidung betroffen war und derjeniger der am meisten leidet.
Ich bin es einfach leid und ich kann das nicht mehr, gegen jemanden anzukämpfen und ihn davon zu überzeugen dass ich ein gutes Kind bin wenn er mir immer wieder wehtut und mich für Dinge verantwortlich macht für die ich nichts kann. Ich hab mich schließlich nicht gezeugt und daraufhin die Mutter geheiratet.
Mein vater ist sehr überlegt, sehr rational und erwartet das auch von mir. Er hat damals die Entscheidung getroffen meine Mutter zu heiraten und hat mich zu sienem Kind gemacht. Ich finde dafür muss er einstehen...
Aber das sind jetzt Emotionen, was das Recht sagt ist eben etwas anderes. Ich als Tochter möchte am Ende nicht noch mehr verlieren als das Vertrauen das ich jetzt schon nicht mehr in meine Eltern habe...
Moin Laura,
das ist menschlich ja alles verständlich. Darauf nimmt die Justiz aber keine Rücksicht; man kriegt keine Gummipunkte, weil man glaubt, man habe sich diese durch Leiden in der Vergangenheit verdient.
Wenn Du einen solchen Geist wie die Vaterschaftsfrage aus der Flasche lässt, liegt es nicht mehr allein in Deiner Entscheidung, was anschliessend damit geschieht. Ein Recht auf "Reset" oder "eigentlich wollte ich das alles nicht" gib es jedenfalls nicht.
Grüssles
Martin
PS: Unabhängig von genetischen Fragen: Wenn Menschen sich trennen, sind sie durchaus erfindungsreich darin, den jeweils anderen möglichst fies zu verletzen. Dazu gehören dann gerne Sätze wie "in Wirklichkeit habe ich Dich nie geliebt!"; "Du bist ein lausiger, einfallsloser Lover!"; "ich habe Dir meine Orgasmen immer nur vorgespielt!" oder eben auch "unser Kind ist gar nicht von Dir!". Man sollte das ohne weitere Prüfung nicht überbewerten.
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
Hallo Laura,
ich denke, dass die Vaterschaftsfrage eigentlich nicht wirklich Dein Problem ist. Es geht Deinem Vater letztlich auch nicht darum, aber er glaubt damit, dass er Deine Mutter geheiratet hat, Dich angenommen hat, Dich erzogen und 24 Jahre lang ernährt und gekleidet, dass das genug ist, und er für die Scheidung nichts kann.
Wie hier was ist, kann von uns keiner wissen, und letztlich führt es auch zu nichts.
Das einzige was Dir wirklich hilft ist, Dich abzunabeln und erwachsen zu sein, auf gleicher Höhe mit Deinen Eltern zu stehen und wenn es darauf ankommt eben auch zu gehen und dabei kein schlechtes Gewissen zu haben. Die Scheidung Deiner Eltern ist nicht Dein Problem, Du bist erwachsen, Du hast Dein Leben, Du bist aber auch nicht der Schiedsrichter, der zu beurteilen hat, wer denn nun woran Schuld ist.
VG Susi