Wirksamkeit der Jug...
 
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Wirksamkeit der Jugendamtsurkunde nach Umzug des Kindes von der Mutter zu mir

 
(@flonms)
Schon was gesagt Registriert

Hallo liebe "Leidesgenossen",

ich habe 2 Kinder und lebe seit gut 4 Jahren getrennt von der Kindesmutter. Die Kinder wohnten bisher beide bei ihr. Jetzt ist mein großer zum Monatsanfang bei seiner Mutter aus- und bei mir eingezogen. Was passiert jetzt mit der Jugendamtsurkunde ? Ist diese automatisch unwirksam, solange mein Sohn bei mir lebt ? Der wörtliche Text in der Urkunde lautet: "Ich verpflichte mich, an das vorgenannte Kind ab 01.12.2008 307,00 Euro monatlich im voraus zu Händen des jeweiligen gesetzlichen Vertreters bis zum 10. eines jeden Monats zu zahlen, die rückständigen Beträge sofort."


Zitat
Themenstarter Geschrieben : 07.01.2010 21:00
DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin,

faktisch ist die Urkunde nix mehr wert. Rechtlich betrachtet kann sie jedoch für einigen Wirbel sorgen. Aus diesem Grunde ist die Ex mit Schriftsatz mit Kurzfrist (1 Woche) zur Herausgabe des Titels, ersatzweise Erklärung des Vollstreckungsverzichts, aufzufordern.

DeepThought


Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!

AntwortZitat
Geschrieben : 07.01.2010 21:04
(@flonms)
Schon was gesagt Registriert

Danke für die schnelle Antwort. Weißt du zufällig, wo ich einen entsprechenden Schriftsatz finde ? Ich möchte den möglichst so formuliert haben, dass es keine rechtlichen Schlupflöcher gibt, da ich nach der Trennung die andere Seite meiner Ex kennengelernt habe. Einen Anwalt kann ich mir leider nicht leisten...


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 07.01.2010 21:14
DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Ich würde so schreiben:

Liebes Exherzschnuckelpups,

seit dem <datum> hat unser gemeinsames Kind <name> seinen Wohnsitz bei mir.

Mit dem genannten Datum entfällt meine Bar-Unterhaltsverpflichtung gegenüber <kind>, wodurch der dir zurzeit noch vorliegende Titel in Form der Jugendamtsurkunde <nummer> vom <datum> seine Rechtsgültigkeit verliert.

Ich fordere dich einmalig auf, mir die benannte Jugendamtsurkunde bis zum <datum+7 tage> auszuhändigen oder ersatzweise den Vollstreckungsverzicht zu erklären. Sollte die Frist fruchtlos verstreichen, werde ich umgehend Klage erheben. Da diese Klage schuldhaft von dir verursacht werden würde, wirst du die Kosten vollumfänglich zu tragen haben.

Ergänzend der Hinweis, dass ich jedwede mir entstehenden Kosten aus einer von dir unrechtmäßig aus der benannten Jugendamtsurkunde betriebenen Zwangsvollstreckung im Wege der Schadensersatzklage gegen dich geltend machen werden.

Es grüß dich dein

Floh

*schnipp*

Willst du das Fass "KU-Pflicht" der Ex gegenüber dem jetzt bei dir lebenden Kind aufmachen?


Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!

AntwortZitat
Geschrieben : 07.01.2010 21:44
(@flonms)
Schon was gesagt Registriert

Ja das werde ich machen. Ich war heute morgen beim Jugendamt. Die haben mir Unterstützung zugesagt. Aber ob meine Ex überhaupt offiziell arbeiten geht, und somit überhaupt zahlen kann, weiß ich nicht.


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 07.01.2010 22:01