Simon II schrieb:
Ich rate jedenfalls jedem unehelichen Vater dazu, sein Kind nicht (!) anzuerkennen, und ich selbst würde es auch heute nicht mehr machen!
Ich frag aus reiner Neugier und Interesse. Irgendwo hab ich mal gelesen, dass der potienzielle Vater nicht zum Test gezwungen werden kann. Demgegenüber steht doch aber das Recht des Kindes zu erfahren, wer sein Vater ist.
Gibt es da mittlerweile eine Rechtssicherheit?
Gruß
eskima
Irgendwo hab ich mal gelesen, dass der potienzielle Vater nicht zum Test gezwungen werden kann.
Also bei uns werden die ggf. mit der Polizei vorgeführt. Das sieht dann wenig freiwillig aus.
Moin eskima,
es dreht sich um >dieses< Urteil des OLG Zweibrücken. Ob hierzu BGH oder gar BVerfG angerufen wurden, entzieht sich meiner Kenntnis. Definitiv jedoch sind konkurrierende Interessen vorhanden, hingegen das Recht des Kindes auf Kenntnis seiner Abstammung, so meine ich, gesetzlich nicht definiert ist. Ganz im Gegensatz zum Recht auf informationelle Selbstbestimmung.
DeepThought
[Editiert am 21/12/2005 von DeepThought]
Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!
Definitiv jedoch sind konkurrierende Interessen vorhanden, hingegen das Recht des Kindes auf Kenntnis seiner Abstammung, so meine ich, gesetzlich nicht definiert ist.
Solche Urteile sind denkabr, wo es um die Durchsetzung von Erbschaftsansprüchen oder den reinen Wunsch um die Kenntnis der Abstammung von Erwachsenen geht. Dort, wo es um KU geht gibt es das Recht auf Selbstbestimmung des Vaters nicht.
Definitiv jedoch sind konkurrierende Interessen vorhanden, hingegen das Recht des Kindes auf Kenntnis seiner Abstammung, so meine ich, gesetzlich nicht definiert ist.
Solche Urteile sind denkabr, wo es um die Durchsetzung von Erbschaftsansprüchen oder den reinen Wunsch um die Kenntnis der Abstammung von Erwachsenen geht. Dort, wo es um KU geht gibt es das Recht auf Selbstbestimmung des Vaters nicht.
Kannst Du das mit einem Urteil belegen?
Mir ist bisher keins bekannt.
Simon II
Kannst Du das mit einem Urteil belegen?
Das darf ich nicht.
Ich habe mich aber gerade noch einmal bei der Abteilung rückversichert, die bei uns die Abstammungsgutachten macht. Es ist die gängige Rechtsprechung in unserem OLG-Bezirk die Untersuchung anzuordnen und die potentiellen Väter notfalls vorführen zu lassen.
Kannst Du das mit einem Urteil belegen?
Das darf ich nicht.
Wieso nicht?
Ich habe mich aber gerade noch einmal bei der Abteilung rückversichert, die bei uns die Abstammungsgutachten macht. Es ist die gängige Rechtsprechung in unserem OLG-Bezirk die Untersuchung anzuordnen und die potentiellen Väter notfalls vorführen zu lassen.
Hat dagegen schon mal ein Vater geklagt?
Aber schreibe mir doch bitte, in welchem OLG-Bezirk Du bist (meinetwegen auch per PN). Dann mache ich mich selbst kundig.
Es liegt nicht in meinem Interesse, Väter falsch zu beraten.
Simon II
Hallo Simon II,
ich kann deine Ansichten verstehen und verstehe auch deine Motivation. Trotdem bin ich der Meinung, dass die ersten, die deiner Forderung Folge leisten werden, die Väter sind, die sich eh nicht für ihre Kinder interessieren. Denn ein Vater der das gemeinsame Kind zusammen mit der Beziehung abhakt, und davon gibt es auch genug, wird sich dann natürlich sofort auch jeder Zahlungsverpflichtung entledigen.
Wie willst du verhindern, dass die Väter keinen Missbrauch betreiben, sondern die Anerkennung der Vaterschaft wirklich nur deshalb verweigern, weil sie eh keine Rechte haben? Was kann Frau tun, damit ein Vater die Vaterschaft anerkennt?
Gruß
eskima
Wie willst du verhindern, dass die Väter keinen Missbrauch betreiben, sondern die Anerkennung der Vaterschaft wirklich nur deshalb verweigern, weil sie eh keine Rechte haben? Was kann Frau tun, damit ein Vater die Vaterschaft anerkennt?
Das, eskima, ist wirklich eine schwierige Frage, auf die ich derzeit keine schlüssige Antwort habe.
Für mich stellt sich aber auch die Frage nicht so unmittelbar, da solche Väter gar nicht erst zu mir kommen.
Ich habe mit Vätern zu tun, die sich um ihr Kind kümmern wollen, aber von der Mutter nicht gelassen werden.
Und wenn eine Mutter schon vor der Geburt abhaut oder dem Vater klar sagt "zahlen darfst Du, aber Dein Kind siehst Du nie!", dann weiß ich, was ich dem Vater rate.
Simon II
Für mich stellt sich aber auch die Frage nicht so unmittelbar, da solche Väter gar nicht erst zu mir kommen.
Wenn sie direkt zu dir kommen würden, dann würdest du ihnen vermutlich auch etwas entgegnen können. Aber so eine "revolutionäre" Forderung wird von Mund zu Mund weitergetragen und erlebt eine Art Eigendynamik. Und genau das spricht gegen dein eigentliches Anliegen, wenn ich dich recht verstanden habe. Denn im Vordergrund steht doch, dass Väter mehr Rechte bekommen sollen und nicht, dass sie von ihren Zahlungspflichten entbunden werden?
Ich halte es für eine gefährliche Art zu kämpfen.
Ein "mein kleiner Freund gehört mir" (in Anlehnung an: mein Bauch gehört mir) würde ich da viel treffender finden und Prävention in den Vordergrund stellen. Kondomi schützt vor Schwangerschaft - nicht nur die Frau 🙂
Gruß
eskima
Hintergrundinfos zum Urteil: http://www.mdr.de/mdr-info/urteile/1856367.html
Bodo Borsig ist allein mit seiner Mutter aufgewachsen. Diese hatte zu seiner Geburt keine Angaben über den Vater gemacht und so auch keine offiziellen Unterhaltszahlungen erhalten. Doch Bodo hat seit langem einen Verdacht: Er glaubt genau zu wissen, bei wem es sich um seinen Vater handelt. Als Bodo den Mann eines Tages persönlich anspricht, erhält er eine Abfuhr. Er sei ihm keine Rechenschaft schuldig - sagt der Mann - das alles sei einzig und allein eine Sache zwischen ihm und seiner Mutter. Doch Bodo nimmt sich anwaltliche Hilfe, er will den Mann zu einem Vaterschaftstest zwingen. Das Pfälzische Oberlandesgericht Zweibrücken lehnte ab:
Niemand kann zu einem Vaterschaftstest verpflichtet werden. Das gilt natürlich auch für den Fall, dass es sich mutmaßlich um den leiblichen Vater eines Kindes handelt. Eine DNA-Analyse des genetischen Materials ist ein gravierender Eingriff in das Persönlichkeitsrecht des Betroffenen. Dieses Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung ist höher zu bewerten als das Recht auf Kenntnis über die Abstammung.
Bodo Borsig wird auf diesem Wege also nicht erfahren, ob der Mann sein Vater ist oder nicht.
Für mich ist glasklar, wer hier am meisten leidet.
Gruß
eskima
Da beißt sich die Katze mal wieder in den Schwanz!
Und wie verträgt es sich damit, dass das JA einen mutmaßlichen Vater inkl. einer Polizeiteskorte zwangvorführen lassen kann?
Da stimmt doch mal wieder etwas nicht.
Ich möchte keine Bewertung vornehmen, aber beides verträgt sich nicht. Entweder, oder!
Gruß
Kasper
Gott gebe mir die Gelassenheit, Dinge zu ertragen, die ich nicht Ändern kann, den Mut, Dinge zu Ändern, die ich Ändern kann und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.
Ist eigentlich ganz einfach:
§ 1600d
Gerichtliche Feststellung der Vaterschaft
(1) Besteht keine Vaterschaft nach § 1592 Nr. 1 und 2, § 1593, so ist die Vaterschaft gerichtlich festzustellen.(2) Im Verfahren auf gerichtliche Feststellung der Vaterschaft wird als Vater vermutet, wer der Mutter während der Empfängniszeit beigewohnt hat. Die Vermutung gilt nicht, wenn schwerwiegende Zweifel an der Vaterschaft bestehen.
und
§ 1600e
Zuständigkeit des Familiengerichts; Aktiv- und Passivlegitimation
(1) Auf Klage des Mannes gegen das Kind oder im Fall der Anfechtung nach § 1600 Abs. 1 Nr. 2 gegen das Kind und den Vater im Sinne von § 1600 Abs. 1 Nr. 1 oder auf Klage der Mutter oder des Kindes gegen den Mann entscheidet das Familiengericht über die Feststellung oder Anfechtung der Vaterschaft. Ist eine Person, gegen die die Klage im Fall der Anfechtung nach § 1600 Abs. 1 Nr. 2 zu richten wäre, verstorben, so ist die Klage nur gegen die andere Person zu richten.
Simon II, ich sehe schwarz für deine Forderung.
Gruß
eskima
Und wie verträgt es sich damit, dass das JA einen mutmaßlichen Vater inkl. einer Polizeiteskorte zwangvorführen lassen kann?
Da stimmt doch mal wieder etwas nicht.
Stop, das Jugendamt kann niemenden polizeilich vorführen lassen. Gott Lob sind wir noch nicht so weit! Hier muss es einen entsprechenden Beweisbeschluss geben, der dann vollstreckt werden kann.
Ganz praktisch sieht es dann so aus, dass die KM beim JA angibt, welcher Mann ihr beigewohnt hat. Dieser Mann (oder diese Männer, aber bleiben wir mal im Singular) wird angeschrieben und bekommt die Möglichkeit, die Vaterschaft anzuerkennen. Sollte er das nicht tun, wird ein Vaterschaftstest angeordnet. Sollte sich der mögliche Vater entziehen, dann kann er per Gerichtsbeschluss vorgeführt werden und dies wird in aller Regel auch passieren.
Gruß
eskima
OK, die polizeiliche Vorführung nehme ich zurück, hat aber zu dramatorischen Effekten gut ausgesehen ... sorry.
Aber was heißt denn:
(2) Im Verfahren auf gerichtliche Feststellung der Vaterschaft wird als Vater vermutet, wer der Mutter während der Empfängniszeit beigewohnt hat. Die Vermutung gilt nicht, wenn schwerwiegende Zweifel an der Vaterschaft bestehen.
Wer vermutet denn?
KM, JA, oder Richter ... oder alle zusammen.
Es gibt ja eigentlich nur eine Möglichkeit: KM sagt, wenn sie als Vater sieht ... schlimmsten falls mehrere mögliche "Täter". Aufgrund dieser "Vermutung" wird ein Beschluss gefasst, dass ist ein bischen wie stochern im Salat wenn man keinen Hunger hat.
Aus der logischen Konsequenz ist mir klar, dass es anders nicht geht! Aber ich verstehe dieses hin und her nicht.
Hätte der Junge nicht seinen Vater gesucht, sondern einen Unterhaltszahler, hätte die Geschichte anders ausgehen können!
Gruß
Kasper
Gott gebe mir die Gelassenheit, Dinge zu ertragen, die ich nicht Ändern kann, den Mut, Dinge zu Ändern, die ich Ändern kann und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.
Hallo Kasper,
Wer vermutet denn?
KM, JA, oder Richter ... oder alle zusammen.
Es gibt ja eigentlich nur eine Möglichkeit: KM sagt, wenn sie als Vater sieht
Ich hatte die restlichen Abschnitte weggelassen, sorry. KM wird ganz praktisch vom JA befragt, wer ihr in der Zeit vom 300. bis 181. Tag vor der Geburt beigewohnt hat. Dafür unterschreibt die KM dann.
Hätte der Junge nicht seinen Vater gesucht, sondern einen Unterhaltszahler, hätte die Geschichte anders ausgehen können!
Ich hab ja heute danach gegoogelt und auf mich entstand der Eindruck, dass es bereits das dritte Verfahren (mit dem dritten Mann) war, welches vom Jungen angestrebt wurde. Ich bin mir allerdings nicht ganz sicher, weil ja die Namen nicht immer dabeistehen.
Gruß
eskima
*Nachtrag*
In der Geburtsurkunde meiner (nichtehelichen) Tochter stehe ich nur als Mutter, beim Vater steht nichts. Als ich sie beim Standesamt angemeldet hab, da wollte ich den Namen des Vaters eintragen lassen, durfte es aber nicht. Später bekam ich dann Post vom Jugendamt und musste dort angeben, wer mir beigewohnt hat, das mit dem JA war ein Selbstläufer ohne dass ich mich an das JA gewandt hatte.
[Editiert am 21/12/2005 von eskima]
Nur mal ganz blöd:
Was ist, wenn der "Beschuldigte des Beiwohnen" fehement bestreitet, dieser Beiwohnung zugegen gewesen zu sein! (Ist das ein heißer Satz)! Gleichzeitig aber von seinem Recht auf Selbstbestimmung geltend macht.
Übertrieben und Spitz dargestellt, könnte sich eine KM einen Namen aus dem Telefonbuch raussuchen und diesen diskreditieren. Ob es stimmt, oder nicht, lässt sich zwar dann durch den Vaterschaftstest feststellen, aber wenn dieser negativ ausfällt, dann bleibt noch immer ein "bitterer" Nachgeschmack haften.
Gruß
Kasper
Gott gebe mir die Gelassenheit, Dinge zu ertragen, die ich nicht Ändern kann, den Mut, Dinge zu Ändern, die ich Ändern kann und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.

