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(@seleyne)
Schon was gesagt Registriert

Hallo!

Ich habe eine Frage.

Durch einen Vaterschaftstest wurde die Vaterschaft meines Verlobten zu einem Kind nachgewiesen. Die Kindesmutter verlangt nun Unterhalt von ihm, wobei sie Ihm das Umgangsrecht (das ihm gem BGB zusteht) versagt. Die Kindesmutter lebt mit ihrem neuen Freund zusammen, der Freund stand auch auf der Geburtsurkunde, jedoch laut Urteil des zust. AG ist er nicht der biologische Vater. Er hatte aber die Vaterschaft vor der Geburt des Kindes bereits anerkannt.
Zudem verdient mein Verlobter grade mal 800 Euro Netto, wenns hochkommt (Zeitarbeit)
Das Kind ist bereits ein Jahr alt, und mein Verlobter wurde weder über die Schwangerschaft noch über die Geburt informiert. Erst jetzt wo es um Unterhalt geht, wird er herangezogen.
Für mich sieht das so aus, als ob sie einfach nur mehr geld haben will und das nun auf dem Rücken von dem Kind ausgetragen wird.

Nun ist die Frage, eigendlich mehrere,:

- Ist die Vaterschaftsannerkennung durch die Feststellung der biologischen Vaterschaft unwirksam?
- Kann sie Unterhalt verlangen bzw wird mein Gehalt mit berechnet dabei? (wir leben seit fast einem Jahr zusammen)
- Darf sie ihm das Umgangsrecht einfach so verbieten??
- Kann er sich darauf berufen, dass er kein sozial-familiäres Verhältnis zu dem Kind hat?

Vielen Dank!!!!

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 29.06.2009 11:55
 Uli
(@Uli)

Nun ist die Frage, eigendlich mehrere,:

- Ist die Vaterschaftsannerkennung durch die Feststellung der biologischen Vaterschaft unwirksam?
- Kann sie Unterhalt verlangen bzw wird mein Gehalt mit berechnet dabei? (wir leben seit fast einem Jahr zusammen)
- Darf sie ihm das Umgangsrecht einfach so verbieten??
- Kann er sich darauf berufen, dass er kein sozial-familiäres Verhältnis zu dem Kind hat?

Hallo,

hat es denn bereits eine gerichtliche Entscheidung in der Sache gegeben, oder wurde der Test nur unter den Beteiligten durchgeführt?
Wenn die Vaterschaft offiziell geklärt wurde, müsste ja die Geburtsurkunde geändert worden sein. Dann ist dein Verlobter ganz klar Vater mit Rechten und Pflichten.

Er hat ein Recht auf Umgang (dass er sich im Zweifel gerichtlich erstreiten muss) und die Pflicht Unterhalt zu zahlen. Bei den Unterhaltverpflichtungen spielt Dein Einkommen keine Rolle, allerdings kann Deinem Verlobten eine Haushaltsersparnis angerechnet werden auf Grund eures Zusammenlebens.
Das "sozial-familiäre Verhältnis" interessiert in der ganzen Sache niemanden.

LG, Uli

AntwortZitat
Geschrieben : 29.06.2009 12:12
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo seleyne,

Ist die Vaterschaftsannerkennung durch die Feststellung der biologischen Vaterschaft unwirksam?

Wenn das gerichlich so festgestellt wurde und die Geburtsurkunde entsprechend geändert wurde, dann ja.

- Kann sie Unterhalt verlangen bzw wird mein Gehalt mit berechnet dabei? (wir leben seit fast einem Jahr zusammen)

Dem Kind steht Unterhalt durch den Vater zu, der Mutter Betreuungsunterhalt für 3 Jahre oder mehr. Grundsätzlich wird dein Einkommen dabei nicht berücksichtigt. Nur indirekt, das ihm durch das Zusammeleben der SB gekürzt werden kann.

Darf sie ihm das Umgangsrecht einfach so verbieten??

Nein es ist Recht von Kind und Vater. Sie kann es versuchen (und wird meist damit sogar durchkommen), aber in einem Gerichtsverfahren wird dem Vater meist der Mindestumgang zugesprochen.

- Kann er sich darauf berufen, dass er kein sozial-familiäres Verhältnis zu dem Kind hat?

Wobei in Bezug auf Umgang oder Unterhalt? Im bezug auf Unterhalt defintiv nein, in Bezug auf Umgang, das kann man ändern  😉

Zudem verdient mein Verlobter grade mal 800 Euro Netto, wenns hochkommt (Zeitarbeit)

Sein SB beträgt 900 €, allerdings unterliegt er der gesteigerten Erwerbsobliegenheit und muß somit alles unternehmen, um den Mindestunterhalt zahlen zu können.

