DNA-Probe unauffäll...
 
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DNA-Probe unauffällig nehmen, wenn KM immer zugegen?

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(@schattenpaps)
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Hallo,

ich habe mal das Verhalten meiner Exe der letzten Wochen bewertet und zum Anlass genommen, einen privaten Vaterschaftstest zu machen. Natürlich im Rahmen der Rechtslage (GSR). Allerdings wird sich die DNA-Probe als schwierig erweisen, da sie beim Umgang immer zugegen ist, und ich das aus strategischen Gründen die kommenden 4-5 Wochen nicht mit Gewalt ändern will.

Ich weiß derzeit nicht, wie ich das durchführen soll, denn ein unbemerkter Abstrich ist derzeit zu heikel. Ich könnte ja auch einen Schnulli o.ä. einschicken, aber das ist auch zu auffällig. Ich kann ja nicht die Zahnbürste klauen. Haare ausruppen kommt für mich überhaupt nicht in Frage, der Moment der DNA-Proben-Abnahme ist so schon herzzerreißend genug, wenn der Kleine mich mit seinen lieben, treuen Augen dabei anblickt.

Ferner hat sie in ihrem Wahn schon des öfteren meine Sachen (Jacke oder Tasche) durchwühlt. Wenn sie da die Röhrchen finden würde - oje - diese Eskalation muss ich nicht unbedingt haben. Nun denke ich, ich muss einfach noch ein paar Wochen Geduld haben, bis ich endlich mal mit dem Kleinen alleine spazieren gehen kann. Oder hat jemand eine glänzende Idee, für die ich alleine grad den Kopf nicht frei habe? Wie habt ihr das gemacht?

Ein Kind zu lehren, nicht auf eine Raupe zu treten,
ist ebenso wichtig für das Kind wie für die Raupe.
(Bradley Miller)

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 02.04.2010 04:25
(@oldie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi

Die dt. Labore sind angewiesen, nur mit Einverständnis beider ET (bei Minderjährigkeit des Kindes) eine Untersuchung durchzuführen. Warum das so gesetzl. geregelt wurde? Da haben wohl einige Leute Angst - Angst vor der Selbstbestimmung, vor dem Verlustiggehen von Einnahmequellen, vor der Veränderung im gesellschaftl. Leben. Halt konservatives Denken. Eine genetische. Vaterschaftsanalyse ohne dem Einverständnis des 2.ET ist somit nur noch im Ausland möglich. Nur mal so als Hinweis. 😉

Und wenn Du das Zeug am Leibe trägst wird Madam wohl kaum auf die Idee kommen, Dich zu vergewohltätigen. Machs doch nicht so kompliziert.

Gruss oldie

Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.

AntwortZitat
Geschrieben : 02.04.2010 16:02
(@milan)
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Moin!

Schminck´ Dir das lieber ganz schnell wieder ab. Machst Du einen heimlichen Vaterschaftstest und Exe bekommt davon Wind, dann kann sie Dir in BRD dafür die Hölle unterm Allerwertesten bereiten. Gib ihr nicht eine solche Vorlage...

Greetz,
Milan

AntwortZitat
Geschrieben : 02.04.2010 20:29
(@pappasorglos)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Eine genetische. Vaterschaftsanalyse ohne dem Einverständnis des 2.ET ist somit nur noch im Ausland möglich.

Dir als "oldi" verzeih ich das mal, denn das neue Gesetz ist von 2008, hast Du vielleicht noch nicht gesehen:

http://dejure.org/gesetze/BGB/1598a.html

Stimmt also nicht, was Du sagst.

AntwortZitat
Geschrieben : 02.04.2010 22:59
(@schattendad)
Rege dabei Registriert

Wenn du dir sicher bist, dann ein Anfechtungsverfahren anstreben und es ausstreiten vor den Familiengericht, wenn du es nicht weisst oder dir ned sicher bist, dann überlege es dir, denn der KM so etwas mitzteilen macht dir das leben zur Hölle inbesondere wenn du WIRKLICH der Vater  dann bist.

Ich musste mich mit meiner Beistandschaft knappe 2 1/2 Monate rumstreiten wegen der Durchführung von einem rechtskomformen Abstammungsgutachten weil die KM es ablehnte mir Ihre Adresse mitzuteilen und das JU dazu ned verpflichtet sind,  han Ihnen gedroht meine Bemühungen einzustellen, weil sie keine Kooperation zeigen und mir das Meldeamt  keine Auskunft erteilte, auch weil ich es ablehnte das die SG aus dem  Jugendamt den Test vornehmen wollte ( Mundschleimhaut ), da rechtskomformes Abstammungsgutachten, muss es ein Arzt durchführen und auch dokumentieren!

