Hallo,
benötige hier mal eure Hilfe, in meinem Umfeld spielt sich folgender Fall ab:
Mein Freund war mit seiner damaligen Freundin erst kurz zusammen als sie schwanger wurde, er sagte jedoch damals, dass es seine Tochter sei und erkannte die Vaterschaft an. Bevor die Beziehung zerbrach kam noch ein Sohn zur Welt, wo er bereits nach der Trennung Zweifel hatte ob es sein Kind sei.
Nun ca. 5 Jahre später als es um die Erhöhung des Unterhaltes ging (er zahlte immer nur einen Minimalbetrag) forderte er einen Vaterschaftstest ein und siehe da die Tochter (wo er die Vaterschaft anerkannt hatte) ist nicht sein leibliches Kind, der Sohn allerdings schon.
Kommt er aus der anerkannten Vaterschaft wieder heraus? Wenn ja, wie? Sein RA meinte die Mutter solle aussagen, dass sie ihn trotz des Wissens, dass er nicht der Vater sei die Vaterschaftsanerkennung habe unterschreiben lassen. Sie weigert sich natürlich, da es nicht so war.
Vielen Dank für Eure Hilfe
Gruss THeo
Hallo Theo,
Dein Freund muss innerhalb von zwei Jahren, nachdem er von der Tatsache, nicht der Vater zu sein erfahren hat, Klage einreichen, soweit ich weiß.
Mich wundert nur, dass der Anwalt das nicht besser weiß??? War der Vaterschaftstest nicht offiziell?
LG Lausebackesmama
"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."
Hallo Theo,
aus einer anerkannten Vaterschaft wieder herauszukommen ist gar nicht so einfach.
Die Frage ist, ob dieser Vaterschaftstest irgendeine Beweiskraft hat. War er im Einverständnis mit der Kindsmutter, war er vom Gericht angeordnet oder ein privater/heimlicher.
Du schreibst, an der Vaterschaft des ersten Kindes hätte er nicht gezweifelt udn hier liegt der Hase im Pfeffer, es kann sein, dass ein Richter die mögliche Klage, da hat Lausebackesmama völlig recht, abweist, da er ja nie Zweifel hatte udn das Gutachten nicht anerkennt.
Dies wird leider sehr vom Richter abhängen.
Ich kenne eine Fall, da hat es funktioniert , aber auch ein Urteil, da mußte der Nicht-Kindsvater trotz Gutachtens weiterzahlen, da er ja vorher keine Zweifel hattte und das Gutachten später dann nicht ausreichten um die zweifel zu begründen. (Begründung des Gerichts)
Da hilft nur eines: eine guten Anwalt suchen udnetwas Glück haben mit dem Richter
p.s. den Anwalt, den er aufgesucht hat, bitte in der pfeife rauchen ;-)) und wechseln
[Editiert am 27/2/2006 von traeumerin]
Hallo,
neeeee ich meine das anders: Von dem Moment an, wo er begründeten Verdacht hat (so heißt das glaube ich) hat er zwei Jahre lang Zeit, die Vaterschaft anzufechten.
Also Anwalt wechseln, denn das steht meines Erachtens im BGB und das sollte ein Anwalt schon kennen.
LG Lausebackesmama
"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."
Hallo lausebackesmama!!
Ich weiß schon wie du das meinst, aber in dem von mir genannten urteil, hatte der mann die vaterschaft anerkannt, nach einigen jahren, ich glaube auch so ungefähr 5 oder 6, kamen ihm zweifel und er führte ein gutachten durch, das gericht sagte, anfänglich seinen keine zweifel dagewesen, nur auf grund der tatsache des unterhaltes, das spätere gutachten würde nicht genügen um die zweifel zu begründen, auch wenn er nicht der vater sei, vielleicht finde ich auch noch irgendwo das originalurteil!!
jedenfalls mußte der den unterhalt weiterzahlen, weil nicht genügend große zweifel vorhanden gewesen wären!!
das problem war, die frau konnte oder wollte nicht den richtigen erzeuger nennen und der unterhalt wäre dem staat anheim gefallen...besser einen zahlenden nichtvater als keinen zahler!!
hoffe, das kommt jetzt besser rüber
allerdings betrachte ich das ganze so wie du: anwalt wechseln und versuchen
Hallo Ihr
Da findet sich wohl etwas genaues darüber.
Ich würde es vielleicht anders begründen, warum der Verdacht erst jetzt besteht, da das mit dem Unterhalt als Begründung nicht ging.
Ich würde begründen das die Kinder so unterschiedlich aussehen, so das dir erst bei den heranwachsenden Kindern der Zweifel kam das eines nicht von ihm sein kann.
Ich würde sagen vorher ist der gravierende Unterschied nie so sehr aufgefallen. Natürlich muss er angeben das er erst seit Kurzem diesen Verdacht hegt.
Gruß Alexa
Beurteile einen Menschen nie nach seinem Lächeln.... manche Lachen nur um nicht weinen zu müssen.
Moin,
von meiner Seite der Hinweis auf einige Urteile zum Thema (>hier<).
Ich würde begründen das die Kinder so unterschiedlich aussehen,
Ich bin kein Fachmann für Vererbungslehre. Hingegen ist das Aussehen nicht als Anfangsverdacht ausreichend.
Natürlich muss er angeben das er erst seit Kurzem diesen Verdacht hegt.
Das wird wohl kaum ausreichen. Es müssen konkrete Verdachtsmomente angebracht werden. Nach dem Motto: "Wo ich grad mal in Ruhe drüber nachdenke, fällt mir ein, dass..." reicht nicht aus."
Immer dran denken, dass auch Mütterschutz in den Gerichtssäälen betrieben wird. Zudem fällt ein KU-Zahler weg, wenn's sich denn bestätigt. Das alles kostet den Staat Geld und das will er nicht.
DeepThought
Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!