Hallo @all,
ich würde mich sehr freuen, wenn ihr mir weiterhelfen könntet in meiner Unwissenheit 🙂
Ich lebe seit einiger Zeit mit einer Frau und Ihrer 8-jährigen Tochter zusammen.
Wir wollen Ende des Jahres heiraten.
Das Kind ist nicht von mir, der biologische Vater kümmert sich mal mehr mal weniger um die Kleine.
In der Geburtsurkunde der Kleinen steht als Vater "unbekannt".
Wir möchten gerne, dass wir auch nach außen hin "eine" Familie sind.
Kann ich die Tochter meiner Frau einfach so adoptieren, wir läuft das ab, wer muß zustimmen?
Besteht auch eine andere Möglichkeit? Also z.B. Könnte ich die Vaterschaft einfach so beim JA anerkennen, obwohl ich nicht der biologische Vater bin?
Oder wird unser Mädchen durch unsere Heirat automatische meine Tochter?
Ihr shet ich habe absolut keinen Plan.
Bitte helft mir.
Vielen Dank im voraus
U.B.
Hier gilt wahrscheinlich: Wo kein Kläger, da kein Richter.
Du kannst die Vaterschaft beim JA anerkennen. Die Mutter wird sich wahrscheinlich ja nicht dagegen streben.
ABER das würde ich nur tun, wenn:
1. zuvor ein GEMEINSAMES Sorgerecht abgestimmt ist - und
2. klar ist, dass nicht Unterhaltsschulden lauern (Es gibt auch Väter die eher nicht 'unbekannte' sondern nichtsolvent sind)
3. Du Dir im Klaren darüber bist, dass Du das Kind nun nicht irgendwann zurückgeben kannst (Hin und wieder soll es nämlich zu Scheidung und damit zu erheblichen Kindesunterhalt kommen)
Meine Frage nun: Warum nicht den Familiennamen der Mutter annehmen (ist doch für das Mädchen eh besser) und dann mal Familie sein, ohne im Familienbuch als Vater eingetragen zu sein?
Diese Lösung macht aber nur Sinn, wenn Dir das gemeinsame Sorgerecht (das ist viel weniger, als Du dir wahrscheinlich vorstellst) zweitrangig ist.
Gruss,
Michael
Hallo,
die Geburtsurkunde gibt nicht unbedingt Auskunft über eine evtl. vorliegende Vaterschaftsanerkennung. Die Frage ist also, ob der leibliche Vater die Vaterschaft anerkannt hat, dann ist er auch der rechtliche Vater.
Die Adoption bedarf dann der Zustimmung des rechtlichen Vaters. Sie ist nur in ganz begrenzten Fällen entbehrlich oder kann durch das Gericht ersetzt werden, wenn dem Kind dadurch unverhältnismäßige Nachteile entstehen, oder der Vater nicht auffindbar ist.
Ganz ehrlich, selbst wenn der leibliche Vater die Vaterschaft nicht anerkannt hat: Es ist unfair über den Kopf des Vaters hinweg die Vaterschaft beim JA anzuerkennen, wohl wissend, dass Du nicht der leibliche Vater bist und dieser sich – wenn auch nur ab und zu – um das Kind kümmert. Der leibliche Vater hat übrigens die Möglichkeit Deine Vaterschaftsanerkennung anzufechten.
In diesem Fall halte ich eine Adoption für keine gute Idee. Für ein Kind ist es i.d.R. kein Problem, wenn Mami mit X verheiratet ist, Y aber der Papi ist.
Grüsse
sky
Je mehr Käse, desto mehr Löcher. Je mehr Löcher, desto weniger Käse. Daraus folgt: Je mehr Käse, desto weniger Käse
Der leibliche Vater hat die Vaterschaft definitiv nicht anerkannt.
Wie kann denn der leibliche Vater meine Vaterschaftsanerkennung anfechten? Zum JA gehen und sagen "dass stimmt nicht, dass Herr X. der Vater ist, sondern ich bin es" ???
Sicher ist es unfair dem leiblichen Vater gegenüber, aber das hat auch noch andere Gründe, welche ich nicht erläutern möchte und dabei geht es mit Sicherheit nicht um mich oder meine zukünftige....