Vorteil ist, dass ein rechtskonformes Gutachten nicht mehr außen vor bleibt oder von einem Richter abgelehnt werden kann wie es bei einen "einfachen Mundschleimhautabstrich" ist, da eine zufällige genetische Konterminierung vollständig ausgeschlossen ist!

Nachteil:  Beide müssen einwillligen, Einwilligung muss dem Labor vorliegen Probekits werden an die Ärzte gesendet sowie Material zur Dokumentation, es kostet Geld so um die 6ß߀ damit kannste in etwa rechnen. Wenn du der atsächliche Vater bist is die KM meistens nimmer gut auf dich zu sprechen, wegen Vertrauensbruch ect.

Wie gesagt ist zu überlegen und abzuwägen!! 

Einst waren wir ein Land der Denker und Dichter, heute nur noch ein armes Land regiert durch umfähige Lenker und unterstützt durch deren Richter.

AntwortZitat
Geschrieben : 02.04.2010 23:49
(@oldie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Stimmt also nicht, was Du sagst.

Relativ. Ich bezog mich lediglich auf die Änderung des neuen Gendiagnostikgesetzes, welches zum 01.02.2010. in Kraft trat. Die prägnanten "Neuerungen" können in >>Pressemitteilungen<< überschaubar gesichtet werden (s. 3.Abschnitt). Danach ändert sich was für die Labore in den Vorschriften und damit auch für deren "Kunden"- den rechtlichen Anspruch für 2000€ aufwärts auf Überprüfung der Abstammung gemäß BGB habe ich nicht erwähnt. 🙂

Gruss oldie

Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.

AntwortZitat
Geschrieben : 03.04.2010 15:30
(@schattenpaps)
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Vielen Dank für die aufhellenden Antworten. Nun habe ich mal versucht, mich aufgrund eurer Beiträge ein wenig schlauer zu machen. Allerdings ist es schwierig, eindeutige Antworten zu erlangen, denn die Rechtslage ist aufgrund der schwammigen Formulierungen des Gendiagnostikgesetz nicht ganz eindeutig. Der Gesetzestext spricht davon dass "der Vertreter" einzuwilligen hat, nicht aber von "alle Sorgeberechtigten" bzw. "alle Vertreter".

Die dt. Labore sind angewiesen, nur mit Einverständnis beider ET (bei Minderjährigkeit des Kindes) eine Untersuchung durchzuführen.

Weißt du auch, wer Labore dazu angewiesen hat? Ich habe mal zu zwei Laboren Kontakt aufgenommen. In einem habe ich zur Antwort bekommen "Es müssen Unterschriften der Sorge-/ Erziehungsberechtigten vorliegen. Also auch noch ein wenig schwammig. Im Aufklärungsformular dieses Labors steht dann nach Ort, Datum:

- Unterschrift vermuteter Vater (bzw. gesetzler Vertreter)
- Unterschrift Kind (bzw. gesetzlicher Vertreter)
- Unterschrift Mutter, sofern am Test beteiligt (bzw. gesetzlicher Vertreter
( http://www.kuckuckskinder.org/images/auftragsformular.pdf) Also auch hier keine eindeutige Sprachregelung.

Das andere Labor sagt klipp und klar, sie akzeptieren nur Aufträge, wenn Mutter UND Vater unterschrieben und somit ihr Einverständnis gegeben haben. Dies sei nach rechtlicher Beratung im Labor so beschlossen worden und gilt mind. bis zum Zeitpunkt anders lautender BGH-Urteile. Klare Aussage.

Vermutlich wird es noch Labore geben, die das nicht so eindeutig geregelt haben. Dann allerdings wohl auf Verantwortung des einreichenden Vaters, da er evt. strafrechtlich verfolgt werden könnte.

Wenn du dir sicher bist, dann ein Anfechtungsverfahren anstreben und es ausstreiten vor den Familiengericht (...) Wenn du der atsächliche Vater bist is die KM meistens nimmer gut auf dich zu sprechen, wegen Vertrauensbruch ect.

Tja - wie kann ich ohne Test sicher sein...

