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Frage zum Thema Vaterschaft

 
(@dermagdeburger)
Schon was gesagt Registriert

Hallo,

weiss hier jemand ob es prinzipiell möglich ist, eine einmal abgegebene Vaterschaftsanerkennung wieder abzugeben, wenn eine dritte Person sich schriftlich dazu bereit erklärt an dieser Stelle die Vaterschaft neu anzuerkennen inkl. sämtlicher Pflichten wie Unterhalt usw. und der echte Vater dem zustimmt?

Danke schonmal

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 04.04.2005 10:34
(@papa-nico)
Nicht wegzudenken Registriert

Moin!

eine einmal abgegebene Vaterschaftsanerkennung wieder abzugeben

Deine Frage verwirrt ein wenig... Meinst du Adoption? Eine Adoption wäre sicher machbar, wenn alle zustimmen und sich einig sind. Nach den Hintergründen frage ich wohl besser nicht...

Tschau
Nico

Der eine wartet, daß die Zeit sich wandelt.
Der andere packt sie kräftig an - Und handelt.
(Dante)

AntwortZitat
Geschrieben : 04.04.2005 13:10
(@dermagdeburger)
Schon was gesagt Registriert

es ist offenbar für alle beteiligte das beste, da die km dem kv jeglichen umgang mit größtmöglichem einsatz zu verhindern versuchen wird. ausserdem lebt der kv 700km vom kind entfert, und hatte nie wirklich die chance auf umgang. der "neue vater" würde sämtliche verpflichtungen übernehmen usw. es ist mit sicherheit für das kind (15 monate) das allerbste. ich hab mich eh damit abgefunden, es nie wirklich zu sehen. und auf jahrelange rechtsstreits hab ich weder lust noch geld 🙁

also wie am besten vorgehen. muss der neue einen adoptionsantrag stellen, dem ich dann zustimmen muss oder wie läuft das ab?

vielen lieben dank schonmal.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 04.04.2005 13:28
DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin,

eine Vaterschaftsanerkennung kann nicht ohne gerichtliches Verfahren rückgängig gemacht werden.

Die Adoption kann durch den neuen LG und die KM beantragt werden. Du wirst dazu befragt werden und kannst zustimmen.

Ich hoffe, du kannst damit leben und die Vergangenheit holt dich nicht irgendwann einmal ein. Was es für das Kind bedeutet, will ich dir lieber nicht sagen.

DeepThought

Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!

AntwortZitat
Geschrieben : 04.04.2005 13:31
(@dermagdeburger)
Schon was gesagt Registriert

momentan muss ich auch damit leben, das ich kein kind habe. und es ist der wille der KM. da sich alle einig sind, kann ich auch damit leben, was die mutter dem kind bisher angetan hat, darüber will ich lieber nicht berichten (mir praktisch seit der geburt den umgang verwehrt usw.)

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 04.04.2005 13:39
(@papa-nico)
Nicht wegzudenken Registriert

Ich denke, du hast schon einiges gelesen. Du findest eine Vielzahl von Geschichten, die mit Umgangsverweigerung etc zu tun haben. Nur wenige sind nicht bereit, für ihre Rechte als Vater zu kämpfen. Überlege genau, was du tust!!!

momentan muss ich auch damit leben, das ich kein kind habe. und es ist der wille der KM. da sich alle einig sind

Es hört sich nicht danach an, als ob es dein Wille wäre! Die Frage stellt sich also, was DU willst und nicht andere! Oder bist du kein Vater...

Tschau
Nico

Der eine wartet, daß die Zeit sich wandelt.
Der andere packt sie kräftig an - Und handelt.
(Dante)

AntwortZitat
Geschrieben : 04.04.2005 14:35
(@dermagdeburger)
Schon was gesagt Registriert

ich renne ihr seit der geburt erfolglos hinterher, und bald ziehe ich sehr weit weg. ich kann natürlich alles aufgeben was ich habe und ihr den gefallen tun ihr weiter nachzurennen und auf gnade und milde zu hoffen, was ich nie ernten werde. desweiteren möchte ich mich hier nicht rechtfertigen, denn es war tatsächlich die KM die mir diesen vorsachlag unterbereitet hat, sondern lösungsansätze. kämpfen werde ich weiterhin, eine gerichtsverhandlung steht in einem monat ebenfalls an. aber wo soll das alles hinführen??

vielen dank

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 04.04.2005 14:47
(@papa-nico)
Nicht wegzudenken Registriert

was ich nie ernten werde

Weißt das genau?
Wenn du also kämpfen willst, warum gibst du deine sicheren Rechte ab. Ich könnte - sofern ich wollte - noch nicht einmal ein Strategie daraus erkennen. Du willst kämpfen und doch gibst du freiwillig den größten Triumph aus der Hand.