Sicher ist es unfair dem leiblichen Vater gegenüber, aber das hat auch noch andere Gründe, welche ich nicht erläutern möchte und dabei geht es mit Sicherheit nicht um mich oder meine zukünftige....
Worum denn dann?
Ein Kind hat schlicht und einfach das unabänderliche Recht seine Herkunft zu kennen. Und da ja anscheinend ein irgendwie gearteter Kontakt zu ihrem leiblichen Vater besteht, wird ihr ja nicht entgangen sein, das du nicht der leibliche Vater bist.
Klar kannst du die Vaterachft beim JA anerkennen. Nur, wenn nicht der Vater kann das Kind z.B. später diese Vaterschaft anfechten, da sie ja weiß, das du nicht der leibliche Vater bist. Dann wärst du auch nach der Heirat automatisch Vater mit allen Rechten und Pflichten, d.h. ab diesem Zeitpunkt habt ihr GSR.
Eine Adoption wäre schwieriger und langwieriger, da ihr dazu erstmal eine Weile verheiratet sein müßt.
Es ist sicher auch dem leibliochen Vater gegenüber unfair, aber erst recht dem Kind gegenüber. Wie wollt ihr ihm das später mal erklären, wenn es fragt. Diese Fragen werden kommen, je älter das Kind desto vehementer. Und dann? Och, wir haben es für dich als besser empfunden.. und wenn das Kind das nicht empfindet? Mensch, dieses Kind ist 8 Jahre alt, sein Wille sollte schon ein wenig berücksichtigt werden.
Lies mal in Foren nach, da gibt es auch Kinder, die nun nach Jahren eine Einbennenung oder Adoption rückgängig machen wollen ,weil sie sich nicht damit einverstanden waren (auch wenn der leibliche Vater sich nicht kümmert)
Und denk mal an den Fall ,das ihr euch irgendwann mal scheiden lassen wollt. Dann wirst du bei einem adoptierten oder anerkannten Kind Unterhalt (für Mutter und Kind) zahlen, auch wenn du es dann vielleicht nicht willst. Und nein, dann kannst weder du, noch jemand anderes (außer das volljährige Kind) die Vaterschaft anfechten... und dann schlägst du wieder hier auf und jammerst wie ungerecht doch die Welt ist 😉
LG Tina
Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen
Hallo!
Ich kann mich meinen Vorschreibern nur anschließen. Überlege gut was du willst, auch was passiert, wenn es zur Trennung kommt!
aber das hat auch noch andere Gründe, welche ich nicht erläutern möchte und dabei geht es mit Sicherheit nicht um mich oder meine zukünftige....
Ich kann verstehen, dass du hier nicht alles schreiben willst. Das musst du abwägen, aber du kannst hier keine richtigen Antworten erwarten, wenn wir nicht alles wissen.
Es gibt viele Gründe die auch für die Adoption sprechen, die dich auch durchaus auszeichnen.
Aber das können wir hier nur raten...
Gruß BM RK
The Future is not set. --
There is no fate but what we make for ourselves.
ok, also ein paar mehr Info´s.
Zum einen geht es darum, dass der leibliche Vater mit allen Mitteln versucht das Kind negativ gegen mich einzustimmen, wodurch die Kleine jedesmal sehr verstört ist, zum anderen versucht er das alleinigeSorgerecht zu erhalten mit allen möglichen Mitteln (Diffamierung beim JA, diverse Anzeigen welche dann zwar wieder eingestellt werden etc.),
Und es geht auch darum, dass ich ein bischen was zum vererben habe und ich nicht möchte, dass mein Kind aus erster Ehe alles erbt.
Was mich erschreckt ist, dass hier alle von Trennung reden, wir aber den umgekehrten schritt gehen werden und dies durchaus nicht blauäugig, verstehen kann ich diese warnenden Rufe allerdings, wie geschrieben ich habe ein weiteres Kind aus erster Ehe.....
Ich möchte euch auf jeden Fall für eure Antworten danken, so oder so 🙂
LG U.B.
Zum einen geht es darum, dass der leibliche Vater mit allen Mitteln versucht das Kind negativ gegen mich einzustimmen, wodurch die Kleine jedesmal sehr verstört ist, zum anderen versucht er das alleinigeSorgerecht zu erhalten mit allen möglichen Mitteln (
*räusper*
Irgendwas stimmt doch jetzt nicht. Entweder hat er die Vaterschaft nie anerkannt, dann kann er auch nicht irgendwie das SR bekommen wollen (denn nur ein rechtlich anerkannter Vater hat überhaupt irgendwelche Rechte)... oder er hat sie anerkannt.