Ein Kind zu lehren, nicht auf eine Raupe zu treten,
ist ebenso wichtig für das Kind wie für die Raupe.
(Bradley Miller)

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 06.04.2010 20:35
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin,

Vermutlich wird es noch Labore geben, die das nicht so eindeutig geregelt haben. Dann allerdings wohl auf Verantwortung des einreichenden Vaters, da er evt. strafrechtlich verfolgt werden könnte.

ja, wenn der Vater triumphierend mit einem Testergebnis herumwedelt, das er juristisch gar nicht haben dürfte, ist das sicher so: Dann hat er sich offiziell gesetzeswidrig verhalten - mal abgesehen davon, dass private VS-Tests sowieso nicht gerichtsverwertbar sind; auch nicht die aus unserem Nachbarland Österreich... 😉

Wenn er diesen Test allerdings nur für sich allein macht und das Ergebnis, das seine Vaterschaft verneint, strikt für sich behält (und das bedeutet wirklich: Klappe halten, auch innerhalb des eigenen Dunstkreises), kann er eine gerichtliche Vaterschaftsfeststellung beantragen, die er eben "irgendwie" begründet ("ich hatte als Kind Mumps", "meine Spermien sind lahm", "Kind ist blond, aber in meiner Verwandtschaft gibt es keine Blonden" etc.). Die Kosten eines negativen gerichtlichen Vaterschaftstests (roundabout 2.000 EUR) bezahlt dann übrigens der, der verliert.

Grüssles
Martin

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 06.04.2010 20:45
(@schattenpaps)
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Wenn er diesen Test allerdings nur für sich allein macht und das Ergebnis, das seine Vaterschaft verneint, strikt für sich behält (und das bedeutet wirklich: Klappe halten, auch innerhalb des eigenen Dunstkreises), kann er eine gerichtliche Vaterschaftsfeststellung beantragen, die er eben "irgendwie" begründet ("ich hatte als Kind Mumps", "meine Spermien sind lahm", "Kind ist blond, aber in meiner Verwandtschaft gibt es keine Blonden" etc.). Die Kosten eines negativen gerichtlichen Vaterschaftstests (roundabout 2.000 EUR) bezahlt dann übrigens der, der verliert.

Genau das würde ich demjenigen auch empfehlen :cow:

Ein Kind zu lehren, nicht auf eine Raupe zu treten,
ist ebenso wichtig für das Kind wie für die Raupe.
(Bradley Miller)

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 06.04.2010 20:53
 Uli
(@Uli)

Vielen Dank für die aufhellenden Antworten. Nun habe ich mal versucht, mich aufgrund eurer Beiträge ein wenig schlauer zu machen. Allerdings ist es schwierig, eindeutige Antworten zu erlangen, denn die Rechtslage ist aufgrund der schwammigen Formulierungen des Gendiagnostikgesetz nicht ganz eindeutig. Der Gesetzestext spricht davon dass "der Vertreter" einzuwilligen hat, nicht aber von "alle Sorgeberechtigten" bzw. "alle Vertreter".
Weißt du auch, wer Labore dazu angewiesen hat? Ich habe mal zu zwei Laboren Kontakt aufgenommen. In einem habe ich zur Antwort bekommen "Es müssen Unterschriften der Sorge-/ Erziehungsberechtigten vorliegen. Also auch noch ein wenig schwammig. Im Aufklärungsformular dieses Labors steht dann nach Ort, Datum:

Die Formulierungen sind zum Teil in der Tat schwammig. Aus diesem Grunde gibt es Komissionen, die mit Auslegung beschäftigt sind.

Das andere Labor sagt klipp und klar, sie akzeptieren nur Aufträge, wenn Mutter UND Vater unterschrieben und somit ihr Einverständnis gegeben haben. Dies sei nach rechtlicher Beratung im Labor so beschlossen worden und gilt mind. bis zum Zeitpunkt anders lautender BGH-Urteile. Klare Aussage.

Damit sind sie gut beraten.

Vermutlich wird es noch Labore geben, die das nicht so eindeutig geregelt haben. Dann allerdings wohl auf Verantwortung des einreichenden Vaters, da er evt. strafrechtlich verfolgt werden könnte.

Falsch, das Labor ist hier in der Pflicht.

Das neue Gendiagnostikgestz ist mein täglicher Begleiter und kostet mich/uns Einiges an täglichen Telefonaten, denn nix Unterschrift - nix Untersuchung!

Gruß, Uli

AntwortZitat
Geschrieben : 06.04.2010 22:14




(@marad)
Schon was gesagt Registriert

Wenn die KM Ihre Einwilligung in eine genetische Untersuchung zur Klärung der leiblichen Abstammung nicht gibt, dann kann doch das Familiengericht die nicht gegebene Einwilligung ersetzten.!? § 1598a Punkt 2 http://dejure.org/gesetze/BGB/1598a.html

Ich verstehe das so. Weigert sich die KM, so kann sie gerichtlich zur Mitwirkung gezwungen werden. Jedenfalls so deute ich das am 01.04.2008 in Kraft getretene Gesetz (§ 1598 a BGB).

