Hallo zusammen.
Ich habe eine mittlerweile dreijährige Tochter. Mit der Mutter bin ich heute noch zusammen. Das Kind hat bislang noch den EX meiner jetztigen Freundin (KM) als Vater eingetragen, lebt aber mit diesem schon lange nicht mehr zusammen.
Jetzt würde ich gerne offiziell die Vaterschaft anerkennen. Was mich aber nun interessieren würde sind die rechlichen Fallstricke die da auf mich zukommen könnten. Ich meine damit nicht zukünftige Unterhaltszahlungen sondern vielmehr ob es rechtliche, rückwirkende Forderungen seitens der KM geben könnte. Bislang hat sie für das Kind und sich keinen Unterhalt von mir oder vom Sozialamt. Kann Sie nach meiner Anerkennung der Vaterschaft Unterhalssforderungen (für Sie, da Sie ja im ersen Jahr nicht arbeiten konnte und für das Kind) rückwirkend von mir fordern ? Oder gibt es noch weitere Fallstricke die sich aus so einer Anerkennung geben ?
Grüße und Danke im Vorraus.
Hi wovon hat sie denn dann gelebt?
Hat ihr Exmann und derzeit rechtliche Vater Unterhalt für sie gezahlt? Wenn ja, dann kann er dich für diese Zahlungen in Regress nehmen. In der Höhe begrenztdurch seine eigenen Zahlungen und durch den Betrag,den du, aufgrund deines Einkommens, hättest leisten müssen.
Das Kind hat bislang noch den EX meiner jetztigen Freundin (KM) als Vater eingetragen, lebt aber mit diesem schon lange nicht mehr zusammen.
Weiss er denn davon,dass er nicht der leibliche Vater ist? Damit du als Vater eingetragen werden kannst muss erstmal die Vaterschaft des anderen angefochten werden. Das kann der vermeintliche Vater aber nur 2 Jahre ab Kenntnis seiner Nichtvaterschaft. Die KM oder das Kind könnteebenfalls anfechten. Du nur unter engen Voraussetzungen.
Warum um alles in der Welt habt ihrdas nicht schon bei der Geburt des Kindes gerade gezogen?
Tina
Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen
Moin Goo,
in Ergänzung zu Tina:
Ich habe eine mittlerweile dreijährige Tochter. Mit der Mutter bin ich heute noch zusammen.
Seit wann weißt Du davon, dass Du als Vater in Frage kommst ?
Die Frage mag Dir eigenartig vorkommen, aber:
Nach Deinen Ausführungen besteht rechtlich eine Vaterschaft.
Diese müsste erstmal angefochten werden, bevor Du die Vaterschaft anerkennen kannst.
Wie steht der rechtliche Vater zu Deinem Ansinnen, weiß/wusste er, dass er nicht biologischer Vater ist ?
Die Anfechtungsfrist beträgt zwei Jahre. Ob diese überhaupt rechtlich möglich ist, lässt sich aus dem Geschriebenen nicht herauslesen.
Ich meine damit nicht zukünftige Unterhaltszahlungen sondern vielmehr ob es rechtliche, rückwirkende Forderungen seitens der KM geben könnte.
Sollte die Vaterschaft erfolgreich angefochten werden und wirst Du rechtlicher Vater, dann könnte für die Vergangenheit Unterhalt verlangt werden (da in der Vergangenheit aufgrund rechtlicher Hindernisse kein Unterhalt gefordert werden konnte).
Wer rückwirkenden Unterhalt verlangen könnte, hängt davon ab, wer für den Barbedarf Deiner Tochter aufgekommen ist.
In Frage kommen:
1. KM
2. (Schein-)Vater
3. Ämter (ggf. Rückzahlung Unterhaltsvorschuss/Sozialleistungen)
Gruß
United
Moin,
hier ist doch schon seit zwei Jahren in Deinem alten Faden die Frage beantwortet:
http://www.vatersein.de/Forum-topic-17997-start-msg204544.html#msg204544
Nur wir hier wissen immer noch nicht, ob Du denn damals den Ehemann informiert hast?