Du hast doch Recht auf Umgang. Anstatt also zum Gericht zu rennen und die Adoption o.ä. dort zu bezahlen würde ich auch dorthin gehen, aber um den Umgang einklagen!

Mit dem Weg, den du da gehen willst, lenkst du dich selbst in eine Sackgasse. Dann gibt es kein Zurück mehr. Dann ist dir nicht mehr geholfen!!! (Sorry, für meine direkten Worte)

Der eine wartet, daß die Zeit sich wandelt.
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(Dante)

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Geschrieben : 04.04.2005 14:55
(@jensb2001)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hey!

Ob das nun wirklich so die pralle Idee ist mit der Adoption ist wirklich so eine Sache ...

Aber überlege dennoch grad etwas anderes..

Wie sieht das denn aus wenn er sein Kind zur Adoption freigibt .. steht im dann nicht dennoch ein Besuchsrecht zu, bzw kann er sich das nicht auch einräumen lassen ..

Weiß nicht ob dem so ist.. aber denkbar wäre es ..ob es nur allerdings das absolute Perfekte wäre, für alle Beteiligten, auch für das kind, ist ne andere Sache ..

Gruß
Jens

AntwortZitat
Geschrieben : 04.04.2005 18:42
(@dermagdeburger)
Schon was gesagt Registriert

Als Aussenstehender hat man natürlich keine ahnung wie die ganze Geschichte wirklich aussieht und wie hoch die Scheisse (sorry) schon steht. und eigentlich wollte ich auch keine belehrungen sondern einfach nur Infos, wie man vorzugehen hat. ich habe soeben beim entspr. Jugendamt angerufen, dort sagte man mir, das die KM erst ihren Freund heiraten muss, damit dieser einen Antrag auf Stiefvateradoption stellen kann.

Kann mir evtl. noch jemand Tips geben?

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 04.04.2005 18:49




(@papa-nico)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo, Du Magdeburger!

Sicher wollte dir hier keiner zu nahe tretten! Wie ich schon schrieb, wirst du deine Gründe haben, nur möchte ich, dass du vorher genau überlegt hast, was du entscheidest. Ist eben eine Lebensentscheidung, die du mit deinem Gewissen für den Rrest deines Lebens zu vereinbaren hast.

Du könntest zwar das Sorgerecht abgeben, würde dich aber wohl nicht weiter bringen. Ich bin mir nicht sicher, ob das ASR ihrerseits für deine Thematik aussreichen würde...

Tschau
Nico

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(Dante)

AntwortZitat
Geschrieben : 04.04.2005 19:03
(@dermagdeburger)
Schon was gesagt Registriert

Hallo, Du Magdeburger!

Sicher wollte dir hier keiner zu nahe tretten! Wie ich schon schrieb, wirst du deine Gründe haben, nur möchte ich, dass du vorher genau überlegt hast, was du entscheidest. Ist eben eine Lebensentscheidung, die du mit deinem Gewissen für den Rrest deines Lebens zu vereinbaren hast.

Du könntest zwar das Sorgerecht abgeben, würde dich aber wohl nicht weiter bringen. Ich bin mir nicht sicher, ob das ASR ihrerseits für deine Thematik aussreichen würde...

Tschau
Nico

danke, ich habe nichtmal ein sorgerecht, geschweige denn vernünftigen umgang zu dem kind. ich habe NICHTS, ausser unterhaltsrechnungen....

was sich auch nie ändern wird... wenn wir nicht so verfahren.

danke für die hilfen. ich habe es mir auch sehr gut überlegt.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 04.04.2005 19:09
(@papa-nico)
Nicht wegzudenken Registriert

Ach so, du hast kein Sorgerecht... Dann stehen deine Chancen nun wirklich nicht sehr gut. Aber trotzdem hättest du das Recht auf den Umgang! Hast immerhin die Vaterschaft anerkannt! Gestatte mir deshalb die Frage, ob du schon einmal geklärt hast, ob eine Umgangsklage Erfolg hätte.