Korrigiert mich bitte wenn ich falsch liege.

AntwortZitat
Geschrieben : 18.12.2010 20:34
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin Marad,

das letzte Posting dieses Threads ist reichlich ein halbes Jahr alt; die Diskussion des Fragestellers hat sich wohl erledigt.

Grüssles
Martin

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 18.12.2010 20:56
(@marad)
Schon was gesagt Registriert

Hallo Martin,

ja sicher, davon kann man ausgehen. Dennoch würde mich Interessieren ob ich richtig liege.  😉

Gruß Marco

AntwortZitat
Geschrieben : 18.12.2010 21:01
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Ja, theoretisch ist der Weg über das Gericht möglich und damit der ZWang der unwilligen KM.

Hat nur 2 Nachteile: Dem Vater entstehen dadurch weiter Kosten, nämlich die für RA und Gericht. Sollte er dann sich als biologischer Vater erweisen, dann zahlt er auch noch die Gutachtenkosten und die belaufen sich bei einem gerichtlich bestellten Gutachten auf ca. 2.000-3.000 €.

Der andere Nachteil, wenn die KM behauptet er hätte schon vor 2 oder mehr Jahren Zweifel gehabt, dann wird das Gericht ein solches Gutachten ablehnen, wenn er nichts anderes beweisen kann. Damit ist ihm dann aber auch der Weg einer Vaterschaftsklage verwehrt, sollte sich dann doch irgendwann herausstellen ,das er nicht der Vater ist.

Gruß Tina

Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 18.12.2010 21:12
(@marad)
Schon was gesagt Registriert

Hallo Tina, ich habe angenommen, man stellt einen formlosen Antrag beim Familiengericht und bei Nichtzustimmung der KM ergeht ein gerichtlicher Beschluß. Anschließend werden von Vater-Mutter-Kind bei einem Artzt oder in einem Labor die Proben entnommen.

Da kämen ja insgesamt ca. 4000,00 EUR an Kosten auf den KV zu. Besteht wirklich Anwaltspflicht?

Gruß Marco

AntwortZitat
Geschrieben : 18.12.2010 21:19
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hi,

RA braucht er evtl. nicht. Aber es ergeht nicht so einfach ein Beschluß. Dazu wird es dann eine Anhörung geben, bei dem beide Parteien dem RIchter erklären, warum ein Vaterschaftstest gemacht werden soll oder warum nicht

Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 18.12.2010 21:27
(@marad)
Schon was gesagt Registriert

Wenn es Labore gibt wie z.B. http://www.galantos.de, die die Tests für Gerichte erstellen, warum wird dann von Gericht ein Gutachter bestellt. Das entbehrt sich meiner Logik.

Gruß Marco

AntwortZitat
Geschrieben : 18.12.2010 21:33
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin,

Wenn es Labore gibt wie z.B. http://www.galantos.de, die die Tests für Gerichte erstellen, warum wird dann von Gericht ein Gutachter bestellt. Das entbehrt sich meiner Logik.

weil nur dann das Ergebnis "amtlich" ist. Das Ergebnis einer privaten Beauftragung eines solchen Labors kann mit ein paar Tricks bei Probenentnahme und -versand leicht getürkt werden. Und die Folgekosten in Form von Unterhaltszahlungen erreichen leicht den Wert eines Einfamilienhauses.

Da nicht dem Gericht Kosten entstehen, sondern den Verfahrensbeteiligten, ist daran auch nichts "unlogisch". Ein Gericht ist ja nicht gezwungen, den kostengünstigsten Weg zu wählen.

Grüssles
Martin

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 18.12.2010 21:55
(@marad)
Schon was gesagt Registriert

Ja Martin, das leuchtet dann ein.  😉

Allerdings, wie kann man ein Gerichtsverwertbaren Test über den Arzt faken?

Gruß Marco

AntwortZitat
Geschrieben : 18.12.2010 22:16
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Allerdings, wie kann man ein Gerichtsverwertbaren Test über den Arzt faken?

vielleicht, weil man den Arzt kennt und der einem zufällig noch einen Gefallen schuldet? Oder weil der Doc die 500 EUR gut brauchen kann, die sein Kunde gerade zufällig übrig hat? Auch Ärzte sind keine unfehlbaren Heiligen.

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 19.12.2010 00:10




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