Liegt denn inzwischen ein Vaterschaftstest vor?
LG,
Mux
Hallo. Erst mal vielen Dank an alle, dass Ihr mir so schnell geantwortet habt.
Mein ersten "Faden" hätte ich wirklich erst mal lesen sollen ......
Jetzt aber kurz zu den noch offenen Fragen:
1. Ja der Ex hat von Anfang an gewusst, dass es nicht seine Tochter ist. Hat aber aus welchen Gründen auch immer die letzten drei Jahre immer nichts unternommen.
2. Die KM ist nach einem Jahr wieder arbeiten gegangen. Im ersten Jahr war sie noch mit Ihrem EX in einer Wohnung u. lebte mit diesem zusammen. Es gab keine Zahlungen vom Sozialamt. Das wurde so von Ihrem EX akzeptiert.
3. Ein Vaterschaftstest liegt im Einvernehmen mit der KM und ihrem EX vor und wurde gleich nach der Geburt durchgeführt.
4. Nein, Ihr EX hat keinen Unterhalt für das Kind bezahlt.
5. Wir haben damals nicht unternommen, da die KM und Ihr damaliger Mann das erst mal so einfach weiter laufen lassen wollte. Das habe ich respektiert. Aber die Zeit vergeht echt schnell ....
So wie ich jetzt aus Euren Antworten herausgelesen habe sieht der Sachstand jetzt so aus:
1. Unter Umständen muss ich bei einer erfolgreichen Anerkennung rückwirkend der KM (z.B. Verdienstausfall) und meiner Tochter" Unterhalt für die letzten drei Jahre zahlen (in Abhängigkeit meines Verdienstes). Auch könnte Ihr Ex ja auch etwas einfordern, da er ja die KM und das Kind im ersten Jahr mitfinanziert hat.
2. Es ist nicht möglich die Vaterschaft nach zwei Jahren ohne weiteres so einfach anzufechten. Nach drei Jahren sogar unmöglich ??? Und ich kann das schon gar nicht tun. Es müsste vom rechlichen Vater aus geschehen. Ist das so korrekt ? Wie hoch sind denn da heute noch die Chancen einer Anfechtung ? Hat da jemand von Euch Erfahrung ?
Was ich eigenlich erreichen will:
Ich würde liebend gerne zukünftig Verantwortung (auch finanzieller Art) für meine Tochter übernehmen. Aber ich möchte nicht, dass aufgrund, der vorherigen Entscheidungen bzw. irgendwelchen Beweggründen der KM und Ihres damaligen Mannes, ich finanziell rückwirkend zur Kasse gebeten werde. Das ist eigentlich alles. Klingt jetzt hier vielleicht ein wenig egoistisch, aber das wollten die beiden damals so. Ich habe das in so weit respektiert (konnte auch nicht anderes als abzuwarten). Da er es ja von Anfang an wusste dass er nicht der biol. Vater ist (Unterschrift + Ergebnis Vaterschaftstest) und nichts unternommen hatte (auch die KM nicht), denke ich, dass da rückwirkende Forderungen nicht bei Gericht gehör finden werden. Was meint Ihr dazu ? Ja, ich weiß, recht haben heißt nicht auch unbedingt recht bekommen :-).
Kann man da nicht einen deal machen: Anerkennung Vaterschaft und dabie auf der Gegenseite (Tochter, KM, Ex) verzicht auf rückwirkende Forderungen ? Ist so etwas sittenwidrig ?
Meint Ich ich sollte auf jeden Fall zu einem Fachanwalt gehen und mich beraten lassen ?
Jetzt bin ich mal gespannt was noch von Euch an Einwänden, Vorschläge und Tips kommt. Vielen Dank erst mal Euch allen.....
Viele Grüße + Danke
P.S. Ich hoffe ich habe meine Antwort für alle hier richtig gesetzt und sie erscheint nicht nur bei einem einzigen von Euch als Antwort.
Moin
2. Es ist nicht möglich die Vaterschaft nach zwei Jahren ohne weiteres so einfach anzufechten. Nach drei Jahren sogar unmöglich ???
Bereits nach 2 Jahren ist es unmöglich für die betroffenen Personen, an der Vaterschaft etwas per Klage zu ändern (Abweisung der Klage vor Gericht wegen Fristablauf). Lediglich das Kind kann mit Volljährigkeit für einen begrenzten Zeitraum selber an der Vaterschaft was ändern, da hier sein eigener Anfechtungszeitraum beginnt.
Wie es aussieht, wenn alle involvierten Personen dies möchten, da weiss ich nichts. Ebenso nicht, ob hier per Adoptionsrecht ein Ausweg gefunden werden könnte.
Gruss oldie
Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.
Moin Goo,
in Ergänzung zu Oldie (der etwas schneller war):
Die Frage, was der (rechtliche) Vater jetzt will, hast Du leider nicht beantwortet.
Hast Du mal mit ihm gesprochen ?
3. Ein Vaterschaftstest liegt im Einvernehmen mit der KM und ihrem EX vor und wurde gleich nach der Geburt durchgeführt.
Liegt Dir der Vaterschaftstest vor ?
Die m.E. einzige Möglichkeit, die Vaterschaft anzufechten, wäre dass einer der Beteiligten (nicht ganz wahrheitsgemäß) behauptet erst in den letzten beiden Jahren Kenntnis von der potenziellen Nicht-Vaterschaft des rechtlichen Vaters erfahren hat.
Sobald aber einer der Beteiligten quer schießt (warum auch immer) und den "vergessenen" Test aus der Schublade holt, macht der- oder diejenige dicke Backen (und in Deinem Falle hättest Du auch noch eine falsche eidesstattliche Erklärung gemacht).
Das ist wirklich ein ziemlicher Sonderfall (von dem ich nicht glaube, dass an eine derartige Konstellation bei der Gesetzesentwicklung gedacht wurde) ...
Aus meiner Sicht könnte neben dem Abwarten bis zur Volljährigkeit ... dann kann das Kind selbst anfechten, eventuell die Möglichkeit der Stiefkindadoption bestehen.
Besten Gruß
United
Halloo miteinander.
Nochmals vielen Dank für Eure Antworten. Ich denke so wie es derzeit aussieht, wäre es nicht schlecht einen Fachanwalt mal aufzusuchen. Sobald ich dann mehr weiß, schreibe ich hier wieder. Bin mal gespannt. Ansonsten nochmals vielen Dank für die rege Anteilnahme, Fragen und Antworten.
Viele Grüße
Hallo,
du hast die Möglichkeit die Vaterschaft anzufechten nach 2. aus Abs. 1, wenn zwischen dem Kind und seinem rechtlichen Vater Keine sozial-familiäre Beziehung (mehr) besteht:
§ 1600
Anfechtungsberechtigte
(1) Berechtigt, die Vaterschaft anzufechten, sind:
2. der Mann, der an Eides statt versichert, der Mutter des Kindes während der Empfängniszeit beigewohnt zu haben,
Wie schaut denn da die Situation zwischen Kind und rechtlichem Vater aus?
Hat der rechtliche Vater keinen Unterhalt geleistet, kann er auch keinen Unterhalt von dir zurückfordern. Zudem, wenn ihm NACHWEISLICH bekannt war, dass er nicht der leibliche Vater ist und er trotzdem Unterhalt gezahlt hat und innerhalb der 2-Jahresfrist nicht selbst angefochten hat, sehe ich ebenfalls keinen Rechtsanspruch auf Rückforderungen von KU seitens des rechtlichen Vaters.
Nur als rechtlicher Vater bist du zu Unterhalt verpflichtet.
Viel Glück
papa2011