Hallo liebe Leute!
Ich wollt mal hören, ob es hier vielleiht jemand genauer weiss.
Beispiel:
Erna Müller trennt sich von ihrem Ehemann Dieter. Die beiden haben GSR für die gemeinsame Tochter. Zwei Jahre Scheidungskrieg folgen. In dieser Zeit vergnügt Erna sich mit Lover-Klaus, zieht bei ihm ein, wird schwanger und bringt 2 Wochen nach der Scheidung den Sohn von Lover-Klaus zur Welt. Es wurde von Lover-Klaus die Vaterschaft (noch) nicht anerkannt.
Ex-Dieter muss Unterhalt zahlen für die gemeinsame Tochter (4). Und er muss Betreuungsunterhalt an Exfrau Erna zahlen.
1) Wer hat gemeinsam mit Erna das GSR für den Sohn, den sie zwar mit Lover-Klaus hat, der aber während der Ehe mit Ex-Dieter gezeugt wurde?
2) Wer zahlt zukünftig den Betreuungsunterhalt für Erna?
3) Wie und von wem wird Lover-Klaus dazu aufgefordert die Vaterschaft anzuerkennen?
4) Wie und von wem werden ggf. Unterhaltsansprüche an Lover-Klaus gestellt?
Thanx,
Milan
Moin,
hast du deinen hypothetischen Abend? 😉
1) Wer hat gemeinsam mit Erna das GSR für den Sohn, den sie zwar mit Lover-Klaus hat, der aber während der Ehe mit Ex-Dieter gezeugt wurde?
Da die Empfängniszeit noch in die Ehezeit fällt, hat Dieter den Joker gezogen.
2) Wer zahlt zukünftig den Betreuungsunterhalt für Erna?
Eigentlich der Klaus, aber guckst du auch >hier<.
3) Wie und von wem wird Lover-Klaus dazu aufgefordert die Vaterschaft anzuerkennen?
Von der KM oder auch von Dieter. Allerdings muss Dieter eine Anfechtungsklage erheben. Formaljuristisch wäre Dieter auch dem Neugeborenen zu Unterhalt verpflichtet.
4) Wie und von wem werden ggf. Unterhaltsansprüche an Lover-Klaus gestellt?
Von der KM, und nur von der. Wie? Nun, in dem sie BU und nach positiver Vaterschaftsfeststellung eben auch KU fordert. Wobei, sollten die beiden zusammenleben, ist mind. der KU hinfällig.
DeepThought
Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!
Nacht Deep!
hast du deinen hypothetischen Abend?
:rofl2:
Da die Empfängniszeit noch in die Ehezeit fällt, hat Dieter den Joker gezogen.
Hat Ex-Dieter auch nach der Vaterschaftsanerkennung durch Lover-Klaus weiterhin GSR oder wie verteilt sich das SR dann?
Und - wer hat Umgangsrecht mit dem Kind vor und nach der Vaterschaftsanerkennung?
Eigentlich der Klaus, aber guckst du auch >hier<.
Hab >hier> geguckt. Demnach wird uneigentlich der bisher von Ex-Dieter alleine gezahlte BU halbiert und die zweite Hälfte muss Lover-Klaus zahlen? Ex-Dieter zahlt zukünftig also nur noch die Hälfte des BU?
Nun, in dem sie BU und nach positiver Vaterschaftsfeststellung eben auch KU fordert. Wobei, sollten die beiden zusammenleben, ist mind. der KU hinfällig.
Also dann muss Erna gegen den Mann mit dem sie glücklich zusammenlebt, also Lover-Klaus, ein Unterhaltsverfahren anleiern?
Wobei, sollten die beiden zusammenleben, ist mind. der KU hinfällig.
Sie leben zusammen. Rein hyphotetisch natürlich.
Also irgendwie klingt das, als habe Lover-Klaus die A...karte gezogen und Ex-Dieter sich freuen kann, weil er zukünftig nur halben oder sogar gar keinen BU mehr löhnen muss.
Milan
Morgen milan,
Hat Ex-Dieter auch nach der Vaterschaftsanerkennung durch Lover-Klaus weiterhin GSR oder wie verteilt sich das SR dann?
Und - wer hat Umgangsrecht mit dem Kind vor und nach der Vaterschaftsanerkennung?
Nu ja die Vaterschaftanerkennung kann Klaus ja nur dann machen, wenn vorher die Vaterschaft von Ex-Dieter beendet ist. Solange Ex-Dieter als rechtlicher Vater gilt hat er seine Rechte und Pflichten. Ob er das GSR hat wäre ne interessante Frage, da das Kind ja während der Ehe gezeugt wurde, aber nach der Scheidung geboren. Umgangsrecht hat er ja auf jeden Fall. Sobald ein Gericht zu Recht festgestellt hatdas Ex-Dieter nicht der biologische Vater ist erlöschen natürlich alle damit einhergehende Rechte und Pflichten. ALso kein SR, kein Umgang und kein KU. Wie sie Exchen dann mit Lover-Klaus bzgl. SR einigt ist dann ihre Sache.
Demnach wird uneigentlich der bisher von Ex-Dieter alleine gezahlte BU halbiert und die zweite Hälfte muss Lover-Klaus zahlen? Ex-Dieter zahlt zukünftig also nur noch die Hälfte des BU?