Im übrigen hat auch nach einer Adoption der leibliche Vater ein Umgansrecht, wenn er es vorher schon ausgeübt hat. Im übrigen würde die von die genannten Gründe eine Adoption niocht rechtfertigen (google mal unter Stiefkindadoption und deren Voraussetzung und Urteilen dazu)
Das mit dem vererben kann ich zwar verstehen, aber das kann man ja auch rigendwie anders lösen.
Gruß Tina
Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen
Zum einen geht es darum, dass der leibliche Vater mit allen Mitteln versucht das Kind negativ gegen mich einzustimmen, wodurch die Kleine jedesmal sehr verstört ist, zum anderen versucht er das alleinigeSorgerecht zu erhalten mit allen möglichen Mitteln (Diffamierung beim JA, diverse Anzeigen welche dann zwar wieder eingestellt werden etc.),
Wie geht denn das ohne Vaterschaftsanerkennung? Drinnen und draussen zur selben Zeit geht irgendwie nicht.
Und es geht auch darum, dass ich ein bischen was zum vererben habe und ich nicht möchte, dass mein Kind aus erster Ehe alles erbt.
Sähe ich als Dein Kind aus erster Ehe anders. Aber ist halt Deine Kohle, mit der Du auch machen kannst, was Du willst. Du kannst z.B. auch nur den Pflichtteil auszahlen und alles an irgendjemanden (mich?) vererben. Das stellt also kein Problem dar. Oder Du schenkst mit 'warmer' Hand.
Ich habe so ein wenig das Gefühl, dass Du dir Gründe suchst, den Schritt zu rechtfertigen. Klarheit und Konsequenz sehen anders aus.
Was würde ich machen?
1. Das Kind hat einen moralischen Anspruch auf seine Herkunft, auch wenn er manchmal an einigen Stellen drückt. Ich würde daher von Mutterseite eine Vaterschaftsanerkennung anstreben. Auch würde ich dafür sorgen, dass sich beide kennen (zuminndest kennen können, also keine Steine von eurer Seite)
2. Ich würde natürlich das Kind vor Angriffen seitens des Vaters schützen. Mit Unbequemlichkeiten eurerseits müsst ihr euch konfrontieren.
3. Ich bin eigentlich auch ein Familienfan. Nur halt kein blauäugiger mehr. Verantwortung je, aber bitte gegenseitig und in Absprache. Wenn Du meinst, 'sie ist es', heirate sie, nimm ihren Namen an (wenn du den nicht grad für eine Firma brauchst), so habt ihr alle den gleichen Namen und erspart euch Diskussionen.
4. Sollte der Vater sich nicht kümmern wollen und einer Adoption zustimmen, dann macht auch das. Nur halt im Einvernehmen.
5. Mach mit deinem Geld, was Du für das Richtigste hältst. Da gibt es aber weitere (und bessere) Möglichkeiten, als vererben (Du kennst das Thema Erbsteuer? Die fällt auch bei Schenkungen recht lange an)
Summa Summarum: Egal, wie ihr zum Vater steht, nehmt Kontakt. wenn möglich mit einem Dritten (JA? Diakonie?) auf und sprecht mit ihm durch, wie ihr damit umgehen wollt. Ist vielleicht nicht einfach, daber das seid ihr dem Kind schuldig. Wenn ihr euch jetzt da durch mogelt, werdet ihr auch dann vielleicht keine Ruhe haben und dem Kind nicht gercht.
Egal, was Du machst. Ich wünsche Dir ein glückliches Händchen und einen klaren Kopf.
Gruss,
Michael
*räusper*
Irgendwas stimmt doch jetzt nicht. Entweder hat er die Vaterschaft nie anerkannt, dann kann er auch nicht irgendwie das SR bekommen wollen (denn nur ein rechtlich anerkannter Vater hat überhaupt irgendwelche Rechte)... oder er hat sie anerkannt.
ok, blöd ausgedrückt von mir.