Nico

Der eine wartet, daß die Zeit sich wandelt.
Der andere packt sie kräftig an - Und handelt.
(Dante)

AntwortZitat
Geschrieben : 04.04.2005 19:14
(@dermagdeburger)
Schon was gesagt Registriert

ich würde der ganzen geschichte ja zustimmen und wollte daher ja nur den ablauf in erfahrung bringen. beim familiengericht wird mein antrag auf umgang im mai verhandelt. anwälte wollen sich das nicht antuen, ausserdem habe ich kein geld für anwälte. ich weiss nicht ob der antrag erfolg haben wird. ich denke mal ja, aber was soll das ganze bringen? schade um das kind, jedoch bin ich es leid, der arsch zu sein.... deshalb diese idee

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 04.04.2005 19:18
(@papa-nico)
Nicht wegzudenken Registriert

Ich denke, aus deinen letzten Sätzen ist mehr zu machen und es ist gut so, dass wir hier mal drüber diskutieren.

anwälte wollen sich das nicht antuen, ausserdem habe ich kein geld für anwälte

Wer kein Geld für Anwälte hat, holt sich einen Beratungsschein beim AG. Auch PKH wird oftmal gewährt, wenn die eigene Kasse es nicht zuläßt. Also den finanziellen Part wollen wir damit erschlagen, oder? Und folglich wird auch ein Anwalt mitziehen, wenn er sein Honorar gesichert sieht. Die Prozesse beim Thema Umgang sind vielleicht nicht die angenehmsten Arbeiten eines Anwaltes, aber sie verdienen dabei nicht schlecht!

Mit ist auch klar, dass man diese Streitigkeiten immer auf dem Rücken der Kinder austrägt. Dann wäre es dein guter Vorsatz, es besser zu machen, wenn du selbst es schon erkannt hast. Ein Pluspunkt für dich als Vater!

Ich bin nicht wirklich überzeugt, dass dieser Ausweg (so nenne ich es mal) dein Wille ist!

Nico

Der eine wartet, daß die Zeit sich wandelt.
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(Dante)

AntwortZitat
Geschrieben : 04.04.2005 19:25
(@jensb2001)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hey

Also ich glaub belehren will dich hier niemand..

Und auch @PapaNico`s Gedanken sich nicht "dumm" !

Denke wirklich genau drüber nach .. auch für die Zukunft, denn ein zurück gibt es wirklich dann nicht mehr ..

Und die ganze Sache klingt mir doch bei euch sehr unausgegoren ..
Warum will dieser andere Mann denn die Vaterschaft anerkennen .. ??

Und auch wenn du dir keinen Anwalt leisten kannst, könnte es evtl. sein das du dir den "leisten" kannst über Beratungshilfe und Prozesskostenhilfe .. das hängt von deinem Einkommen ab, ob dir das zusteht ..
Hast du bisher überhaupt einen RA der dich vertritt???

Und auch wenn wir das von aussen wirklich schwerlich beurteilen können .. solltest du dir das wirklich gründlich überlegen ob du das so willst ..

Wie gesagt, weiß nicht genau wie es aussieht wenn eine Adoption stattgefunden hat ob du dann Besuchsrecht automatisch hast oder eben nicht ..

Wobei ich mich auch weiter frage ob die beiden wirklich verheirate sein müssen .. hm ..aber ich glaub schon .. sich bin ich mir jetzt im Moment nicht ..
Dennoch scheint das auf allen Seiten bisher nicht wirklich durchdacht zu sein ...

Bedenkt bitte auch was ihr dem Kind antut auf dauer ..

Und wenn es evtl. derzeit so aussieht das du nicht KU zahlen kannst .. kann es doch auch evtl. sein das du aufgrund geringen Einkommens gar nicht zahlen mußt im Moment ..

Weiß nicht ob das alles wirklich so eine Lösung ist...

Und es erweckt den Anschein als wenn es alles sehr über das Knie gebrochen wird ..

Gruß
Jens

AntwortZitat
Geschrieben : 04.04.2005 19:37