Tina

Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 29.06.2009 12:16
(@pappasorglos)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Ist die Vaterschaftsannerkennung durch die Feststellung der biologischen Vaterschaft unwirksam?

Neuerdings ist das getrennt. Es gibt ein gerichtliches Verfahren zur Feststellung der Abstammung, das die Vaterschaft erstmal nicht berührt. Der rechtliche Vater kann sich dann immer noch überlegen (innerhalb von 2 Jahren), ob er anfechtet. Und es gibt nach wie vor die Anfechtung der Vaterschaft, dazu wird dann auch die Abstammung festgestellt. Du musst also schon sagen, was das für ein Verfahren war.

Kann sie Unterhalt verlangen bzw wird mein Gehalt mit berechnet dabei? (wir leben seit fast einem Jahr zusammen)

Die Tatsache des Zusammenlebens begründet eventuell eine Herabsetzung des Selbstbehalts.

Darf sie ihm das Umgangsrecht einfach so verbieten??

Einfach so nicht, aber praktisch kann sie ihm den Spass daran verderben.

Kann er sich darauf berufen, dass er kein sozial-familiäres Verhältnis zu dem Kind hat?

Nein.

AntwortZitat
Geschrieben : 29.06.2009 12:18
(@seleyne)
Schon was gesagt Registriert

Im anschreiben stand etwas wegen Klage auf Unterhalt und Festellung der Abstammung...

mein Verlobter muss morgen zur anhörung.

könnte es evtl im positivsten Fall auch sein, dass der neue seiner ex das Kind adoptieren will?? und dass er als echter vater das quasi bestätigen soll?? (das kam mir auch grade in den Sinn)  wobei das eher unwahrscheinlich ist, da sie auf jeden Fall unterhalt in voller Höhe für sich und das Kind haben will...für das kind ist klar, aber sie war meinem meinem Verlobten damals nur 2 monate zusammen, das rechtfertigt doch keinen Unterhaltsansprich für sie oder??

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 29.06.2009 12:25
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Eine Adoption wäre nur möglich, wenn sie KM mit ihren "Neuen" verheiratet wäre und diese Ehe ein paar jahre Bestand hätte, sowie eine enge Bindung zwischen Kind und Annehmenden vorhanden ist.

aber sie war meinem meinem Verlobten damals nur 2 monate zusammen, das rechtfertigt doch keinen Unterhaltsansprich für sie oder??

Und selsbt wenn es ein ONS gewesen wäre. Die ersten 3 jahre hat die KM Anspruch auf Betreuungunterhalt durch den Vater, da sie in dieser Zeit einen "finanzielle Schaden" erleided, da sie durch die Betreuung am arbeiten gehidnert ist. Ein Anspruch über diese 3 jahre hinaus würde sich ergeben, wenn es Gründe, die beim kind liegen gibt, das die KM dieses weiterhin in hohem Maße betreuen muß und nicht arbeiten gehen kann.

Tina

Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 29.06.2009 12:29
82Marco
(@82marco)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Servus Seleyne!
In diesem Zusammenhang und als Ergänzung zu Vorgeschriebenem kann ich Deinem Verlobten nur empfehlen, sofort bei Gericht die Vaterschaft mit allen Konsequenzen anzuerkennen (da diese offensichtich zweifelsfrei feststeht), sonst hätte er auch noch zusätzliche Gerichts- und Gutachterkosten in Höhe von ein paar Tausend Oyro zu tragen, wenns blöd läuft....

Grüße ausm Süden
Marco

Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
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Ob ein Vorhaben gelingt, erfährst Du nicht durch Nachdenken sondern durch Handeln!

AntwortZitat
Geschrieben : 29.06.2009 12:36
(@seleyne)
Schon was gesagt Registriert

das habe ich ihm auch schon gesagt, immerhin stehe ich ja voll und ganz hinter ihm...

er sieht nur nicht ein, für ein Kind zu bezahlen, das er niemals sehen wird, und das unter vortäuschen falscher tatsachen entstanden ist... (die KM hat zu jeder Zeit damals beteuert mit der Pille zu verhüten, wobei aber auch mein Verlobter nie verkehr ohne kondom mit ihr hatte)...

Sie hat auch dritten gegenüber verlauten lassen (was mir dann per zufall zu ohren kam), dass sie ihn mit absicht getäuscht hat, um ihn leiden zu lassen...sie wollte ihm sein Leben schwer machen, mit allen mitteln..

Mein Verlobter will dafür sorgen, dass er das Sorgerecht mit bekommt, und evtl sogar komplett, da die KM in der Vergangenheit wohl viel mit Drogen und Alkohol zu tun hatte, und auch Bekannte bestäütogen, dass sie mit dem Kind nicht zurecht kommt...könnte er da auch chancen haben??

Ist alles etwas sehr verworren...ich würde nur gerne über alle Möglichkeiten bescheid wissen, da der kleine ja nichts dafür kann und er ein möglichst ruhiges Leben führen soll....