Nein der Bedarf der stolzen Mutter wird ermittelt und der Betrag nach Leistungsfähigkeit auf beide Väter verteilt. Wobei es natürlich sein kann, das Ex-Dieter alles zahlen muß, wenn Lover-Klaus leistungsunfähig ist. Umgekehrt würde ich nicht drauf wetten.
Also dann muss Erna gegen den Mann mit dem sie glücklich zusammenlebt, also Lover-Klaus, ein Unterhaltsverfahren anleiern?
Nicht unbedingt. Eigentlich muß nur geguckt werden wie hoch ihr Bedarf ist und wie weit er leistungsfähig ist. Ob sie das Geld dann von ihm fordert ist egal, es muß bei Ex-Dieter gekürzt werden. Abereigentlich könnte auch Ex-Dieter eine Klage gegen Erna einreichen mit dem Ziel den Eu zu reduzieren. Über diesen Umweg könnte Lover-Klaus dann "gezwungen" werden sich zu beteiligen. So denk ich mal die Theorie. Die Praxis dürfte wohl malwieder anders aussehen da Ex-Dieter ja mal eine Heiratsurkunde unterschrieben hatte.
Also irgendwie klingt das, als habe Lover-Klaus die A...karte gezogen und Ex-Dieter sich freuen kann, weil er zukünftig nur halben oder sogar gar keinen BU mehr löhnen muss
Auch das hört sich gut an, wird wohlaber zumindest teilweise an der Praxis vorbeigehen. Zumindest wenn Erna und Ex-Dieter ein gemeinsames Kind haben. Denn dann wird ja gerne mit der nachehelichen Solidarität gewunken. Sollte sich Erna von ihrem Lover-Klaus trennen (sagen wir mal nach 3 jahren) und könnte wegen des gemeinsamen Kindes längst wieder arbeiten gehen, geht aber wegen des Kleinen von Lover-Klaus nicht, würde Ex-Dieter wieder in die Pflicht genommen um für ihren Unterhalt zu sorgen. Dürfte auch gelten falls sie kein gemeinsames Kind haben oderdies nicht bei der Mutter lebt. Ich würde sagen, das Ex-Dieter die ominöse Karte gezogen hat, weil er mal verheiratet war.
LG Tina
Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen
Moin,
ich verstehe es so, dass laut diesem Urteil der Erzeuger des zweiten Kindes nicht mal unbedingt die Hälfte des Bedarfes tragen muss, sondern vielmehr an der Schadensersatzpflicht festgenagelt wird, die auch unter den Bedarfssätzen liegen kann.
Daraus resultiert, dass der EU-Anteil sehr viel höher ausfallen kann, wie der Anspruch an den BU-Pflichtigen ...
Auf Deutsch heißt das, Dieter zahlt für ein fremdes Kind den Betreuungsunterhalt ... sollte noch ein Drittes (unehelich) hinzukommen, auch für dieses.
Unter diesen Gesichtspunkten würde ich (eh Mangelfall) auf Umgang klagen umd die Gesprächsbereitschaft zu fördern
Gruß
Kasper
Gott gebe mir die Gelassenheit, Dinge zu ertragen, die ich nicht Ändern kann, den Mut, Dinge zu Ändern, die ich Ändern kann und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.
Moin!
Okay, angenommen Ex-Dieter macht pleite mit seiner Firma und hat noch 1000€ monatlich auf seinem Konto. Er kann -unter Berücksichtigung des Selbstbehalts- rund 100€ monatlich an Erna zahlen und deckt damit nicht einmal den KU für sein gemeinsames Kind mit Erna. BU fällt ganz flach. Muss dann Lover-Klaus -so er denn leistungsfähig ist- die volle Differenz zahlen?
Erna und Lover-Klaus sind glücklich mit ihrem neuen Kind und heiraten plötzlich. Das Kind von Erna und Ex-Dieter lebt weiter bei ihnen im Haushalt. Ex-Dieter muss weiter KU für das gemeinsame Kind mit Erna zahlen. Klaro. Aber was ist dann mit EU und BU für Erna? Fällt der weg, wenn Erna wieder heiratet?
Milan
Wenn Erna heiratet kann man Ex-Dieter nur beglückwünschen. Denn dann gibt es keinen EU mehr, da der neue Mann vollständige in diese Pflicht eintritt.
Sollte Erna sich aber erneut scheiden lassen und der Ex-Lover-Klaus nciht leistungsfähig sein darf Ex-Dieter als Erstmann wieder für den Eu zahlen, sofern sich Erna nicht selsbt unterhalten kann.
Muss dann Lover-Klaus -so er denn leistungsfähig ist- die volle Differenz zahlen?
Ich glaube nein, da für Eu eine andere Berechnung als für den BU gemacht wird. Der EU richtet sich ja bekanntlich nach dem Lebensstandart während der Ehe (also meist nach dem Gehalt des Mannes), beim BU spielt das bisherige Einkommen der KM und der Verdienst des KV eine Rolle. Schließlich ist der BU ein Schadensersatz, der den Vermögensschaden der KM ausgleichen soll.
Tina
Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen