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zweites Mal verheiratet - Ehefrau Unterhaltsbedürftig?

 
 Mabe
(@mabe)
Zeigt sich öfters Registriert

Hallo zusammen,
sitze gerade noch reichlich geschockt wie viele andere vor der Düsseldorfer Tabelle 2010.
Angenommen mein bereinigtes Netto einkommen liegt bei 2070,00 Euro. Das Einkommen meiner Ehefrau liegt bei ca. 550,00 Euro Netto.
Ich habe 2 Kinder (16,13) aus erster Ehe, Zwillinge (3) aus zweiter Ehe mit meiner Ehefrau zusammen.
für meine Kinder aus erster Ehe zahle ich freiwillig zusammen 580,00 Euro obwohl ich mit der Exe damals einen Vergleich geschlossen hab und 538,00 Euro
zahlen müsste. Bei meinem momentanen Einkommen würde sie aber wohl locker eine Änderung und Neuberechnung durchkriegen.

Ist nun meine Ehefrau mit unterhaltsberechtigt und abbhängig von mir, so das ich eine Mangelfallberechnung durch bekäme?
Wie würde sich der Unterhaltsbedarf für meine Ehe Frau berechnen? Differenz von meinem/ihrem Gehalt und davon 3/7 ? Oder hab ich das falsch verstanden?

Gruß Mabe


Zitat
Themenstarter Geschrieben : 07.01.2010 20:43
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin,

selbst wenn man die unterste Stufe der DDT 2010 zugrunde legt, weil Du ja ohne Rücksicht auf den Rang 5 Personen zu Unterhalt verpflichtet bist, würde nach Abzug KU 2x334 für die Großen plus 2x222 für die Kleinen = 1.112 Euro fällig werden nur 958 Euro übrig bleiben, so dass nichts mehr zu verteilen bleibt.

Zwar erfolgt die Einstufung in der DDT mit der "KANN"-Herabstufung für ALLE Unterhaltsberechtigte, aber Deine Frau(en) bekämen nur was, wenn nach der Zahlung des Mindestunterhalts für alle Kinder was übrig bleibt, weil sie im 2. Rang steht/stehen.

LBM


‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

AntwortZitat
Geschrieben : 07.01.2010 20:55
 Mabe
(@mabe)
Zeigt sich öfters Registriert

Soweit verstanden.
Allerdings bekommt doch Kind 3 222,- Eu und Kind 4 nur noch 209,50 Eu?.
Alles in allem bleibts aber wohl dabei, das wenns die Ex es drauf anlegt ich die 334 Euro pro Kind (1,2) hinlegen muß.

Gruß Mabe


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 07.01.2010 21:09
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Yep natürlich. Sorry  :redhead: , ich bin noch nicht "ganz drin" in der neuen DDT. Aber die paar Euro ändern ja unter dem Strich nicht wirklich was, was den Unterhalt für Deine Frau angeht.

LBM


‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

AntwortZitat
Geschrieben : 07.01.2010 21:14
(@oldie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi Mabe

Allerdings bekommt doch Kind 3 222,- Eu und Kind 4 nur noch 209,50 Eu?.

Erhältst Du denn auch das erhöhte KG?

Gruss oldie


Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.

AntwortZitat
Geschrieben : 08.01.2010 12:40
 Mabe
(@mabe)
Zeigt sich öfters Registriert

Na meine Frau bekommt das Kindergeld. Sie hat eine Tochter (4) und die beiden Zwilinge bekommen natürlich auch Kindergeld


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 09.01.2010 12:58
(@romyh)
Registriert

Hallo,
dann solltest Du Dich als Kindergeldberechtigten eintragen lassen, da dann die Zwillinge 190,00 € und 215.00 € (ca, weiß ned genau...) bekommen würden. Bei der Familienkasse beantragen, deine beiden Großen werden als sogenannte Zählkinder bei dir berücksichtigt, auch wenn du kein KiGe erhälst. Beim genannten vorgehen wären somit ca. 30 € mehr in der Fam.kasse.

Gruß


AntwortZitat
Geschrieben : 09.01.2010 16:36