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 29.06.2009 12:47
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Also sorry,

er will für das Kind eigentlich nicht zahlen, aber dann zumidenst das GSR oderdas ASR. Irgendwie unlogisch.

Nach derzeitigem Gesetzesstand kann er das GSR nur bekommen, wenn die KM dem zustimmt, oder u.U., wenn er längere Zeit mit dem Kind und der Mutter zusammengelebt hat , auch ohne deren Zustimmung.

Die Hürden an das ASR zu kommen sind recht hoch und für einen nichtehelichen Vater so gut wie nie zu überspringen. Dazu müßte das SR der KM komplett entzogen werden und da muß dann schon viel im Argen liegen und selbst dann, wird das Kind eher in eine Pflegefamilie kommen, als das das SR auf einen Vater übertragen wird, der keinerlei Bindung zum Kind hat.

Tina

Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

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Geschrieben : 29.06.2009 13:06
(@seleyne)
Schon was gesagt Registriert

er will nicht zahlen, wenn er das kind niemals sehen wird.....

sollte er zu dem kleinen kontakt bekommen würde er sich auch darum kümmern.. Kinder sind ihm mega wichtig...
Ich selbst war von ihm schwanger, hatte aber in der 3. woche ne fehlgeburt....er war am boden zerstört.

er weiß selbst wie es ist, nen miesen vater zu haben, der sich aus der verantwortung zieht...

wenn er mit dem Kind kontakt haben kann und ihn auch ab und zu mal zu uns holen darf wird er alles tun, um dem kleinen zu helfen.

aber nicht, wenn er nur als Goldesel missbraucht werden soll...

zumal die KM und ihr neuer einen wirklich nicht schlechten lebensstil pflegen....der neue kommt ja auch komplett für den kleinen auf...
mich würde nur interessieren, was ist, wenn er noch sämtliche vergünstigungen (kinderfreibetrag auf der LstK o.ä.) in Anspruch nimmt....

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 29.06.2009 13:11




 Uli
(@Uli)

er will nicht zahlen, wenn er das kind niemals sehen wird.....
...
zumal die KM und ihr neuer einen wirklich nicht schlechten lebensstil pflegen....der neue kommt ja auch komplett für den kleinen auf...
mich würde nur interessieren, was ist, wenn er noch sämtliche vergünstigungen (kinderfreibetrag auf der LstK o.ä.) in Anspruch nimmt....

Umgang und Unterhalt haben nix miteinander zu tun. Das ist zwar nicht immer leicht zu verstehen, ist aber so.

Der Neue kann Vergünstigungen aus dem Kind deines Verlobten nur ziehen, wenn er mit der KM verheiratet ist.

AntwortZitat
Geschrieben : 29.06.2009 13:15
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Ob er will oder nicht und welchen Lebenstil seine Ex und deren Partner pflegen ist völlig irrelevant. Auch sind Unterhalt und Umgang nicht miteinander verknüpft.

Das Kind kann sich nicht selbst versorgen. Deshalb hat es einen Anspruch ggü. beiden Elternteilen. Der eine erbringt eben laut Gesetz Bar-, der andere Betreuungsunterhalt.

Beim KU kann er das halbe Kindergeld abziehen, sofern er den Mindestunterhalt zahlt. Ebenso steht 0,5 kind auf seiner Lohnsteuerkarte. Falls der letzte Satz auf dem LG der KM gemünzt war könnte sie ihm ihre 0,5 Kind auf der Steuerkarte übertragen, sofern die beiden verheiratet wären.

Tina

Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 29.06.2009 13:20
82Marco
(@82marco)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

@Seleyne:

er will nicht zahlen, wenn er das kind niemals sehen wird.....

Spielt überhaupt keine Rolle, wenn das Gericht die Höhe des Unterhaltes festgelegt hat, wird er zahlen MÜSSEN. Tut er es nicht, folgt die Zwangsvollstreckung.

mich würde nur interessieren, was ist, wenn er noch sämtliche vergünstigungen (kinderfreibetrag auf der LstK o.ä.) in Anspruch nimmt....

Nach Feststellung der tatsächlichen Vaterschaft wird Dein Verlobter den hälftigen Freibetrag bekommen...

Unterm Strich:
Vater des Kindes ist offenbar Dein Verlobter, egal unter welchen Umständen es gezeugt wurde, er hat die Verantwortung für sein Handeln zu übernehmen, dazu hätte auch Verhütung gehört.
Ob und wie Dein Verlobter nun Umgang begehrt, bleibt ihm überlassen. KM darf ihm diesen Umgang nicht verwehren, da Umgang gleichermaßen ein Recht des Kindes und des nicht betreuenden Elternteiles ist.

Grüße
Marco

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AntwortZitat
Geschrieben : 29.06.2009 13:21
(@seleyne)
Schon was gesagt Registriert

kann sie denn den gesamten bisherigen Unterhalt einfordern?? Der kleine ist 1,5 jahre alt.

und wenn das möglich ist, kann mein Verlobter dann auch steuerliche vergünstigungen nachträglich wirksam machen??? Um daraus evtl den Unterhalt zahlen zu können??

Da mein verlobter ja maximal 800 euro netto im monat hat, würde doch so oder so die Unterhaltsvorschusskasse in Anspruch genommen werden oder nicht??

Er hat auch momentan keine Möglichkeit, einen besseren Job zu bekommen, er ist froh, dass seine firma ihn nicht wegrationalisiert...

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 29.06.2009 13:25
(@pappasorglos)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

kann sie denn den gesamten bisherigen Unterhalt einfordern?? Der kleine ist 1,5 jahre alt.

Sie nicht, wenn dann der Scheinvater. Und dann auch nicht, was der geleistet hat (sei es bar oder indirekt durch die gemeinsame Haushaltsführung), sondern nur was Dein LG hätte leisten können. Und das auch noch mit Härtefallklausel usw.

So wie Dein LG (oder Du?) momentan drauf ist, geht das furchtbar in die Hose. Dann hat er am Ende nicht nur viel Geld bezahlt, sondern auch jede Vetrauensgrundlage zerstört und verbrannte Erde hinterlassen.

Er soll einfach klar dokumentieren, dass er bereit ist, verantwortung zu übernehmen, und sich dabei nicht selbst widersprechen. Und Du solltest Dich am besten raushalten.

AntwortZitat
Geschrieben : 29.06.2009 13:47
 Uli
(@Uli)

Er soll einfach klar dokumentieren, dass er bereit ist, verantwortung zu übernehmen, und sich dabei nicht selbst widersprechen. Und Du solltest Dich am besten raushalten.

Hier ist es sicher angebracht noch einmal >> diese Linkempfehlung << zu geben.

AntwortZitat
Geschrieben : 29.06.2009 13:51
(@seleyne)
Schon was gesagt Registriert

mir geht das ganze einfach zu nah...

Und er wiederspricht sich nicht....

kann er eine väterliche beziehung zu dem kind aufbauen und ihn regelmäßig sehen und sich um ihn kümmern, ist er bereit zu zahlen.

er ist nur nicht bereit, sich als goldesel melken zu lassen.

und ich halte mich in sofern da raus, das ich am verfahren nicht beteiligt bin. mein verlobter muss da alleine durch. ich stehe ihm nur zur seite und ....aber dennoch betrifft die ganze schose auch mein Leben, also warum sollte ich mich da komplett raushalten??? Da wir dieses Jahr noch heiraten werden, habe ich ja wohl auch ein recht darauf, zu wissen, in welchem maße durch den kleinen unser leben beeinflusst wird und welche verpfichtungen auf mich als *stiefmutter* zu kommen...

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 29.06.2009 13:53
(@seleyne)
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danke für die Linkempfehlung.

Mein Verlobter hat mich darum gebeten, mal infos einzuholen, da er sich nicht mit dem Internet und so auskennt.
Auch sein schriftdeutsch ist nicht das beste...aus den anderen sachen halte ich mich ja heraus....
bin also nur hier um infos einzuholen...mit anwälten, ex-partnerinnen oder sowas habe ich keinen kontakt...will ich auch nicht...

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 29.06.2009 13:55
 Uli
(@Uli)

kann er eine väterliche beziehung zu dem kind aufbauen und ihn regelmäßig sehen und sich um ihn kümmern, ist er bereit zu zahlen.

er ist nur nicht bereit, sich als goldesel melken zu lassen.

Den Umgang wird er sich im Zweifel erstreiten müssen. Und selbst wenn ihm dies nicht gelingt, wird er zahlen müssen - ob er will oder nicht !!  Es könnte hifreich sein, sich dieses Umstandes schon jetzt bewußt zu sein.

AntwortZitat
Geschrieben : 29.06.2009 14:02
(@seleyne)
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das ist uns schon klar, aber er liegt mit seinem Verdienst unter der Mindestgrenze....wir knabbsen ja schon an allem um einigermaßen über die Runden zu kommen...
ich selbst bin nur azubi, verdiene daher auch nicht so viel....wenn die ihn nun zahlen lassen, egal was kommt, stehen wir hier vor dem Aus....wir müssen ja so schon jeden euro 10mal drehn bevor wir den ausgeben...

aber mal andersrum gefragt...muss mein Verlobter auch zahlen, wenn der neue der KM den kleinen adoptiert??

ich werd erstmal abwarten was mein Verlobter mir morgen berichtet wenn er wieder hier ist....dann weiß ich hoffentlich mehr....

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 29.06.2009 14:44




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