Er droht damit die Vaterschaft anzuerkennen und dann das alleinige SR zu beantragen......
Das Umgangsrecht hat er aber doch nur, wenn er auch irgendwo als Vater eingetragen ist oder nicht?
Oh man,
verzwickter gehts wohl nimmer?
Auch nach einer Anerkennung hat er erstmal keine Chance das ASR zu bekommen, ausserdem muß die KM der Anerkennung zustimmen.
Hm DAs mit dem Umgangsrecht ist so ne Sache. Denn nicht nur der leibliche Vater hat ein Umgangsrecht, sondern auch andere, teilweise sogar nichtverwandte Personen, die eine Beziehung zu dem Kind haben. Der Unterschied ist alelrdings, das der leibliche Vater sogar die Pflicht zum Umgang hat und sein REcht nur ausgeschlossen werden kann ,wenn das Kindeswohl durch den Umgang gefährdet wäre. Andere Personen haben ein Umgangsrecht, wenn es dem Kindeswohl dient.
Ich frag mich nur, warum in 8 Jahren die Vaterschaft nie anerkannt wurde, er aber sein Kind trotzdem gesehen hat. Wie stand es denn mit Unterhalt?
Ich bin da echt ratlos, warum man da son ein Kuddelmuddel draus macht.
Entweder du nimmst, wie ja weisnich schon sagte, den Namen der KM an oder ihr könnt dem Kind nach eurer Heirat per Einbennenung den Famileinamen erteilen, doer deine Frau trägt einen Doppelnamen.
Denk mal bei nem 8-jährigen Kind auch an die folgen. Bei einer Adoption oder auch bei der Einbenenung müssen sämtlichen amtlichen Papiere geändert werden, die Schule und ihre Freunde müssen sich plötzlich an einen neuen Nachnamen gewöhnen. Ich glaub nicht das das einfach ist.
Im übrigen, meine Kids kommen hervorragend damit zurecht, das ihre Mama einen Doppelnamen trägt und sie nicht so heißen wie ihr Steifvater...
Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen
hmmm ich bin mittlerweile auch soweit zu sagen, lass alles so wie es ist, Frauchen nimmt einen Doppelnamen an und gut ist, übrigens Unterhalt hat er die ganzen 8 Jahre nicht bezahlt, warum auch immer, da bin ich auch überfragt...... :question:
Meine Liebste hat halt große Sorgen, dass er versuchen wird, wie schon oben geschrieben ihr das Kind weg zu nehmen und da kann ich reden wie ich will, dass er das in Deutschland so gut wie nicht schafft.....
Trotzdem lieben Dank für eure Tipps/Fragen/Hinweise, ihr habt mir echt geholfen...
Schönes WE und LG
U.B.
hmmm ich bin mittlerweile auch soweit zu sagen, lass alles so wie es ist, Frauchen nimmt einen Doppelnamen an und gut ist, übrigens Unterhalt hat er die ganzen 8 Jahre nicht bezahlt, warum auch immer, da bin ich auch überfragt......
Muß er ja auch nicht, wenn die Vaterschaft nicht anerkannt ist. Ich finds nur etwas komisch, das er Kontakt zu dem Kind hat, dieses ihn ja auch als Vater wohl kennt und trotzdem nie eine Anerkennung stattgefunden hat.
Wie gesagt ohne ihre Zustimmung kann er die Vaterschaft ja auch nicht anerkennen lassen. Doppelname wäre wohl wirklich das Beste. Du hast ja auch ein Kind, für das wöre es auch komisch, wenn du dann anders heißt als es (deshalb habe auch ich den Doppelnamen, damit meine Stiefkidner trotzdem namentlich ihren Papa behalten und meine Ihre Mama 😉 )
Les dich dochmal mit deiner Zukünftigen durch die Gesetzestexte und das neue Kindschaftrecht. Ich glaub das köntne ihr schon etwas die Angst nehmen. Im übrigen kann ein nichtehelicher VAter sowohl das ASR als auch das GSR nur mit Zustimmung der KM bekommen. Beim ASR ginge das allenfalls noch durch Gerichtsurteil, wenn ihr das SR entzogen wird, aber das wird ja eh nur in äußerst geringen Fällen gemacht und dann bekommt das SR eher das JA als ein nichtehelicher VAter.
Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen